21.1.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 23/270 |
P8_TA(2019)0169
Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der EU und Afghanistan ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (15093/2016 — C8-0107/2018 — 2015/0302(NLE))
(Zustimmung)
(2021/C 23/57)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15093/2016), |
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unter Hinweis auf den Entwurf des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (05385/2015), |
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unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0107/2018), |
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unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 13. März 2019 (1) zu dem Entwurf eines Beschlusses, |
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gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A8-0026/2019), |
1. |
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Afghanistan zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0170.