EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 5.7.2019
COM(2019) 323 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT
Fünfzehnter Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 ergebende Lage
{SWD(2019) 290 final}
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT
Fünfzehnter Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 ergebende Lage
Die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte
(im Folgenden „Verordnung“) trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen das EU-Recht auf den Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr angewendet wird, der die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen sie die tatsächliche Kontrolle ausübt, überschreitet. Um die Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften zu gewährleisten, wurde ihre Anwendung auf die Grenzlinie zwischen diesen Landesteilen und der Östlichen Hoheitszone des Vereinigten Königreichs ausgedehnt.
Der vorliegende Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 ab.
Die Kommission hat während des Berichtszeitraums mit den zuständigen Behörden der Republik Zypern und der Verwaltung der Hoheitszone sowie mit der türkisch-zyprischen Handelskammer (TCCoC) einen konstruktiven Dialog über die Durchführung der Verordnung unterhalten.
1.
GRENZÜBERTRITT VON PERSONEN
1.1.
Übertritt an zugelassenen Übergangsstellen
Die Verordnung schafft einen stabilen Rechtsrahmen für den Übertritt von Zyprern, anderen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen, die die Trennungslinie an den zugelassenen Übergangsstellen überqueren. Im Vergleich zu den Vorjahren nahm 2018 die Zahl der griechischen Zyprer, die die Trennungslinie überschritten, zu, während die der türkischen Zyprer abnahm.
Laut Daten der Polizei der Republik Zypern (im Folgenden CYPOL) wurden 1 014 340 Übertritte durch griechische Zyprer (gegenüber 646 569 im Vorjahr) und 486 040 Übertritte durch griechisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 267 467 im Vorjahr) aus den von der Regierung kontrollierten Gebieten in den Nordteil Zyperns verzeichnet, während 1 076 667 Übertritte durch türkische Zyprer (gegenüber 1 140 682 im Vorjahr) und 417 629 Übertritte durch türkisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 435 882 im Vorjahr) aus dem Nordteil Zyperns in die von der Regierung kontrollierten Gebiete im Berichtszeitraum verzeichnet wurden.
Sowohl der deutliche Anstieg der Zahl der griechischen Zyprer, die die Trennungslinie überschritten, als auch der leichte Rückgang der Zahl der türkischen Zyprer wurden in erster Linie auf die Wertminderung der türkischen Lira gegenüber dem Euro im Jahr 2018 zurückgeführt.
Die Zahl der nicht-zyprischen EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen, die die Trennungslinie überquerten, stieg weiter an. Im Berichtszeitraum fanden 1 129 293 Übertritte nicht-zyprischer EU-Bürger und Drittstaatsangehöriger statt (gegenüber 822 318 im Vorjahr).
Die vorstehend genannten CYPOL-Zahlen umfassen keine Daten über Personen und Fahrzeuge, die aus dem Nordteil Zyperns über die der Verwaltung der Östlichen Hoheitszone unterstehenden Übergangsstellen Pergamos und Strovilia kommen. Die Verwaltung der Östlichen Hoheitszone berichtet, dass 236 156 Übertritte durch griechische Zyprer (gegenüber 140 913 im Vorjahr) und 133 270 Übertritte durch griechisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 59 852 im Vorjahr) in den Nordteil Zyperns verzeichnet wurden. Gleichzeitig wurden 471 690 Übertritte durch türkische Zyprer (gegenüber 457 314 im Vorjahr) und 292 099 Übertritte durch türkisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 272 090 im Vorjahr) in die Gegenrichtung registriert.
Seit 12. November 2018 sind die beiden neuen Übergangsstellen Deryneia und Lefka-Apliki geöffnet.
2018 ist die Zahl der an den Übergangsstellen tätigen CYPOL-Mitarbeiter von 69 auf 95 angestiegen, da 26 Beamte an den Übergangsstellen Deryneia und Lefka-Apliki eingesetzt werden.
Die von der türkisch-zyprischen Gemeinschaft erfassten Zahlen zeigen für 2018 einen Anstieg der Übertritte durch griechische Zyprer auf 1 633 076 (gegenüber 1 066 284 im Vorjahr) und durch griechisch-zyprische Fahrzeuge auf 731 215 (gegenüber 392 300 im Vorjahr) aus den von der Regierung kontrollierten Gebieten in den Nordteil Zyperns. Sie weisen außerdem einen leichten Rückgang der Übertritte durch türkische Zyprer auf 1 759 837 (gegenüber 1 796 353 im Vorjahr) in die andere Richtung aus, wohingegen die Zahl der türkisch-zyprischen Fahrzeuge auf 794 474 (gegenüber 782 656 im Vorjahr) gestiegen ist. Laut den zur Verfügung gestellten Statistiken fanden 1 814 194 Übertritte (gegenüber 1 546 475 im Vorjahr) durch nicht-zyprische EU-Bürger und Drittstaatsangehörige aus den von der Regierung kontrollierten Gebieten in den Nordteil Zyperns statt.
2018 wurden keine Zwischenfälle bei Übertritten gemeldet. Allerdings wird türkisch-zyprischen Bussen, die EU-Bürger befördern, von den Behörden der Republik Zypern nach wie vor der Übertritt in die von der Regierung kontrollierten Landesteile verweigert.
Die Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen auf Zypern (UNFICYP) unterstützt weiterhin die Erleichterung der Religionsausübung beider Gemeinschaften.
UNFICYP verzeichnete im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres einen Anstieg der Genehmigungen für Gottesdienste im Nordteil Zyperns, um deren Erleichterung UNFICYP ersucht wurde.
1.2.
Irreguläre Migration über die Trennungslinie und Asyl
Den CYPOL-Daten für 2018 zufolge ist die Zahl der Migranten, die die Trennungslinie vom Nordteil Zyperns her in die von der Regierung kontrollierten Landesteile irregulär überquert haben, deutlich gestiegen. Im Jahr 2018 überschritten 4451 irreguläre Migranten die Trennungslinie in diese Richtung, während es 1686 im Jahr 2017, 1499 im Jahr 2016 und 1290 im Jahr 2015 waren. Die meisten irregulären Migranten stammten aus Syrien (1573), Kamerun (472), Pakistan (444), Bangladesch (391) und Irak (328). Bei den Behörden der Republik Zypern wächst die Besorgnis über diesen starken Anstieg.
Von den 4451 irregulären Migranten beantragten 95 % (4233) internationalen Schutz in der Republik Zypern. Die meisten dieser Antragsteller (1571) waren Syrer und die Behörden der Republik Zypern vermeldeten einen erheblichen Zuwachs der positiv entschiedenen Asylanträge im Vergleich zu 2017.
CYPOL konnte die Personen anhand derselben Anhaltspunkte wie in den Vorjahren identifizieren, und zwar hauptsächlich durch die Angaben in ihren Reisedokumenten und durch Angaben der Migranten selbst. Der Bewertung von CYPOL zufolge waren fast alle Migranten, die nach der irregulären Überquerung der Trennungslinie in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen aufgegriffen wurden, zuvor über die Türkei in den nördlichen Teil Zyperns gelangt.
Die türkisch-zyprische Gemeinschaft hat versichert, dass im nördlichen Teil Zyperns weiterhin Anstrengungen zur Verhinderung irregulärer Migration unternommen werden. 2018 wurde 3773 Personen
die Einreise in den nördlichen Teil Zyperns verweigert, und 870 Personen
, die im nördlichen Teil Zyperns aufgegriffen wurden, wurden in das Hoheitsgebiet der Türkei zurückgeführt, von wo aus sie auf die Insel gekommen waren.
Vertreter der beiden Volksgruppen kamen im Rahmen eines gemeinsamen technischen Komitees zu Kriminalität und Strafsachen (Technical Committee on Crime and Criminal Matters – TCCCM) unter der Schirmherrschaft der VN zusammen. Ergänzend zu diesem Komitee nutzten die beiden Volksgruppen weiterhin den „gemeinsamen Kommunikationsraum“, der als Forum für den Austausch von Informationen in Strafsachen dient.
CYPOL beschrieb die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen staatlichen Stellen der Republik Zypern und mit der Verwaltung der Östlichen Hoheitszone als sehr gut.
Östliche Hoheitszone
Die irreguläre Migration aus dem nördlichen Teil Zyperns über die Östliche Hoheitszone nahm zu. 2018 wurden 18 Migranten aufgegriffen, nachdem sie die Trennungslinie irregulär überschritten hatten.
1248 Personen, von denen türkische Staatsangehörige den größten Anteil ausmachten (277), wurde der Übertritt nicht gestattet. Behörden der Östlichen Hoheitszone haben im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Protokolls Nr. 3 zur Akte über den Beitritt der Republik Zypern ausländischen Staatsangehörigen aus den USA, der Ukraine, Russland, Argentinien und Bosnien und Herzegowina, die aus dem Norden Zyperns kamen, die Überquerung der Trennungslinie verweigert. Diese Personen wurden zur Abfertigung gemäß den Einreisebestimmungen der Republik Zypern zu Übergangsstellen außerhalb der Östlichen Hoheitszone weitergeleitet.
Die Zusammenarbeit mit der Republik Zypern wurde von den Beamten der Hoheitszone weiterhin als ausgezeichnet beschrieben.
Abseits der Übergangsstellen führte die Polizei der Hoheitszone zur Bekämpfung irregulärer Migration risikobasierte Patrouillen durch, die sich auf polizeiliche Erkenntnisse stützten. Diese Patrouillen wurden durch Patrouillen der Zollabteilung der Hoheitszone und von Militärangehörigen ergänzt.
Vier „nicht zugelassene Übergangsstellen“ im oder nahe dem Dorf Pergamos, die von Anwohnern und Bauern genutzt werden, sind besonders schwer zu kontrollieren. Wie bereits in früheren Berichten dargelegt, bereiten diese „nicht zugelassenen Übergangsstellen“ weiterhin Sorge – es sollte eine geeignete Lösung im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls Nr. 3 zur Beitrittsakte von 2003 gefunden werden.
Die Behörden der Östlichen Hoheitszone haben mitgeteilt, dass bei Bedarf schnell Personal in den Gebieten eingesetzt werden kann, in denen die nicht zugelassenen Übergangsstellen liegen.
2.
VERBRINGEN VON WAREN
2.1.
Wert des Handels
Gemäß Artikel 4 der Verordnung können Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten in die von der Regierung kontrollierten Gebiete verbracht werden, sofern sie den Kriterien in Artikel 4
entsprechen und mit einem von der türkisch-zyprischen Handelskammer (TCCoC) ausgegebenen Dokument versehen sind. Im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission
haben die türkisch-zyprische Handelskammer und die Behörden der Republik Zypern die Kommission monatlich über Art, Menge und Wert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt worden waren, unterrichtet.
Nach Angaben der TCCoC betrug der Gesamtwert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden, 5 405 121 EUR (gegenüber 5 697 695 EUR im Vorjahr). Das entspricht einem Rückgang des Gesamtwerts der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden, um 5,1 % gegenüber 2017.
Den Statistiken der Republik Zypern zufolge stieg der Gesamthandelswert der über die Trennungslinie verbrachten Waren mit Begleitpapieren um 1,4 % auf 4 856 892 EUR (gegenüber 4 790 964 EUR im Vorjahr).
Wenngleich dies nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, sei erwähnt, dass der Wert des Warenverkehrs aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen in den Nordteil Zyperns nach den Zahlen der zyprischen Industrie- und Handelskammer (CCCI) um rund 14,3 %, nämlich von 1 343 524 EUR im Jahr 2017 auf 1 151 723 EUR im Jahr 2018, deutlich gesunken ist. Der Warenverkehr aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen in den Nordteil Zyperns entsprach 23,7 % des in die umgekehrte Richtung abgewickelten Handels (28 % im Jahr 2017).
Die türkisch-zyprische Gemeinschaft wendet weiterhin ein Handelssystem an, das die Einschränkungen der Verordnung im Prinzip „widerspiegelt“. Der Schutz lokaler Wirtschaftsbetriebe wird von den türkisch-zyprischen Interessenträgern offen als Hauptgrund angegeben. Dieses System wird jedoch nicht immer konsequent angewandt.
2.2.
Art der Waren
Kunststoffprodukte waren 2018 die meistgehandelten Waren, gefolgt von Frischfisch, Baustoffen, Abfall- und Ausschusswaren.
Der Handel mit Kartoffeln ging aufgrund der schlechten Ernte stark zurück.
Es kamen neue Produkte, wie Feuchttücher, Altbatterien, Kunststoffwasserbehälter und Edelstahlöfen, auf den Markt. Der gesamte Handel über die Trennungslinie war Binnenhandel auf der Insel.
2.3.
Unregelmäßigkeiten
Die Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern der Republik Zypern fragte bei der Kommission an, ob ein über die Trennungslinie hinweg gehandelter Behälter, der mit einem als „Verdünnungsmittel“ deklarierten Stoff gefüllt war, mit den Ursprungskriterien gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung übereinstimmte. Nach Prüfung des Sachverhalts teilte die Kommission den Zollbehörden mit, dass das Gemisch die Kriterien in Artikel 4 Absatz 1 erfüllte. Die Kommission kam jedoch auch zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen verletzt worden waren, da die Beschriftung des Behälters nicht den Vorschriften zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe genügte. Die Kommission teilte ihre Einschätzung der TCCoC mit, die wiederum den Hersteller über die Vorschriften für den Handel mit dieser Art von Erzeugnissen aufklärte.
2.4.
Hindernisse und Schwierigkeiten im Warenverkehr
Hemmnisse für den Handel über die Trennungslinie hinweg bestehen fort und sind nach Auffassung der Kommission und der türkisch-zyprischen Marktteilnehmer ein Grund für das geringe Handelsvolumen.
Wie bereits in früheren Berichten
festgestellt wurde, ist das Problem der Überquerung der Trennungslinie in Richtung der von der Regierung kontrollierten Landesteile durch türkisch-zyprische Nutzfahrzeuge noch immer nicht gelöst, und bis heute können türkisch-zyprische Nutzfahrzeuge über 7,5 t die Trennungslinie nur passieren, wenn sie über in der Republik Zypern ausgestellte Fahrzeugpapiere verfügen, die die Anforderungen des Besitzstands uneingeschränkt erfüllen. Die Behörden der Republik Zypern haben der Kommission mitgeteilt, dass sie Bestimmungen erlassen haben, die türkischen Zyprern das Erlangen von Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen und von Führerscheinen für Berufskraftfahrer erleichtern. Nach Überzeugung der Kommission würde die Lösung dieses Problems erheblich zum Anstieg des Handelsvolumens beitragen, da sie den Warentransport erleichtern würde. Außerdem würde sie die Kontakte zwischen den zyprischen Marktteilnehmern stärken und so einen wichtigen Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen den beiden Volksgruppen leisten. Daher prüft die Kommission derzeit eine mögliche Unterstützung seitens der EU zur Förderung der Verkehrssicherheit.
Wie in den Vorjahren berichtet, erlaubt die Republik Zypern wegen Bedenken der Gesundheitsbehörden hinsichtlich der Produktionsverfahren im Nordteil Zyperns keine Verbringung von verarbeiteten Lebensmitteln und von Lebensmittelkontaktmaterialien über die Trennungslinie. Während des Berichtszeitraums setzte die Kommission die Republik Zypern davon in Kenntnis, dass die Verbringung dieser Produkte über die Trennungslinie nach dem geltenden Rechtsrahmen zulässig ist und nicht von den Behörden der Republik Zypern verboten werden sollte. Zwar können die Behörden an den Übergangsstellen Proben der Produkte zur Analyse gemäß den Bestimmungen der Verordnung nehmen, sie sollten aber nicht die Verbringung aller verarbeiteten Lebensmittel über die Trennungslinie verweigern. Die Kommission schlug die Einführung eines Mechanismus vor, durch den die Verbringung von verarbeiteten Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien erleichtert und gleichzeitig zusätzlichen Sicherheitserwägungen Rechnung getragen werden soll. Die Kommission forderte weitere Gespräche zur Lösungsfindung, die zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts noch nicht stattgefunden hatten. Es besteht weiterhin Anlass zur Sorge, da die Verordnung nicht ordnungsgemäß angewandt wird, und die Kommission wird prüfen, was diesbezüglich noch unternommen werden kann.
Wie in den Vorjahren berichteten türkisch-zyprische Händler weiter über Schwierigkeiten, Läden in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen zu beliefern und dort für ihre Produkte und Dienstleistungen zu werben, wodurch der Handel erschwert wurde. Die Händler berichten nach wie vor, dass griechische Zyprer beim Kauf von türkisch-zyprischen Waren zurückhaltend sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Händler aus beiden Volksgruppen zahlreiche administrative Probleme überwinden müssen, wenn sie mit Angehörigen der jeweils anderen Volksgruppe Geschäftsbeziehungen eingehen möchten. Wirtschaftsbeteiligten beider Seiten muss die Aufnahme von Handelsbeziehungen auf der Grundlage ihrer geschäftlichen Anforderungen freistehen.
2.5.
Warenschmuggel
Der Warenschmuggel ist nach wie vor weitverbreitet, was auf die Schwierigkeit zurückzuführen ist, irreguläre Übertritte der Trennungslinie zu kontrollieren.
2018 stellte die Republik Zypern 1711 geschmuggelte Waren sicher (gegenüber 1334 im Vorjahr). Auch die Menge an Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die von der Republik Zypern an der Trennungslinie beschlagnahmt wurde, nahm 2018 zu: 469 870 Zigaretten und 587 513 g Tabak zum Selbstdrehen (gegenüber 203 290 Zigaretten bzw. 440 259 g Tabak im Vorjahr). Der deutliche Anstieg wurde auf die Wertminderung der türkischen Lira gegenüber dem Euro im Jahr 2018 zurückgeführt. Beim Schmuggel von Waren, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, wurde mit 45 % ebenso ein deutlicher Anstieg verzeichnet. Zu den anderen sichergestellten Waren zählten Alkohol, Pestizide, landwirtschaftliche Produkte sowie tierische Erzeugnisse und Milchprodukte. In einem Fall wurde vor dem Bezirksgericht ein Strafverfahren wegen Schmuggels eingeleitet. Fälle des Schmuggels kleiner Mengen von Zigaretten wurden normalerweise mit einer Verwaltungsstrafe und Beschlagnahme der Schmuggelware geahndet.
2018 stellten die Behörden der Östlichen Hoheitszone eine Zunahme der Sicherstellungen von Schmuggelwaren in der Östlichen Hoheitszone fest; 555 Sicherstellungen gegenüber 432 im Vorjahr wurden vorgenommen. Wie bereits im Jahr 2017 handelte es sich dabei meist um Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.
Was die traditionelle Versorgung der türkisch-zyprischen Einwohner des Dorfes Pyla in der Pufferzone angeht (Artikel 4 Absatz 10 der Verordnung), so wurden die Mengen an Baustoffen, Fisch, Zigaretten usw. von der Verwaltung der Östlichen Hoheitszone überwacht und dokumentiert.
2.6.
Handelserleichterungen
Die Kommission suchte weiterhin nach Wegen, den Handel über die Trennungslinie hinweg zu verbessern.
Im Juli 2015 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung an. Durch den Vorschlag soll festgelegt werden, wie der Kontrollmechanismus für Waren, die unter einen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingetragenen Namen fallen, in den Landesteilen Zyperns angewandt werden soll, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.
Die Änderungsverordnung war am Ende des Berichtszeitraums noch nicht erlassen worden. Der Vorschlag stützt sich auf die Vereinbarung über eine Übergangslösung für Halloumi/Hellim, die bis zur Wiedervereinigung Zyperns anzuwenden ist und die dank der Vermittlung von Präsident Juncker bei seinem Besuch in Zypern am 16. Juli 2015 zustande kam.
Zur Erleichterung der Verbringung von Frischfisch haben die Behörden der Republik Zypern die Zeiten erweitert, in denen an der Übergangsstelle Agios Dhometios tierärztliche Fischuntersuchungen vorgenommen werden können. Die Kontrollen finden werktags zwischen 07.30 und 15.00 Uhr (Untersuchungsschluss) statt.
Die TCCoC hat weiterhin ein allgemeines Interesse an der Aufhebung des Handelsverbots für alle lebenden Tiere und tierischen Erzeugnisse, die den EU-Anforderungen entsprechen, bekundet. Die Republik Zypern hat sich wiederholt bereit erklärt zu prüfen, ob die Liste der Waren, die in die von der Regierung kontrollierten Landesteile verbracht werden dürfen, erweitert werden kann.
Die Kommission ermutigt die Wirtschaftsteilnehmer, Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen, und begrüßt die intensiven Bemühungen der zyprischen Industrie- und Handelskammer sowie der türkisch-zyprischen Handelskammer.
2.7.
EU-Waren, die nach Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in die Landesteile unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern zurückverbracht werden
Den Angaben der Republik Zypern zufolge wurden 3093 Stück Ware nach Durchfuhr durch die nicht von der Regierung kontrollierten Landesteile in die von der Regierung kontrollierten Landesteile zurückverbracht. Es wurde gemeldet, dass diese Warenbewegungen reibungslos ablaufen und die meisten Verbringungen über die Übergangsstellen Kato Pyrgos-Karavostasi und Astromeritis-Zhodia erfolgen.
2.8.
Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, die die Trennungslinie überqueren
Die Behörden der Östlichen Hoheitszone ersuchten im Berichtszeitraum die Kommission in Bezug auf Treibstoff für den Eigenbedarf, der über die Trennungslinie verbracht wird, um Rat. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung sind Waren, die Reisende beim Überschreiten der Trennungslinie im persönlichen Gepäck führen, von der Umsatzsteuer, der Verbrauchsteuer und von anderen Abgaben befreit, sofern sie keinen kommerziellen Charakter haben und ihr Gesamtwert höchstens 260 EUR pro Person beträgt. Die Kommission teilte den Behörden der Östlichen Hoheitszone und der Republik Zypern mit, dass von Fall zu Fall zu entscheiden ist, ob in Kunststoffkanistern über die Trennungslinie transportierter Treibstoff für gewerbliche Zwecke bestimmt ist und, wenn dies nicht der Fall ist, ob der Gesamtwert 260 EUR pro Person übersteigt. Darüber hinaus sind in der Verordnung keine Kontrollen des Treibstoffs vorgesehen, der sich beim Überschreiten der Trennungslinie in den Hauptbehältern der Fahrzeuge befindet, und es besteht daher kein Grund, in solchen Fällen den Übertritt zu verweigern oder zu beschränken.
3.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Wie bereits in den Vorjahresberichten festgestellt wurde, ist die Kontrolle der Trennungslinie an den zugelassenen Übergangsstellen durch die Behörden der Republik Zypern und die Verwaltung der Hoheitszone zufriedenstellend. Die beiden Übergangsstellen Lefka-Apliki und Deryneia wurden geöffnet. Die Zahl der Personen, die die Trennungslinie irregulär überquerten, hat erheblich zugenommen, worüber die Republik Zypern zunehmend besorgt ist. Die Situation muss aufmerksam beobachtet werden. Die Kommission drängt die Verwaltung der Hoheitszone, ausreichendes Personal bereitzustellen, um das Problem der „nicht zugelassenen Übergangsstellen“ anzugehen. Die Kommission ist nach wie vor der Auffassung, dass Stabilität, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit der Anforderungen an den Übergangsstellen sowie die Freizügigkeit für EU-Bürger unabdingbar sind.
Der Wert des Handels über die Trennungslinie ist 2018 um 1,4 % von 4 790 964 EUR auf 4 856 892 EUR gestiegen, während der Wert der Waren, für die Begleitpapiere ausgestellt wurden, um 5,1 % von 5 697 695 EUR auf 5 405 121 EUR gesunken ist. Kunststoffprodukte waren die meistgehandelten Waren, gefolgt von Frischfisch, Baustoffen, Abfall- und Ausschusswaren.
Die zyprische Industrie- und Handelskammer und die türkisch-zyprische Handelskammer haben ihre enge Zusammenarbeit fortgesetzt, um für beide Gemeinschaften wirtschaftliche Vorteile zu erreichen.
Im Berichtszeitraum bestanden bestimmte Handelshemmnisse fort. Für türkisch-zyprische Fahrzeuge über 7,5 Tonnen verweigert die Republik Zypern weiterhin die Erlaubnis zur Überquerung der Trennungslinie. In dieser Frage gab es 2018 keine Entwicklungen. Die Republik Zypern erlaubt ebenso wenig, verarbeitete Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien über die Trennungslinie zu verbringen. Die Kommission setzte die Republik Zypern davon in Kenntnis, dass die Verbringung dieser Produkte über die Trennungslinie nach dem geltenden Rechtsrahmen zulässig ist und nicht von den Behörden der Republik Zypern verboten werden sollte. Die Kommission schlug die Einführung eines Mechanismus vor, durch den die Verbringung von verarbeiteten Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien erleichtert und gleichzeitig zusätzlichen Sicherheitserwägungen Rechnung getragen werden soll. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts hatten keine weiteren Gespräche zur Lösungsfindung stattgefunden. Es besteht weiterhin Anlass zur Sorge, da die Verordnung nicht ordnungsgemäß angewandt wird, und die Kommission wird prüfen, was diesbezüglich noch unternommen werden kann.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verordnung weiterhin eine tragfähige Grundlage für den Übertritt von Personen und die Verbringung von Waren in die und aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen der Republik Zypern bildet, doch ist nach wie vor anzumerken, dass der Handel insgesamt einen geringen Umfang aufweist. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Beseitigung der in diesem Bericht erwähnten Handelshemmnisse zu einem bedeutenden Anstieg des Handels über die Trennungslinie beitragen könnte. Sie hofft, dass die Bemühungen der beiden Handelskammern zur Intensivierung der Kontakte zwischen den beiden Wirtschaftsgemeinschaften zu engeren wirtschaftlichen Bindungen führen werden.
Vor diesem Hintergrund setzt die Kommission für die wirksame Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates weiterhin auf die effektive Zusammenarbeit der Republik Zypern und der Hoheitszone. Die Kommission wird die Durchführung der Verordnung weiter überwachen.