EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.10.2019
COM(2019) 487 final
BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 1 ZUM ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2020
Aktualisierter veranschlagter Bedarf der Agrarausgaben
Anpassungen im Zusammenhang mit den Legislativvorschlägen des Pakets zur Vorbereitung auf den Brexit vom 4. September 2019
Aufstockung von Verwaltungsmitteln und Aktualisierungen aufgrund jüngster Entwicklungen
Anpassung der Struktur des Haushaltsplans und technische Korrektur
Gestützt auf
–den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,
–die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (…), insbesondere auf Artikel 42,
–den am 5. Juli 2019 von der Kommission angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020,
unterbreitet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020.
ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN
Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (
http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm
). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Einführung
2.
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
2.1 Überblick
2.2 Anmerkungen im Einzelnen
2.3 Detaillierte Zahlen nach Haushaltslinien
3.
Anpassungen im Zusammenhang mit den Legislativvorschlägen des Pakets zur Vorbereitung auf den Brexit vom 4. September 2019.
3.1 Solidaritätsfonds der Europäischen Union
3.2 Schaffung einer neuen Haushaltslinie im allgemeinen Einnahmenplan
4.
Sonstige Anpassungen
4.1 Einzelplan I – Europäisches Parlament
4.2 Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst
4.3 Aktualisierung der Partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei
5.
Technische Anpassung und Korrektur
5.1 Innovationsfonds
5.2 Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Recht (eu-LISA)
6.
Übersicht nach MFR‑Rubriken
1.Einführung
Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf für 2020 (BS Nr. 1/2020) betrifft Folgendes:
¾Die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2020 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des Haushaltsentwurfs 2020 (HE 2020) im Juli 2019 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen.
¾Anpassungen im Zusammenhang mit den Legislativvorschlägen des Pakets zur Vorbereitung auf den Brexit vom 4. September 2019.
¾Sonstige Anpassungen in Bezug auf den Verwaltungshaushalt des Europäischen Parlaments und des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei.
¾Eine Anpassung der Struktur des Haushaltsplans, damit der Innovationsfonds berücksichtigt werden kann.
¾Eine technische Berichtigung (eu-LISA).
Die Nettoauswirkungen des BS Nr. 1/2020 auf die Ausgaben im HE 2020 führen insgesamt zu einem Anstieg von 16,4 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und einem Rückgang von 5,4 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen.
2.Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
2.1
Überblick
Mit dem BS Nr. 1/2020 werden die Voranschläge für die Agrarausgaben basierend auf den neuesten Wirtschaftsdaten und den jüngsten Änderungen des Rechtsrahmens aktualisiert. Ende September 2019 lagen der Kommission erste Angaben zum Erzeugungsniveau für 2019 und zum Ausblick für die Agrarmärkte sowie die tatsächlichen Zahlen für den größten Teil des Haushaltsvollzugs 2019 im Rahmen des in geteilter Mittelverwaltung ausgeführten EGFL vor, die die Grundlage für die aktualisierte Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2020 darstellen.
Neben Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2020 auch den Auswirkungen der seit der Erstellung des HE 2020 im Juni 2019 im Agrarbereich ergangenen Rechtsakte sowie anderer Rechtsakte, die derzeit zwar noch ausgearbeitet werden, jedoch in Kürze angenommen werden sollen, Rechnung getragen.
Insgesamt wird der EGFL-Bedarf 2020 (unter Berücksichtigung der EGFL-Bestimmungen zur Haushaltsdisziplin) nun mit 44 481,1 Mio. EUR
veranschlagt, was einen Anstieg um 304,3 Mio. EUR gegenüber dem HE 2020 bedeutet. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf einen gestiegenen Bedarf bei Kapitel 05 07 Audit der aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierten Agrarausgaben (+ 174,3 Mio. EUR) und bei Kapitel 05 03 Direktzahlungen als Beitrag zum Einkommen der Landwirte, zur Begrenzung von Einkommensschwankungen und zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen (+94 Mio. EUR ) zurückzuführen. Auch bei Kapitel 05 02 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Agrarmarkt-Interventionen sind kleinere Anpassungen erforderlich, die sich auf +36,0 Mio. EUR belaufen.
Die 2020 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen steigen von 645,0 Mio. EUR im HE 2020 auf 999,0 Mio. EUR (+ 354,0 Mio. EUR), wodurch der zusätzliche Bedarf mehr als gedeckt ist. Die Aktualisierung der Schätzungen betrifft die Beträge aus Rechnungsabschlussentscheidungen (+181,0 Mio. EUR) und für Unregelmäßigkeiten (-7 Mio. EUR). Darüber hinaus enthält das BS Nr. 1/2020 eine erwartete Übertragung zweckgebundener Einnahmen von 2019 auf 2020 in Höhe von 280,0 Mio. EUR (zu erwartender „Überschuss“ des EGFL)
, wovon 100,0 Mio. EUR bereits im HE 2020 berücksichtigt worden waren. Der geschätzte Überschuss enthält keine ungenutzten Mittel (468,7 Mio. EUR) aus der Reserve für Krisen im Agrarsektor 2019, die nicht in Anspruch genommen werden. Diese ungenutzten Mittel werden zur Erstattung an die von der Haushaltsdisziplin betroffenen Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe auf das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
Infolge dieser Aktualisierungen schlägt die Kommission vor, die Ausgabenvoranschläge für die Landwirtschaft um -49,7 Mio. EUR gegenüber dem HE 2020 zu reduzieren. Es sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 482,1 Mio. EUR, einschließlich eines Betrags von 478,0 Mio. EUR für die Reserve für Krisen im Agrarsektor, erforderlich, um den EGFL-Bedarf für 2020 zu decken. Dieser Gesamtbetrag bleibt unter der Nettoteilobergrenze für den EGFL, die bei 43 887,1 Mio. EUR liegt. Somit wird das Verfahren der Haushaltsdisziplin nur angewendet, um die Reserve für Krisen im Agrarsektor für das Haushaltsjahr 2020 zu bilden.
2.2
Anmerkungen im Einzelnen
05 02 — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Agrarmarkt-Interventionen (+36,0 Mio. EUR an Mitteln)
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(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)
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|
Agrarmarkt-Interventionen
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Haushaltsentwurf 2020
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Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2020
|
Haushaltsentwurf 2020
(einschl. BS Nr. 1/2020)
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|
Bedarf
|
2 644,1
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+36,0
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2 680,1
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- geschätzte zweckgebundene Einnahmen, die 2020 verfügbar sind
|
150,0
|
0,0
|
150,0
|
|
Beantragte Mittel
|
2 494,1
|
+36,0
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2 530,1
|
Insgesamt steigt der Mittelbedarf für Interventionsmaßnahmen auf den Agrarmärkten gegenüber dem HE 2020 leicht um 36,0 Mio. EUR an. Da der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen im Vergleich zum HE 2020 unverändert bleibt, erhöhen sich die im BS Nr. 1/2020 beantragten Mittel um denselben Betrag auf 2530,1 Mio. EUR.
Die umfangreichste im BS Nr. 1/2020 vorgeschlagene Änderung bei den Marktmaßnahmen betrifft den Geflügelsektor (Haushaltsposten 05 02 15 99) mit einer Aufstockung um 32,0 Mio. EUR im Zusammenhang mit speziellen außerordentlichen Maßnahmen zugunsten von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Ausbruch der Vogelgrippe. Darüber hinaus wird eine Aufstockung der Sonderbeihilfen für die Bienenzucht (Haushaltsposten 05 02 15 06) um 4,0 Mio. EUR vorgeschlagen.
05 03 — Direktzahlungen als Beitrag zum Einkommen der Landwirte, zur Begrenzung von Einkommensschwankungen und zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen (-260,0 Mio. EUR an Mitteln)
|
(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)
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|
Direktzahlungen
|
Haushaltsentwurf 2020
|
Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2020
|
Haushaltsentwurf 2020
(einschl. BS Nr. 1/2020)
|
|
Nach Haushaltsdisziplin (einschließlich Mittel für die „Reserve für Krisen im Agrarsektor“)
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|
Bedarf
|
41 448,0
|
+94,0
|
41 542,0
|
|
- geschätzte zweckgebundene Einnahmen, die 2020 verfügbar sind
|
495,0
|
+354,0
|
849,0
|
|
Beantragte Mittel
|
40 953,0
|
-260,0
|
40 693,0
|
Im Vergleich zum HE 2020 werden die für das Kapitel 05 03 beantragten Mittel um 260,0 Mio. EUR nach unten korrigiert. Diese Korrektur ist in erster Linie dadurch bedingt, dass unter dem Haushaltsposten 05 03 01 10 Basisprämienregelung nun ein höherer Betrag zweckgebundener Einnahmen (+354,0 Mio. EUR) zur Verfügung steht. Der Anstieg des geschätzten Bedarfs (+94,0 Mio. EUR) gegenüber dem HE 2020 spiegelt die sehr hohe Ausführungsrate im Haushaltsjahr 2019 wider, die auch 2020 so hoch liegen dürfte. Bei den Haushaltsposten für die Direktzahlungen ergab die aktualisierte Bedarfsermittlung einige Abweichungen.
Andere aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierte Agrarausgaben (+174,3 Mio. EUR an Mitteln)
Infolge zweier Urteile des Gerichtshofs (Rechtssachen T-459/16 und T-237/17) zugunsten von Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit früheren Rechnungsabschlussbeschlüssen müssen die Mittel des Haushaltspostens 05 07 01 07 Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Konformitätsabschluss um 176,6 Mio. EUR aufgestockt werden. Ferner ist eine geringfügige Aktualisierung beim Haushaltsposten 05 07 01 06 Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Rechnungsabschluss im Betrag von -2,3 Mio. EUR erforderlich (siehe nachstehende Tabelle).
2.3
Detaillierte Zahlen nach Haushaltslinien
|
in EUR
|
|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
Einzelplan III – Europäische Kommission
|
|
05 02 15 06
|
Sonderbeihilfen für die Bienenzucht
|
+4 000 000
|
+4 000 000
|
|
05 02 15 99
|
Sonstige Maßnahmen für Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse
|
+32 000 000
|
+32 000 000
|
|
Zwischensumme
05 02
|
+36 000 000
|
+36 000 000
|
|
05 03 01 02
|
Einheitliche Flächenzahlungen
|
+21 000 000
|
+21 000 000
|
|
05 03 01 07
|
Umverteilungsprämie
|
+7 000 000
|
+7 000 000
|
|
05 03 01 10
|
Basisprämienregelung
|
-325 000 000
|
-325 000 000
|
|
05 03 01 11
|
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
|
+54 000 000
|
+54 000 000
|
|
05 03 01 13
|
Zahlung für Junglandwirte
|
+120 000 000
|
+120 000 000
|
|
05 03 01 99
|
Sonstiges (entkoppelte Direktzahlungen)
|
-7 000 000
|
-7 000 000
|
|
05 03 02 50
|
POSEI – Förderprogramme der Europäischen Union
|
+1 000 000
|
+1 000 000
|
|
05 03 02 60
|
Fakultative gekoppelte Stützung
|
+7 000 000
|
+7 000 000
|
|
05 03 02 61
|
Kleinerzeugerregelung
|
-137 000 000
|
-137 000 000
|
|
05 03 02 99
|
Sonstiges (Direktzahlungen)
|
-1 000 000
|
-1 000 000
|
|
Zwischensumme
05 03
|
-260 000 000
|
-260 000 000
|
|
05 07 01 06
|
Ausgaben für Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre in Bezug auf Ausgaben der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen des EAGFL, Abteilung Garantie (frühere Maßnahmen), und im Rahmen des EGFL
|
-2 300 000
|
-2 300 000
|
|
05 07 01 07
|
Ausgaben für Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre in Bezug auf Ausgaben der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen des EAGFL, Abteilung Garantie (frühere Maßnahmen), und im Rahmen des EGFL
|
+176 600 000
|
+176 600 000
|
|
Zwischensumme
05 07
|
+174 300 000
|
+174 300 000
|
|
EGFL insgesamt
|
-49 700 000
|
-49 700 000
|
Die entsprechenden Haushaltserläuterungen wurden im Anhang angepasst.
3.Anpassungen im Zusammenhang mit den Legislativvorschlägen des Pakets zur Vorbereitung auf den Brexit vom 4. September 2019.
3.1
Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Gemäß Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates ist im HE 2020 ein Betrag von 50 Mio. EUR für den Haushaltsartikel 13 06 01 veranschlagt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Haushaltsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, falls ein Mitgliedstaat bei der Beantragung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds auch um eine Vorschusszahlung ersucht.
Im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht wird ein neuer Artikel 4b eingeführt, in dem der Höchstbetrag für Vorschusszahlungen auf 100 Mio. EUR angehoben wird. Daher schlägt die Kommission vor, die Vorschusszahlungen im Rahmen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union um 50 Mio. EUR zu erhöhen und diesen zusätzlichen Betrag bis zur Annahme der Änderung der Rechtsgrundlage durch das Europäische Parlament und den Rat in die Reserve einzustellen.
Der Reserve-Artikel wird entsprechend der nachstehenden Tabelle angepasst und die Haushaltserläuterungen zu den Artikeln 13 06 01 und 13 06 02 werden geändert.
|
in EUR
|
|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
40 02 41
|
Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 13 06 01 – Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft)
|
50 000 000
|
50 000 000
|
|
Insgesamt
|
50 000 000
|
50 000 000
|
3.2
Schaffung einer neuen Haushaltslinie im allgemeinen Einnahmenplan
Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union enthält Regelungen für die Beziehungen zwischen der Union einerseits und dem Vereinigten Königreich und seinen Begünstigten andererseits in Bezug auf die Finanzierung und die Ausführung des Haushaltsplans 2020 im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen.
Der vorgeschlagene Notfallrahmen sieht die Möglichkeit vor, dass das Vereinigte Königreich und Stellen im Vereinigten Königreich im gesamten Jahr 2020 im Hinblick auf Unionsfinanzierungen im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen förderfähig bleiben, die vor dem Austrittsdatum – oder in Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) 2019/1197 zwischen dem Austrittsdatum und Ende 2019 – eingegangen wurden. Dies unterliegt den im Vorschlag festgelegten Bedingungen.
Damit die Kommission den Vorschlag umsetzen, insbesondere den Beitrag des Vereinigten Königreichs in den Gesamthaushaltsplan einstellen kann, muss im Haushaltsplan 2020 die Haushaltsstruktur entsprechend angepasst werden. Die Kommission schlägt daher vor, in Teil B des Einnahmenplans eine neue Haushaltslinie zu schaffen: neuer Artikel 3 8 0, der zur Einstellung des Beitrags des Vereinigten Königreichs zur Anwendung des Notfallrahmens bestimmt ist.
Die Erläuterungen zu der vorgeschlagenen neuen Haushaltslinie sind dem Anhang zu entnehmen.
4.Sonstige Anpassungen
4.1
Einzelplan I – Europäisches Parlament
Dem Antrag, den Stellenplan des Europäischen Parlaments (EP) um 89 Stellen aufzustocken und die Verwaltungsmittel zu erhöhen, um zusätzliche Stellen für Vertragsbedienstete zu schaffen, wurde im Einzelplan des EP für den HE 2020 nicht entsprochen, da weitere Erläuterungen zu den Gründen für die Aufstockungen ausstanden.
Nach weiterem Austausch mit dem EP und unter Berücksichtigung der strengen Vorschläge für die Verwaltungsrubrik des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens wird vorgeschlagen, für das Europäische Parlament Folgendes in den HE 2020 aufzunehmen:
¾89 zusätzliche Planstellen für 2020. Diese Stellen sind nur für ein Haushaltsjahr vorgesehen und werden im Haushaltsentwurf 2021 aus dem Stellenplan gestrichen. Diese Stellen sollen die Kontinuität der Beschäftigung von Bediensteten auf Zeit im Hinblick auf die Anwendung von Artikel 29 Absatz 4 des Statuts erleichtern. Es sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.
¾13,3 Mio. EUR an Mitteln für externes Personal, was 155 Stellen für Vertragsbedienstete entspricht, sowie die für die Anpassung der Dienstbezüge und die Laufbahnentwicklung erforderliche Mittelaufstockung. Bei 20 der Vertragsbedienstetenstellen handelt es sich um neue Stellen, die im Haushaltsplan 2020 zur Stärkung der Sicherheit geschaffen und aus der Haushaltslinie 1 4 0 1 „Sonstige Bedienstete – Sicherheit“ finanziert werden. Weitere 135 Vertragsbedienstete sollen aus der Haushaltslinie 1 4 0 0 „Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen“ finanziert werden. Diese Verträge laufen bereits, da das entsprechende Personal 2019 mit Finanzmitteln aus Übertragungen eingestellt wurde, die vom Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments genehmigt wurden (Übertragungen C1/2019 und C7/2019).
Kombinierte Auswirkungen auf den Einzelplan des EP im Haushaltsentwurf 2020
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in EUR
|
|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
Einzelplan I – Europäisches Parlament
|
|
1400
|
Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen
|
8 880 451
|
8 880 451
|
|
1401
|
Sonstige Bedienstete – Sicherheit
|
4 452 138
|
4 452 138
|
|
Insgesamt
|
13 332 589
|
13 332 589
|
4.2
Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst
Seit der Vorlage des HE 2020 gab es Entwicklungen bei zwei Posten des Einzelplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), die daher aktualisiert werden müssen:
¾NEO-Gebäude;
¾Anpassung der Personalausstattung des EU-Büros im Kosovo.
NEO-Gebäude
Das NEO-Gebäudeprojekt besteht aus zwei Gebäuden, die das Kortenberg-Gebäude für die Abteilungen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ersetzen sollen. Das Projekt läuft noch und soll bis Ende 2020/Anfang 2021 abgeschlossen werden.
Bei den Renovierungs- und Herrichtungsarbeiten stellte der EAD jedoch fest, dass die erforderliche technische Leistungsfähigkeit in den Bereichen des Sicherheitsschutzes und der sicheren Kommunikation nicht innerhalb des zuvor veranschlagten Budgets erreicht werden kann.
Die Aufstockungen sind der Notwendigkeit geschuldet, das Arbeitsumfeld nach Maßgabe der Sicherheitsvorschriften des Rates und der Mitgliedstaaten vor unbefugtem Eindringen und Abhörung zu schützen. Das erforderliche Schutzniveau der Maßnahmen entwickelt sich entsprechend dem technischen Fortschritt und den geschätzten Gefährdungsstufen. Somit sind viele der zuvor genutzten Lösungen, auf denen die ursprüngliche Kostenschätzung beruhte, nicht mehr ausreichend.
Dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde daher eine aktualisierte Projektbeschreibung mit den Änderungen sowie den daraus resultierenden zusätzlichen Kosten vorgelegt und von den jeweiligen Haushaltsausschüssen am 3. beziehungsweise 13. September 2019 genehmigt.
Die zusätzlichen Kosten für diese sicherheitsbezogenen Maßnahmen würden sich beim EAD-Haushaltsposten 2 0 0 2 auf 5,0 Mio. EUR belaufen. Durch eine Neugewichtung der Prioritäten und eine geplante Umschichtung kann der für 2020 beantragte zusätzliche Betrag jedoch auf 2,8 Mio. EUR verringert werden.
Anpassung der Personalausstattung des EU-Büros im Kosovo
Als Ergebnis der strategischen Überprüfung der EULEX-Mission 2015/2016 wurden im Juni 2018 eine Reihe von Aufgaben im Bereich Beobachtung, Anleitung und Beratung von EULEX auf das EU-Büro im Kosovo übertragen. Daher wurden dem EAD durch das Europäische Parlament und den Rat Mittel für die Finanzierung von 12 Mitarbeitern des Büros gewährt, die durch größere Kürzungen bei EULEX ausgeglichen wurden.
Ab Januar 2019 wurden dem EAD zusätzliche Mittel zur Finanzierung von drei weiteren Stellen zur Verfügung gestellt, wodurch die Gesamtstellenzahl für Übergangsaufgaben nun 15 beträgt. Der Haushaltsplan des EAD für das Jahr 2019 wurde ebenfalls geändert, um drei kostenneutrale Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) in kofinanzierte Stellen umzuwandeln, um für größeres Interesse und mehr potenzielle Bewerber in den Mitgliedstaaten zu sorgen.
Diese Änderung hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen, um genügend Interesse zu wecken, und bislang wurden nur zwei von insgesamt sechs Stellen für ANS besetzt.
Angesichts dieser Situation und auf der Grundlage einer Bedarfsermittlung im EAD beabsichtigt der EAD, eine dieser ungenutzten ANS-Stellen in zwei Stellen für örtliche Bedienstete umzuwandeln. Diese Umwandlung dürfte keine zusätzlichen Kosten für den EAD verursachen, könnte aber je nach Erfahrung der eingestellten Bediensteten im Laufe der Zeit geringe Einsparungen bewirken.
Kombinierte Auswirkungen auf den Einzelplan EAD im Entwurf des Haushaltsplans 2019
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in EUR
|
|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst
|
|
2 0 0 2
|
Herrichtungs- und Sicherheitsarbeiten
|
2 786 000
|
2 786 000
|
|
Insgesamt
|
2 786 000
|
2 786 000
|
4.3
Aktualisierung der Partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei
Wie in Teil II Punkt C der interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vorgesehen, hat die Kommission die neuesten Informationen über die Partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei geprüft und den erwarteten Bedarf für 2020 unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Verhandlungsprozesse mit den beteiligten Drittländern überarbeitet. Auf der Grundlage dieser Überprüfung schlägt die Kommission vor, Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 16,9 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 14,9 Mio. EUR aus der Reserve (40 02 41) auf die operative Haushaltslinie (11 03 01 Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern) zu übertragen. Diese haushaltsneutrale Übertragung betrifft die Fischereiabkommen mit der Republik Cabo Verde, der Republik Gambia und der Republik Guinea-Bissau, für die die Abkommen und die dazugehörigen Protokolle inzwischen unterzeichnet wurden und vorläufig angewendet werden.
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Zahlen nach Haushaltslinien; die entsprechenden Haushaltserläuterungen wurden im Anhang angepasst.
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in EUR
|
|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
11 03 01
|
Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern
|
+16 900 000
|
+14 900 000
|
|
40 02 41
|
Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 11 03 01)
|
-16 900 000
|
-14 900 000
|
|
Insgesamt
|
0
|
0
|
5.Technische Anpassung und Korrektur
5.1
Innovationsfonds
Der Innovationsfonds wurde mit der Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union eingerichtet. Er fördert Innovationen auf dem Gebiet der CO2-armen Technologien und Verfahren in bestimmten Wirtschaftszweigen. Gemäß Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG über das Emissionshandelssystem (EHS) wird der Innovationsfonds vollständig über die Einnahmen aus der Versteigerung einer bestimmten Menge an Zertifikaten, die zur Emission einer Tonne Kohlendioxid (Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum) berechtigen, im Rahmen des EHS finanziert.
Nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds führt die Kommission den Innovationsfonds gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung in direkter oder indirekter Mittelverwaltung durch. Gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/856 gelten die Einnahmen des Innovationsfonds bei allen von der Kommission — auch über Exekutivagenturen — wahrgenommen Durchführungsaufgaben als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinne von Artikel 21 Absätze 1 und 5 der Haushaltsordnung. Die Ausgaben des Innovationsfonds einschließlich der Verwaltungskosten würden vollständig aus den externen zweckgebundenen Einnahmen, die sich aus der Versteigerung der Emissionszertifikate ergeben, und aus nicht verwendeten Beträgen aus dem früheren NER-300-Programm finanziert.
Damit die Kommission mit der Durchführung des Fonds beginnen kann, insbesondere im Hinblick auf eine erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen Mitte 2020, muss die erforderliche Haushaltsstruktur im Haushaltsplan 2020 geschaffen werden. Die Kommission schlägt daher folgende drei neue Haushaltslinien vor: eine Linie im Einnahmenplan des Einzelplans der Kommission, Haushaltsartikel 6 3 7, in den die externen zweckgebundenen Einnahmen eingestellt werden; zwei Linien im Ausgabenplan des Einzelplans der Kommission, Haushaltsartikel 34 03 01 und Haushaltsposten 34 01 06 01, für die operativen Ausgaben und für die Verwaltungsausgaben (vollständig durch externe zweckgebundene Einnahmen gedeckt), die für die Durchführung des Innovationsfonds durch die Kommission gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission erforderlich sind.
Alle für den Innovationsfonds eingerichteten Haushaltslinien werden mit einem Pro-memoria-Vermerk (p.m.) nach Artikel 22 Absatz 1 der Haushaltsordnung versehen. Die für diese neuen Haushaltslinien vorgeschlagenen Erläuterungen sind dem haushaltstechnischen Anhang zu entnehmen. Mit der vorgeschlagenen Haushaltsstruktur wird es möglich, im Rahmen der Jahresrechnungen über die Durchführung des Innovationsfonds zu berichten.
5.2
Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Recht (eu-LISA)
Aufgrund eines Redaktionsfehlers entsprachen die im HE 2020 veröffentlichten Mittel für Zahlungen für diesen Posten nicht dem Bedarf der Agentur, der in der dem Haushaltsvoranschlag 2020 beigefügten Arbeitsunterlage III dargelegt ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Mittel für Zahlungen für eu-LISA um 21,8 Mio. EUR auf somit insgesamt 196 Mio. EUR zu kürzen, was dem tatsächlichen Bedarf der Agentur für 2020 entspricht.
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in EUR
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Haushaltslinie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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18 02 07
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Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Recht (eu-LISA)
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-
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-21 794 627
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Insgesamt
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-
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-21 794 627
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6.Übersicht nach MFR‑Rubriken
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Bezeichnung der Haushaltslinie
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Haushaltsentwurf 2020
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Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020
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Haushaltsentwurf 2020
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(einschl. BS Nr. 1/2020)
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MfV
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MfZ
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MfV
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MfZ
|
MfV
|
MfZ
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1.
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Intelligentes und integratives Wachstum
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83 328 329 504
|
72 150 922 336
|
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|
83 328 329 504
|
72 150 922 336
|
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davon im Rahmen des GSV
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141 890 522
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141 890 522
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Obergrenze
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83 661 000 000
|
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|
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83 661 000 000
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|
Spielraum
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474 561 018
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474 561 018
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1a
|
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
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24 716 438 982
|
22 108 515 486
|
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24 716 438 982
|
22 108 515 486
|
|
Obergrenze
|
25 191 000 000
|
|
|
|
25 191 000 000
|
|
|
Spielraum
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474 561 018
|
|
|
|
474 561 018
|
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1b
|
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
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58 611 890 522
|
50 042 406 850
|
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|
58 611 890 522
|
50 042 406 850
|
|
davon im Rahmen des GSV
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141 890 522
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|
141 890 522
|
|
|
Obergrenze
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58 470 000 000
|
|
|
|
58 470 000 000
|
|
|
Spielraum
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|
|
|
|
|
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2.
|
Nachhaltiges Wachstum natürliche Ressourcen
|
59 994 906 170
|
58 014 263 718
|
- 49 700 000
|
- 49 700 000
|
59 945 206 170
|
57 964 563 718
|
|
Obergrenze
|
60 421 000 000
|
|
|
|
60 421 000 000
|
|
|
Spielraum
|
426 093 830
|
|
|
|
475 793 830
|
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|
davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen
|
43 531 805 687
|
43 501 731 798
|
- 49 700 000
|
- 49 700 000
|
43 482 105 687
|
43 452 031 798
|
|
Teilobergrenze
|
43 888 000 000
|
|
|
|
43 888 000 000
|
|
|
für die Berechnung des Spielraums ausgenommene Rundungsdifferenz
|
888 000
|
|
|
|
888 000
|
|
|
3.
|
Sicherheit und Unionsbürgerschaft
|
3 729 074 489
|
3 723 911 857
|
|
- 21 794 627
|
3 729 074 489
|
3 702 117 230
|
|
davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments
|
778 074 489
|
|
|
|
778 074 489
|
|
|
Obergrenze
|
2 951 000 000
|
|
|
|
2 951 000 000
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
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|
4.
|
Europa in der Welt
|
10 307 572 239
|
8 986 061 191
|
|
|
10 307 572 239
|
8 986 061 191
|
|
Obergrenze
|
10 510 000 000
|
|
|
|
10 510 000 000
|
|
|
Spielraum
|
202 427 761
|
|
|
|
202 427 761
|
|
|
5.
|
Verwaltung
|
10 324 060 577
|
10 327 063 787
|
16 118 589
|
16 118 589
|
10 340 179 166
|
10 343 182 376
|
|
Obergrenze
|
11 254 000 000
|
|
|
|
11 254 000 000
|
|
|
davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet
|
- 252 000 000
|
|
|
|
- 252 000 000
|
|
|
Spielraum
|
677 939 423
|
|
|
|
661 820 834
|
|
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe
|
7 985 277 215
|
7 988 280 425
|
16 118 589
|
16 118 589
|
8 001 395 804
|
8 004 399 014
|
|
Teilobergrenze
|
9 071 000 000
|
|
|
|
9 071 000 000
|
|
|
davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet
|
- 252 000 000
|
|
|
|
- 252 000 000
|
|
|
Spielraum
|
833 722 785
|
|
|
|
817 604 196
|
|
|
Insgesamt
|
167 683 942 979
|
153 202 222 889
|
- 33 581 411
|
- 55 376 038
|
167 650 361 568
|
153 146 846 851
|
|
davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments
|
778 074 489
|
849 779 197
|
|
- 14 914 951
|
778 074 489
|
834 864 246
|
|
davon im Rahmen des GSV
|
141 890 522
|
|
|
|
141 890 522
|
|
|
Obergrenze
|
168 797 000 000
|
172 420 000 000
|
|
|
168 797 000 000
|
172 420 000 000
|
|
davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet
|
- 252 000 000
|
|
|
|
- 252 000 000
|
|
|
Spielraum
|
1 781 022 032
|
20 067 556 308
|
|
|
1 814 603 443
|
20 108 017 395
|
|
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Sonstige besondere Instrumente
|
587 763 000
|
418 500 000
|
50 000 000
|
50 000 000
|
637 763 000
|
468 500 000
|
|
Insgesamt
|
168 271 705 979
|
153 620 722 889
|
16 418 589
|
- 5 376 038
|
168 288 124 568
|
153 615 346 851
|