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15.1.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 14/95 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“
(COM(2019) 22 final)
(2020/C 14/14)
Berichterstatter: Cillian LOHAN
Mitberichterstatter: Peter SCHMIDT
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Befassung |
Europäische Kommission, 12.3.2019 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Beschluss des Präsidiums |
11.12.2018 und 22.1.2019 (Vergrößerung der Studiengruppe) |
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Zuständige Fachgruppen |
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt und Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft |
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Annahme in der Fachgruppe |
28.6.2019 |
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Verabschiedung auf der Plenartagung |
26.9.2019 |
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Plenartagung Nr. |
546 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
168/3/5 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Die nachhaltige Entwicklung muss im Mittelpunkt der Zukunft Europas stehen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die in dem Reflexionspapier vorgenommene umfassende Analyse, die Darlegung der Problemstellungen, den vorgegebenen Kurs und das darin aufgezeigte Potenzial für Europa, befürchtet jedoch, dass das Tempo der Nachhaltigkeitswende weltweit und in Europa nicht ausreichen wird, um die vereinbarten UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) zu verwirklichen. Die politischen Maßnahmen werden der Dringlichkeit zur Bewältigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen von heute nicht gerecht. |
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1.2. |
Die nachhaltige Entwicklung ist ein gemeinsames Ziel auf globaler Ebene; sie erfordert gemeinsame Anstrengungen aller Nationen, um eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und Wohlstand für alle Menschen zu erzielen. Europa kann sie nicht im Alleingang verwirklichen, doch kann und sollte die EU ihr Gewicht als größter Handelsblock und großer Importeur biobasierter Rohstoffe in die Waagschale werfen, um weltweit eine nachhaltige Beschaffung voranzutreiben und so die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme der Welt, die für unsere gemeinsame Zukunft entscheidend sind, zu unterstützen. |
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1.3. |
Bei der nachhaltigen Entwicklung geht es um die Zukunft der Menschen; die Wirtschaft sollte innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten und im Dienste der Gesellschaft für Wohlstand und Gerechtigkeit heute und für künftige Generationen sorgen. Die Agenda 2030 stellt den Menschen in den Mittelpunkt und zielt darauf ab, niemanden zurückzulassen. Ein europäischer Grüner und Sozialer Deal wird einen wesentlichen Beitrag zu einem grundlegend nachhaltigen Wandel der europäischen Volkswirtschaften leisten. |
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1.4. |
Die Zeit des Nachdenkens ist vorüber: die Zeit des Handelns ist gekommen. Der EWSA plädiert dringend dafür, zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030 eine EU-weite, übergreifende, langfristige Strategie für nachhaltige Entwicklung mitsamt einem Umsetzungsplan aufzustellen und umzusetzen. |
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1.5. |
Diese Nachhaltigkeitsstrategie sollte sich auf sowohl die internen als auch die externen Maßnahmen der EU erstrecken und ihre größtmögliche Kohärenz fördern. In dem Umsetzungsplan sollte die Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt werden. Ferner sollten darin die wesentlichen Maßnahmen der EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, ein klarer Zeitplan und Fahrplan, konkrete Zielvorgaben und Indikatoren sowie die wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten aller EU-Institutionen, Behörden und Akteure umrissen werden. Eckpfeiler der Umsetzung sollten Innovation, nachhaltigkeitsorientierte internationale Zusammenarbeit und Handelsabkommen sowie die Mobilisierung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft sein. |
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1.6. |
Die Strategie zur Umsetzung der Agenda 2030 muss durch einen Governance- und Koordinierungsrahmen flankiert werden, um die Ausrichtung sämtlicher politischer Maßnahmen auf die Nachhaltigkeitsziele zu gewährleisten. Insbesondere hätte die Strategische Agenda der EU für den Zeitraum 2019-2024 auf den Nachhaltigkeitszielen gründen sollen. Dem Europäischen Parlament sollte in diesem Kontext eine maßgebende Rolle zukommen. Die Verwirklichung und durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele sollte ein zentrales Kriterium für die Organisation der neu besetzten Kommission sein, was auch in den Mandatsschreiben der Kommissionsmitglieder zum Ausdruck kommt. |
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1.7. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, von einer am BIP ausgerichteten Wachstumspolitik abzurücken. Bei der Heranziehung des BIP als Wohlstandsindikator werden wichtige Aspekte sozialer und ökologischer Kosten und Vorteile außer Acht gelassen. |
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1.8. |
Der EWSA stellt fest, dass einige Unternehmen bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit fortschrittlicher sind als andere. Viele Unternehmen sind der Politik tatsächlich voraus. Die Politik muss das stabile Umfeld und die Sicherheit schaffen, die erforderlich sind, damit bewährte Verfahren gängige Praxis werden. Dadurch werden die Unternehmen in die Lage versetzt, nachhaltige Lösungen bereitzustellen. |
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1.9. |
Der EWSA plädiert für eine dringende Anpassung aller vorhandenen politischen und finanziellen EU-Rahmen und -Instrumente (u. a. des Europäischen Semesters, der Agenda für bessere Rechtsetzung, des MFR usw.) an die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele. Auf EU-Ebene sollten glaubwürdige Methoden zur Sicherstellung der Nachhaltigkeitswirksamkeit ermittelt bzw. entwickelt werden, um zu gewährleisten, dass die finanziellen Instrumente, politischen Rahmen und Folgenabschätzungen die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der internen und externen Maßnahmen der EU unterstützen. Auch sollten neue Instrumente, die beispielsweise den Zielabstand messen, sowie neue Indikatoren entwickelt werden. |
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1.10. |
Der EWSA, der als erste EU-Institution überhaupt ein spezifisches Arbeitsorgan zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung — die Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung — eingerichtet hat, engagiert sich im Wege seiner Stellungnahmen sowie über seine interne Struktur und Arbeitsweise für eine umfassendere und durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele. Er wird in diesem Sinne auch intern Überlegungen anstellen, wie seine internen Abläufe nachhaltigkeitswirksam gestaltet werden können. |
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1.11. |
Eine strukturierte zivilgesellschaftliche Teilhabe ist notwendig und sollte im Rahmen eines klaren Mandats zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Strategie sichergestellt werden. Der bisherige wichtige Beitrag der Multi-Stakeholder-Plattform sollte unter Einbeziehung aller Interessenträger sowie im Lichte der Erfahrungen und Erfolge anderer einschlägiger Multi-Stakeholder-Foren (insbesondere der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft) überprüft werden. Die Rolle der bestehenden Multi-Stakeholder-Plattform sollte entsprechend der Empfehlung des Europäischen Parlaments (1) aktualisiert und in einen formellen und interinstitutionellen Konsultationsrahmen eingegliedert werden. |
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1.12. |
Durch nachhaltige Entwicklung kann soziale Solidarität geschaffen und der aufkommenden Populismus- und Anti-Establishment-Orientierung entgegengewirkt werden, die sich unter den Menschen ausbreitet, die sich von der Mitsprache bei der Entscheidungsfindung ausgegrenzt fühlen. Die Nachhaltigkeitsagenda darf nicht elitär sein, sondern muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen und darauf abheben, nachhaltige Verbraucherentscheidungen für alle möglich und erschwinglich zu machen. |
2. Einleitung
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2.1. |
Das seit langem erwartete Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ wurde am 30. Januar als Beitrag zur Debatte über die Zukunft Europas und in Verbindung mit dem Engagement der EU für die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele wie auch des Klimaschutzübereinkommens von Paris veröffentlicht. |
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2.2. |
Der EWSA setzt sich schon seit vielen Jahren für die Aufstellung einer ehrgeizigen, übergreifenden EU-Nachhaltigkeitsstrategie ein und hat in zahlreichen bereichsübergreifenden Stellungnahmen Vorschläge für die notwendigen strategischen Maßnahmen und Lenkungskonzepte zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele unterbreitet. Diese Stellungnahme ist als Beitrag zur Diskussion über das Reflexionspapier gedacht. Ausgehend von seinen bisherigen Arbeiten will der EWSA darin ein Zukunftsbild entwerfen und konkrete Vorschläge für die notwendigen Governance-Reformen, -Instrumente und -Mechanismen zur Flankierung einer naturgemäß langfristigen Strategie unterbreiten. |
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2.3. |
Immer mehr soziale und umweltbezogene Indikatoren lassen die Notwendigkeit erkennen, dass die EU und andere globale Akteure dringend Maßnahmen ergreifen und rasch eine Nachhaltigkeitswende herbeiführen müssen. Einem jüngst veröffentlichten Bericht des Weltklimarats (IPCC) zufolge bleiben der Menschheit noch ca. elf Jahre, um Treibhausgasemissionen zu senken und einen Anstieg der Erderwärmung zu verhindern, bevor es zu gefährlichen und potenziell nicht mehr rückgängig zu machenden Störungen der Klimasysteme kommt (2). Neben der drohenden Klimakatastrophe geben auch andere Umweltprobleme wie der Verlust der Biodiversität und die Luftverschmutzung den Bürgern zunehmend Anlass zur Sorge und erfordern dringendes Handeln. Auch soziale Ungleichheiten weiten sich in Europa aus. Nahezu ein Viertel unserer Kinder und Jugendlichen sind von Armut bedroht oder betroffen (3), und Millionen junger Menschen können keinen angemessenen Arbeitsplatz finden und deshalb kein eigenständiges Leben führen. Bestimmte Minderheiten sehen sich mit weitergehender Ausgrenzung konfrontiert, bspw. Menschen mit Behinderungen. Nationalistische und populistische Strömungen finden europaweit immer mehr Zulauf, und in mehreren Mitgliedstaaten stehen die Grundwerte und Grundrechte auf dem Spiel. Die Grundlagen der EU werden in Frage gestellt. |
3. Allgemeine Bemerkungen
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3.1. |
Die Zeit des Nachdenkens ist vorüber, die Zeit des Handelns ist gekommen. Die Veröffentlichung eines Reflexionspapiers über Nachhaltigkeit hätte zeitlich auf die Verabschiedung der Nachhaltigkeitsziele im Jahr 2015 abgestimmt werden sollen. Im Einklang mit seinen Empfehlungen aus früheren Stellungnahmen (4) sowie mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 2017, 2018 und April 2019 (5) plädiert der EWSA dafür, dringend eine übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung mitsamt einem Umsetzungsplan aufzustellen. |
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3.2. |
In dem Reflexionspapier werden verschiedene mögliche Szenarien für die Erreichung von Nachhaltigkeit dargelegt. In der Praxis ist eine klare Abgrenzung der verschiedenen zur Wahl stehenden Szenarien jedoch unrealistisch. Nur Szenario 1 sieht eine übergreifende Strategie vor. Um tatsächlich etwas zu bewirken, müsste dieses Szenario jedoch um Elemente aus den beiden anderen Szenarien ergänzt werden. Eine übergreifende Strategie ist von wesentlicher Bedeutung, und ein koordinierter politischer Ansatz ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung einer nachhaltigen Zukunft. In dieser Stellungnahme werden einige der in Szenario 1 erläuterten Ideen weiterentwickelt. |
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3.3. |
Ungeachtet des Nachdrucks, den der EWSA in dieser Stellungnahme auf gesteigertes Engagement und eine rasche Umsetzung legt, verschließt er nicht die Augen vor den bisher erreichten Fortschritten. Er begrüßt die in dem Reflexionspapier angestellte Analyse und die Erkenntnis, dass eine nachhaltige Zukunft politische Grundlagen und eine Nachhaltigkeitswende horizontale Voraussetzungen erfordert. Der von besorgten Bürgern und Experten angemahnten Dringlichkeit werden die politischen Maßnahmen indes nicht gerecht. |
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3.4. |
Die EU hat in Bezug auf politische Initiativen zur Nachhaltigkeit eine Führungsrolle übernommen. Aus verschiedenen komplexen Gründen sind diese Initiativen jedoch nicht mit einer entsprechenden Umsetzung einhergegangen. Die EU hat weltweit einen der größten ökologischen Fußabdrücke und mit die höchsten Pro-Kopf-CO2-Emissionen. Auch innerhalb ihrer Grenzen bleibt die EU hinter ihren eigenen ökologischen Nachhaltigkeitszielen zurück. |
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3.5. |
Es reicht nicht aus, ein klimafreundliches, ressourceneffizientes und sozialeres Europa zu schaffen; ein nachhaltiges Europa muss auch den aufgrund seiner Einfuhren außerhalb seiner Grenzen verursachten Umwelt- und Sozialfolgen Rechnung tragen. Wenn die EU, wie im Reflexionspapier beschrieben, ein Wegbereiter sein will, dann muss sie sich auch ihrer Verantwortung und der Auswirkungen ihres Handelns auf globaler Ebene bewusst sein und sie ernst nehmen. Der Ausschuss betrachtet hier die laufenden Verhandlungen der EU mit den Mercosur-Staaten als einen Quasi-Lackmustest für eine neue Handelspolitik im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Er unterstützt deshalb die Forderung jener Gruppen, die klar darauf drängen, dass z. B. ohne die konsequente Mitwirkung aller Vertragsparteien an der Umsetzung des Klimaübereinkommens, an der Erhaltung der tropischen Regenwälder und/oder bei der Berücksichtigung der Belange indigener Völker ein solcher Vertrag nicht geschlossen werden darf bzw. dass zumindest eine Kündigungsklausel aufgenommen werden muss, die bei einem Verstoß gegen solche anerkannten und grundlegenden Nachhaltigkeitsbestrebungen greifen kann. |
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3.6. |
Europa ist stets Vorreiter bei der Gewinnung und Nutzung natürlicher Ressourcen gewesen und weist hohe Verbrauchsraten auf. Deshalb können die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung seiner Ressourceneffizienz und zur Verringerung seiner Umweltauswirkungen sowie sonstige Bemühungen zur Herbeiführung von Veränderungen, auch im Bereich des Sozialschutzes, wertvolle Einsichten bieten. |
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3.7. |
Die EU muss ein Nachhaltigkeitsmodell entwerfen und umsetzen, das dem Rest der Welt zeigt, wie das permanente Streben nach echter Nachhaltigkeit den sozialen Zusammenhalt fördert, die wirtschaftliche Entwicklung voranbringt, das ökologische Wohlbefinden sichert und eine inklusive Governance ermöglicht, ohne dabei jemanden zurückzulassen. |
4. Förderung eines systemischen Nachhaltigkeitskonzepts
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4.1. |
In dem Reflexionspapier wird nicht weit genug gegangen und nicht darauf abgestellt, dass zur Bewältigung der beispiellosen Herausforderungen von heute ein Paradigmenwechsel und ein systemischer Ansatz erforderlich sind. Die nachhaltige Entwicklung wurde bereits einvernehmlich definiert. Es muss indes sichergestellt werden, dass sie durch Politik- und Regulierungsmaßnahmen umfassend und konsequent umgesetzt wird und dass ihre Grundsätze durchgesetzt werden. |
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4.2. |
Die Vereinten Nationen und die EU stützen sich auf die von der Brundtland-Kommission gewählte Definition: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“ (6) |
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4.3. |
Seit dem Erdgipfel in Rio 1992 richtet sich das Nachhaltigkeitsverständnis am Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung aus, demzufolge die ökologische, soziale und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit bei der Entscheidungsfindung ausgewogen berücksichtigt werden müssen. Die nachhaltige Entwicklung wurde in Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union als eines der langfristigen Ziele der EU verankert. |
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4.4. |
Die unten stehende Darstellung der Nachhaltigkeitsziele als verschiedene Ebenen einer „Hochzeitstorte“ veranschaulicht, dass es bei der nachhaltigen Entwicklung um die Menschen geht, und dass die Wirtschaft im Dienste der Gesellschaft für Wohlstand, Gerechtigkeit und ein Umfeld sorgen sollte, das Lebensqualität bietet. Mithilfe dieses Diagramms werden die verschiedenen Ebenen mit den international vereinbarten Nachhaltigkeitszielen verknüpft (7).
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4.5. |
Der wichtigste Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung ist die Einbeziehung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Belange in alle Aspekte der Entscheidungsfindung. Zwei im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsätze — das Verursacherprinzip (8) und das Vorsorgeprinzip (9) — werden in diesem Zusammenhang angewendet und müssen eingesetzt werden, um zu gewährleisten, dass nicht die Schwächsten die Kosten für Umweltschäden tragen. Nachhaltigkeit geht auch mit Generationengerechtigkeit einher. |
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4.6. |
Auch muss einer vierten Dimension der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen werden — einer alle Ebenen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension umfassenden Governance. Die EU sollte den maßgebenden Paradigmenwechsel der Agenda 2030 hin zu einem verstärkt partizipativen Modell der Multi-Stakeholder-Governance für nachhaltige Entwicklung unterstützen (siehe Ziffer 9) und eine durch die gesamte Gesellschaft getragene Nachhaltigkeitswende begünstigen. |
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4.7. |
Der im Reflexionspapier bevorzugte Ansatz beinhaltet die Sicherstellung und Erleichterung der Umsetzung durch Rechtsanwendung. Der Kommission zufolge sollte die Gewährung von EU-Finanzmitteln an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit gebunden sein, die somit auch der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele förderlich wäre. Dies erfordert die rechtliche Gleichstellung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimension der nachhaltigen Entwicklung. Der EWSA bekräftigt seine Forderung, die Rechte der Natur anzuerkennen, um ihre Gleichwertigkeit mit den Rechten der Personen und der Unternehmen zu gewährleisten (10). |
5. Abkehr von einer am BIP ausgerichteten Wachstumspolitik
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5.1. |
Europa braucht einen Paradigmenwechsel (11) und ein neues Wachstumsmodell, dass sich im Wesen vom herkömmlichen Modell unterscheidet, sozial inklusiv, ökologisch nachhaltig und in der Lage ist, die digitale und die ökologische Wende in unseren Ländern und Gesellschaften zusammenzuführen. |
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5.2. |
Der EWSA mahnt wie schon in früheren Stellungnahmen, über das BIP hinaus auch andere Indikatoren zu verwenden, um Wohlstand auf nationaler Ebene zu messen (12) (13). Das BIP ist ein Indikator für wirtschaftliche Entwicklung im finanziellen Sinne, bei dem jedoch wichtige Aspekte für das Wohlergehen des Einzelnen und der Gesellschaft vernachlässigt werden und die Kosten für Naturkapital (Klima, Erschöpfung der natürlichen Ressourcen, negative Auswirkungen auf Ökosystemleistungen wie saubere Luft, frisches Wasser, fruchtbare Böden und lebenswerte Städte und Landschaften) unberücksichtigt bleiben. Ebenso wenig wird der Qualität und Gerechtigkeit der Arbeitsbeziehungen und unbezahlter Arbeit Rechnung getragen, sodass die Wertschöpfung durch die Betreuung und Pflege von Kindern und älteren Menschen wie auch Freiwilligenarbeit im Kultur- und Sportbereich größtenteils nicht berücksichtigt wird. Nachhaltige Entwicklung impliziert ein Wirtschaftswachstum (14), bei dem alle Aspekte des gegenwärtigen und künftigen menschlichen Wohlergehens einbezogen werden; die für Gesellschaft und Umwelt entstehenden Kosten und Vorteile von Tätigkeiten werden eingerechnet und die Belastungsgrenzen des Planeten eingehalten. Durch ein solches Wachstum wird der gemeinsame Reichtum der Menschheit vermehrt. Es reicht nicht aus, gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten einen wirtschaftlichen Wert zuzuweisen; wir müssen sicherstellen, dass sie von den wirtschaftlichen Akteuren bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Dazu ist ein Eingreifen erforderlich, um öffentliche Interessen zu wahren und externe Auswirkungen zu internalisieren. |
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5.3. |
Wettbewerbsfähigkeit ist eine Voraussetzung für die kontinuierliche Verbesserung der Ressourceneffizienz. Der Wettbewerb auf freien Märkten allein bringt jedoch keine optimalen Ergebnisse für die Gesellschaft. Die Gesellschaft muss den Warenproduzenten und Dienstleistungserbringern Regeln und Bedingungen vorgeben und eine gegengewichtige Marktmacht bilden, um öffentliche Güter und Interessen wie Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu schützen. Die Marktmacht der Akteure muss eingedämmt werden, um Missbrauch zum Nachteil dr Beschäftigten, Verbraucher, anderen Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit zu verhindern. Der Global Competitive Index des Weltwirtschaftsforums muss daher um die ökologische und soziale Dimension ergänzt werden (15). |
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5.4. |
Der EWSA begrüßt die in dem Reflexionspapier vorgenommene umfassende Analyse, die Darlegung der Problemstellungen, den vorgegebenen Kurs und das darin aufgezeigte Potenzial für Europa, befürchtet jedoch, dass das Tempo der Nachhaltigkeitswende weltweit und in Europa nicht ausreichen wird, um die vereinbarten Ziele zu verwirklichen. Mehr als 200 Wissenschaftler haben ein jüngst veröffentlichtes Schreiben unterzeichnet, in dem sie Europa auffordern, die Abhängigkeit vom Wirtschaftswachstum zu beenden (16). |
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5.5. |
Der EWSA unterstützt den im Reflexionspapier vertretenen Standpunkt, dass der Übergang zur Nachhaltigkeit als Chance für mehr Beschäftigung und Wohlstand verstanden werden sollte. Europäische Unternehmen können eine Führungsrolle übernehmen, Impulsgeber für kollaborative Innovation sein und im Sog der digitalen Revolution neue nachhaltige Geschäftspraktiken und neue Standards entwickeln. Die Nachhaltigkeitsziele zeigen Unternehmen, die über innovative Lösungen zum Wandel beitragen können, wo die Wachstumsmärkte liegen. |
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5.6. |
Der EWSA stellt fest, dass einige Unternehmen bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit fortschrittlicher sind als andere. Die Wirtschaft ist ein Motor gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen (17). Viele Unternehmen sind der Politik tatsächlich voraus. |
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5.7. |
Eine übergreifende Strategie für nachhaltige Entwicklung und ein geeigneter Regelungsrahmen werden für günstige Rahmenbedingungen sorgen, um Anreize für mehr Investitionen und optimale Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen. Dadurch werden die Unternehmen in die Lage versetzt, nachhaltige Lösungen bereitzustellen. |
6. Finanzierung des Wandels
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6.1. |
In dem Reflexionspapier werden Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb als horizontale Faktoren der Wende genannt. |
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6.2. |
Der EWSA stellt fest, dass das derzeitige Politikumfeld trotz der breiten öffentlichen Unterstützung der Nachhaltigkeit keinen wirksamen Mechanismus für die Einbeziehung der gesellschaftlichen und ökologischen Kosten in Investitionsentscheidungen vorsieht. Bei der Bewertung von Maßnahmen und Investitionen stehen meist ausschließlich die finanziellen/wirtschaftlichen Erträge im Vordergrund. Dieser Ansatz lässt keine echte transformative Anwendung der Grundsätze zu. |
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6.3. |
Es muss auch Finanzierungsformen geben, die auf ökologische und soziale Ertragserzielung ausgerichtet sind. Finanzierung als Instrument muss Veränderungen anstoßen, die Nachhaltigkeitserträge erzielen — bisher allerdings wird die Wirksamkeit oder Vertretbarkeit von Maßnahmen allein mit dem finanziellen/wirtschaftlichen Ertrag begründet. Mit dieser beschränkten Denkweise lässt sich die Nachhaltigkeitswende niemals finanzieren. Nach Ansicht des EWSA muss die Umlenkung der Finanzströme in eine nachhaltigere Wirtschaft Hand in Hand gehen mit finanzieller Inklusion und sozialem Zusammenhalt in einem Europa, in dem niemand zurückgelassen wird (18). |
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6.4. |
FuI-Förderung und -Finanzierung sind für nachhaltige Entwicklung maßgebend. Indes müssen auch die Förder- und Finanzierungsinstrumente selbst innovativ gestaltet werden (19), bspw. im Wege einer inklusionsgerechten Finanzplanung. Die Finanzierung muss über Projekte hinausgehen, bei denen es lediglich um weniger CO2-Emissionen und mehr Ressourceneffizienz geht. Sie muss auch den wertvollen Beiträgen und Initiativen Rechnung tragen, die im Umwelt- und Gesellschaftsbereich etwas bewirken. |
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6.5. |
Soziale Investitionen können insbesondere der hohen Armutsgefährdung in der EU entgegenwirken und das Beschäftigungspotenzial in Europa fördern (20). Der EWSA erkennt die kontinuierlichen Investitionen in Initiativen der Kreislaufwirtschaft als Instrument zur Steigerung der Nachhaltigkeit an. |
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6.6. |
Ein europäischer Grüner und Sozialer Deal wird einen wesentlichen Beitrag zu einem grundlegend nachhaltigen Wandel der europäischen Volkswirtschaften leisten, und zwar möglichst in Form eines zentralen europäischen öffentlichen Investitionsprogramms zur Unterstützung großer Investitionsprojekte mit klarem und breitgefächertem öffentlichem Nutzen, wie die Sanierung öffentlicher Gebäude, der Umbau öffentlicher Verkehrssysteme und der Aufbau sauberer Energiesysteme. Dadurch sollten europaweit dringend benötigte Arbeitsplätze geschaffen werden, insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit (vor allem unter Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen), und eine rasche Weiterentwicklung und Erneuerung der europäischen Berufsbildungssysteme vorangetrieben werden. |
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6.7. |
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist entscheidend für die durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele, und die endgültige Entscheidung über den MFR für den Zeitraum 2021-2027 wird erkennbar machen, ob die EU ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Agenda 2030 nachkommen kann. Mit ihrem Vorschlag versäumt die Europäische Kommission die Gelegenheit, die Agenda 2030 zur Priorität der europäischen Agenda zu machen. Über das begrenzt höher gesteckte Ziel der systematischen Einbeziehung des Klimaschutzaspekts hinaus sollten im Rahmen des neuen MFR entsprechende Mittel für die nachhaltige Entwicklung vorgesehen werden, und es sollte außerdem gewährleistet werden, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch anderweitige Finanzierungsentscheidungen nicht untergraben wird. Den für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele Verantwortlichen — darunter die Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften, Unternehmen, Gewerkschaften, und NRO — müssen die erforderlichen Mittel für innovative, skalierbare und inklusive Projekte zur Verfügung gestellt werden (21). Insbesondere sollte der nächste endgültig aufgestellte MFR die Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 ermöglichen. Die EU muss ein Maß an Engagement an den Tag legen, das der Herausforderung der Bekämpfung des Klimawandels entspricht; durchschnittlich müssen 40 % des Gesamthaushaltsplans diesem Ziel zugewiesen werden (22). Der EWSA weist ferner darauf hin, dass die Probleme kleiner zivilgesellschaftlicher Klimaschutzakteure beim Zugang zu Finanzmitteln ausgeräumt werden müssen, damit Initiativen zur Förderung des Wandels unterstützt und verwirklicht werden können (23). |
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6.8. |
Der EWSA fordert erneut die Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe und einen auf nachhaltige Lebensmittelsysteme ausgerichteten Ansatz bei der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung als praktischen Ausdruck einer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie (24). Er hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die EU ihre vielfältigen Versprechungen hinsichtlich der Internalisierung externer Kosten, einer konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips und der Abschaffung umweltschädlicher Subventionen bis heute nicht nachgekommen ist, und fordert die EU-Institutionen abermals auf, ein umfassendes Gesamtkonzept für ein ökologisches Steuer- und Abgabensystem vorzulegen (25). |
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6.9. |
Nachhaltige Entwicklung bedeutet auch Fortschritt und Wohlstand. Forschung und Innovation werden dabei eine entscheidende Rolle spielen. Sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten muss die öffentliche FuI-Finanzierung erheblich verstärkt werden, wobei der Schwerpunkt auf die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zu legen ist. Dies könnte auch zur Mobilisierung von Mitteln aus dem Privatsektor genutzt werden. |
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6.10. |
Private Investitionen spielen beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Öffentlich-private Partnerschaften können einen Beitrag dazu leisten, die Erträge von Investitionen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit sowohl im europäischen als auch im internationalen Kontext zu optimieren. |
7. Nachhaltige Entwicklung als Instrument für soziale Solidarität
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7.1. |
Durch nachhaltige Entwicklung könnte der aufkommenden Populismus- und Anti-Establishment-Orientierung entgegengewirkt werden, die sich unter den Menschen ausbreitet, die sich benachteiligt und von der Mitsprache bei der Entscheidungsfindung ausgegrenzt fühlen. Die Nachhaltigkeitsagenda darf nicht elitär sein, sondern muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen und darauf abheben, nachhaltige Verbraucherentscheidungen für alle möglich und erschwinglich zu machen. Problemlösungsansätze, die denjenigen Kosten aufbürden, die ohnehin schon zu kämpfen haben und sich entrechtet und ausgegrenzt fühlen, führen dazu, dass politischen Lösungen (bspw. im Bereich Klimaschutz und auch Umweltpolitik) eine klare Absage erteilt wird und extremes und isolationistisches fremdenfeindliches Gedankengut Zulauf findet. Gute Arbeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Nachhaltigkeitswende. |
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7.2. |
Die Wende erfordert Investitionen in wirksame, inklusive und integrierte Sozialschutzsysteme, u. a. in hochwertige und leicht zugängliche Dienstleistungen wie Gesundheitswesen und Langzeitpflege, sowie einen einschlägigen sozialen Dialog. Investitionen in Bildung und Volksgesundheit fördern nachweislich dauerhaft soziale Mobilität. Dennoch haben die Mitgliedstaaten in den vergangenen zehn Jahren die Investitionen in beiden Bereichen eher zurückgeschraubt. Wenn dem so ist, muss diese Tendenz umgekehrt werden. Die Umstellung auf eine nachhaltige Niedrigemissionswirtschaft ist (bspw. gemäß dem Verursacherprinzip) anteilmäßig von jenen zu bezahlen, die es sich leisten können, und sollte außerdem durch öffentliche Mittel unterstützt werden. Lösungsansätze, die die Probleme unseres derzeitigen, nicht nachhaltigen Modells weiter verschärfen, sind nicht tragfähig und als politische Option zu verwerfen — tatsächlich werden sie auf den Straßen Europas bspw. durch die für das Klima streikenden Schüler abgelehnt. |
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7.3. |
Die Statistiken, die die enorme Ungleichheit in der EU verdeutlichen, werden im Reflexionspapier auch nicht verschwiegen. Über 22 % der EU-Bevölkerung sind von Armut bedroht. In den meisten Mitgliedstaaten schrumpfen die mittleren Einkommensgruppen, während die unteren Einkommensgruppen größer werden. Ca. 7 % der Bevölkerung leiden an materieller Entbehrung. Diese schockierenden Zahlen sind der quantifizierte Ausdruck eines hoffnungslosen Versagens der derzeitigen Politik. 43 Mio. Menschen in der EU können sich nicht einmal jeden zweiten Tag eine ordentliche Mahlzeit leisten. Das macht fast 10 % unserer Bevölkerung aus. |
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7.4. |
Laut Reflexionspapier lassen sich Umweltprobleme nicht einfach durch ausschließlich umweltpolitische Maßnahmen lösen, wenn in der Wirtschaftspolitik weiterhin die Nutzung fossiler Brennstoffe, Ressourcenineffizienz oder nicht nachhaltige Produktions- und Konsummuster propagiert werden. Der EWSA betont, dass bei allen europäischen, einzelstaatlichen und lokalen politischen Maßnahmen neben der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit auch der Faktor der sozialen Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollte (26). |
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7.5. |
Die Notwendigkeit einer Verzahnung zwischen Wirtschaft und Umwelt und zwischen Wirtschaft und Sozialem wird zwar mittlerweile voll anerkannt, aber ihr wird oft noch nicht voll Rechnung getragen. Auch muss das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Umwelt und sozialen Belangen noch vertieft werden. Beispielsweise sollte die europäische Säule sozialer Rechte dazu dienen, das Wohlergehen der Menschen zu fördern, und somit einen wichtigen Beitrag zur Agenda 2030 leisten. Zwar gibt es zahlreiche Übereinstimmungen zwischen den 17 Nachhaltigkeitszielen und den 20 Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte, doch wäre ein Vorschlag der Kommission angebracht, wie diese Ziele und Grundsätze in der Praxis besser miteinander verknüpft werden können, um Synergiepotenziale zu erschließen. |
8. Ein neues europäisches politisches Nachhaltigkeitsnarrativ
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8.1. |
Es ist entscheidend, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ein attraktives Narrativ über die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung für Europa und die Welt entwickeln. Diese neue gesellschaftliche Erzählung sollte nicht fachsprachlich überladen sein und dabei ansetzen, was Nachhaltigkeit im Alltag der Menschen in Europa und weltweit bedeutet. Sie sollte auf allen Bildungsebenen, in Schulen wie in Organisationen, vermittelt werden. |
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8.2. |
Europaweit sollte eine öffentliche Sensibilisierungskampagne unter Einbeziehung derjenigen Sektoren gestartet werden, die ihre jeweiligen Interessengemeinschaften erreichen können. Insbesondere sollten die Massenmedien, vor allem öffentliche Medien, die Kreativ-, Kultur-, Kunst- und Musikbranche usw. angehalten werden, an der Entwicklung von Kulturprogrammen auf nationaler Ebene mitzuwirken, die das politische Nachhaltigkeitsnarrativ in eine an die Zielkultur der verschiedenen Mitgliedstaaten angepasste Erzählung übersetzen. |
9. Eine neue Multi-Stakeholder- und Multi-Level-Governance
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9.1. |
Die Agenda 2030 steht für einen Paradigmenwechsel hin zu einer verstärkt partizipativen Multi-Stakeholder-Governance für nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeitsziel 17 stärkt die Rolle zahlreicher Interessenträger, u. a. des Privatsektors, der Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der lokalen Gemeinschaften usw., bei der Überwachung, Umsetzung, Überprüfung und Begleitung der Maßnahmen. |
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9.2. |
Wenn die Einbindung der verschiedenen Interessenträger gemäß der Agenda 2030 auf den verschiedenen (regionalen, subregionalen, nationalen und lokalen) Ebenen erst umfassend in die Praxis umgesetzt ist, dürfte diese neue Art der Governance auf breite öffentliche Akzeptanz stoßen. Die durch die Agenda 2030 eröffneten Möglichkeiten für eine inklusive Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Überwachung und Durchführung der Maßnahmen müssen ganz klar genutzt werden, um dem in der öffentlichen Meinung verbreiteten Zynismus und Vertrauensverlust in die politischen Systeme entgegenzuwirken. |
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9.3. |
Die von der Kommission 2017 eingerichtete Multi-Stakeholder-Plattform, zu der der EWSA einen aktiven Beitrag geleistet hat, sollte nun eine führende Rolle bei der Entwicklung und Unterstützung der Durchführung einer ehrgeizigen Strategie und eines Umsetzungsplans für ein nachhaltiges Europa übernehmen. Es sollte eine offizielle Überprüfung der Arbeitsweise der Multi-Stakeholder-Plattform unter Einbeziehung aller Interessenträger vorgenommen und ein klares Mandat formuliert werden. Dabei sollten bewährte Verfahrensweisen anderer einschlägiger Multi-Stakeholder-Foren (bspw. der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft) untersucht und die gewonnenen Erfahrungswerte auf die Multi-Stakeholder-Plattform übertragen werden, um ihre Effizienz und Funktionsweise zu optimieren — bspw. durch eine angemessenere Mittelausstattung, häufigere Sitzungen des hochrangigen politischen Ausschusses, mehr Möglichkeiten für einen ausführlichen Austausch unter den Mitgliedern sowie für ihre Beteiligung, mehr Gewicht auf regelmäßigen Kontakten zu nationalen Nachhaltigkeitsplattformen und Erleichterung häufigerer, transparenter und inklusiver Konsultationen der Öffentlichkeit in Nachhaltigkeitsfragen. |
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9.4. |
Verschiedene Mitgliedstaaten verfügen bereits über nationale Strategien zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bzw. sind in deren Entwicklung begriffen (27). Eine EU-weite Strategie als übergeordneter Rahmen würde eine schrittweise Annäherung der nationalen Strategien begünstigen. Dabei könnte die offene Methode der Koordinierung angewendet werden, um den Austausch bewährter Verfahren und Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. |
10. Anpassung der vorhandenen Instrumente an die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele
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10.1. |
Ein grundlegend neues Europäisches Semester |
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10.1.1. |
Das Europäische Semester ist derzeit das wichtigste Instrument für die jährliche Koordinierung der wirtschaftspolitischen Ziele der EU durch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Sowohl der EWSA (28) als auch die Multi-Stakeholder-Plattform (29) befürworten seine grundlegende Überarbeitung und transparentere Gestaltung, um Politikkohärenz sowie die koordinierte Umsetzung und Überwachung der Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen. Alle Phasen des Semesters müssen angepasst werden, um eine wirksame Koordinierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf EU- und nationaler Ebene im Einklang mit einer künftigen übergreifenden Strategie zu ermöglichen (30). |
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10.1.2. |
Der Jahreswachstumsbericht sollte von einem „Jahresbericht über das nachhaltige Wachstum“ (31) abgelöst werden, um im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen Ausgewogenheit zwischen den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Prioritäten sicherzustellen. Die organisierte Zivilgesellschaft sollte sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene in allen Phasen eines überarbeiteten Semesters verstärkt einbezogen werden, um zusätzlichen Sachverstand einzubringen, eine objektivere Überwachung der politischen Entwicklungen zu gewährleisten, die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Reformen zu fördern und insgesamt die partizipative Demokratie zu stärken. |
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10.2. |
Bessere Rechtsetzung |
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10.2.1. |
Der Rückgriff auf die Instrumente der Kommission für eine bessere Rechtsetzung ermöglicht eine weitere Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung in den verschiedenen Politikbereichen der EU. In allen Folgenabschätzungen der Kommission, bei Eignungsprüfungen sowie im Rahmen der Empfehlungen der REFIT-Plattform müssen die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen evaluiert werden, um die Nachhaltigkeit hinreichend zu prüfen und zu berücksichtigen, und bei nachträglichen Evaluierungen müssen alle drei Aspekte im Rahmen eines soliden Gesamtkonzepts analysiert werden. Im Rahmen des REFIT-Programms sollte ausdrücklich eine Nachhaltigkeitsprüfung vorgenommen werden (32), und die Politikkohärenz im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sollte sichergestellt werden. |
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10.2.2. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, die nachhaltige Entwicklung und die Nachhaltigkeitsziele in die Bewertungsverfahren einzubeziehen. |
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10.2.3. |
Die Sozialpartner müssen ebenfalls angehört werden, im Einklang mit Art. 154 Abs. 2 AEUV über die Anhörung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Unterbreitung von Vorschlägen im Bereich der Sozialpolitik; auch die Anhörung des EWSA, des Ausschusses der Regionen und der nationalen Parlamente sind Teil des Instrumentariums für eine bessere Rechtsetzung, um dem in der Agenda 2030 festgeschriebenen Prinzip der Partizipation gerecht zu werden. |
11. EU-Zielvorgaben und bessere Indikatoren
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11.1. |
In der übergreifenden Strategie sollten EU-Zielvorgaben für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden. Diese Zielvorgaben müssen mit Hilfe von Indikatoren überwacht werden, die 1) umfassend genug sind, um den Zielabstand zu messen und einen geeigneten Überblick über die Fortschritte zu bieten, und 2) sich als Grundlage für die politische Planungs- und Gestaltungsarbeit eignen. Das aktuelle EU-SDG-Indikatorenset (33) wird dem nicht gerecht. |
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11.2. |
Der EWSA bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Festlegung von Indikatoren und in die Bewertung der Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der Ziele (34). |
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11.3. |
Das EU-SDG-Indikatorenset sollte umfassend auf andere bestehende Indikatorensets abgestimmt werden, bspw. auf das sozialpolitische Scoreboard (35), das bereits beispielhaft mit dem Europäischen Semester verknüpft worden ist. |
12. Überwachung und Rechenschaftspflicht
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12.1. |
Zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der EU müssen Systeme für eine regelmäßige inklusive und transparente Überwachung und Rechenschaftslegung eingeführt werden. Die EU muss jedes Jahr aktiv an dem UNECE-Regionalforum für nachhaltige Entwicklung teilnehmen und sich führend für einen rascheren Fortschritt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und ihrer Teilziele in Europa engagieren. Die EU sollte sich auch darauf verpflichten, dem Hochrangigen Politischen Forum der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung regelmäßig einen gemeinsamen EU-Gesamtbericht über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in Ergänzung des gemeinsamen Syntheseberichts zur EU-Entwicklungspolitik vorzulegen. Ein solcher Gesamtbericht müsste sich auf alle externen und internen politischen Maßnahmen der EU und die Governance-Aspekte erstrecken, Bilanz ziehen und darlegen, wie die Nachhaltigkeitsziele bis 2030 erreicht werden sollen. |
13. Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der externen politischen Maßnahmen der EU
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13.1. |
Viele interne Maßnahmen der EU können zu Übertragungseffekten außerhalb der EU führen und die Bemühungen anderer Länder um Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele begünstigen oder beeinträchtigen. Die externen politischen Maßnahmen der EU, insbesondere in den Bereichen Investition, Handel, Entwicklung, Frieden und Sicherheit sowie Menschenrechte, müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit der Umsetzung der neuen globalen Nachhaltigkeitsagenda stehen. Beispielsweise sind die Nachhaltigkeitskapitel in den gegenwärtigen EU-Handelsabkommen nicht besonders wirksam und schwierig umzusetzen. Nachhaltige Entwicklung muss zu einem zentralen Bestandteil der EU-Handelspolitik werden, indem beispielsweise formelle Beschwerdeverfahren eingeführt werden, um gegen Verstöße gegen die in Handelsvereinbarungen festgelegten Nachhaltigkeitsverpflichtungen vorzugehen. Der Handel sollte in den Dienst der Nachhaltigkeit und der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit gestellt werden. Den Regelungsrahmen hierfür könnten multilaterale Übereinkünfte bilden. Durch die Macht des EU-Handels kann die Nachhaltigkeit entlang der globalen Wertschöpfungskette gefördert werden, indem z. B. ein Schwerpunkt auf nachhaltige Beschaffung gelegt wird. |
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13.2. |
Im Rahmen ihrer externen politischen Maßnahmen muss die EU für eine engere Verknüpfung zwischen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und des Übereinkommens von Paris sorgen. Im derzeitigen Rahmen bleiben von der EU verursachte Übertragungseffekte sowie ihr Fußabdruck unberücksichtigt. Außerdem sind der derzeitige EU-Rahmen und die Nachhaltigkeitsindikatoren vor allem auf Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele innerhalb der EU ausgerichtet und vernachlässigen den Beitrag der EU zur weltweiten Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Des weiteren sollten nachhaltige Investitionen in die Wertschöpfungskette sichergestellt werden. |
Brüssel, den 26. September 2019
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 zum strategischen Jahresbericht über die Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung.
(2) https://www.ipcc.ch/.
(3) Eurostat.
(4) EWSA-Stellungnahmen „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“(ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14), „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft — Europäische Nachhaltigkeitspolitik“ (ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 91), „Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft Europas — Eine Strategie für 2050“ (ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44).
(5) „Auf dem Weg zu einer immer nachhaltigeren Union bis 2030“ — Schlussfolgerungen des Rates.
(6) Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung: Unsere gemeinsame Zukunft: http://www.un-documents.net/our-common-future.pdf.
(7) Stockholm Resilience Centre, 2016. Illustration: Azote für das Stockholm Resilience Centre.
(8) Artikel 191 AEUV.
(9) Artikel 191 Absatz 2 AEUV.
(10) EWSA-Stellungnahme „Klimagerechtigkeit“ (ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 22).
(11) EPSC, Juli 2016.
(12) EWSA-Stellungnahme „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft — Europäische Nachhaltigkeitspolitik“ (ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 91).
(13) Stellungnahme des EWSA „Jenseits des BIP — Messgrößen für nachhaltige Entwicklung“ (ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 53).
(14) EWSA-Stellungnahme „Sibiu und darüber hinaus“ (ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37).
(15) EWSA-Stellungnahme „Sibiu und darüber hinaus“ (ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37).
(16) https://degrowth.org/2018/09/06/post-growth-open-letter/
(17) EWSA-Stellungnahme „Sibiu und darüber hinaus“ (ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37).
(18) EWSA-Stellungnahme „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 73).
(19) EWSA-Stellungnahme „Erleichterung des Zugangs nichtstaatlicher Akteure zur Klimaschutzfinanzierung“ (ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 14).
(20) EWSA-Stellungnahme „Auswirkungen von Sozialinvestitionen auf die Beschäftigung und die öffentlichen Haushalte“(ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 21).
(21) EWSA-Stellungnahme „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14).
(22) EWSA-Stellungnahme „Europäischer Finanz-Klima-Pakt“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 8).
(23) EWSA-Stellungnahme „Erleichterung des Zugangs nichtstaatlicher Akteure zur Klimaschutzfinanzierung“(ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 14).
(24) EWSA-Stellungnahme „Beitrag der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung einer umfassenden Ernährungspolitik in der EU“ (ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 18).
(25) EWSA-Stellungnahme „Marktwirtschaftliche Instrumente zur Förderung einer ressourceneffizienten und kohlenstoffarmen Wirtschaft in der EU“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 1).
(26) EWSA-Stellungnahme „Ein sozial nachhaltiges Konzept zur Verbesserung des Lebensstandards, zur Förderung des Wachstums und der Beschäftigung sowie zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Zeitalter“ (ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 1).
(27) Siehe die Länderberichte des EWSA über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den Mitgliedstaaten.
(28) EWSA-Stellungnahmen „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“, „Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft Europas — Eine Strategie für 2050“ (ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44) und „Jahreswachstumsbericht 2018“ (ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 95).
(29) Beitrag der Multi-Stakeholder-Plattform.
(30) EWSA-Stellungnahme „Sibiu und darüber hinaus“ (ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37)
(31) EWSA-Stellungnahme „Jahreswachstumsbericht 2019“(ABl. C 190 vom 5.6.2019, S. 24).
(32) Beitrag der Multi-Stakeholder-Plattform.
(33) Eurostat-Bericht zum EU-SDG-Indikatorenset.
(34) EWSA-Stellungnahme „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14).
(35) Eurostat-Daten zum Sozialen Scoreboard.
ANHANG
Folgender abgelehnter Änderungsantrag erhielt mindestens ein Viertel der Stimmen:
Neue Ziffer 13.3
Neue Ziffer:
Der EWSA weist zudem darauf hin, dass alle Bemühungen der EU sich als zwecklos erweisen und nicht die gewünschten Ergebnisse zeitigen könnten, wenn es nicht gleichzeitig gelingt, das unkontrollierte Wachstums der Weltbevölkerung in angemessener Weise anzugehen.
Abstimmungsergebnis
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Ja-Stimmen |
47 |
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Nein-Stimmen |
108 |
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Enthaltungen |
5 |