21.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 23/270


P8_TA(2019)0169

Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der EU und Afghanistan ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (15093/2016 — C8-0107/2018 — 2015/0302(NLE))

(Zustimmung)

(2021/C 23/57)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15093/2016),

unter Hinweis auf den Entwurf des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (05385/2015),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0107/2018),

unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 13. März 2019 (1) zu dem Entwurf eines Beschlusses,

gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A8-0026/2019),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Afghanistan zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0170.