29.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 404/16


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Nachhaltigkeitsziele (SDG): Grundlage einer langfristigen EU-Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030

(2019/C 404/04)

Berichterstatter

:

Arnoldas ABRAMAVIČIUS (LT/EVP)

Mitglied des Gemeinderates von Zarasai

Referenzdokument

:

Mitteilung der Kommission — Reflexionspapier: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030

COM(2019) 22 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt das Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ und fordert die Europäische Kommission und den Europäischen Rat auf, die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) als eine Priorität ihrer politischen Agenda und als ein übergreifendes Ziel des nächsten Strategieplans der EU für 2019–2024 und darüber hinaus anzuerkennen. Er erwartet ferner von der neuen Europäischen Kommission, dass sie im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018 eine EU-weite Nachhaltigkeitsstrategie mitsamt einem einschlägigen Umsetzungsplan aufstellt, um praktische Maßnahmen voranzubringen;

2.

stimmt der umfassenden Definition der SDG als politischer Handlungsrahmen zur Bewältigung unserer vielfältigen — wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, governancebezogenen und externen — Herausforderungen zu und betont, dass alle Akteure über ein gemeinsames Verständnis der nachhaltigen Entwicklung und der SDG verfügen müssen, damit sie zum Wohle der Menschen und künftigen Generationen vollständig umgesetzt werden können. Das primäre Ziel ist die Linderung von Armut und die Verringerung von Ungleichheit: Innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten soll darauf hingewirkt werden, dass niemand auf der Strecke bleibt, wir in Frieden leben können und gemeinsamer Wohlstand geschaffen wird;

3.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die 17 SDG universell und unteilbar sind und dass die politische Kohärenz der Maßnahmen zu ihrer Umsetzung eine wichtige Voraussetzung für den Fortschritt ist;

Von der Reflexion zum Handeln

4.

vertritt die Ansicht, dass von den drei von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Szenarien zur Anregung der Debatte über die nächsten Schritte der EU zur Umsetzung der Agenda 2030 nur Szenario 1 sowohl die internen als auch die externen Tätigkeiten der EU umfasst und sich über alle Politikbereiche erstreckt;

5.

macht geltend, dass angesichts der Komplexität der SDG und der Ergebnisse der gemeinsamen Umfrage von AdR und OECD über Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu den SDG (1) eine übergreifende EU-Strategie zur Koordinierung der Umsetzung auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen dringend erforderlich ist, die fristgebundene Ziele und konkrete Leistungen bis 2030 sowie Überwachungs- und Prüfmechanismen umfasst und somit die Verwirklichung von Szenario 1 begünstigt;

6.

betont, dass die Vorgaben für die Umsetzung der SDG und die damit verbundenen politischen Strategien in einen gemischten Bottom-up- und Top-down-Ansatz eingebettet werden sollten, bei dem alle Regierungs- und Verwaltungsebenen und einschlägigen Interessenträger einbezogen werden, sodass länderspezifische und regional differenzierte Ziele aufgestellt werden können. Diese Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030 sollte die aktuelle Europa-2020-Strategie ablösen;

7.

betont nachdrücklich, dass die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zu den SDG unverzüglich beschleunigen und die SDG gemäß Szenario 2 in alle Politikbereiche einbeziehen sollten;

8.

macht deutlich, dass das in Szenario 3 beschriebene auswärtige Handeln erforderlich ist. Eine reine Schwerpunktsetzung auf auswärtiges Handeln würde jedoch nicht nur die Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene schwächen, sondern auch die Einsicht verbauen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weit davon entfernt sind, alle Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, und damit verhindern, dass innerhalb der EU Fortschritte bei ihrer Verwirklichung erzielt werden;

9.

bekräftigt, dass bei der Umsetzung der SDG auf allen Ebenen — Europa, Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen — mehr Ehrgeiz an den Tag gelegt werden muss;

Das Engagement der Regionen und Städte

10.

hebt hervor, dass das Ziel, niemanden zurückzulassen, von allen Regierungs- und Verwaltungsebenen verlangt, für eine bereichsübergreifende Integration und die Gestaltung ineinandergreifender, auf Zusammenhalt ausgerichteter (lokaler und regionaler) Maßnahmen zu sorgen. Er spricht sich dafür aus, einen Überprüfungsmechanismus einzuführen, um die Fortschritte zu überwachen, die wesentlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der SDG vor Ort auszumachen und eine effiziente Ressourcennutzung sicherzustellen;

11.

weist darauf hin, dass 65 % der 169 Unterziele der 17 SDG nur verwirklicht werden können, wenn die Regionen und Städte konsequent in die Umsetzung und Überwachung der Nachhaltigkeitsziele eingebunden werden (2). Die Städte und Regionen sorgen für die Verankerung der SDG vor Ort, und zwar nicht nur als reine Umsetzungsinstanzen, sondern als politische Entscheidungsebene, die den Bürgern, Unternehmen und Gemeinschaften vor Ort am nächsten ist. Die Ergebnisse der Umfrage des AdR und der OECD bestätigen das Engagement der Städte und Regionen, da 59 % der Befragten angaben, derzeit mit der Umsetzung der SDG beschäftigt zu sein. Zahlreiche europäische Regionen und Städte haben als Wegbereiter (3) dieser örtlichen Verankerung der SDG deutlich gemacht, dass die Regionen und Städte eine maßgebliche Rolle für eine wirksame und rasche Umsetzung der SDG spielen;

12.

betont die Rolle vielversprechender Vorreiterinitiativen wie bspw. des OECD-Diskussionsforums „Cities and Regions for the Sustainable Development Goals“ und der UN-Initiative „25 + 5 SDG Cities Leadership Platform“ bei der Unterstützung von Regionen und Städten, die die SDG aus eigenem Antrieb vor Ort umsetzen. Mit der UN-Initiative wird dies sogar 5 Jahre früher als geplant, also bis 2025 angestrebt;

13.

hebt gestützt auf seine Studie zu einem territorialen Ansatz für die Umsetzung der SDG (4) hervor, wie wichtig es ist, die Kapazitäten und Kompetenzen der Regionen und Städte zur örtlichen Verankerung der SDG auszubauen und die Wahrnehmung aktueller Initiativen zu verbessern sowie die Inanspruchnahme des Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen (5) durch Regionen und Städte zu fördern. Die Ziele dieses Dienstes sollten auf die Nachhaltigkeitsziele abgestimmt werden;

14.

sagt seine Unterstützung im Prozess der Verankerung der SDG vor Ort in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu und wird zur Vermeidung von Doppelarbeit Partnerschaften mit internationalen (6) und europäischen Verbänden (7) fördern;

15.

betont, dass die Europäische Kommission und der Ausschuss der Regionen gemeinsam mit anderen EU-Organisationen eine zentrale Rolle dabei spielen, Peer-Reviews, Austausch, Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen in den Regionen und Städten der gesamten EU zu fördern;

16.

fordert eine umfassende Anerkennung der Rolle der Regionen bei der örtlichen Verankerung der SDG in der EU. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung von Werten und der Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen zu, weshalb es dringend erforderlich ist, sie in die Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung in der gesamten EU einzubeziehen;

17.

weist darauf hin, dass sich die einzelnen Gebiete der EU hinsichtlich Entwicklung, Demografie, Produktionsstruktur und Industrialisierungsgrad erheblich voneinander unterscheiden, weshalb es im Fall der weniger entwickelten Regionen, der Regionen in Randlage und der Inselregionen sowie der von der Energiewende betroffenen Regionen einer flexiblen und ortsbezogenen Herangehensweise bedarf;

18.

unterstützt den Aufbau einer Community of Practice der europäischen Regionen für die SDG unter der Federführung des Netzwerks der Regionalregierungen für nachhaltige Entwicklung (nrg4SD);

19.

unterstreicht, dass in wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Hinsicht sowohl weltweit als auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zwischen ihnen eine Kluft besteht. Die Herausforderung der Verstädterung wird im Rahmen der SDG mit Ziel 11 angegangen. Es muss jedoch für eine ausgewogene regionale Entwicklung in der EU gesorgt werden, damit weder Menschen noch Gebiete außen vor bleiben;

20.

hebt hervor, wie wichtig es ist, Synergien effizient zu nutzen und öffentliche wie auch private lokale, regionale, nationale und EU-Mittel sowie die öffentlich-private Zusammenarbeit in die strategische Entwicklung und Investitionen einzubeziehen, um die SDG und ihre Teilziele bis 2030 zu erreichen;

21.

betont, dass der Kohäsionsfonds das wichtigste EU-Investitionsinstrument für die Regionen und Städte zur Umsetzung der SDG und zur Gewährleistung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung ist. Der AdR fordert daher, dass die Kohäsionsmittel im nächsten MFR 2021-2027 für alle Regionen zugänglich bleiben, damit auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen europäischen Verhaltenskodexes für Partnerschaften die Teilhabe aller Bürger gefördert wird. Im nächsten kohäsionspolitischen Rahmen der EU sollten die Ziele besser auf die SDG abgestimmt werden, um eine bessere Umsetzung und Kohärenz der Maßnahmen zu gewährleisten;

22.

betont, dass die SDG zwar ein Ziel mit städtischem Bezug umfassen (Ziel 11), es jedoch kein speziell den Regionen gewidmetes Ziel gibt. Auf die regionale Entwicklung wird nur indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung von Landökosystemen Bezug genommen. Eine enge Abstimmung der Kohäsionspolitik auf die SDG erfordert deshalb, dass die Planung des neuen Finanzierungszeitraums der EU-Kohäsionspolitik auf alle regional relevanten SDG und nicht nur auf Ziel 11 ausgerichtet wird;

23.

stellt zur Förderung des Dialogs zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen über eine nachhaltige städtische Entwicklung das Modell der EU-Städteagenda heraus. Dieser Prozess könnte als Inspirationsquelle für die Gestaltung der künftigen strategischen Agenda der EU für den Zeitraum 2019-2024 dienen, damit die EU die Herausforderungen bei der Verwirklichung der SDG besser bewältigen kann;

24.

unterstreicht das Potenzial des vom AdR formulierten Vorschlags (8), dass die Regionen und Städte im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik nach 2020 dabei unterstützt werden sollten, die Nachhaltigkeitsziele örtlich zu verankern und die Umsetzung der Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung an ihre lokalen Gegebenheiten anzupassen;

25.

unterstreicht die Bedeutung der EU-Finanzierungsinstrumente für Landwirtschaft, für Forschung und für Innovation sowie des EFSI und verweist auf das Synergiepotenzial ihrer kombinierten Nutzung mit Kohäsionsmitteln für die umfassende Umsetzung der SDG;

Einbeziehung aller Interessenträger

26.

betont, dass die SDG angesichts ihres transformativen Charakters von allen Gesellschaftsgruppen und Wirtschaftsebenen mitgetragen werden müssen. Der AdR unterstreicht die Bedeutung von Business Cases im Privatsektor und in der Wirtschaft für die Umsetzung und Verwirklichung der SDG bis 2030;

27.

weist darauf hin, dass die SDG auf die Menschen ausgerichtet sind und Partnerschaft, Partizipation und Handlungskompetenz grundlegende Werte der nachhaltigen Entwicklung sind. Die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen, der Zivilgesellschaft in ihren vielfältigen Facetten sowie von Vertretern der Wissenschaft, öffentlicher Stellen und der Privatwirtschaft an Dialogen zwischen verschiedenen Interessenträgern ist notwendig, um gemeinsam Lösungen zur Verwirklichung der SDG aufzuzeigen und zu erarbeiten und die unweigerlichen Kompromisse ausgewogen zu gestalten;

28.

unterstreicht den maßgebenden Beitrag von Basisinitiativen, günstigen Bedingungen und Unternehmergeist in den Städten und Regionen zur Umsetzung der SDG und ihrer Teilziele und zur Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und inklusivem Wachstum;

29.

spricht sich für umfassende Informationsmaßnahmen über die Vorteile der nachhaltigen Entwicklung aus, um in der Gesellschaft langfristig und bei Menschen aller Altersgruppen für eine entsprechende Einstellung zu sorgen;

Eine EU-Governance im Sinne der SDG

30.

fordert die neue Europäische Kommission auf, im Rahmen von Szenario 1 eine führende Rolle bei der Gestaltung einer Governance über mehrere Ebenen hinweg zu übernehmen, bei der die verschiedenen Interessenträger bereichsübergreifend einbezogen werden, sodass alle Facetten der SDG durchgängig in allen EU-Politikbereichen berücksichtigt werden können. Gleichzeitig gilt es, politische Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen sicherzustellen und alle Regierungs- und Verwaltungsebenen und Interessenträger, einschließlich der Bürgerinnen und Bürger, in sämtliche Phasen der Politikgestaltung einzubeziehen;

31.

betont die wichtige Rolle des Lernens. Politische Führung ist von größter Bedeutung, weshalb sowohl Politiker als auch Verwaltungsmitarbeiter mit Blick auf die SDG geschult und in die Verantwortung genommen werden müssen. Auch die einzelnen EU-Institutionen müssen im Rahmen ihrer eigenen Lenkungs- und Verwaltungsstrukturen für eine durchgängige Berücksichtigung der SDG sorgen;

32.

empfiehlt, dass der/die nächste Präsident(in) der Europäischen Kommission ein spezielles ihm/ihr unterstelltes Team ernennt, das mit allen Kommissionsmitgliedern zusammenarbeitet und sämtliche politischen Vorschläge einer SDG-Prüfung unterzieht. Dieses Team sollte auf mögliche Konflikte und notwendige Kompromisse hinweisen und wäre dafür zuständig, für eine übergreifende und durchgängige Berücksichtigung der SDG in allen EU-Politikbereichen zu sorgen, was eine enge, generaldirektionsübergreifende Abstimmung bedingt;

33.

fordert, dass der/die nächste Präsident(in) der Europäischen Kommission dem Europäischen Parlament jährlich in der Rede zur Lage der Union über die Umsetzung der SDG Bericht erstattet; auch dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) sollte entsprechend berichtet werden;

34.

fordert den Rat nachdrücklich auf, die freiwilligen nationalen Berichte vor ihrer Vorlage im Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) zu erörtern und auf diese Weise die Umsetzung der SDG und das wechselseitige Lernen auf nationaler Ebene zu fördern;

35.

drängt das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber, die SDG in allen einschlägigen politischen Dossiers durchgängig einzubeziehen und alle Ausschüsse zu verpflichten, sich mit der Umsetzung der SDG zu beschäftigen. Der AdR spricht sich ferner dafür aus, in den verschiedenen EP-Ausschüssen ständige Berichterstatter zu den SDG zu bestellen;

36.

legt sich darauf fest, sich auf integrierte und kohärente Weise mit den SDG auseinanderzusetzen und sie in sämtlichen Fachkommissionen und Stellungnahmen des AdR übergreifend zu berücksichtigen;

37.

schlägt eine Zusammenarbeit mit der Kommission und anderen Partnern bei der Überwachung der Umsetzung der SDG auf lokaler/regionaler Ebene vor. Er begrüßt die Arbeit der Multi-Stakeholder-Plattform für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die von der Kommission mit dem Ziel einer offenen und partizipativen Governance errichtet wurde, und befürwortet nachdrücklich die Fortsetzung ihrer Arbeit, um die Regionen, Städte, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in einen inklusiven Dialog über Nachhaltigkeit einzubinden und die Eigenverantwortung für die Umsetzung der SDG zu fördern;

38.

begrüßt, dass die Europäische Kommission die Empfehlungen der Multi-Stakeholder-Plattform in das Reflexionspapier aufgenommen hat;

39.

hält es für denkbar, die Plattform zu einer ständigen Einrichtung zu machen, die die Entscheidungsträger der EU — Europäische Kommission, Rat und Europäisches Parlament — bei der Aufstellung einer übergreifenden Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030 berät und die Mitglieder der neuen Europäischen Kommission und des neuen Europäischen Parlaments über die SDG informiert;

40.

spricht sich für eine regelmäßige Einbeziehung von Plattformen der europäischen, nationalen und subnationalen Ebenen in die Arbeiten der Multi-Stakeholder-Plattform aus, um ihrer Arbeit mehr Gewicht zu verleihen und ihren Vertretungsanspruch zu stärken;

41.

fordert alle EU-Institutionen — u. a. Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament, Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und Europäischen Ausschuss der Regionen — auf, einen regelmäßigen interinstitutionellen Dialog über die UN-Nachhaltigkeitsziele zu führen, um im Einklang mit Ziel 17 Politikkohärenz sicherzustellen;

Durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele in den politischen Maßnahmen der EU

42.

rät der Europäischen Kommission, sich auf die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung zu stützen, um bei der Gestaltung von Rechtsvorschriften sämtliche Dimensionen der SDG zu berücksichtigen. Aus diesen Leitlinien sollte klar hervorgehen, welche Variablen für einen Nachhaltigkeitsansatz in Betracht gezogen werden müssen;

43.

gibt zu bedenken, dass unweigerlich Kompromisse zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeitsziele gefunden werden müssen, und fordert systematische Ex-ante-Folgenabschätzungen, um unter Berücksichtigung der kurz- und langfristigen Auswirkungen potenzielle Synergien und Zielkonflikte zu ermitteln und Kompromisslösungen transparent zu bewerten. Territoriale Folgenabschätzungen sowie partizipative Debatten mit Bürgern und Interessenträgern auf lokaler und regionaler Ebene werden entscheidend dazu beitragen, die Akzeptanz von Entscheidungen und eine gute Politikgestaltung zu gewährleisten.

44.

Der Ausschuss der Regionen will anderen Institutionen und Organisationen ein Vorbild sein und verpflichtet sich zur alljährlichen Abhaltung von Konferenzen, auf denen die Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorgestellt werden;

45.

appelliert an alle EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten, das Europäische Semester an den SDG und einer darauf aufbauenden EU-Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030 zu orientieren. Durch eine entsprechende mehrjährige Ausrichtung wäre sicherzustellen, dass das Europäische Semester die Durchführung der EU-Strategie stärkt und zu einem Instrument für die Koordinierung und Umsetzung der SDG wird und dass der Jahreswachstumsbericht dementsprechend zu einem „Jahresnachhaltigkeitsbericht“ wird;

46.

spricht sich für die Durchführung einer mehrjährigen Erhebung über nachhaltige Entwicklung in der EU aus, in deren Rahmen auf nationaler Ebene ein mehrjähriger Zyklus der Überprüfung und Berichterstattung bezüglich der Umsetzung von Empfehlungen eingeleitet wird. Damit würde Bilanz über die Umsetzung der EU-Strategie und die nationalen Aktionspläne für nachhaltige Entwicklung gezogen und die Grundlage für die freiwillige nationale Überprüfung der EU-Mitgliedstaaten im UN-Kontext geschaffen;

47.

fordert, dass bei der Koordinierung im Rahmen des nachhaltigen Europäischen Semesters innerhalb der Kommission alle einschlägigen Dienststellen einbezogen und Silo-Denkansätze vermieden werden;

48.

bekräftigt seine Forderung, die Governance im Rahmen des Europäischen Semesters auf die Grundsätze der Partnerschaft und der Multi-Level-Governance zu stützen und die Regionen und Städte der EU auf der Grundlage eines Verhaltenskodexes von Beginn des jährlichen Überwachungszyklus an als vollwertige Partner einzubeziehen (9) (10);

49.

appelliert an die EU-Institutionen, die SDG über den EU-Haushalt in alle politischen Maßnahmen zu integrieren und in diesem Sinne insbesondere die Subventionen für fossile Brennstoffe abzuschaffen und verstärkt Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen anzulegen;

50.

bekräftigt die Notwendigkeit, die Umsetzung der SDG zu überwachen. Er hält es für erforderlich, die Daten zumindest auf der NUTS-2-Ebene und ggf. auch auf der lokalen Ebene aufzuschlüsseln, um im Fall irreführender nationaler Durchschnittswerte eine relevantere Politikgestaltung zu ermöglichen;

51.

bekräftigt (11) die Notwendigkeit, über das BIP hinaus weitere Indikatoren zu verwenden, die nicht rein wirtschaftlich ausgerichtet sind, sondern dem transformativen Charakter der SDG gerecht werden, und die zumindest anhand aufgeschlüsselter Daten Fortschritte bei der Umsetzung der SDG auf der NUTS-2-Ebene messen;

52.

weist darauf hin, dass Vorreiterregionen und -städte eigene Indikatoren aufstellen und ihre Daten in Partnerschaft mit lokalen Akteuren, u. a. aus dem Privatsektor, erheben. Die Entwicklung lokaler Indikatoren begünstigt Partizipation und Teilhabe. 40 % der Teilnehmer an der AdR/OECD-Umfrage verwenden jedoch gar keine Indikatoren. EU-Indikatoren sind nur bedingt geeignet, da für ihre Übertragung auf lokale Ebene nicht genügend Daten auf der NUTS-2-Ebene vorliegen;

53.

schlägt vor, dass die Gemeinsame Forschungsstelle der EU eine Plattform für die Sammlung städtischer Nachhaltigkeitsdaten einrichtet, um ein europäisches Handbuch der Kommunen zu erstellen, die freiwillig die SDG umsetzen. Er nimmt zur Kenntnis, dass der World Council on City Data ISO-Normen für Indikatoren für intelligente und resiliente Städte entwickelt hat und dass die OECD ein Visualisierungs-Tool erarbeitet, bei dem sie auf regionaler und lokaler Ebene offizielle mit modellierten Indikatoren kombiniert, um regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen;

54.

spricht sich dafür aus, dass diese Arbeiten und die gemessenen Fortschritte in den jährlichen Überwachungsbericht von Eurostat einfließen und dabei auch qualitative Daten berücksichtigt werden. Der AdR ist bereit, mit diesen Partnern zusammenzuarbeiten bzw. die Zusammenarbeit mit ihnen zu fördern, um die Umsetzung der SDG auf lokaler/regionaler Ebene zu überwachen;

55.

bekräftigt, dass viele Regionen und Städte die Initiative ergreifen und zu Wegbereitern des Wandels werden. Als erfolgreiche Basisinitiative ist der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie zu nennen, für den sich die vom AdR eigens ernannten Botschafter engagieren. Diese Basisinitiativen verleihen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele eine neue wegweisende Dynamik;

Die externe Dimension der Nachhaltigkeitsziele

56.

betont, dass die EU bei der Umsetzung der SDG ihrer externen Dimension Rechnung tragen muss, und zwar u. a. der externen Auswirkungen ihrer innenpolitischen Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der GAP oder des Handels. Die internen und externen Dimensionen greifen ineinander, und Politikkohärenz ist maßgebend für nachhaltige Entwicklung;

57.

plädiert für eine Partnerschaft zwischen der EU-, nationalen, regionalen und lokalen Ebene, um die Umsetzung der SDG im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern;

58.

fordert, das Funktionieren der globalen Lieferketten besser zu überwachen, um Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, sowie Kreislaufwirtschaftsverfahren anzuwenden und die Übernutzung von Ressourcen zu vermeiden;

59.

betont, dass die dezentrale Zusammenarbeit und Initiativen des AdR einen entscheidenden Beitrag leisten — so z. B. das von der Europäischen Kommission und dem AdR im Februar 2019 veranstaltete Forum „Städte und Regionen für Entwicklungszusammenarbeit“ zur Thematik nachhaltiger städtischer Partnerschaften, auf dem über 500 Teilnehmer aus mehr als 80 Ländern konkrete politische Empfehlungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch regionale und lokale Partnerschaften erarbeiteten, oder die Nikosia-Initiative zur Unterstützung libyscher Gemeinden. Diese Initiativen des AdR machen deutlich, dass EU-Fördermittel nicht nur großen Partnerschaftsprojekten zwischen Großstädten vorbehalten, sondern gleichermaßen für unterschiedlich große Initiativen dezentraler Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arten von Gebieten zugänglich sein sollten;

60.

bedauert, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission für das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit keine thematische Förderlinie für die Unterstützung lokaler Gebietskörperschaften beinhaltet;

61.

appelliert an die Europäische Kommission, die wirtschaftliche und soziale Integration von jungen Menschen, Frauen und entwurzelten Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern zu fördern. Die Partnerschaftslogik der dezentralen Zusammenarbeit kann dazu beitragen, dass Migration nicht mehr als Bedrohung, sondern als Chance begriffen wird, zumal die Regionen und Städte einen entscheidenden Beitrag zur Integration von Migranten in die Aufnahmegesellschaft leisten;

EU-Politik

62.

befürwortet die in dem Reflexionspapier getroffenen Feststellungen sowie den Vorschlag, die Arbeit vorrangig auf vier politische Bereiche und vier horizontale Faktoren zu konzentrieren, möchte dazu aber die nachstehenden Bemerkungen vortragen;

63.

unterstreicht, dass im Rahmen des neuen MFR über die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für die systematische Einbeziehung des Klimaschutzaspekts auf 25 % hinaus entsprechende Mittel für die nachhaltige Entwicklung vorgesehen werden sollten und außerdem gewährleistet werden sollte, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch anderweitige Finanzierungsentscheidungen nicht untergraben wird;

64.

unterstreicht die dringende Notwendigkeit, einschlägige Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, um unverzüglich das Übereinkommen von Paris umzusetzen und die Umstellung auf eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft zu vollziehen;

65.

hebt hervor, dass sich der AdR in einer separaten Stellungnahme (12) eingehender mit den Zusammenhängen zwischen den UN-Nachhaltigkeitszielen, der Ökowende und dem Klimaschutzübereinkommen von Paris auseinandersetzt. Er legt darin die strategischen Betrachtungen der Städte und Regionen der EU zur Umstellung auf eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und die biologische Vielfalt respektierende Niedrigemissionswirtschaft dar;

66.

betont, dass Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion auch voraussetzt, dass die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen in absoluten Zahlen gesenkt wird, um über Ressourceneffizienz hinaus Ressourcensuffizienz zu erreichen;

67.

unterstreicht das besondere Potenzial der Bioökonomie zur Förderung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Eindämmung des Klimawandels durch ihren Beitrag zu Klimaneutralität. Ein möglichst hoher Einsatz biobasierter Produkte in möglichst vielen Branchen dient auch der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in neuen, nachhaltigen Märkten, insbesondere auch in bisher wenig industrialisierten Regionen;

68.

weist darauf hin, dass mithilfe der Regionen das Ziel erreicht werden kann, den Anteil der innovativen biobasierten Industrien am Bruttoinlandsprodukt in den nächsten zehn Jahren deutlich zu steigern;

69.

spricht sich für Folgemaßnahmen zu dem „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Europäischen Kommission aus, denn Finanzierung als Instrument muss Veränderungen anstoßen, die Nachhaltigkeitserträge und nicht allein finanzielle Erträge erzielen (13);

70.

spricht sich dafür aus, die europäischen Unternehmen und die europäische Industrie im Rahmen der europäischen Industriestrategie 2030 auf Nachhaltigkeit zu verpflichten, um ihre Umstellung auf nachhaltige Verfahrensweisen zu beschleunigen. Ein entsprechender Vorschlag, den die Multi-Stakeholder-Plattform der EU für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Rahmen ihrer Empfehlungen ausgesprochen hat, sollte in dem hochrangig besetzten Diskussionsforum „Industrie 2030“ aufgegriffen und in Verbindung mit einer auf die SDG ausgerichteten Bioökonomie erörtert werden;

71.

macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der GAP im Einklang mit der von der EU verfochtenen Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) eine nachhaltige Landwirtschaft in den Entwicklungsländern gefördert werden sollte, um der Landflucht entgegenzuwirken und Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus der EU nicht zu Preisen exportiert werden, die unter den Produktionskosten in Europa liegen;

72.

bedauert, dass in dem Reflexionspapier im Zusammenhang mit Mobilität nicht auf die Bedeutung des öffentlichen Verkehrsangebots für den Aufbau nachhaltiger städtischer und regionaler Verkehrssysteme und die diesbezüglich entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingegangen wird;

73.

schlägt vor, dass von der EU-Nachhaltigkeitsagenda neue Impulse auf internationaler Ebene ausgehen sollten, auf Ebene der IMO (Seeverkehr) und der ICAO (Luftverkehr) den Klimagasausstoß zu verringern. Die EU sollte sich insbesondere für eine globale Kerosinsteuer einsetzen und eventuell, falls darüber auf ICAO-Ebene keine Einigung erzielt werden kann, einseitige Maßnahmen in Betracht ziehen und bspw. die Steuerbefreiung für Flugkraftstoff für Flüge innerhalb der EU abschaffen oder eine Kraftstoffabgabe im Bereich der Luftfracht einführen;

74.

stellt fest, dass die europäische Mobilitätsindustrie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation steigern muss. Der Plan für den Ausbau alternativer Kraftstoffe und digitaler Straßenverkehrsinfrastruktur muss von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und mit finanzieller Unterstützung seitens der EU durchgeführt werden;

75.

wiederholt angesichts der im Reflexionspapier dargelegten enormen sozialen Ungleichheiten wie der Tatsache, dass mehr als 22 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger armutsgefährdet sind, seine Forderung, die europäische Säule sozialer Rechte umfassend umzusetzen und der sozialen Nachhaltigkeit ebenso viel Aufmerksamkeit zu widmen wie der ökologischen Nachhaltigkeit, um so deutlich zu machen, dass die EU es sich zum Ziel gesetzt hat, keine Person und keine Region außen vor zu lassen. Durch soziale Probleme geprägte Gebiete leiden nachweislich häufig auch unter den negativen Folgen fehlender nachhaltiger Entwicklung;

76.

fordert eine verstärkte regional ausgerichtete Überwachung der europäischen Säule sozialer Rechte. Der AdR entwickelt derzeit ein regionales sozialpolitisches Scoreboard, das hierzu eingesetzt werden könnte;

77.

weist darauf hin, dass der Förderung eines aktiven und gesunden Alterns der Europäerinnen und Europäer besondere Aufmerksamkeit zukommen muss, wobei statt auf einen institutionellen auf einen bürgernahen Ansatz gesetzt werden sollte;

78.

wiederholt seine Forderung nach der Aufstellung einer europäischen Agenda für den Wohnungsbau (14), die aufbauend auf der Städtepartnerschaft zum Thema Wohnen im Rahmen der EU-Städteagenda erheblich zur Verwirklichung von Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Siedlungen) wie auch von Ziel 1 (Armut beenden), Ziel 7 (bezahlbare Energie) und Ziel 10 (Ungleichheit verringern) beitragen würde;

79.

hebt hervor, dass der demographische Wandel durch die Entwicklung der digitalen Technologien und mit Unterstützung der Regionen und Städte der EU in dreierlei Hinsicht für Europa zum Positiven gewendet werden kann, indem die Lebensqualität der älteren Menschen verbessert wird, die Gesundheits- und Pflegesysteme nachhaltiger gestaltet werden und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Seniorenwirtschaft gefördert werden;

80.

betont, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine maßgebende Rolle bei der Förderung der Gleichstellung zukommt, räumt indes ein, dass Frauen EU-weit deutlich unterrepräsentiert sind: lediglich 15 % der gewählten Bürgermeister, 32 % der Mitglieder von Gemeinderäten und 33 % der Mitglieder regionaler Parlamente oder Versammlungen sind Frauen (15);

81.

heißt es gut, nichtformales und informelles Lernen in der Jugendarbeit anzuerkennen und bekannt zu machen. Jugend- und Sportorganisationen, die außerhalb des schulischen Rahmens nichtformale und informelle Bildungsprogramme für bürgerschaftliches Engagement anbieten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen;

82.

unterstreicht, dass das EU-Konzept der intelligenten Spezialisierung zu einem wesentlichen Bestandteil der Strategie für ein nachhaltiges Europa 2030 werden kann. Die von der GFS verwaltete Plattform für intelligente Spezialisierung hilft den Regionen beim Zugang zu Strukturfonds, um ihre regionalen Innovationsstrategien mit der Umsetzung der SDG zu verknüpfen. AdR und GFS organisieren dazu u. a. die Veranstaltungen „Wissenschaft trifft Regionen“. Durch das Zusammenspiel von intelligenter Spezialisierung und SDG-Umsetzung auf regionaler Ebene wird wesentlicher Mehrwert für nachhaltiges Wachstum geschaffen;

83.

betont, dass einer der entscheidenden nächsten Schritte sein sollte, das Reflexionspapier im Emissionshandel umzusetzen;

84.

bedauert, dass in der letzten Rede zur Lage der Union kein Wort über den Abschluss eines „umfassenden interkontinentalen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Afrika“ verloren wurde. Ein solches Abkommen sollte von den SDG und dem entscheidenden Beitrag des Handels zu ihrer Verwirklichung geleitet werden;

85.

plädiert für einen erneuerten sozialen Dialog im Bereich der Unternehmensführung zur Förderung der SDG sowie neuer Geschäftsmodelle im Hinblick auf die Stärkung der Wirtschaftsdemokratie für nachhaltiges Wachstum;

86.

unterstreicht nachdrücklich den positiven Beitrag der Sozialwirtschaft zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Förderung eines inklusiven und tragfähigen Wachstums. Besonders wichtig ist dies in Regionen, die unter Bevölkerungsabwanderung, rascher Bevölkerungsalterung, fehlender wirtschaftlicher Dynamik und mangelndem Unternehmergeist leiden. In diesen Regionen bieten sozialwirtschaftliche Organisationen eine gemeinwohlorientierte Möglichkeit, Unternehmertum und eine optimale Nutzung lokaler Ressourcen zu fördern.

Brüssel, den 26. Juni 2019

Der Präsident

des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  Zu dieser Umfrage gingen über 400 Antworten ein. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind abrufbar unter https://cor.europa.eu/de/news/Pages/SDGs_survey.aspx.

(2)  UN Sustainable Development Solution Network (2016), Getting Started with the SDGs in Cities. A Guide for Stakeholders, http://unsdsn.org/wp-content/uploads/2016/07/9.1.8.-Cities-SDG-Guide.pdf.

(3)  Wie das Baskenland, die Åland-Inseln, Espoo, Gent, Utrecht und Nordrhein-Westfalen.

(4)  Vom AdR in Auftrag gegebene Studie: Ein territorialer Ansatz für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der EU — die Rolle des Europäischen Ausschusses der Regionen (2019).

(5)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen „Das Reformhilfeprogramm und die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion“ (2018/3764, Ziffer 12, Berichterstatterin: Olga ZRIHEN (BE/SPE)).

(6)  Organisationen wie die OECD, der ICLEI, die globale Initiative ART (Articulation of Territorial Networks) des UNDP und UN-Habitat, und Verbände wie das nrg4SD, der UCLG oder die Globale Taskforce lokaler und regionaler Regierungen.

(7)  Wie der RGRE, Eurocities, die KPKR, das ESDN oder das EEAC.

(8)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum künftigen Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zum Kohäsionsfonds nach 2020.

(9)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Bessere Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ (COR 2016/5386).

(10)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Europäisches Semester und Kohäsionspolitik: Abstimmung von Strukturreformen mit langfristigen Investitionen“ (COR 2018/5504).

(11)  Siehe Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Indikatoren für die territoriale Entwicklung — über das BIP hinaus“ vom 11. Februar 2016.

(12)  Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030: Follow-up zu den UN-Nachhaltigkeitszielen, zur Ökowende und zum Klimaschutzübereinkommen von Paris (ENVE-VI/039), Berichterstatterin: Sirpa HERTELL (FI/EVP).

(13)  Siehe Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (2182/2018) vom 6. Dezember 2018.

(14)  Siehe Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Für eine europäische Agenda für den Wohnungsbau“ (CDR 1529/2017) vom 1. Dezember 2017.

(15)  Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, Datenbank für Gender-Statistiken, 2017.