27.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 411/492


P8_TA(2019)0022

Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates (COM(2018)0312 — C8-0202/2018 — 2018/0158(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2020/C 411/43)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0312),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0202/2018),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0361/2018),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

billigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung, die zusammen mit dem endgültigen Rechtsakt in der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird;

3.

nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommissionzur Kenntnis, die zusammen mit dem endgültigen Rechtsakt in der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird;

4.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

P8_TC1-COD(2018)0158

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Januar 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/216.)


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament legt großen Wert darauf, bei der Vorbereitung delegierter Rechtsakte umfassend informiert zu werden; es legt insbesondere großen Wert auf Ziffer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung, gemäß der das Europäische Parlament und der Rat zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu allen Informationen alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten erhalten.

Erklärung der Kommission

Die Kommission folgt uneingeschränkt den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und den Verpflichtungen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegt sind. Sie wird sich daher bemühen, dem Rat und dem Europäischen Parlament so bald wie möglich einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, um die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates an den durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen Rechtsrahmen anzupassen.