27.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 411/74


P8_TA(2019)0029

Jahresbericht der Europäischen Zentralbank für 2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 zu dem Jahresbericht der EZB für 2017 (2018/2101(INI))

(2020/C 411/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2018 zu dem Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2016 (1),

unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) 2017,

unter Hinweis auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 2, 3, 7, Artikel 10 Absatz 2, Artikel 15, 21, Artikel 32 Absatz 5 sowie Artikel 33 Absatz 1,

gestützt auf die Artikel 129 Absatz 3, Artikel 130, Artikel 138 Absatz 2, Artikel 282 Absätze 2 und 3, Artikel 283 Absatz 2 und Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die am 19. Juni 2018 in Sintra gehaltene Rede des Präsidenten der EZB Mario Draghi,

unter Hinweis auf den Wirtschaftsbericht der EZB, Ausgabe 5/2018,

unter Hinweis auf Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (2),

unter Hinweis auf Artikel 128 Absatz 1 AEUV, dem zufolge der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist,

unter Hinweis auf die Rückmeldung, die das Parlament auf seine Ausführungen im Rahmen seiner Entschließung zum Jahresbericht der EZB für das Jahr 2016 erhalten hat,

unter Hinweis auf den Jahresbericht 2017 der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ),

unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) „Vulnerabilities in the EU residential real estate sector“ (Schwachstellen der Wohnimmobilienbranche in der EU) vom November 2016 und die damit einhergehenden länderspezifischen Warnungen, die an acht Mitgliedstaaten ergangen sind,

gestützt auf Artikel 132 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0424/2018),

A.

in der Erwägung, dass der Euro nach wie vor unangefochten die zweitwichtigste Währung im internationalen Währungssystem ist; in der Erwägung, dass 2017 die öffentliche Unterstützung für den Euro hoch ausfiel, wobei sich fast drei Viertel der Befragten (73 %) — dem höchsten Wert seit Herbst 2004 — für den Euro im Euro-Währungsgebiet aussprachen;

B.

in der Erwägung, dass der Sommerprognose der Kommission 2018 zufolge das BIP der EU und des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2017 um 2,4 % gewachsen ist und damit das Wachstum in den USA übertroffen wurde; in der Erwägung, dass das BIP derselben Prognose zufolge in den Jahren 2018 und 2019 um 2,1 % bzw. 2,0 % wachsen dürfte;

C.

in der Erwägung, dass aus den aktuellen Wirtschaftsdaten für 2018 eine gewisse Abschwächung des Wachstums gegenüber dem hohen Niveau von 2017 abzulesen ist, was auf einen schwächeren Impuls aus dem Außenhandel und höhere Ölpreise zurückzuführen ist;

D.

in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in der EU und im Euro-Währungsgebiet nach den Eurostat-Zahlen vom Mai 2018 inzwischen fast wieder auf das Vorkrisenniveau gesunken ist und sich auf 7,0 % bzw. 8,4 % beläuft; in der Erwägung, dass die Zahl der Erwerbstätigen und die Erwerbsbeteiligung im Euro-Währungsgebiet den höchsten Stand seit dem Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 1999 erreicht haben;

E.

in der Erwägung, dass Wachstum und Arbeitslosenquoten trotz einer gewissen Konvergenz nach wie vor erhebliche geografische Unterschiede aufweisen, was die Wirtschaft auf gefährliche Weise anfällig macht und eine Bedrohung für eine solide und ausgewogene Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote Ende 2017 nach wie vor doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote war und sich in der EU auf 16,8 % und im Euro-Währungsgebiet 18,8 % belief;

F.

in der Erwägung, dass das derzeitige breite Wirtschaftswachstum hauptsächlich auf den Export und den Inlandsverbrauch in den Mitgliedstaaten zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass bei der Investitionstätigkeit im letzten Jahr — gestützt durch den globalen Konjunkturaufschwung und die Investitionsoffensive für Europa — der schnellste Anstieg seit 2007 zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass dem EFSI eine wichtige Funktion bei der Überbrückung der Investitionslücke in der EU zukommt, wobei insgesamt 256,9 Mrd. EUR für Investitionen mobilisiert werden und fast 550 000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Genuss einer Finanzierung aus dem Europäischen Investitionsfonds kommen;

G.

in der Erwägung, dass die Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten, die sich nicht an der einheitlichen Währung beteiligen und für deren Währung flexible Wechselkurse bestehen, kein einheitliches Bild ergibt; in der Erwägung, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung in den letzten zehn Jahren eingeführt haben, im Vergleich zu denjenigen mit flexiblen Wechselkursen bessere Ergebnisse erzielen;

H.

in der Erwägung, dass sich die jährliche Inflation im harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet gemäß den makroökonomischen Projektionen der Mitarbeiter des Eurosystems vom Juni 2018 in den Jahren 2018, 2019 und 2020 voraussichtlich auf 1,7 % belaufen und somit eine Erholung von den niedrigen Werten der Vergangenheit sowie eine Annäherung an das mittelfristige Inflationsziel der EZB von knapp unter 2 % zu verzeichnen sein wird, wobei dieses Ziel jedoch nach wie vor nicht erreicht wird und ein große Spannbreite bei den Teuerungsraten im Euro-Währungsgebiet fortbesteht; in der Erwägung, dass der Anstieg der Gesamtinflation in erster Linie auf höhere Energiepreise zurückzuführen ist, während bei der zugrundeliegenden Inflation nur ein unwesentlicher Anstieg von 0,9 % im Jahr 2016 auf 1,0 % zu verzeichnen war und Anzeichen für einen anhaltenden Aufwärtstrend im Jahr 2017 fehlten; in der Erwägung, dass die Lohnentwicklung im Einklang mit den Produktivitätszuwächsen nach wie vor eine wichtige Voraussetzung für einen dauerhaften Anstieg der zugrundeliegenden Inflation ist;

I.

in der Erwägung, dass das aggregierte öffentliche Defizit im Euro-Währungsgebiet nach der Frühjahrsprognose 2018 der Kommission im Jahr 2018 von 0,9 % auf 0,7 % des BIP sinken dürfte, wobei für 2019 ein weiterer Rückgang auf 0,6 % erwartet wird, während in den USA ein Defizit von 5,9 % des BIP und in Japan ein Defizit von 2,7 % erwartet wird;

J.

in der Erwägung, dass die Inflation nach Ansicht der EZB mittelfristig wieder anziehen dürfte, unterstützt durch die Auswirkungen des derzeitigen geldpolitischen Kurses, des anhaltenden Wirtschaftswachstums, der steigenden Löhne und der Abfederung der Konjunkturflaute;

K.

in der Erwägung, dass die Banken des Euro-Währungsgebiets den zahlenmäßigen Abbau notleidender Kredite beschleunigt haben (von 8 % aller Kredite im Jahr 2014 auf 4,9 % im vierten Quartal 2017); in der Erwägung, dass das Gesamtvolumen der notleidenden Kredite in der EU noch immer bei 950 Mrd. EUR liegt; in der Erwägung, dass die notleidenden Kredite entweder verkauft, (teilweise) abgeschrieben oder angemessen bedient werden müssen, damit die Finanzstabilität sichergestellt und nachteilige Auswirkungen auf Kontoinhaber, Sparer und Anleger vermieden werden; in der Erwägung, dass hinsichtlich der Anzahl der notleidenden Kredite erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass der Anteil notleidender Kredite in acht Mitgliedstaaten nach wie vor deutlich über 10 % liegt, davon in zwei Mitgliedstaaten sogar über 40 %;

L.

in der Erwägung, dass ein verbesserter Sekundärmarkt für notleidende Kredite benötigt wird, damit die Marktliquidität auf europäischer Ebene gestärkt und mangelnde Markttransparenz vermieden wird; in der Erwägung, dass auf dem Sekundärmarkt tätige Finanzinstitute verpflichtet sein müssen, die Interessen der Verbraucher zu berücksichtigen und alle einschlägigen Verbraucherschutzvorschriften der Mitgliedstaaten und der EU zu erfüllen;

M.

in der Erwägung, dass der EZB-Rat auf seiner Tagung im Oktober 2017 beschlossen hat, seine Nettokäufe im Rahmen des Programms für den Ankauf von Vermögenswerten (APP) in Höhe von je 30 Mrd. EUR monatlich bis September 2018 fortzusetzen; in der Erwägung, dass er auf seiner Sitzung im Juni 2018 beschlossen hat, die monatlichen Käufe mit einem geringeren Umfang von 15 Mrd. EUR bis Ende 2018 zu verlängern und die Käufe dann, sofern die mittelfristige Inflationsprognose durch die eingehenden Daten bestätigt wird, vollständig zu beenden, und dass er diesen Beschluss in seiner Sitzung vom September 2018 bestätigt hat;

N.

in der Erwägung, dass der EZB-Rat seine Erwartung bekräftigt hat, den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und den Zinssatz für die Einlagefazilität mit jeweils 0,00 %, 0,25 % und 0,40 % unverändert zu lassen, mindestens bis Ende des Sommers 2019 und in jedem Fall, bis eine nachhaltige Anpassung der Inflationsentwicklung entsprechend dem mittelfristigen Ziel der EZB stattgefunden hat;

O.

in der Erwägung, dass der letzte Einsatz von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) im Jahr 2017 eine steigende Nachfrage bei den Banken im Euro-Währungsgebiet aufgezeigt hat; in der Erwägung, dass mit den GLRG die Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft angeregt werden soll;

P.

in der Erwägung, dass die Bilanzsumme des Eurosystems Ende 2017 auf einen historischen Höchststand von über 4,5 Billionen EUR angewachsen ist, was einer Zunahme um 0,8 Billionen EUR gegenüber Ende 2016 und 41 % des gesamten BIP des Euro-Währungsgebiets entspricht; in der Erwägung, dass die EZB durch das Anleihenkaufprogramm erhebliche Risiken in ihre Bilanz aufgenommen hat;

Q.

in der Erwägung, dass 2017 die Zahl und der Wert der im Umlauf befindlichen Euro-Banknoten um rund 5,9 % bzw. 4,0 % gestiegen ist, während die Zahl und der Wert der Euro-Münzen um 4,2 % bzw. 4,0 % gestiegen sind;

R.

in der Erwägung, dass 2017 der Nettogewinn der EZB 1 275 Mrd. EUR im Vergleich zu 1 193 Mrd. EUR im Jahr 2016 betrug; in der Erwägung, dass diese Zunahme in erster Linie auf den Anstieg der Nettozinserträge zurückzuführen ist;

S.

in der Erwägung, dass das Direktorium der EZB stets betont, dass im Euro-Währungsgebiet unbedingt Strukturreformen zur Steigerung der Produktivität umgesetzt werden müssen sowie im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch wachstumsfördernde haushaltspolitische Maßnahmen;

T.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 123 AEUV und Artikel 21 der Satzung des ESZB und der EZB die monetäre Staatsfinanzierung verboten ist;

U.

in der Erwägung, dass die EZB im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit dem Proportionalitätsprinzip bislang nicht immer hinreichend Rechnung getragen hat;

Allgemeiner Überblick

1.

begrüßt, dass die öffentliche Unterstützung für den Euro 2017 gegenüber 2016 um 8 Prozentpunkte gestiegen ist, wobei fast zwei Drittel der Befragten (64 %) der Meinung sind, dass die einheitliche Währung für ihr Land von Vorteil ist;

2.

bekräftigt, dass der Euro zuerst ein politisches und erst dann ein wirtschaftliches Projekt ist; betont die Unumkehrbarkeit der einheitlichen Währung;

3.

weist darauf hin, dass außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, die einheitliche Währung einzuführen, sobald er die Konvergenzkriterien von Maastricht erfüllt; ist der Auffassung, dass die Beteiligung an der Bankenunion als Schlüsselkriterium für die Staaten betrachtet werden muss, die Teil des Euro-Währungsgebiets werden wollen;

4.

betont, dass die satzungsgemäße und in den Verträgen verankerte Unabhängigkeit der EZB für die Erfüllung ihres Mandats auf dem Gebiet der Preisstabilität und für den Schutz der Institution als solche vor politischer Einflussnahme von entscheidender Bedeutung ist;

5.

betont, dass die EZB für die Geldpolitik des gesamten Euro-Währungsgebiets verantwortlich zeichnet; weist erneut darauf hin, dass den Vorschriften der EZB zufolge die Mitglieder des Direktoriums nicht ihren Mitgliedstaat vertreten, kein Vetorecht haben und keine Weisungen von Organen, Regierungen oder sonstigen Stellen annehmen dürfen, sodass die EZB entschlossen handeln kann;

6.

stellt fest, dass die Geldpolitik dazu beigetragen hat, die einheitliche Währung und die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu wahren;

7.

weist erneut darauf hin, dass die Mitglieder des Direktoriums der EZB aufgrund der Unabhängigkeit der EZB — verantwortungsvoll und unter Wahrung einer angemessenen Rechenschaftspflicht — frei über eine etwaige Teilnahme an Gremien entscheiden können, auch an nicht öffentlichen, wenn dies ihrer Auffassung nach für die optimale Durchführung der Geldpolitik der EZB erforderlich ist; nimmt die Stellungnahme der Bürgerbeauftragten vom 5. Juli 2018 zur Kenntnis;

8.

fordert die EZB auf, sich auf ihr vorrangiges Ziel der Preisstabilität zu konzentrieren; weist erneut darauf hin, dass die EZB gemäß Artikel 2 ihres Statuts und Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie der in Artikel 282 AEUV niedergelegten Einzelheiten — unbeschadet ihres vorrangigen Ziels, die Preisstabilität zu gewährleisten, — die „allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft“ im Hinblick darauf unterstützen muss, dass die in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union genannten Ziele der Union verwirklicht werden;

9.

stellt fest, dass die Wirtschaft der EU 2017 das höchste Wirtschaftswachstum seit 10 Jahren aufwies und die Wirtschaft aller Mitgliedstaaten expandierte; stellt fest, dass die Arbeitslosigkeit in der EU auf dem niedrigsten Stand seit 2008 ist, wenngleich junge Menschen immer noch besonders schwer betroffen sind; begrüßt die Rolle der EZB bei den Strukturreformen für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum, die als Teil der laufenden Erholung in einigen Mitgliedstaaten eingeleitet wurden; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Reformen zu bewerten;

10.

weist jedoch warnend auf die Zunahme der Unwägbarkeiten hin, die auf die Gefahr eines gesteigerten Protektionismus, die Brexit-Verhandlungen, neue Vermögensblasen, die Krise in den aufstrebenden Märkten, die historisch hohe Privat- und Staatsverschuldung, die allgemeine Volatilität auf den Finanzmärkten, die insbesondere mit politischen, die Wachstumsperspektiven des Euro-Währungsgebiets negativ beeinflussenden Risiken in einigen Mitgliedstaaten zusammenhängt, die zunehmende Verbreitung von Populismus, Abschottung und Ethnozentrismus im gesamten politischen Spektrum, die Gegenreaktionen auf die Globalisierung und wachsende Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Zukunft der europäischen Integration zurückzuführen sind;

11.

weist warnend darauf hin, dass dem jährlichen Wirtschaftsbericht 2018 der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zufolge Anzeichen für die Entstehung finanzieller Ungleichgewichte zu verzeichnen sind, die insbesondere von der weltweiten Finanzkrise weitgehend verschonte Länder betreffen, da dort im Gegensatz zu den Ländern im Zentrum der Krise kein Abbau der Schulden des Privatsektors stattgefunden hat; stellt fest, dass sich die Ungleichgewichte in einer stark steigenden Kreditvergabe an den Privatsektor äußern;

12.

betont‚ wie wichtig es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist, ein günstiges Umfeld für öffentliche und private Investitionen aufrechtzuerhalten, die immer noch hinter dem Vorkrisenniveau zurückbleiben; fordert die EZB auf, im Einklang mit ihrem Mandat Maßnahmen zu ergreifen, um zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen; weist erneut darauf hin, dass kreditgestütztes Wachstum zu einer Fehlallokation realer Ressourcen führen kann;

Strukturreformen

13.

vertritt die Ansicht, dass die Geldpolitik allein nicht ausreicht, um eine nachhaltige Wirtschaftserholung zu erzielen; weist erneut auf die antizyklischen Auswirkungen der Geldpolitik während der Erholung nach der Krise hin, vertritt aber auch die Ansicht, dass der strukturelle Beitrag, den die Geldpolitik zu nachhaltigem Wachstum leistet, begrenzt ist; fordert die politischen Entscheidungsträger daher nachdrücklich auf, die derzeitige Wirtschaftserholung über einen kurzfristigen Horizont hinaus aufrechtzuerhalten, indem eine Mischung aus sozialverträglichen, ambitionierten und wachstumsfreundlichen Strukturreformen zur Steigerung der Produktivität und haushaltspolitischen Maßnahmen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, einschließlich der darin vorgesehenen Flexibilitätsbestimmungen umgesetzt wird; stimmt der Äußerung des Vorsitzenden des Europäischen Fiskalausschusses vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 5. November 2018 zu, der zufolge die Flexibilität bei den Vorschriften je nach wirtschaftlicher Lage ausgeübt werden muss, sowie der im Bericht vom Juni 2018 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des Pakts seine Flexibilitätsbestimmungen gleichförmig angewendet werden sollten und nicht nur in dem Fall einer Wirtschaftsflaute oder -schwäche;

14.

betont, dass die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte durch geeignete haushaltspolitische und wirtschaftliche Maßnahmen und Reformen zur Steigerung der Produktivität korrigiert werden müssen, wenn die Geldpolitik voll greifen soll; hebt hervor, dass die Geldpolitik der EZB kein Ersatz für nachhaltige Strukturreformen sein kann, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen;

15.

stellt mit Besorgnis fest, dass der EU-Anteil an den weltweiten ausländischen Direktinvestitionen seit der Krise deutlich abgenommen hat;

16.

nimmt die Stellungnahme der EZB zur Kenntnis, mit der die Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) als dritte Säule der Bankenunion gefordert wird; betont, dass die Einlagensicherung eine Schlüsselrolle spielt, was die Vertrauensbildung sowie die Sicherung aller Einlagen im Rahmen der Bankenunion angeht; betont, dass mit dem EDIS dazu beigetragen werden könnte, die Finanzstabilität zu verbessern und zu sichern; stellt fest, dass Risikoteilung und Risikominderung Hand in Hand gehen sollten;

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten

17.

betont, dass die geldpolitischen Sondermaßnahmen der EZB dazu beigetragen haben, das Inflationsrisikos, das Anfang 2016 noch vorhanden war, zu umgehen, und eine Erholung der Kreditvergabe an den Privatsektor, deren jährliches Wachstum Mitte 2018 bei etwa 3 % gegenüber 0 % im Jahr 2015 lag, einzuleiten;

18.

stimmt mit der EZB darin überein, dass eine nachhaltig unterstützende Haushaltspolitik, Reformen zu Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktivität und des Wachstums und an den Produktivitätszuwächsen ausgerichteten Lohnerhöhungen erforderlich sind, um das Inflationsziel zu verwirklichen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen entsprechend den Grundsätzen des „magischen Dreiecks“ aus Investitionsförderung, Fortsetzung von wachstumsfreundlichen und sozialverträglichen Strukturreformen und Sicherstellung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik zu intensivieren;

19.

ist besorgt angesichts der rasch steigenden Immobilienpreise in bestimmten Mitgliedstaaten; fordert daher Wachsamkeit angesichts der Gefahr, dass es in einigen Mitgliedstaaten erneut zu Immobilienblasen und einer übermäßigen Verschuldung der Haushalte und des Privatsektors kommt;

20.

weist auf die Aussagen des Vorsitzenden des ESRB, Mario Draghi (3), hin, denen zufolge die durch die sich überhitzenden Immobilienmärkte in der EU verursachte Gefährdung hauptsächlich auf die Renditebestrebungen internationaler Anleger, zumeist bei grenzüberschreitender Finanzierung und seitens von Nichtbanken, zurückgeht und die politischen Entscheidungsträger der Frage nachgehen sollten, ob neue makroprudenzielle Instrumente für Nichtbanken — insbesondere mit Blick auf ihre Risikoexpositionen aufgrund von Gewerbeimmobilien — eingeführt werden sollten;

21.

stimmt unbeschadet der Unabhängigkeit der EZB mit ihrem Beschluss überein, das APP auf verträgliche Weise zu beenden, sofern die eingehenden Daten ihre mittelfristige Inflationsprognose bestätigen, und ist der Auffassung, dass dieses Instrument nur befristet eingesetzt werden sollte, da dadurch neue Risiken für die Finanzstabilität entstehen und Anreize zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und zur Umsetzung von Strukturreformen verringert werden; nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz der Geldpolitik zur Unterstützung der Erholung nach der Krise auch unbeabsichtigte negative Folgen hatte;

22.

weist insbesondere darauf hin, dass anhaltende Sondermaßnahmen nachteilige Verteilungseffekte haben können; fordert die EZB daher auf, in ihrem nächsten Jahresbericht eine umfassende und detaillierte Analyse zu den Nebenwirkungen ihrer geldpolitischen Maßnahmen, einschließlich ihrer Risiken für die Versicherungs- und Rentenbranche, aufzunehmen;

23.

stellt fest, dass das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) mit Beständen in Höhe von 1,9 Billionen EUR Ende 2017 den größten Teil des APP ausmachte; betont, dass die emittentenbezogene Obergrenze von 33 % bei Ankäufen des öffentlichen Sektors unbedingt eingehalten werden muss;

24.

stellt fest, dass von allen Ankaufprogrammen des Privatsektors das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) mit Nettoankäufen in Höhe von 82 Mrd. EUR 2017 den größten Anteil des APP stellt; begrüßt, dass die EZB seit 2017 ein vollständiges Verzeichnis aller CSPP-Bestände, einschließlich der Namen der Emittenten, zusammen mit aggregierten Daten zu diesen Beständen nach Land, Risiko, Rating und Branche, veröffentlicht; fordert die EZB auf, für alle Programme zum Ankauf von Vermögenswerten, darunter das ABSPP und das CBPP3, eine vergleichbare Transparenzpolitik zusätzlich zu weiteren Maßnahmen zu verfolgen, damit die operativen Verfahren offengelegt werden, die bei der Auswahl der von den nationalen Zentralbanken angekauften Wertpapiere Anwendung finden; hebt hervor, dass das CSPP auf keinen Fall zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen darf;

25.

weist erneut darauf hin, dass die EZB als Organ der EU an das Übereinkommen von Paris gebunden ist; legt der EZB nahe, das Bekenntnis zum Übereinkommen von Paris und die Grundsätze in dem Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Grundsätze) unter uneingeschränkter Achtung ihres Mandats, ihrer Unabhängigkeit und ihres Risikomanagementrahmens in ihre Politik einzubeziehen;

26.

begrüßt die Transparenz, die die EZB durch ihre Forward Guidance schafft; nimmt die Entscheidung der EZB zur Kenntnis, die Zinsen angesichts der Unwägbarkeiten im globalen Umfeld derzeit auf einem niedrigen Niveau zu belassen;

27.

betont, dass es äußerst wichtig sein wird, den Ausstieg aus den geldpolitischen Sondermaßnahmen in der richtigen Abfolge und in angemessener Weise zu vollziehen, um Marktstörungen zu vermeiden; weist erneut darauf hin, dass es durchaus möglich ist, Erhöhungen der Zinssätze vorzunehmen und gleichzeitig die Bilanzgröße des Eurosystems stabil zu halten, wenn die wirtschaftlichen Gegebenheiten dies erfordern;

28.

hebt hervor, wie wichtig die Kommunikation und die Forward Guidance für eine erfolgreiche Normalisierung der Geldpolitik ist;

29.

ist sich der unterschiedlichen Auswirkungen bewusst, die eine Normalisierung der Geldpolitik in den Mitgliedstaaten — je nach Höhe und Fälligkeit ihrer Schulden — voraussichtlich haben wird;

30.

weist auf das Ausmaß der regulatorischen und strukturellen Veränderungen seit der letzten Wirtschaftskrise und ihrer Bedeutung für viele Bereiche hin, die mit der Geldpolitik in Verbindung stehen; hebt die Bedeutung von Forschung und Studien für ein besseres Verständnis des neuen Umfelds hervor, das sich aus den Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten und deren Folgen für die Durchführung der Geldpolitik ergeben hat;

31.

stellt fest, dass der negative Zinssatz der Einlagefazilität, mit dem die Banken seit Juni 2014 belegt werden, Auswirkungen zeigt; ist der Ansicht, dass diese Maßnahme, wenn sie weiter aufrechterhalten wird, die Rentabilität des Bankensektors gefährden könnte, und dass sie im Rahmen der Normalisierung der Geldpolitik im Zuge der derzeitigen Erholung auslaufen sollte;

32.

ist sich der Möglichkeit bewusst, dass die GLRG fortgesetzt werden können, durch die Banken mittelfristige Finanzierungsmittel zu günstigen Konditionen und unter der Bedingung erhalten, dass diese tatsächlich genutzt werden, um neue Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben; nimmt die steigende Nachfrage seitens der Banken des Euro-Währungsgebiets zur Kenntnis, die sich in den letzten GLRG im Jahr 2017 gezeigt hat und möglicherweise auf einen erwarteten Anstieg der Einlagenzinsen und der Möglichkeit günstiger Gewinne zurückzuführen ist; fordert die EZB auf, diese Entwicklung genau zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Banken die GLRG tatsächlich nutzen, um Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben;

33.

nimmt das Ansteigen der TARGET2-Salden zur Kenntnis, die auf fortgesetzte Kapitalabflüsse in der Peripherie des Euro-Währungsgebiets schließen lassen; stellt fest, dass der EZB zufolge Veränderungen in den TARGET2-Salden weitgehend Liquiditätsflüsse widerspiegeln, die im Zusammenhang mit dem APP entstehen und somit kein Anzeichen erneuter Stresssituationen auf den Finanzmärkten sind; fordert die EZB auf, die zugrundeliegenden Faktoren und die möglichen Risiken in Verbindung mit den Ungleichgewichten, die hierdurch entstehen können, zu präzisieren;

Sonstige Aspekte

34.

begrüßt die Annahme der Vereinbarung über Liquiditätshilfe in Notfällen (ELA), in der die Aufteilung von Verantwortlichkeiten, Kosten und Risiken klargestellt wird; weist darauf hin, dass diese Vereinbarung spätestens 2019 überprüft werden soll; ist der Ansicht, dass die Gewährung von ELA auf der Ebene der EU beschlossen werden sollte;

35.

fordert die EZB auf, sämtliche Gewinne offenzulegen, die das Eurosystem aufgrund von Vereinbarungen zu Nettofinanzwerten (ANFA) und aufgrund des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP) zwischen 2010 bis zum vollständigen Auslaufen des Programms erzielt hat, wobei eine spezifische Aufschlüsselung nach Ländern für die Mitgliedstaaten, die SMP-Käufen unterlagen (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Italien), beizufügen ist;

36.

begrüßt die Änderung von Artikel 22 des Statuts des ESZB und der EZB, mit der eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, damit das Eurosystem als zentrale Notenbank für zentrale Gegenparteien (CCP) auftreten kann und der EZB die Befugnis erteilt wird, die Tätigkeit der Clearingsysteme, darunter die CCP, zu regulieren, um wirksam den Risiken zu begegnen, die von diesen Systemen für den reibungslosen Betrieb der Zahlungssysteme und die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik ausgehen;

37.

fordert die EZB auf, den Empfehlungen von Transparency International zu folgen, insbesondere mit Blick auf ihre Rolle in der Troika;

38.

fordert die EZB auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, damit die Banken auf alle Eventualfälle in Verbindung mit dem Brexit gut vorbereitet sind; fordert die EZB darüber hinaus auf, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Stabilität der EU-Finanzmärkte, auch im Fall eines Brexit ohne Abkommen, sicherzustellen;

39.

hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Zuge des Brexits eine gemeinsame Strategie im Bereich der Finanzsektoraufsicht verfolgen sollten, statt sich einen schädlichen Unterbietungswettlauf zu liefern;

40.

ist der Ansicht, dass ein reibungslos funktionierender, diversifizierter und integrierter Kapitalmarkt der Transmission der einheitlichen Geldpolitik zuträglich ist; fordert nachdrücklich, dass das Projekt „Kapitalmarktunion“ beschleunigt wird, um die Finanzintegration zu vertiefen, damit der Aufbau der Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks und die Wirksamkeit der Transmission der Geldpolitik in der Währungsunion unterstützt werden und die private Risikoteilung in der Bankenunion und in der Union insgesamt gefördert wird; weist darauf hin, dass das CSPP dazu hätte beitragen können, die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere im Nichtbankensektor (d. h. für nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften), zu erleichtern;

41.

ist der Ansicht, dass tiefergehende und besser vernetzte europäische Kapitalmärkte, die sich aus der Entwicklung hin zu einer Kapitalmarktunion der EU sowie aus der schrittweisen Vollendung der Bankenunion ergeben werden, zur Tiefe und Liquidität der Finanzmärkte des Euroraums beitragen und gleichzeitig das internationale Ansehen des Euro fördern werden;

42.

fordert die EZB dazu auf, weiterhin auf den Zugang von KMU zu Krediten zu achten, insbesondere da sich ihre finanzielle Lage nur langsam verbessert, wie aus der Erhebung vom Juni 2018 zum Zugang der Unternehmen zu Krediten (SAFE) hervorgeht; betont, dass eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion langfristig gesehen eine alternative Finanzierung für KMU anbieten und die Finanzierung durch den Bankensektor ergänzen kann;

43.

ist der Auffassung, dass eine gut funktionierende Kapitalmarktunion am schnellsten verwirklicht werden kann, wenn die nationalen Vorschriften angegangen werden, die verhindern, dass gut funktionierende Kapitalmärkte in der ganzen Union eine größere Wirkung entfalten, und wenn die mit neuen Regelungen verbundene Belastung reduziert wird;

44.

fordert die EZB auf, die Entwicklung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und die zunehmenden Risiken in Verbindung mit der Computer- und Netzsicherheit der Finanztechnologie stärker zu überwachen;

45.

stellt fest, dass auch nach Ansicht der EZB untersucht werden muss, welche Relevanz und Auswirkungen die Ausgabe einer digitalen Zentralbankwährung (bzw. von digitalem Basisgeld) für die breite Öffentlichkeit haben könnte; legt der EZB nahe, eine entsprechende Studie durchzuführen und zu veröffentlichen;

46.

betont, wie wichtig die IT-Sicherheit für den Finanzsektor und für die Zahlungssysteme ist; fordert die EZB auf, diesem Thema weiterhin große Aufmerksamkeit zu widmen und dessen Bedeutung in internationalen Foren herauszustellen sowie die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten fortzusetzen;

47.

stimmt mit der EZB darin überein, dass dem physischen Geld als legales Zahlungsmittel eine wichtige Funktion zukommt, zumal der Euro im Euro-Währungsgebiet das einzige legale Zahlungsmittel ist, und weist alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erneut darauf hin, dass Euro-Münzen und Euro-Scheine im Einzelhandel grundsätzlich angenommen werden sollten, wobei diesen Mitgliedstaaten das Recht vorbehalten bleibt, für Bargeldzahlungen Obergrenzen festzulegen, um Geldwäsche und Steuerbetrug sowie die Terrorismusfinanzierung und die Finanzierung der organisierten Kriminalität zu bekämpfen;

48.

unterstützt die Standpunkte, die die Mitglieder des Direktoriums mit Blick auf die Bedeutung der Schaffung wirklicher europäischer Zahlungssysteme, die immun gegen externe Störungen, etwa politischer Natur, sind, geäußert haben;

49.

weist auf den Aufruf des Präsidenten der Kommission Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 hin, in dem er fordert, dass die internationale Bedeutung des Euro gestärkt wird und der Euro auf dem internationalen Parkett die Bedeutung erlangt, die ihm zusteht;

50.

betont, wie wichtig es ist, dass die EZB dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist; begrüßt in diesem Zusammenhang den ständigen Dialog zwischen der EZB und dem Parlament und das regelmäßige Erscheinen des Präsidenten der EZB und gegebenenfalls anderer Mitglieder des Direktoriums vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und dem Plenum; legt der EZB nahe, diesen Dialog fortzusetzen; hebt hervor, dass die EZB ihre Kommunikation verbessert hat; ist der Ansicht, dass sie ihre Bemühungen fortsetzen sollte, ihre Entscheidungen allen Bürgern zugänglich zu machen und verständlich zu erläutern, was ebenso für ihre Maßnahmen zur Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet und damit zur Wahrung der Kaufkraft der einheitlichen Währung gilt;

51.

begrüßt die bisher von der EZB unternommenen Anstrengungen, ihre Transparenz und demokratische Rechenschaft gegenüber den europäischen Bürgern und dem Parlament zu verbessern;

52.

ersucht den Ausschuss für Wirtschaft und Währung, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des geldpolitischen Dialogs mit dem Präsidenten der EZB zu treffen;

53.

begrüßt, dass die EZB zu den Ausführungen des Parlaments zum EZB-Jahresbericht 2016 eine Rückmeldung vorgelegt hat, die ein verbessertes und nach Abschnitten geordnetes Format mit sachlichen Anmerkungen aufweist; legt der EZB nahe, auch künftig der Rechenschaftspflicht mit vergleichbarem Engagement nachzukommen und jedes Jahr eine schriftliche Rückmeldung zu der Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB vorzulegen;

54.

weist darauf hin, dass es in den nächsten Monaten zu wesentlichen Änderungen im EZB-Rat kommen wird, da die Amtszeit mehrerer Mitglieder des Direktoriums, darunter die des Präsidenten, endet; ist der Ansicht, dass diese Änderungen im Einklang mit den Verträgen sorgfältig und unter vollständiger Transparenz gemeinsam mit dem Parlament vorbereitet werden sollten; fordert den Rat nachdrücklich auf, für alle kommenden freien Stellen eine ausgewogene Auswahlliste mit mindestens drei Kandidaten aufzustellen, wodurch das Parlament beim Ernennungsverfahren eine sinnvollere Beratungsfunktion wahrnehmen kann; wiederholt seinen Standpunkt, dass das Geschlechterverhältnis verbessert werden muss, was sowohl für das Direktorium als auch für das Personal der EZB generell gilt; hebt hervor, dass die Mitglieder des Direktoriums nur aus dem Kreis in Währungs- oder Bankfragen fachlich anerkannter und erfahrener Persönlichkeiten ausgewählt werden dürfen;

55.

stimmt mit der von Präsident Draghi in seiner Rede vom 13. September 2018 getätigten Aussage überein, dass allzu viele untereinander widersprüchliche Ankündigungen der letzten Monate, auf die keine Taten folgten, in Italien zu gestiegenen Renditen der Staatsanleihen und einer Vergrößerung der Renditeabstände geführt haben, was für Unternehmen und Privathaushalte Nachteile mit sich gebracht hat;

o

o o

56.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0025.

(2)  ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1

(3)  Anhörung des ESRB vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 9. Juli 2018.