1.10.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 324/48 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt
(2020/C 324/08)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. |
begrüßt die Zusage der Europäischen Kommission, ihre Bemühungen um den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder auf der Welt zu verstärken; bedauert den begrenzten Umfang der vorgelegten Vorschläge; |
2. |
begrüßt die Anstrengungen der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten, die Waldbedeckung u. a. durch breit angelegte Aufforstungsprogramme zu erhöhen, was auch den strikten Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Wälder zu danken ist, durch die Wiederaufforstung und natürliche Wiederbewaldung sichergestellt werden; ist jedoch besorgt über die alarmierende Geschwindigkeit der weltweiten Waldschädigung. Sie betrifft insbesondere die Primärwälder, zu denen sowohl unberührte als auch bewirtschaftete Wälder gehören (1); |
3. |
unterstreicht die Bedeutung der Primärwälder als Horte der biologischen Vielfalt. Sie erbringen Ökosystemleistungen, die zur menschlichen Gesundheit (pharmazeutische Nutzung, Ernährung, Heilpflanzen) und zur sozialen Inklusion (psychische Gesundheit, Förderung der Beschäftigung in ländlichen Gebieten, Ökotourismus usw.) beitragen. Ferner haben sie eine Schlüsselrolle beim Schutz unserer Lebensumwelt vor Wüstenbildung, Überschwemmungen, Verschlechterung der hydrogeologischen Struktur, Bodenerosion, extremen Wetterlagen, Niederschlagsausfall, Luftverschmutzung usw. Auch nachhaltig bewirtschaftete, vom Menschen gepflanzte Wälder sowie ausgewachsene autochthone Wälder tragen zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität bei; |
4. |
erkennt an, dass die Entwaldung ein sehr komplexes Phänomen mit zahlreichen Ursachen ist, wobei die wachsende Weltbevölkerung vor allem Nahrungsmittel, Futtermittel, Bioenergie, Holz und andere Rohstoffe benötigt; weist darauf hin, dass die Entwaldung die zweitgrößte Quelle anthropogener Treibhausgasemissionen und ein wichtiger Faktor für den Verlust der biologischen Vielfalt ist (2); |
5. |
betont, dass die Verhinderung von Waldverlusten vielfältige Vorteile für die Bevölkerung und die Ökosysteme mit sich bringen kann. Sie sorgt dafür, dass die Biodiversität erhalten bleibt, dass durch die CO2-Absorption weniger Treibhausgasemissionen entstehen, was eine der wirksamsten Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels ist, und sie ermöglicht die Bereitstellung von Ökosystemleistungen, die nachhaltiges Wachstum antreiben können, und eine neue forstbasierte Bioökonomie, die auf einer rationellen, nachhaltigen Ressourcennutzung beruht; |
6. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Regulierungsmaßnahmen und Empfehlungen vorzulegen, die den spezifischen nationalen, regionalen und lokalen Unterschieden gerecht werden, um alle Formen der Entwaldung und der Schädigung der ursprünglichen Waldökosysteme, die Kohlenstoffspeicher sind und die biologische Vielfalt sichern, wirksam zu bekämpfen, auch indem angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden; |
7. |
betont, dass die Wiederaufforstung insbesondere in den am stärksten entwaldeten Regionen Europas nach wie vor zu den wirksamsten Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Eindämmung gehört; in dieser Hinsicht könnte die Ausweitung der Agrarforstsysteme durch die Anpflanzung von Bäumen auf und um Ackerflächen und Weiden eine immer wichtigere Rolle spielen; |
8. |
fordert eine kohärente Politik, um die Bemühungen, Ziele und Ergebnisse der verschiedenen Politikbereiche in Einklang zu bringen. Dies betrifft unter anderem die neue GAP (Gemeinsame Agrarpolitik), die internationalen Verpflichtungen der EU, die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, das Pariser Klimaschutzübereinkommen, die Handelspolitik und den europäischen Grünen Deal. Sie müssen im Rahmen einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielen und Durchführungsmaßnahmen sowie unter gebührender Berücksichtigung des sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gleichgewichts miteinander verknüpft werden; |
Priorität 1: Verringerung des Flächen-Fußabdrucks der EU und Garantie des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU
9. |
unterstreicht, dass die EU garantieren sollte, dass der Verbrauch von Erzeugnissen, die aus Lieferketten aus Drittländern stammen, keine Entwaldung verursacht, denn dies ist für den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder weltweit von entscheidender Bedeutung; fordert die EU auf, die Verbraucher sehr eng einzubeziehen, damit sie jene Märkte beeinflussen, die das Resultat der problematischen Umwandlung von Primärwäldern zum Zweck der Produktion weit verbreiteter Erzeugnisse wie Kaffee, Kakao und Palmöl sowie zur Viehzucht sind; |
10. |
weist auf schwere Menschenrechtsverletzungen und die Umweltzerstörung durch verschiedene Produktketten (z. B. Sojabohnen, Palmöl, Zucker, Kakao, Rindfleisch, Rohstoffe für Biokraftstoffe usw.) hin und unterstreicht, dass freiwillige Initiativen der Privatwirtschaft und des Finanzsektors bislang nicht ausreichend waren, um die globale Entwaldung zu bremsen und umzukehren; appelliert daher an die Kommission, die verbindliche Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechte (3) einzufordern; |
11. |
weist darauf hin, dass Waldbrände in vielen Mitgliedstaaten und Regionen der EU die größte Bedrohung für die Erhaltung der Waldökosysteme darstellen. Es ist wichtig, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei zu unterstützen, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen weiter zu stärken, weil sie die Ersteinsatzkräfte sind. Die Eindämmung von Katastrophen durch Maßnahmen der Helfer vor Ort ist der schnellste und wirksamste Weg, um die durch Waldbrände verursachten Schäden zu begrenzen; |
12. |
fordert die Kommission auf, verschiedene Anreize zu schaffen, um die aktive Einbeziehung der Verbraucher in die Auswahl, Propagierung und Verwendung nachhaltigerer Waren zu begünstigen. Dazu gehören auch, aber nicht nur spezifische EU-Zertifizierungssysteme für entwaldungsfreie Produkte, bei denen bereits vorhandene Zertifizierungssysteme für forstbasierte Produkte einschließlich Forstbewirtschaftungs- und Produktkettensysteme (4) zu einer umfassenderen Bewertung zusammengeführt werden, die auch für andere als forstbasierte Produkte anwendbar ist. Dies sollte folgende Faktoren umfassen: nachhaltige Waldbewirtschaftung; Waldbewirtschaftungs- und Produktionssysteme mit einem reduzierten Einsatz natürlicher Ressourcen (bspw. Wasser), chemischer Stoffe (bspw. Pestizide) und von Energie (fossile Brennstoffe und Energie aus nicht-erneuerbaren Quellen im Allgemeinen); Aspekte der Entwaldungsfreiheit bei der Herstellung nicht-forstbasierter Produkte; Förderung von Produkten, die nicht über lange Strecken transportiert werden müssen (bspw. Erzeugnisse aus der Region, Kohlenstofffußabdruck) sowie Lebenszyklusanalysen von Produkten, um deren Umweltauswirkungen zu quantifizieren und einen Vergleich ihrer Umweltleistung zu ermöglichen; |
13. |
fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags durch die vollständige und wirksame Umsetzung des FLEGT-Arbeitsplans (Forest Law Enforcement, Governance and Trade — Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) der EU für den Zeitraum 2018-2022 zu verstärken, indem insbesondere die EU-Holzverordnung wirkungsvoller umgesetzt wird; |
14. |
fordert die Kommission auf, für eine bessere Kommunikation über und Werbung für Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft bei den Kunden zu sorgen. Geschehen könnte dies, indem eine spezielle Kennzeichnung für die Entwaldungsrelevanz eines Produkts entwickelt wird. Außerdem könnten die bereits vorhandenen europäischen Datenbanken und Informationssysteme (z. B. die Datenbank für das Umweltzeichen) verbessert und entwaldungsfreie Produkte darin aufgenommen werden, die gut erkennbar sein sollten; |
15. |
fordert die Kommission auf, Verfahren zur Gewährleistung der Richtigkeit der im europäischen Informationssystem erfassten Informationen und Bewertungen einzuführen, um das Vertrauen in die bereitgestellten Informationen zu stärken. Dies umfasst strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die den Ursprung der Erzeugnisse garantieren, sowie strengere Überwachungs- und Durchsetzungssysteme, um Betrug und Falschkennzeichnung von Produkten zu verhindern; schlägt vor, alternative Beschaffungsstrategien in Betracht zu ziehen. Insbesondere bezüglich der Länder mit rapider Entwaldung und einer geringen Zertifizierungsquote und/oder einem hohen Anteil an illegalem Holzeinschlag sollte z. B. die Verpflichtung zu einem Nachweis eingeführt werden, dass die Produkte nachhaltig bezogen wurden, was die Dokumentation des Warenhandels zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und Informationen über die Beschaffungspolitik aller Beteiligten in der Lieferkette einschließt; |
16. |
fordert alle Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU nachdrücklich auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie ihr Verhalten, ihre Auftragsvergabe und ihre Rahmenverträge dahin gehend ändern, dass Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden; fordert darüber hinaus seine Bediensteten und Mitglieder auf, die CO2-Emissionen bei ihren mit dem AdR zusammenhängenden Flügen durch finanzielle Unterstützung von Projekten im Bereich der nachhaltigen Forstwirtschaft auszugleichen; |
17. |
betont, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge, die etwa 14 % des BIP in der EU ausmachen, ein potenziell starker Hebel ist, um die Nachhaltigkeit in Lieferverträgen beim Arbeits-, Waren- oder Dienstleistungseinkauf von Unternehmen fester zu verankern. Hier kann die Aufnahme eines Verbots der öffentlichen Beschaffung von Produkten, die aus Entwaldung hervorgehen, in die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe eine positive Entwicklung hin zu entwaldungsfreien Produkten anbahnen; |
18. |
weist darauf hin, dass die Umstellung des Verbraucherverhaltens hin zu einer gesünderen, auf pflanzlichen Erzeugnissen beruhenden Ernährung mit viel Obst und Gemüse (das zertifiziert entwaldungsfrei sein sollte) den weltweiten Fleischkonsum verringern und die Gesundheit der Bürger und des Planeten fördern und erhalten kann. Genau dies ist das Ziel der C40-Erklärung „Good Food Cities“ (5); diese Umstellung sollte im Einklang mit den Empfehlungen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ erfolgen, in der ein Verzehr befürwortet wird, der möglichst auf lokalen, umweltfreundlichen und gesundheitsfördernden Erzeugnissen beruht; |
19. |
ruft die Kommission auf, Synergien und Schnittstellen mit laufenden Projekten und Initiativen im Zusammenhang mit der Schaffung städtischer und stadtnaher Wälder und ökologischer Korridore auf subnationaler, nationaler und europäischer Ebene und außerhalb Europas zu finden. Solche Initiativen bieten etliche ökologische und soziale Vorteile (Ökosystemleistungen) für die Menschen in den angrenzenden Städten, darunter: saubere Luft, Regulierung des Wasserflusses, Schutz der Böden vor Wasser- und Winderosion, Sanierung geschädigter Böden, Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen und Klimawandel, niedrigere Tagestemperaturen im Sommer, Bereitstellung von Nahrungsmitteln, mehr Artenvielfalt in der Stadt, bessere physische und psychische Gesundheit, höhere Immobilienwerte usw.; |
20. |
fordert die Einbeziehung der europäischen Bürger und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der gewerblichen Akteure und der Interessenträger, die ihre Produkte auf dem europäischen Markt absetzen (z. B. multinationale Unternehmen), in diese Aktivitäten; weist auf die Rolle dieser Akteure beim Schutz der Wälder und auf die Notwendigkeit hin, die Berichterstattung der Unternehmen über soziale und ökologische Verantwortung (im Einklang mit der Richtlinie 2014/95/EU) transparenter zu machen; |
Priorität 2: Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern zur Verringerung des Drucks auf die Wälder und zur Sicherung der Entwicklungszusammenarbeit der EU gegen Entwaldung — Priorität 3: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen und die Wiederherstellung der Wälder zu fördern
21. |
weist darauf hin, dass die Entwaldung größtenteils in Drittländern stattfindet. Obwohl der Großteil des Holzes aus diesen Ländern vor Ort verbraucht wird, spielt die Zertifizierung nach wie vor eine untergeordnete Rolle, weil sie zu hohe Kosten verursacht. Insbesondere Kleinerzeuger müssen zudem mit billigerem konventionell oder gar illegal geschlagenem Holz konkurrieren. Ebenso muss besonderes auf die Zertifizierung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Naturkautschuk geachtet werden, die von einer großen Zahl von Kleinerzeugern gewonnen werden; |
22. |
plädiert dafür, die Umwelterziehung in den Entwicklungsländern, in denen sich Primärwälder befinden, zu verbessern. Dies ist außerordentlich wichtig, um diesen Ländern die Bedeutung der eigenen Umweltressourcen bewusst zu machen; weist darauf hin, dass die direkte Einbindung der Bürger in diese Umwelterziehungsinitiativen etliche Vorteile mit sich bringen könnte:
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23. |
rät der Kommission, zu prüfen, ob Primärwälder als Stätten des Unesco-Welterbes vorgeschlagen werden könnten, um zu helfen, sie vor Entwaldung zu schützen und die Öffentlichkeit stärker für ihren Schutz zu gewinnen; |
24. |
hält neben der Multifunktionalität die biologische Vielfalt für ein weiteres Schlüsselthema, das bei der Erörterung des EU-Rahmens für die Forstwirtschaft zu berücksichtigen ist; weist darauf hin, dass jedes Mal, wenn Entwaldung durch Rodung eines Primärwaldes oder eines ausgewachsenen autochthonen Waldes stattfindet, biologische Vielfalt verloren geht, die nur schwer zurückgewonnen werden kann, weil tiefe Schäden in dem Gebiet zurückbleiben; |
25. |
begrüßt die neue EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die EU mehr Ehrgeiz zeigt‚ wenn es um Maßnahmen geht, mit denen dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Zerstörung der Ökosysteme in ganz Europa Einhalt geboten und der EU bei der Bewältigung der weltweiten Biodiversitätskrise eine führende Rolle verschafft werden soll‚ z. B. die Einrichtung von Schutzgebieten für mindestens 30 % der Landfläche, die Einführung rechtsverbindlicher Ziele für die Wiederherstellung der europäischen Natur und den strengeren Schutz der verbleibenden Primär- und Urwälder in der EU, die nachhaltige Bewirtschaftung von Sekundärwäldern (6), die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Landflächen durch die Sanierung von Wäldern, Böden und Feuchtgebieten sowie die Schaffung von Grünflächen in den Städten; |
26. |
fordert deutlich stärkere Anstrengungen, um die Ziele der neuen EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 in der Forstwirtschaft zu erreichen und eine Einigung auf einen ehrgeizigen weltweiten Rahmen für Biodiversitätsziele ab 2020 zu erzielen, der auf der bevorstehenden 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD COP 15) angenommen werden soll. Diese Anstrengungen sollten auch auf einer Bewertung der Umsetzung der Strategie bis 2020 fußen; |
27. |
dringt darauf, dass Handelsabkommen im Hinblick auf das Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen bewertet werden und auf einer nachhaltigen Entwicklung beruhen; fordert die Verstärkung ihrer Kapitel über nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Kampf gegen Entwaldung sowie die Einbeziehung der Entwaldung in Umweltverträglichkeitsprüfungen; fordert, da die Entwaldung im brasilianischen Amazonasgebiet mit einem sprunghaften Anstieg der Regenwaldbrände um 84 % ein Rekordhoch erreicht hat (7), die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur auszusetzen, bis die brasilianische Regierung diesen Trend umkehrt; |
28. |
fordert einen stärkeren Beitrag der aktiven, adaptiven und partizipativen Forstwirtschaft im Rahmen der Forststrategie der EU für die Zeit nach 2020, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern, sodass sich die Nutzwirkung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen im vollen Umfang entfalten kann. All diese Tätigkeiten und Anstrengungen sollten zu einer ehrgeizigeren globalen Biodiversitätspolitik beitragen. Hier muss Europa eine verantwortungsvolle Führungsrolle übernehmen; |
Priorität 4: Neuausrichtung der Finanzierung zur Unterstützung nachhaltigerer Landnutzungspraktiken — Priorität 5: Förderung der Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über Wälder und Rohstofflieferketten, Sicherung des Zugangs zu diesen Informationen. Unterstützung für Forschung und Innovation
29. |
betont, dass die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der EU und in anderen Teilen der Welt den europäischen Bürgern umfassend kommuniziert werden müssen, um ihren gesellschaftlichen Rückhalt und ihre Wirksamkeit zu erhöhen; |
30. |
fordert die Kommission auf, eine europäische Datenbank einzurichten, in der laufende und frühere Projekte zwischen der EU und Drittländern sowie bilaterale Projekte zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern erfasst werden, um ihre Auswirkungen auf die Wälder der Welt zu bewerten; legt Wert auf die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung dieser Projekte; |
31. |
fordert die EU nachdrücklich auf, eine Strategie der „Industrialisierung, Digitalisierung und Dekarbonisierung“ (IDD) zur Förderung alternativer Ökomaterialien auf den Weg zu bringen, die auf Holz basieren, über dessen Ursprung und CO2-Fußabdruck die Verbraucher informiert werden. Die Strategie soll Anreize für die Zertifizierung der „Nullentwaldung“ schaffen, sodass ihr Einsatz in Sektoren wie Baugewerbe, Textilien, chemische Erzeugnisse oder Verpackungsindustrie gefördert wird; |
32. |
fordert die EU auf, Forschungs- und Überwachungsprogramme wie Copernicus, das europäische Erdbeobachtungsprogramm und andere Überwachungsprogramme weiterzuentwickeln, um die Rohstoffversorgungskette zu überwachen, damit Produkte, deren Produktion zu Entwaldung oder Umweltschäden geführt hat, erkannt werden können und eine Frühwarnung gegeben werden kann; |
33. |
fordert die Kommission auf, angesichts der Bedeutung des Schutzes und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt die Einrichtung einer Europäischen Forstagentur in Erwägung zu ziehen. |
Brüssel, den 2. Juli 2020
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) https:/ /www.cbd.int/forest/definitions.shtml
(2) https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0959378018314365#fig0005
(3) Die Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte ist generell als ein Mittel zu sehen, mit dem Unternehmen die negativen Menschenrechtsauswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten oder derjenigen ihrer Geschäftspartner benennen, verhindern, abmildern und offenlegen können. https://corporatejustice.org/priorities/13-human-rights-due-diligence
(4) Z. B. Weltforstrat (FSC), Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen (PEFC) usw.
(5) Im Rahmen der C40-Erklärung „Good Food Cities“ verpflichten sich die Städte, ihre Lebensmittel-Beschaffungspolitik auf eine für unseren Planeten tragbare Ernährung („Planetary Health Diet“) umzustellen, die im Idealfall aus dem Bio-Landbau bezogen wird, und in den Städten einen zunehmenden Verzehr gesunder, pflanzlicher Lebensmittel zu fördern, sodass eine Abkehr von nicht nachhaltigen, ungesunden Ernährungsweisen vollzogen wird https://www.c40.org/press_releases/good-food-cities
(6) https:/ /www.cbd.int/forest/definitions.shtml
(7) Brasilianisches Nationales Institut für Weltraumforschung, 2019.