Brüssel, den 20.5.2019

COM(2019) 234 final

BERICHT DER KOMMISSION

Bericht der Kommission über die Zwischenevaluierung des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

{SWD(2019) 182 final}


Bericht der Kommission

Zwischenevaluierung des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation

1. Hintergrund des Programms

Das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) 1 – das unter direkter und indirekter Mittelverwaltung umgesetzt wird – zielt darauf ab, ein hohes Niveau hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung zu fördern, angemessenen und würdigen sozialen Schutz zu gewährleisten, soziale Ausgrenzung und Armut zu bekämpfen und die Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern (EFTA/EEA 2 , EU-Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländer) zu verbessern.

Die in der EaSI-Verordnung festgelegte Finanzausstattung für die Jahre 2014 bis 2020 beträgt insgesamt 919 469 000 EUR. Das Programm umfasst drei Unterprogramme:

PROGRESS unterstützt die Gestaltung und Durchführung der Politik durch: Umsetzung einer auf Fakten basierenden Politikgestaltung, Organisation von Aktivitäten zum Informationsaustausch und für wechselseitiges Lernen, Schaffung besserer Bedingungen für soziale Innovationen und Hilfe beim Kapazitätenaufbau für die EU und nationale Organisationen.

EURES bietet Informationen und Dienste für Arbeitsuchende und Arbeitgeber und führt gezielte Mobilitätsprogramme durch, um Menschen zu ermöglichen, in anderen Teilen der EU Arbeit zu finden.

Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen unterstützt den Zugang zu Mikrokrediten für gefährdete Personen und Kleinstunternehmen, sowie den Aufbau der institutionellen Kapazität von Mikrokreditanbietenden.

Bereichsübergreifende Ziele wie die Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung werden auf jeder Ebene unterstützt.

2.Gegenstand der Zwischenevaluierung

In der Zwischenevaluierung wurden gemäß Artikel 13 Absatz 1 der EaSI-Verordnung und den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung 3 die bei der Erreichung der Ziele des Programms erzielten Fortschritte und seine weitere Bedeutung, seine Effizienz und sein Einsatz von Mittel, seine Kohärenz in Bezug auf andere Instrumente und sein Mehrwert für die EU bewertet. Auch die Governance des EaSI wurde geprüft. Die Evaluierung zielte darauf ab, Änderungen der Art und Weise zu empfehlen, in der das Programm durchgeführt wird, um seine Leistung bei der zukünftigen Durchführung zu verbessern und zur Vorbereitung des Zeitraums nach 2020 beizutragen.

Die Evaluierung befasste sich mit den Aktivitäten des Programms EaSI von Januar 2014 bis Dezember 2016. Sie betraf die gesamte geografische Reichweite des Programms sowie die einschlägigen Interessenträger – insbesondere den EaSI-Ausschuss, politische Ausschüsse, Sozialpartner, nationale Behörden und Stellen sowie wichtige zivilgesellschaftliche Organisationen in der EU.

Die Untersuchung verband sechs Hauptmethoden zur Beantwortung der Evaluierungsfragen: die Analyse von Sekundärdaten, eine offene öffentliche Konsultation, teilstrukturierte Interviews, eine Fokusgruppe, Fallstudien und eine Erhebung bei den Empfängern.

Die Zwischenevaluierung wird als Arbeitsunterlage vorgelegt, die auf den Ergebnissen einer von der Kommission in Auftrag gegebenen externen Evaluierungsstudie 4 und anderen Datenquellen basiert – insbesondere den EaSI-Monitoringberichten, den jährlichen Geschäftsberichten der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) der Kommission, und anderen einschlägigen Evaluierungen.

Gemäß Artikel 13 der EaSI-Verordnung fasst dieser Bericht die wesentlichen Ergebnisse der Zwischenevaluierung für das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen sowie die Öffentlichkeit zusammen.

3.Wesentliche Ergebnisse und gewonnene Erkenntnisse

Die folgenden Abschnitte stellen die zu den sechs Hauptthemen der Evaluierung getroffenen Schlussfolgerungen vor: Bedeutung, Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Mehrwert für die EU und Programmsteuerung.

Die Evaluierung unterliegt jedoch offensichtlichen Einschränkungen. Im Jahr 2016 waren wenige Projekte bereits abgeschlossen, wodurch der Umfang der verfügbaren Daten begrenzt war, während andere begonnene Projekte noch keine Zeit hatten, um eine vollständige Zusammenstellung ihrer Ergebnisse und Auswirkungen auszuarbeiten. Es sind auch nur wenige Benchmarks verfügbar, da keine nach Umfang und Ausrichtung mit EaSI vergleichbaren Programme existieren. Die Leistung des EaSI sollte daher im Zusammenhang mit seiner Rolle im weiteren Umfeld des Fördersystems angesehen werden, das politische Initiativen auf EU- und nationaler Ebene umfasst. Um diese Einschränkungen zu überwinden/abzumildern, zog die Zwischenevaluierung mehrere Quellen fundierter Fakten zum Vergleich heran, verband quantitative und qualitative Methoden und Instrumente, stellte die Transparenz der Datenquellen sicher und verglich die Ergebnisse systematisch mit Eingaben von Interessenträgern.

Ein wichtiges Ergebnis dieser Tätigkeit war, dass die Halbzeit des Programms, wie in der EaSI-Verordnung festgelegt, ein zu früher Zeitpunkt für die Evaluierung war. Die Zeitpunkte künftiger Evaluierungen sollten so angesetzt werden, dass diese die Herausstellung von mehr Ergebnissen und Auswirkungen gestatten, die die Analyse stützen.

3.1.Bedeutung

Die Bedeutung des EaSI wurde anhand seiner allgemeinen Ziele, der Einzelziele der drei Unterprogramme und der Mittelzuweisung zwischen diesen bewertet.

Die Evaluierung bestätigte, dass die Begründung für das EaSI und seine fünf allgemeinen Ziele nach wie vor äußerst relevant sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zeitrahmen der Evaluierung infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise – mit einer begrüßenswerten, aber langsamen Erholung – und den Trends, die in den kommenden Jahren voraussichtlich auf die EU zukommen werden. Durch den großen Zustrom von Flüchtlingen und Immigranten in die EU-Mitgliedstaaten hat z. B. die Anzahl gefährdeter Menschen drastisch zugenommen, wodurch ihre erfolgreiche Integration zu einer der höchsten Prioritäten der EU wurde.

Trotz der begrenzten verfügbaren Datensätze wurden Fortschritte auf dem Weg zu Ergebnissen für alle allgemeinen Ziele und Einzelzielen des EaSI erzielt. Das EaSI hat geholfen, die Sensibilisierung für den Beitrag von EU-Strategien zur sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung zu steigern, die Wahrnehmung des grenzübergreifende Beschäftigungspotenzials zu verbessern, innovative Maßnahmen rasch zu testen und umzusetzen, und den Zugang zu Mikrokrediten und Unterstützung für das Unternehmertum zu vergrößern. Das EaSI hat auch Änderungen der Politik durch Vergleichsforschung, Austausch und Kapazitätenaufbau erleichtert, wodurch es verschiedenen Interessenträgern geholfen hat, die Formulierung und Umsetzung sozioökonomischer Strategien in den teilnehmenden Ländern des Programms zu beeinflussen.

Jedoch könnten die Bedeutung und Wirkung des EaSI noch weiter verbessert werden. Analytische Instrumente, Verbreitungsveranstaltungen und innovative Projekte sollten sich mehr auf Gleichstellungsfragen, Jugendarbeitslosigkeit, Ungleichheiten (Einkommen, Ausbildung, Kompetenzen) und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung konzentrieren und einen stärkeren Schwerpunkt auf die Übertragbarkeit sozialer Innovationen und die Möglichkeit, sie in einem größeren Maßstab anzuwenden, legen.

PROGRESS sowie Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum können in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle spielen, wenn sie Aktivitäten für soziale Eingliederung und Zugang zu Finanzierung für gefährdete Gruppen, d. h. Menschen, die der Gefahr der sozialen und finanziellen Ausgrenzung ausgesetzt sind, priorisieren. EURES sollte weiterhin Projekte für Zielgruppen, bei denen eine klare wirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt worden ist, fördern (wie „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ und grenzübergreifende Partnerschaften).

Die Themen der Aktivitäten des wechselseitigen Lernens – z. B. Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen, Asylsuchende, Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose, der zukünftige Bedarf an Kompetenzen – folgten eng den in den beschäftigungspolitischen Leitlinien und den länderspezifischen Empfehlungen als Teil des Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters festgelegten Prioritäten 5 . Das Europäische Semester wurde auch von anderen durch EaSI finanzierten analytischen Aktivitäten unterstützt, insbesondere dem Bericht über Beschäftigung und soziale Lage in Europa und der Arbeitskräfteerhebung. Das Programm sollte in seinem analytischen Teil den Austausch bewährter Verfahren zwischen politischen Entscheidungsträgern der teilnehmenden Länder durch wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitungsaktivitäten zur Priorität machen.

In ähnlicher Weise schafft die weitere Verbreitung bewährter Verfahren aus verschiedenen Ländern – einschließlich sozialer Erprobung – auf operativer Ebene eine Sensibilisierung für innovative Verfahren und hilft nationalen und lokalen Akteuren, bessere Dienstleistungen und Produkte anzubieten. Dementsprechend ist die Aufrechterhaltung von EU-weiten Netzwerken eine wesentliche Voraussetzung, um die unterschiedlichen politischen Programme verschiedener Verwaltungsebenen und der teilnehmenden Länder aufeinander abzustimmen.

In der Praxis würde eine flexiblere Mittelzuweisung zwischen den drei Unterprogrammen (statt der derzeit in der EaSI-Verordnung angegebenen indikativen Prozentsätze) bei Bedarf mehr Spielraum zur Übertragung von Haushaltsmitteln zwischen ihnen den Programmen bieten. Das könnte besonders dem Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum helfen, in dem die Ausgaben nachfrageorientiert sind. Eine größere Flexibilität würde auch die Reaktionsfähigkeit auf neue Bedürfnisse verbessern (z. B. neue Initiativen wie das „Europäische Solidaritätskorps“ 6 , „Ein Neubeginn für den sozialen Dialog“ 7 , „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ 8 oder die Europäische Arbeitsbehörde 9 ).

3.2.Wirksamkeit

Die drei Unterprogramme unterscheiden sich, was ihre Wirksamkeit bei der Erzielung von Ergebnissen, der Erreichung von Zielen und den bewirkten Veränderungen betrifft. So ist PROGRESS am wirksamsten bei der Ermöglichung des Informationsaustauschs, des wechselseitigen Lernens und des Dialogs, und bei der Entwicklung und Verbreitung vergleichender und analytischer Kenntnisse. Eine der wirksamsten Aktivitäten von EURES bestand im Beitrag zur Entwicklung eines nach Angebot und Nachfrage transparenten Arbeitsmarktes. Die Fakten zu Mikrofinanzierung und sozialem Unternehmertum deuten an, dass die Finanzierung durch EaSI die Verfügbarkeit und den Zugang zu Finanzierungen in den teilnehmenden Ländern verbessert hat.

Finanzmittler haben gefährdete Gruppen in ihre Aktivitäten einbezogen, wobei es allerdings bedeutende Unterschiede zwischen den Ländern gab. In den meisten Fällen stellen gefährdete Gruppen trotzdem nicht die Mehrheit der Endempfänger. Sie stehen immer noch Hindernissen beim Zugang zur Finanzierung gegenüber. Nach den neuesten Daten zu Auswirkungen (September 2016) sind durchschnittlich 35 % der Mikrokreditnehmer Frauen, über 40 % sind unter 30 Jahre oder über 50 Jahre alt, nahezu 20 % sind Arbeitslose (gegenüber 62 % Selbständigen/Unternehmern), und 10 % haben einen Migrationshintergrund (außerhalb der EU). Es müssen sich mehr Maßnahmen auf gefährdete Gruppen konzentrieren und dafür sollte die Möglichkeit geprüft werden, für sie Minimalziele im restlichen Zeitraum des EaSI-Programms einzuführen. Die Finanzierungsinstrumente sind nachfrageorientiert, so dass es möglich sein sollte, sie mit einem gewissen Grad an Flexibilität anzuwenden, um der Marktnachfrage zu begegnen. Politikorientierte Anreize für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) können in Betracht gezogen werden, wenn künftige Instrumente gestaltet werden, um die Einbeziehung gefährdeter Gruppen weiter zu fördern.

Die Evaluierung hat eine Reihe von Möglichkeiten ermittelt, die Wirksamkeit zu verbessern. PROGRESS sollte zwar seinen Schwerpunkt auf Politikthemen beibehalten, die von den Interessenträgern geschätzt werden und für sie relevant sind (Beschäftigung, Arbeitsbedingungen), aber seine Anstrengungen für die sozialpolitische Erprobung verstärken, indem es seinen hierauf gerichteten Schwerpunkt sowie seine Verfahren zur Evaluierung und Auswahl von Projekten überarbeitet und die Ausweitung solcher Projekte erleichtert. Für EURES sollte ein längerer Anwendungszeitraum (mindestens zwei Jahre) in Verbindung mit Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in Betracht gezogen werden, um die Interessenträger in die Lage zu versetzen, Projekte angemessen zu entwickeln, umzusetzen, ihre Wirksamkeit zu messen und ihre Nachhaltigkeit sicherzustellen. Für Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum wird eine stärkere Schwerpunktsetzung auf gefährdete Gruppen in der zweiten Anwendungsphase von EaSI empfohlen, zum Beispiel durch Festlegung eines Ziels für den Anteil/die Anzahl der Angehörigen gefährdeter Gruppen in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

3.3.Effizienz

Die Evaluierung bietet Erkenntnisse über das Verhältnis zwischen den verfügbaren Mittel und den Programmzielen. Während die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Aktivitäten von PROGRESS und EURES ausreichend waren, war der Haushaltsrahmen für den Bereich Mikrofinanzierung des dritten Unterprogramms zu niedrig. Die starke Inanspruchnahme der EaSI-Bürgschaft als eines Teils des Unterprogramms Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum erzeugte Druck auf den Haushalt und führte zur vollständigen Ausschöpfung des Haushalts für Mikrofinanzierung. Da der Bereich Soziales Unternehmertum in der Regel deutlich höhere Kredite benötigt als der Bereich Mikrofinanzierung, wurden weniger Kredite bereitgestellt. Das wirkte sich auf die Anzahl der unterzeichneten Verträge aus 10 .

Der ungenügenden Finanzausstattung des dritten Unterprogramms wurde inzwischen abgeholfen, indem eine Vorabausstattung der EaSI-Haushaltsmittel, die für die Jahre 2017-2020 vorgesehen waren, ermöglicht wurde und diese zur Befriedigung der hohen Marktnachfrage früher verfügbar gemacht wurden. Diese Vorabausstattung wurde durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI 11 ) ermöglicht. So erhielt das Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum im Dezember 2017 als Reaktion auf die starke Nachfrage nach der EaSI-Bürgschaft einen Zuschuss in Höhe von 100 Mio. EUR vom EFSI. Das wird zu einer Zunahme des Gesamtvolumens für die Maßnahmen der EaSI-Bürgschaft führen und dem EIF gestatten, eine deutlich höhere Zahl an Transaktionen umzusetzen.

Die Effizienz des Unterprogramms PROGRESS könnte durch die Einführung von Änderungen und Verringerung des Verwaltungsaufwands zu den Zeitpunkten der Bewilligung und Durchführung der Projekte weiter verbessert werden. Außerdem ist es für Bewerber nicht immer klar, ob die Kofinanzierung nach Arbeitskosten oder nach tatsächlichem Barwert erfolgen sollte. Das sollte in den Leistungsbeschreibungen der Aufforderungen klargestellt werden.

Was EURES betrifft, so wurden zum Zweck der Einführung einer neuen IT höhere Beträge als ursprünglich vorgesehen für die Transparenz von Stellenangeboten zugewiesen; die Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen blieb jedoch relativ stabil.

Während die Finanzmittel des Programms insgesamt ausreichen, sollte eine flexiblere erneute Zuweisung zwischen den drei Unterprogrammen ermöglicht werden, um Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Verpflichtungen zu minimieren und eine optimale Übertragung von Mitteln zwischen den Unterprogrammen dorthin, wo sie benötigt werden, sicherzustellen.

3.4.Kohärenz

Der Gesamteindruck von der Programmkohärenz, der bei der Evaluierung gewonnen wurde, ist der, dass die drei Vorgängerprogramme im Zuge der Vereinfachung unter dem Dach des EaSI vereinigt wurden. Die Evaluierung kommt jedoch zu dem Schluss, dass die drei Unterprogramme trotz Anstrengungen zum Aufbau von Synergien zwischen ihnen weiterhin recht unabhängig voneinander funktionieren. Alle Programmaktivitäten sollten einen stärkeren Schwerpunkt auf die möglichen Vorteile aus einer kohärenten Programmstruktur legen und fachübergreifende Lösungen für vielfältige Herausforderungen fördern.

Was die Konsistenz mit anderen EU-Programmen betrifft, so ist EaSI am stärksten mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) konsistent. PROGRESS und andere EU-Programme wie der ESF, Erasmus+, Horizont 2020 und COSME ergänzen einander bezüglich ihrer Einzelziele, Aktivitäten und Empfänger. Auch zwischen EURES und dem Programm für Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) wurde eine Komplementarität gefunden. Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum scheint ebenfalls mit anderen Mikrofinanzierungsinstrumenten auf EU-Ebene konsistent zu sein. Sie unterstützten entweder KMU (wie die COSME-Bürgschaft) oder Unternehmen bis hin zu Unternehmen mit hoher Kapitalisierung (InnovFin), während EaSI nur Kleinstunternehmen oder soziale Unternehmen unterstützt. Sie bieten auch größere Finanzierungsbeträge (InnovFin und COSME), sowie mehr unterschiedliche Finanzprodukte (wie das Programm InnovFin). Sie zielen nur auf bestimmte Empfängergruppen in den teilnehmenden Ländern ab, während Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum alle teilnehmenden Länder anspricht.

Jedoch wird trotz der Komplementarität zwischen EaSI und anderen EU-Instrumenten die weitere Kohärenz durch unterschiedliche Interventionslogik und Regeln zur Fondsverwaltung behindert. Das parallele Bestehen verschiedener Vorschriften (die Haushaltsordnung für Finanzierungsinstrumente und die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für Strukturfonds) erschwert die Nutzung von Komplementaritäten zwischen verschiedenen Fonds. Es müssen konkrete Mechanismen zur Erleichterung von Synergien zwischen verschiedenen EU-Fonds eingeführt werden, zum Beispiel um es zu ermöglichen, die im Rahmen von EaSI getestete soziale Erprobung mit der ESF-Finanzierung zu erweitern oder zu vervielfachen. Eine Straffung der Vorschriften könnte dazu beitragen, das Potenzial solcher Komplementaritäten und Synergien zu maximieren.

Auf nationaler Ebene wurde keine signifikante Überschneidung zwischen den Zielen von EaSI und nationalen Instrumenten/Programmen gefunden. Die Konsultation der Interessenträger hat insbesondere die Bedeutung der Beibehaltung jeder Art von Instrument auf EU-Ebene hervorgehoben, auch wenn kleinere Überschneidungen zwischen Instrumenten auf EU- und auf nationaler Ebene beobachtet wurden. Diese Überschneidungen könnten überwunden werden, indem die Einbeziehung der nationalen, regionalen und lokalen Interessenträger in die Aktivitäten von EaSI weiter gestärkt wird und indem ihnen Instrumente, übertragbare/vergleichende Kenntnisse und relevante Unterstützung zur Gestaltung und Umsetzung von Interventionen, die soziale Probleme lösen, zur Verfügung gestellt werden.

3.5.Mehrwert für die EU

EaSI hat im Vergleich zu nationaler und regionaler Förderung nach Anwendungsbereich und Umfang einen nachweisbaren Mehrwert für die EU erbracht. Falls EaSI eingestellt werden sollte, würde dies in vielen Sektoren zu Problemen führen. Es ist unwahrscheinlich, dass andere nationale oder regionale Förderprogramme in der Lage wären, politische Erprobung in verschiedenen teilnehmenden Ländern und NRO-Netzwerken auf EU-Ebene so zu unterstützen, wie es EaSI derzeit tut. EaSI ist außerdem das am besten geeignete Instrument zur Bereitstellung von EU-weiten Ergebnissen wie vergleichenden Datenbanken, Studien und Aktivitäten des wechselseitigen Lernens, die auf anderen politischen Ebenen keine höchste Priorität genießen.

Zudem sind keine anderen EU-Mittel verfügbar, die spezifisch für grenzübergreifende Partnerschaften ausgelegt sind, auch wenn die Interreg-Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Beschäftigungspolitik in grenzübergreifenden Regionen unterstützen können, wenn dies von den betreffenden Mitgliedstaaten vorgesehen ist. Auch die Unterstützung des Marktes für soziale Investitionen würde wahrscheinlich ohne die Finanzierung durch EaSI abnehmen, was zu einer weniger sozialen Wirtschaft in der ganzen EU und weniger Beschäftigungsangeboten in diesen Sektoren führen würde. Die Unterstützung durch die EU fungiert als ein starkes Signal als Impuls für Veränderungen auf nationaler Ebene und hilft beim Transfer von Expertise und Fachwissen zwischen den Ländern.

Die im Rahmen des EaSI-Programms durchgeführten Arbeiten gehen über die Verwaltung der Finanzierungsinstrumente hinaus: sie steuern eine Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung eines Ökosystems für soziale Finanzmärkte. Zu den Beispielen hierfür gehören Beihilfen zur Entwicklung sowohl der Angebots- als auch der Nachfrageseite sozialer Finanzierung, aber auch nicht-finanzielle Initiativen wie der Verhaltenskodex für die Mikrokreditvergabe, der zur Hebung der Standards im Sektor der Mikrofinanzierung beiträgt. Das steht in Einklang mit einem der Ziele der Kommission: nämlich mit dem Ziel, die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten zur Beschaffung privater Finanzierung und zur Ermutigung neuer systemischer Entwicklungen in den sozialen Finanzmärkten zu steigern.

Kontinuierliche Anstrengungen sind jedoch vonnöten, vor allem in Bezug auf die Bekanntmachung der Aktivitäten von EaSI und die Verbreitung seiner Ergebnisse. Die Interessenträger sind an weiteren Informationen interessiert und meinen, dass sie mit besserer Verbreitung bedeutende Vorteile erzielen könnten, insbesondere was den Zugang zu Finanzierung, Ergebnisse, landesspezifische Beispiele und bewährte Verfahren, aktualisierte Websites und Datenbanken, eine umfassendere Sprachauswahl für die Kommunikation und Inhalte, die für eine breitere Öffentlichkeit zugänglicher sind, betrifft.

3.6.Steuerung des EaSI

Das EaSI wird von einem Referat der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration koordiniert, die für die Formulierung des Anwendungsbereichs und der Finanzierung des Programms, sowie für die Überwachung und Evaluierung seiner Fortschritte verantwortlich ist. Das Referat wird dabei von Koordinatoren der Referate der Generaldirektion und vom EaSI-Ausschuss, der aus einem Vertreter jedes teilnehmenden Landes besteht, unterstützt.

Die Evaluierung prüfte insbesondere die Rolle des EaSI-Ausschusses und kam zu dem Schluss, dass die Rollen und Zuständigkeiten der Interessenträger sowie ihre Einbeziehung und die Kommunikation, verbessert werden müssen. Die Ausschussmitglieder waren der Ansicht, dass mehr Autorität bei der Entscheidungsfindung und mehr Verantwortlichkeit bei der Mittelzuweisung und der Festlegung der Ziele und Themen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 12 nötig seien.

Die Evaluierung hat auch zur Erkenntnis geführt, dass thematische Arbeitsgruppen zur Vertiefung des Verständnisses der EaSI-Ausschussmitglieder für technische Fragen hilfreich wären. Die gelegentliche Einbeziehung der Beratung durch Experten wird ebenfalls als ein nützliches Instrument für manche Fragen angesehen. Die Evaluierung stellte auch fest, dass die Ausschussmitglieder nicht über genügend Informationen über die in ihren Ländern ausgewählten und durchgeführten Projekte oder über Projekte, die nach der Evaluierung abgelehnt wurden, verfügen. Die Bewerber sollten mehr Rückmeldungen über abgelehnte Bewerbungen erhalten, um ihnen bei deren Verbesserung zu helfen. Mit der Kommission sollten rechtzeitig mehr Informationen geteilt werden, damit sie leicht an Organisationen weitergegeben werden können, die möglicherweise daran interessiert sind, auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu antworten.

In ähnlicher Weise werden eine umfassendere Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen zum Informationsaustausch und regelmäßigere Diskussionen zwischen dem EaSI-Ausschuss und der Kommission als notwendig erachtet.

4.Allgemeine Schlussfolgerung

Die Zwischenevaluierung hat eine Reihe von Möglichkeiten ergeben, die Anwendung des EaSI vor dem Ende des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu verbessern, insbesondere durch höhere interne Flexibilität der Mittelverwaltung, die Ausrichtung auf Gruppen mit spezifischem Unterstützungsbedarf, die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die Verbesserung der internen Kohärenz und die Verbindung des EaSI mit anderen Fonds. Die weitere Vereinfachung der Finanzierung könnte insbesondere spürbare Auswirkungen auf die Bedeutung, Effizienz, Kohärenz und Wirksamkeit, sowie auf den Mehrwert für die EU haben. Das könnte in den Jahren 2017-2020 durch geeignete Verknüpfungen oder durch neue Mechanismen zur Verbindung der verschiedenen EU-Fonds erreicht werden.

Nach 2020 wird ein Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) genannter „Dachfonds“, der alle von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration verwalteten Fonds – einschließlich EaSI 13 – zusammenfasst, eine leicht nutzbare Schnittstelle mit Empfängern anbieten, die Fragmentierung verringern und Synergien zwischen den Fonds fördern und so die Voraussetzungen für eine wirksamere Politikumsetzung und einen Mehrwert für die EU schaffen.

(1)

  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0238:0252:DE:PDF .

(2)

Island nimmt an allen drei Unterprogrammen teil, Norwegen nimmt nur an den Unterprogrammen PROGRESS und EURES teil, Liechtenstein nimmt an EaSI überhaupt nicht teil, und die Schweiz nimmt nur auf eigene Kosten an EURES teil.

(3)

  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/better-regulation-guidelines.pdf .

(4)

Die von ICF Consulting durchgeführte externe Studie wurde von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration unter unmittelbarer Überwachung und Aufsicht einer dienststellenübergreifenden Lenkungsgruppe, die andere Abteilungen der Kommission einbezog, koordiniert.

(5)

Siehe den EaSI-Monitoringbericht 2015-2016.

(6)

  https://europa.eu/youth/solidarity_de .

(7)

  http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=88&langId=en&eventsId=1028 .

(8)

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de

(9)

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1414&langId=en

(10)

Während das Jahr 2014 für die Aushandlung der neuen Finanzierungsinstrumente mit dem Europäischen Investitionsfonds benötigt wurde, waren bis September 2016 33 Verträge mit Mikrofinanzmittlern über 50,3 Mio. EUR unterzeichnet worden, was in 13 021 Mikrokrediten über einen Gesamtbetrag von 152,288 Mio. EUR resultierte. Damit wurde eine Hebelwirkung in Höhe des Dreifachen der Startfinanzierung erzielt. Außer der Unterstützung des Mikrokreditsektors gab EaSI in den Jahren 2015-2016 auch die erste Finanzierung für soziale Unternehmen heraus, und die ersten sieben Verträge mit Finanzmittlern über 9 Mio. EUR wurden unterzeichnet.

(11)

Der EFSI ist eine von der EIB-Gruppe – der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem EIF – und der Europäischen Kommission gemeinsam gestartete Initiative, die bei der Überwindung der gegenwärtigen Investitionslücke in der EU durch Mobilisierung privater Finanzierung für strategische Investitionen helfen soll. http://www.eif.org/what_we_do/efsi/index.htm  

(12)

Die Rolle des Ausschuss muss den Verträgen, den Bestimmungen der Haushaltsordnung für Ausgabenprogramme und dem Rechtsrahmen der Ausschussverfahren entsprechen.

(13)

Die Zwischenevaluierung hat die Notwendigkeit einer Verbesserung der internen und externen Kohärenz des Programms hervorgehoben. Mit dem ESF+ wird eine bessere Anpassung zwischen den Zielen des EaSI-Bereichs und seiner Finanzierung erreicht werden. Wenn die Ziele und Arten der nach dem gegenwärtigen Unterprogramm PROGRESS finanzierten Maßnahmen unverändert bleiben, werden die im Rahmen des gegenwärtigen dritten Unterprogramms von EaSI umgesetzten Finanzierungsinstrumente an das InvestEU-Programm übertragen, das die Vielfalt der gegenwärtig für die Förderung von Investitionen verfügbaren Finanzierungsinstrumente der EU zusammenfasst. Zudem werden die mit dem EURES-Mobilitätsportal zusammenhängenden Aktivitäten der Europäischen Arbeitsmarktbehörde übertragen. Die direkt verwalteten Aktivitäten (nicht mit Krediten verbundene Aktivitäten und Unterstützung für Arbeitsmobilität) werden weiterhin dem Bereich ESF+/EaSI unterstellt.