18.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 353/32


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine neue Vision für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“

(Initiativstellungnahme)

(2019/C 353/06)

Berichterstatterin: Judith VORBACH

Beschluss des Plenums

24.1.2019

Rechtsgrundlage

Artikel 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

2.7.2019

Verabschiedung im Plenum

17.7.2019

Plenartagung Nr.

545

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

159/2/9

Vorbemerkung

Diese Stellungnahme gehört zu einem Paket von zwei Initiativstellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), die gleichzeitig erarbeitet werden: „Eine krisenfestere und nachhaltige europäische Wirtschaft“ und „Eine neue Vision für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“. Das Paket ist als direkter Beitrag zur wirtschaftspolitischen Agenda des neuen Europäischen Parlaments und der neuen Europäischen Kommission gedacht, die 2019 ihr Amt antreten wird. Wir brauchen dringend eine neue europäische Wirtschaftsstrategie: ein positives Narrativ für die künftige Entwicklung der EU-Wirtschaft in der Welt, das dazu beitragen würde, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber wirtschaftlichen Schocks und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftsmodells zu stärken und dadurch das Vertrauen, die Stabilität und den gemeinsamen Wohlstand für alle Menschen in Europa wiederzuerlangen. Aufbauend auf den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten könnte diese Strategie die Grundlage für die weitere wirtschaftliche, fiskalische, finanzielle, soziale und politische Integration bilden, die notwendig ist, um die Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion zu erreichen.

Bereits 2014 hat der EWSA eine Stellungnahme zur Vollendung der WWU verfasst. Darin wurde eine Gliederung in eine geldpolitische und finanzielle Säule, eine wirtschaftliche Säule, eine soziale Säule und eine politische Säule vorgenommen. Zu den einzelnen Säulen wurden weitere Stellungnahmen verabschiedet. Hier wird diese Vier-Säulen-Struktur beibehalten, um einen Überblick über Fortschritte und Defizite der WWU aufzuzeigen und schließlich eine Liste an Empfehlungen vorzuschlagen, die der neuen Kommission und dem Europäischen Parlament für eine starke, inklusive und widerstandsfähige Währungsunion unterbreitet wird. Insgesamt fordert der EWSA die Europäischen Institutionen und die nationalen Regierungen zu deutlich ambitionierteren Schritten im Rahmen der WWU-Reform auf, um eine besser integrierte, demokratischere und sozial besser entwickelte Union zu verwirklichen.

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Obwohl auf dem Weg zur Vollendung der WWU bereits große Etappen bewältigt wurden, braucht es bei jeder ihrer vier tragenden Säulen noch eine deutliche Aufstockung. Dabei muss sorgfältig auf die Balance geachtet werden, denn die Vernachlässigung einer oder mehrerer Säulen kann zu einer gefährlichen Schieflage führen. Ebenso müssen die durch den Klimawandel verursachten Herausforderungen stets mitbedacht werden. Es bestehen auch Wechselwirkungen zwischen den Säulen. Zum Beispiel trägt eine soziale Gestaltung der wirtschaftlichen Säule auch zur Aufstockung der sozialen Säule bei und umgekehrt. Einige konkrete Maßnahmen sind in ihrer Zuordnung variabel.

1.2.

Obwohl die Vollendung der WWU das Gebot der Stunde ist, hemmt ein Richtungsstreit zwischen den Mitgliedstaaten weitere Fortschritte. Zu den eingetrübten konjunkturellen Aussichten gesellen sich geopolitische Unsicherheiten und der geplante Brexit. Die Divergenz zwischen den Mitgliedstaaten, die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, die Klimakrise und die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung stellen ebenfalls massive Herausforderungen dar.

1.3.

Widerstandsfähigkeit gegen Krisen ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die Vollendung der WWU. Es braucht auch eine positive Vision, wie es Artikel 3 des EU-Vertrags widerspiegelt. Auf die Gegenwart bezogen empfiehlt der EWSA folgende Prioritäten: nachhaltiges und inklusives Wachstum, Verringerung der Ungleichheiten, Aufwärtskonvergenz, Gewährleistung des Produktivitätswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Europa-2020-Ziele, ein unternehmens- und investitionsfreundliches Umfeld, qualitativ gute Arbeitsplätze und angemessene Entlohnung, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, stabile und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete öffentliche Finanzen, ein stabiler Finanzsektor und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 und der Ziele des Pariser Klimaabkommens.

1.4.

Die Empfehlungen des EWSA im Hinblick auf die tragenden Säulen der WWU sind im Einzelnen:

1.4.1.

Eine stabile geldpolitische und finanzielle Säule als Basis für gesamtwirtschaftliche Entwicklung

EZB: Festigung ihrer stabilisierenden Rolle sowie Wahrung ihrer Unabhängigkeit;

Entschlossene Schritte zur Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion unter folgenden Prioritäten: Stabilisierung zur Schaffung von Vertrauen, eine effiziente Regulierung, Balance von Risikoteilung und Risikoreduktion zur Verhinderung einer neuerlichen Belastung öffentlicher Haushalte im Krisenfall, Berücksichtigung der sozialen Folgen der Regulierung, Einbeziehung von Klimazielen, Verbraucherschutz;

Bankenunion: Absicherung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus und Umsetzung von EDIS, Wiederaufnahme der Debatte zur Strukturreform und zu Schattenbanken;

Kapitalmarktunion: Festlegung von Prioritäten, insbesondere die Verbesserung der Aufsicht, die Schaffung einer EU-Ratingagentur, ein Safe Asset und Schritte zur Angleichung im Bereich der Insolvenzregeln;

Stärkung der internationalen Rolle des Euro auf der Basis einer stabilen, wirtschaftlich starken und sozial ausgewogenen WWU;

1.4.2.

Eine starke wirtschaftliche Säule als Basis von Wohlstand und sozialem Fortschritt

Aufstockung der wirtschaftlichen Säule für einen zwischenstaatlichen Ausgleich und zur Förderung von Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit;

Ausgewogenheit von angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen, was aktuell eine Aufwertung der Nachfrageseite bedeutet, mittels verstärkter Einbeziehung des sozialpolitischen Scoreboards in das Europäische Semester, Stärkung der Tarifsysteme und der Autonomie der Sozialpartner, rasche Implementierung der Europäischen Arbeitsbehörde sowie Anwendung der goldenen Investitionsregel dergestalt, dass die Finanz- und Fiskalstabilität mittelfristig nicht gefährdet wird;

Schaffung einer Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet, finanziert aus einem gemeinsamen Schuldtitel und einer Bindung der Auszahlungen an die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur. Die aktuellen Vorschläge sind nur als erste Schritte zu sehen;

Maßnahmen zur Eindämmung des unfairen Steuerwettbewerbs sowie zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -umgehung;

1.4.3.

Aufstockung der sozialen Säule als Basis für sozialen und gesellschaftlichen Fortschritt

soziale Mindeststandards in den Mitgliedstaaten auf hohem Schutzniveau;

Bemühen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer soliden wirtschaftlichen Grundlage und einer starken sozialen Dimension;

Erweiterung der Debatte über einen EU-Finanzminister um ein gleichwertiges Pendant für EU-Sozial- und Arbeitsangelegenheiten;

1.4.4.

Eine politische Säule als Basis für Demokratie, Solidarität und Einheit

Verstärkung der Einbindung des Europäischen Parlaments sowie der Sozialpartner und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft in zentrale sozial- und wirtschaftspolitische Entscheidungen;

Solidarisches und geeinigtes Handeln als Basis für Wohlstand und Frieden innerhalb der EU und für die politische und wirtschaftliche Bedeutung der EU im globalen Kontext;

rascher Beitritt jener EU-Staaten zum Euroraum, die bis jetzt noch nicht Teil davon sind.

2.   Vollendung der WWU — Errungenschaften, Herausforderungen und Ziele

2.1.

Auf dem Weg in Richtung Vollendung der WWU wurden bereits große Etappen bewältigt, sodass diese heute einen bedeutenden gemeinsamen Besitzstand aufweist. Im Jahr 2015 wurden im Bericht der fünf Präsidenten ambitionierte Pläne zur Vertiefung der WWU vorgelegt. Im Juni 2019 meldete sich die Kommission mit dem Papier „Deepening Europe's Economic Monetary Union: Taking stock four years after the Five Presidents’ Report“ (1) zu Wort. Darin zieht sie eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und fordert von den Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen ein. Dieser Forderung schließt sich der EWSA an. Im Bereich sowohl der finanziellen und wirtschaftlichen Säule, aber auch der sozialen und demokratischen Säule besteht großer Handlungsbedarf. Der EWSA macht insbesondere auf die Notwendigkeit einer Balance zwischen allen Bereichen aufmerksam, zwischen denen auch vielfältige Wechselwirkungen bestehen.

2.2.

Obwohl alle Mitgliedstaaten das Interesse am Erhalt des Euro teilen, steht einer weiteren Vertiefung ein zwischenstaatlicher Richtungsstreit entgegen. Er artikuliert sich im Konflikt zwischen Risikoteilung, welche mit grenzüberschreitenden Transfers oder gemeinsamer Haftung einhergeht. Demgegenüber steht der Ansatz der Risikominderung, wo der Anpassungsdruck in einzelstaatlicher Verantwortung liegt und mittels struktureller Umgestaltung wirtschaftliche Resilienz erzielt werden soll. Der Fokus auf dieser Divergenz greift jedoch zu kurz, denn es ergeben sich auch unterschiedliche parteipolitische und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Zur Vollendung der WWU braucht es jedoch die Einsicht über verschiedene Interessen und Sichtweisen hinweg, dass Solidarität und die Bereitschaft zum Kompromiss eine notwendige Basis für eine gute gemeinsame Zukunft in Europa darstellen.

2.3.

Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen eine Herausforderung dar. Nach der langen Phase der Krise nahm die Wirtschaft der WWU ab 2014 wieder Fahrt auf, die sich im zweiten Halbjahr 2018 jedoch wieder verlangsamte. Dazu haben mehrere Faktoren beigetragen, wie die weltweite Abschwächung von Handel und Wirtschaftsentwicklung, ungelöste Handelskonflikte und auch interne Unsicherheitsfaktoren wie der geplante Brexit. Innerhalb des Euroraums war die Abschwächung der Wirtschaftsdynamik aufgrund der Abhängigkeit von externer Nachfrage sowie von länder- und sektorspezifischen Faktoren nochmals stärker ausgeprägt. Die verhaltene Wirtschaftsentwicklung in der EU dürfte sich noch fortsetzen. (2) Die Klimakrise, technologischer Wandel, Protektionismus und Cyberattacken sowie Digital- und Kryptowährungen zählen zu zukünftigen Herausforderungen. Ein aktueller Bericht von ESPAS kommt zum Schluss, dass der Anstieg der globalen Temperatur, der unter anderem mit einem deutlichen Produktivitätsrückgang einhergehen werde, das dringlichste politische Problem der Gegenwart mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sei. (3)

2.4.

Wenngleich die EU insgesamt aufgrund des vergleichsweise hohen Bruttoinlandsprodukts — aggregiert und pro Kopf — und der steigenden Beschäftigungszahlen in den letzten Jahren im globalen Vergleich relativ wohlhabend ist, so belasten dennoch soziale Ungleichheiten zwischen Regionen und Mitgliedstaaten und innerhalb der Gesellschaften den Zusammenhalt. (4) 22 % der EU-Bevölkerung ist von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. In mehreren südeuropäischen Ländern sind die Reallöhne im Durchschnitt 2019 geringer als 2009, was zum weiteren realen Auseinanderdriften des sozioökonomischen Wohlstandsniveaus beiträgt. (5) Auch das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern ist vielerorts noch groß, und ein hoher Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung leidet unter Erwerbsarmut oder Arbeitslosigkeit. Was die Verteilung des privaten Nettovermögens der Haushalte betrifft, zieht die EZB den Schluss, dass im Euroraum eine starke Schieflage besteht. So besitzen die reichsten 10 % 51,2 % des Nettovermögens. (6) Daraus ergibt sich ein gefährlicher Nährboden für soziale Spannungen und spaltende Kräfte.

2.5.

Eine verbesserte Widerstandsfähigkeit gegen Krisen ist notwendig, aber nicht hinreichend. Für die Vollendung der WWU braucht es eine positive Vision wie in Artikel 3 des EU-Vertrags. Dieser spricht unter anderem von der Förderung einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt ausgerichtet ist, sowie von Umweltschutz. Aus heutiger Perspektive empfiehlt der EWSA folgende Zielsetzungen: nachhaltiges und inklusives Wachstum, Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten, Aufwärtskonvergenz, Gewährleistung des Produktivitätswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Europa-2020-Ziele, die auch „Beyond-GDP“-Ziele (7) enthalten, ein unternehmens- und investitionsfreundliches Umfeld, qualitativ gute Arbeitsplätze und angemessene Entlohnung, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, stabile und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete öffentliche Finanzen, ein stabiler Finanzsektor und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 sowie der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Der EWSA verweist auch auf seine Initiativstellungnahme „Eine krisenfestere und nachhaltige europäische Wirtschaft“.

3.   Geldpolitische und finanzielle Säule — Basis für wirtschaftliche Entwicklung

3.1.

Der EWSA hebt die große Bedeutung der stabilisierenden Rolle der EZB im Krisenfall hervor. So führte allein die Ankündigung des Ankaufs von Staatsanleihen falls notwendig (OMT-Programm) durch den Zentralbankpräsidenten zu einer Beruhigung der Märkte. Das zur Erreichung des Inflationsziels eingeführte „Quantitative Easing Programm“ ab 2015 führte zu einem weiteren Sinken der Zinsen, womit der Zugang zu liquiden Mitteln erleichtert wurde. Dass Banken aktuell Geldmittel bei der EZB hinterlegen, selbst wenn dafür Negativzinsen anfallen, weist auf die Notwendigkeit des Ausbaus der wirtschaftlichen Säule der WWU hin. Der EWSA regt außerdem an, die Rolle der EZB als Kreditgeber der letzten Instanz zu verankern. Die Unabhängigkeit der EZB gilt es zu wahren.

3.2.

Der Finanzsektor der WWU erfüllt seine Finanzierungsfunktion für KMU zufriedenstellend, so eine Studie der EZB. (8) Aktuell werden seitens der KMU die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte und erfahrener Führungskräfte gemeinsam mit der Schwierigkeit, Kunden zu finden, als Hauptprobleme angegeben, während ein fehlender Zugang zu Finanzierung als geringes Problem gesehen wird. Unternehmen in manchen Mitgliedstaaten sind davon stärker betroffen, aber auch dort zeichnet sich Entspannung ab. Die Studie bezieht sich auf ein Sample von 11 020 Unternehmen im Euroraum, von denen 91 % weniger als 250 Beschäftigte aufweisen. Der EWSA betont die Wichtigkeit einer stabilen Finanzierungsbasis auch für Großunternehmen.

3.3.

Der EWSA fordert die EU-Institutionen dringend auf, die Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion konsequent voranzutreiben und somit die Basis zur vollständigen Überwindung der Finanzkrise und für eine resiliente WWU zu schaffen, in der das Vertrauen wieder vollständig hergestellt ist. Dabei gilt es eine Balance zwischen Risikoteilung und Risikoreduktion zu schaffen, sodass eine Belastung öffentlicher Haushalte im Krisenfall — egal ob auf nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene — möglichst verhindert wird. Bei der Finanzmarktregulierung muss Effizienz gegenüber Komplexität im Vordergrund stehen. Auch soziale Folgen der Regulierung müssen berücksichtigt werden, und dem Konsumentenschutz muss hoher Stellenwert zukommen.

3.3.1.

Die Finanzierung über Bankkredite hat gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung in der EU im Vergleich zu den USA einen deutlich höheren Anteil. Der EWSA spricht sich für eine Diversifikation der Finanzierungsquellen und damit für mehr Risikoteilung aus, was in der EU eine stärkere Gewichtung der Eigenkapitalfinanzierung bedeutet.

3.4.

Der EWSA nimmt die Fortschritte im Rahmen der Bankenunion zur Kenntnis, und hebt die positive Rolle der Kommission hervor. Jedoch ist trotz anderslautender Ankündigungen noch immer kein gemeinsamer Beschluss der Mitgliedstaaten zustande gekommen, was den Einsatz des ESM als Backstop für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRF) betrifft. Und auch weitere Schritte in Richtung Implementierung des einheitlichen Einlagensicherungssystems (EDIS), das dringend notwendig ist, wurden wiederholt von Mitgliedstaaten abgelehnt.

3.4.1.

Der EWSA sieht einen konkreten Zeitplan für EDIS als überfällig an. (9) Im Zuge des Einsatzes des ESM als Letztsicherung für den SRF empfiehlt der EWSA begleitend eine Aufstockung des SRF, einen Abbau der notleidenden Kredite auf sozial nachhaltige Weise und robuste Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) (10). Darüber hinaus sind im Rahmen der Bankenunion auch Maßnahmen gegen Geldwäsche konsequent fortzusetzen. (11) Die Debatte über eine Banken-Strukturreform soll wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, die Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Auch bezüglich der Regulierungsnotwendigkeit von Schattenbanken spricht sich der EWSA für erhöhtes Augenmerk aus.

3.4.2.

Der EWSA bekräftigt seine frühere Forderung, dass die Verbesserung und Konsolidierung der Säulen der Bankenunion mit der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und des Pariser Klimaabkommens einhergehen sollen. Im Hinblick auf Kapitalanforderungen ist eine günstigere Behandlung umweltfreundlicher Investitionen und verschiedener nicht komplexer, inklusiver langfristiger Darlehen vorzusehen, insbesondere wenn sie mit Energieeffizienz, erneuerbaren Energien usw. zusammenhängen.

3.5.

Die Vollendung der Kapitalmarktunion trägt zur Abfederung von Schocks und zur Förderung der Investitionstätigkeit von Unternehmen und damit zu mehr Wettbewerbsfähigkeit bei. (12) Anders als die Bankenunion, die auf klar definierten Säulen beruht, erstreckt sich die Kapitalmarktunion auf eine beachtliche Anzahl unterschiedlicher Initiativen, wie zum Beispiel die MIFID, die Zahlungsdiensterichtlinie oder das europaweite private Altersvorsorgeprodukt (PEPP). Eine abschließende Gesamtbewertung ist schwierig, jedoch empfiehlt der EWSA folgende Gestaltungsprinzipien: Erstens braucht es eine Fokussierung auf zentrale Projekte. Priorität soll der Verbesserung der Aufsicht zukommen. Auch sollte die Kommission die Diskussion über die Schaffung einer EU-Ratingagentur wieder anregen. Hinsichtlich eines Safe Asset sieht der EWSA mit Interesse einem Vorschlag der Kommission entgegen. Zweitens soll auf eine Angleichung der Insolvenzregeln und Unternehmenssteuern hingewirkt werden. In diesem Sinne begrüßt der EWSA die Schritte zur gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, wobei auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs voranzutreiben sind.

3.6.

Der EWSA begrüßt die Initiative zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro, der derzeit die zweitwichtigste Währung nach dem US-Dollar darstellt. Die EU-Kommission empfiehlt dazu die Vollendung der WWU und der Banken- und Kapitalmarktunion sowie zusätzliche Initiativen am Finanzsektor und die stärkere Nutzung des Euro in den Bereichen Energie, Rohstoffe und Verkehr und dass die EU mit einer Stimme zu strategischen und wirtschaftlichen Fragen sprechen muss. Der EWSA erachtet diese Maßnahmen jedoch als nicht weitgehend genug. Soziale Kohäsion, wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz und Stärke sowie die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bilden ebenso notwendige Grundlagen für eine gute Entwicklung und damit für eine stärkere internationale Rolle des Euro. Der EWSA verweist auf seine Stellungnahme „Hin zu einer stärkeren internationalen Rolle des Euro“.

4.   Die wirtschaftliche Säule — Basis von Wohlstand und sozialem Fortschritt

4.1.

Die Geldpolitik der EZB wirkt für alle Eurostaaten gleichermaßen, während sich Außenhandelsungleichgewichte verfestigen können, die Länder sich in unterschiedlichen Konjunkturphasen befinden und gegen Schocks ungleich widerstandsfähig sind. Gleichzeitig stehen den Eurostaaten die Instrumente der einzelstaatlichen Geld- und Wechselkurspolitik nicht zur Verfügung. Deshalb braucht es einen Ausbau der wirtschaftlichen Säule, sodass Investitionen in nachhaltiges Wachstum, die Konsumnachfrage sowie Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Dafür ist eine Ausgewogenheit zwischen angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen notwendig. Für 2019 und danach rechnet die Kommission mit positiven Wachstumseffekten aufgrund privater Konsumnachfrage und Investitionen. (13) Der EWSA empfiehlt, diese Impulse zu verstärken.

4.2.

Das Europäische Semester spielt eine wichtige Rolle zur makroökonomischen Angleichung. Der EWSA begrüßt die Absicht der Kommission, das in der europäischen Säule sozialer Rechte vorgesehene sozialpolitische Scoreboard verstärkt einzubeziehen. Soziale Sicherheit erhöht das Vertrauen in eine finanziell sichere Zukunft und wirkt sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aus. Der EWSA regt an, das Europäische Semester auch für Vorschläge zur Anwendung weiterer Resilienzkriterien zu nutzen, die die Beseitigung sozialer Ungleichheiten und Klimaschutz adressieren.

4.3.

Ausreichende Kaufkraft basiert auf gut entlohnten Arbeitsplätzen. Demgegenüber zeichnet sich ein Trend ab, dass Reallöhne im Schnitt langsamer wachsen als die Produktivität. (14) Der EWSA empfiehlt daher eine Stärkung der Tarifsysteme und der Autonomie der Sozialpartner. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs braucht es die Rechtsdurchsetzung der geltenden Mindeststandards für alle Beschäftigten. Außerdem sollte geprüft werden, welche Instrumente und Rahmenbedingungen auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Entwicklung von Mindesteinkommenssystemen zu unterstützen und ihnen Orientierung zu geben. Die rasche Implementierung der geplanten Europäischen Arbeitsbehörde ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung unfairen Wettbewerbs.

4.4.

Investitionen in sozialen Wohnbau, Bildung, Forschung, Digitalisierung, Klimaschutz, nachhaltige Mobilität und erneuerbare Energien sind nicht nur Wirtschaftsimpulse und ein wichtiges konjunkturpolitisches Instrument, sondern stellen auch Produktionskapazitäten für künftigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sicher. (15) Wenngleich der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, ist der Handlungsbedarf weiterhin groß. Zum Beispiel stagnieren die öffentlichen Nettoinvestitionen in Prozent des BIP in der Eurozone um den Nullpunkt. Ein wichtiger Schritt liegt in der Verbesserung der fiskalpolitischen Steuerung.

4.5.

Dazu besteht Spielraum ohne Änderung des Primärrechts. Zwar definiert der AEUV als vorrangiges Ziel der EU-Wirtschaftspolitik die Preisstabilität. Dieses Ziel muss aber auf Basis eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie eines hohen Maßes an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität erreicht werden. Der so zum Ausdruck kommende wirtschaftspolitische Ansatz lässt eine Berücksichtigung sowohl angebots- wie auch nachfrageseitiger Komponenten zu, sodass der Stabilitätspakt auch ein Wachstumspakt ist. Zur Absicherung des Haftungsausschlusses zwischen den Mitgliedstaaten wurde jedoch der Rahmen mit dem Fiskalpakt sowie dem sogenannten Two- und Six-Pack nochmals enger gesteckt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der EWSA, die goldene Regel für öffentliche Investitionen in einer Weise anzuwenden, die mittelfristig die finanzielle und fiskalische Stabilität nicht gefährdet. (16) Dies würde helfen, eine Verstetigung öffentlicher Zukunftsinvestitionen auf notwendigem Niveau — im Einklang mit den Defizitregeln — sicherzustellen.

4.6.

Für die Vollendung der WWU ist eine gemeinsame Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet notwendig. Der EWSA tritt für einen gemeinsamen Haushalt für das Euro-Währungsgebiet ein, welcher aus einem gemeinsamen Schuldtitel finanziert werden kann. Darüber hinaus soll die Debatte über einen Europäischen Minister für Wirtschaft und Finanzen (17) wieder aufgenommen werden, der auch gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig sein soll. Der EWSA betont, dass die Auszahlungen mit der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur verbunden sein müssen. Es braucht eine Definition des Begriffs „Strukturreformen“ in diesem Sinn. Bei Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (18) (MFR) ist das Verhältnis zum Struktur- und Investitionsfonds zu klären.

4.6.1.

Die Kommission schlägt eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 vor, die bei länderspezifischen Schocks zur Anwendung gebracht werden soll. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 30 Mrd. EUR sind jedoch völlig unzureichend, um stabilisierende Wirkung zu entfalten. Zudem bedauert der EWSA, dass beim Eurogipfel im Dezember 2018 die Stabilisierungskomponente in dieser Form nicht angesprochen wurde. Demgegenüber wurde angekündigt, Merkmale für ein Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit zu vereinbaren. (19) Dazu forderte die Kommission im Vorfeld des Euro-Gipfels im Juni 2019 auf und betonte ihre Bereitschaft, einen neuen Regulierungsvorschlag vorzulegen. (20) Der EWSA erkennt darin einen möglichen Einstieg in einen Euro-Haushalt und wird dieses geplante Instrument auf seine wirtschaftlichen und sozialen Implikationen hin prüfen.

4.6.2.

Als weitere Form einer WWU-Fiskalkapazität wurde eine Arbeitslosen(rück)versicherung als Referenz genutzt, deren Finanzierung nach noch festzulegenden Kriterien dauerhaft sichergestellt werden könnte. Im Falle eines wirtschaftlichen Schocks wäre damit eine Abfederung negativer Krisenauswirkungen möglich. Zusätzlich bedarf es einer Stärkung nationaler automatischer Stabilisatoren etwa der nationalen Arbeitslosenversicherungssysteme. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Idee der Schaffung adäquater Grundsätze für die nationalen Arbeitslosenversicherungen weiterverfolgt werden muss. Dies könnte zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingen führen und zudem die nationalen automatischen Stabilisatoren stärken.

4.6.3.

Geplant ist auch eine Änderung des ESM-Vertrags, wozu die Kommission die Staats- und Regierungschefs ebenfalls auffordert. Neben der gemeinsamen Letztsicherung für den SRF sollen im Zuge dessen unter anderem auch Anpassungen im Bereich der vorsorglichen Finanzhilfe sowie die Sicherstellung eines angemessenen Niveaus von Konditionalitäten vorgenommen werden. Auch neue Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem ESM und der Kommission sind vorgesehen. (21) Der EWSA warnt vor einer verschärften Ex-ante-Bindung der vorsorglichen Finanzhilfe, die die stabilisierende Ausrichtung dieses Instruments unterminieren würde.

4.7.

Auch Steuerpolitik darf bei der Vollendung der WWU nicht ausgeblendet werden. EU-weit könnte sich der Schaden aufgrund von Steuerverlusten auf 825 Mrd. EUR jährlich belaufen. (22) Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) in der EU durch multinationale Unternehmen wurde auf 50 bis 70 Mrd. EUR bzw. 0,3 % des BIP der EU geschätzt, bevor die umfassenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung ergriffen wurden. (23) Steuerhinterziehung ist aber nach wie vor ein großes Problem und muss bekämpft werden. Unterdessen sind Steuerlast und Sozialabgaben auf Arbeit in Europa international die höchsten. Mit der Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und der Steuerhinterziehung sowie mit der Beseitigung spezieller Arrangements durch Regierungen und Steuerbehörden (24), die als Merkmale von Steueroasen gesehen werden könnten, wäre es möglich, Steuerverluste hintanzuhalten und eine breitere Basis für öffentliche Investitionen zum Ausbau der sozialen Infrastruktur und zur Eindämmung des Klimawandels sowie für eine nachhaltige Stabilisierung der Realwirtschaft und des Finanzsektors zu schaffen.

4.7.1.

Der EWSA nimmt die Mitteilung der Kommission zur Anwendung der Überleitungsklausel gemäß Artikel 48 Absatz 7 EUV unter anderem in der Steuerpolitik mit großem Interesse zur Kenntnis. Sie würde eine Reform hin zu einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit ermöglichen. Des Weiteren müssen Initiativen zur Eindämmung von Steuerbetrug und zur Unterbindung eines unfairen Wettbewerbs im Bereich der Körperschaftssteuer konsequent weiterverfolgt werden. Der EWSA verweist dabei auf seine Stellungnahme zu Bedrohungen und Hindernissen für den Binnenmarkt. (25) Der EWSA begrüßt den Vorschlag, dass im Rahmen des MFF bestimmte Steuern direkt in den EU-Haushalt fließen sollen, um so die Eigenmittel zu erhöhen.

5.   Die soziale Säule — Basis für sozialen und gesellschaftlichen Fortschritt

5.1.

Eine nachhaltige Gestaltung der geld- und finanzpolitischen sowie der wirtschaftspolitischen Säule stärkt auch das soziale Fundament der WWU. In den bisherigen Ausführungen wurden mehrere Bausteine auch zur Aufstockung der sozialen Säule angesprochen. Zum Beispiel würden mit der Integration eines „Social Scoreboards“ in das Europäische Semester Kriterien wie Aufwärtskonvergenz bei Mindesteinkommen oder -löhnen und Senkung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit weiter gestärkt werden.

5.2.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Verbesserung und Umsetzung sozialer Mindeststandards in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Rahmens mit einem hohen Schutzniveau einen wichtigen Beitrag zur sozialen Aufwärtskonvergenz leisten kann. Der EWSA weist darauf hin, dass eine solche soziale Aufwärtskonvergenz zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und einem wettbewerbsorientierten Unternehmensumfeld beruhen und durch die Suche nach einem fairen Gleichgewicht zwischen einer soliden wirtschaftlichen Grundlage und einer starken sozialen Dimension verbessert werden könnte.

5.3.

Es braucht ein Gleichgewicht zwischen sozialen und finanziellen Fragen. So sollte etwa die Debatte über einen Europäischen Minister für Wirtschaft und Finanzen um die Debatte über einen mit umfassenden Ressourcen ausgestatteten Kommissar für Arbeits- und Sozialbelange ergänzt werden, der unter anderem für die Überwachung der europäischen Säule sozialer Rechte verantwortlich ist.

6.   Die politische Säule — Basis für Demokratie, Solidarität und Einheit

6.1.

Wachsende ökonomische Ungleichheit, Wohlstandsverluste und negative Zukunftserwartungen können in Zukunft eine große Rolle dabei spielen, wie die EU von der Zivilgesellschaft bewertet wird. Die Stärkung der anderen drei Säulen gemäß den oben beschriebenen Vorschlägen ist nach Ansicht des EWSA daher eine wichtige und notwendige Voraussetzung auch für die Stabilisierung der politischen Säule. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken.

6.2.

Leider sind das Europäische Parlament und die Sozialpartner im Rahmen des Europäischen Semesters, bei Defizitverfahren oder im Rahmen von ESM-Maßnahmen ungenügend eingebunden. Auch das erweist sich als Katalysator für zentrifugale Kräfte, denn die Bewertung, ob ein Land zum Beispiel gegen Defizitkriterien verstößt oder welche Strukturreformen umzusetzen sind, hat verteilungs- und gesellschaftspolitische Konsequenzen. Der EWSA plädiert dringend für die umfassende Einbindung des Europäischen Parlaments, aber auch von nationalen Parlamenten, der Sozialpartner und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft in die zentralen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen. Nur so ist sichergestellt, dass neben nationalstaatlichen Interessen auch unterschiedliche parteipolitische und zivilgesellschaftliche Perspektiven entsprechend abgebildet werden.

6.3.

Derzeit sind nur 19 der 28 EU-Staaten Mitglied des Euroraums. Zur Vollendung der Währungsunion braucht es jedoch auch die Aufnahme jener Staaten, die bis jetzt noch nicht Teil des Euroraums sind. Dies soll so schnell wie möglich passieren, wobei auch die Staaten selbst entschlossene Schritte setzen sollen. Auch die Mehrheit der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone ist der Meinung, dass die gemeinsame Währung positive wirtschaftliche Effekte hat. (26)

6.4.

Der EWSA erinnert an die wichtige Rolle, welche ein gemeinsames Vorgehen und geeintes Auftreten der EU-Mitgliedstaaten auch im geopolitischen Kontext spielen. Solidarität, Kompromissfähigkeit und das Ziehen an einem gemeinsamen Strang sind Basis für Wohlstand und Frieden innerhalb der EU sowie ihrer internationalen Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Der EWSA fordert daher den Rat und die Kommission auf, einen ambitionierten Fahrplan für die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vorzulegen. Dies schafft Sicherheit und Vertrauen und bildet den Grundstock für eine positive wirtschaftliche und soziale Zukunft der EU.

Brüssel, den 17. Juli 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  https://ec.europa.eu/info/publications/deepening-emu-taking-stock-four-years-after-five-presidents-report_en

(2)  https://ec.europa.eu/info/publications/european-economic-forecast-spring-2019_en

(3)  ESPAS, Global Trends to 2030, Challenges and Choices for Europe, April 2019, https://espas.secure.europarl.europa.eu/orbis/node/1362

(4)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/european-semester_thematic-factsheet_addressing-inequalities_de.pdf

(5)  ETUC, Benchmarking Working Europe 2019.

(6)  European Central Bank, The Household Finance and Consumption Survey: results from the Second wave, No 18 / December 2016.

(7)  Stellungnahme des EWSA ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 35.

(8)  European Central Bank, Survey on the Access to Finance of Enterprises in the euro area, April to September 2018, November 2018.

(9)  Stellungnahme des EWSA ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 46.

(10)  Term sheet on the European Stability Mechanism Reform, 4.12.2018.

(11)  Eurogroup report to Leaders on EMU deepening 4.12.2018.

(12)  Capital Markets Union. Commission contribution to the European Council CMU (21/22 March 2019).

(13)  https://ec.europa.eu/info/publications/european-economic-forecast-spring-2019_en

(14)  Europäische Kommission, Jahreswachstumsbericht 2019.

(15)  IMF direct, 2014; OECD Economic Outlook, Juni 2016.

(16)  Truger, Achim (2018): Fiskalpolitik in der EWU. Reform des Stabilitäts-und Wachstumspakts nicht vergessen! [Fiscal Policy in the EMU. Don’t forget reform of the Stability and Growth Pact!] WISO direkt, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn.

(17)  COM(2017) 823 final.

(18)  COM(2018) 321 final.

(19)  Erklärung des Euro-Gipfels, 14.12.2018.

(20)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/com2019_279_de.pdf

(21)  Term sheet on the European Stability Mechanism reform, 4.12.2018.

(22)  A report for the Socialists and Democrats Group in the European Parliament, von Richard Murphy, http://www.taxresearch.org.uk/Documents/EUTaxGapJan19.pdf

(23)  EWSA-Stellungnahme ECO/491 — Besteuerung – Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, noch nicht veröffentlicht.

(24)  Beschlüsse der Kommission SA.38375 (Lxb/Fiat Finance), SA.38374 (NL/Starbucks), SA 38373 (IRL/Apple), SA 38944 (Lxb/Amazon).

(25)  ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 8 (Ziffer 3.6 Steuerpolitik).

(26)  https://agenceurope.eu/en/bulletin/article/12271/23