18.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/7


Mitteilung an eine Person und eine Einrichtung, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1016 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1009 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen

(2018/C 251/05)

Herrn Ri Hong-sop und dem Munitions Industry Department als Person bzw. Einrichtung, die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1016 des Rates (2), und in Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1009 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

Der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 9. Juli 2018 beschlossen, die Informationen zu der oben genannten Person und der oben genannten Einrichtung, die den mit der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrates verhängten Maßnahmen unterliegen, zu aktualisieren.

Die betroffene Person und die betroffene Einrichtung können jederzeit einen mit Belegen versehenen Antrag auf Überprüfung des Beschlusses, sie in die Liste der Vereinten Nationen aufzunehmen, an den Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen richten, der mit der Resolution 1718 (2006) eingerichtet wurde. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

United Nations — Focal point for delisting

Security Council Subsidiary Organs Branch

Room S-3055 E

New York, NY 10017

UNITED STATES OF AMERICA

Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://www.un.org/sc/suborg/en/sanctions/1718

Auf den Beschluss der Vereinten Nationen hin hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, dass die aktualisierten Informationen über die oben genannte Person und die oben genannte Einrichtung auch in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 und in Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea Eingang finden sollten.

Die betroffene Person und die betroffene Einrichtung können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in der genannten Liste zu führen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

DG RELEX.1.C — Horizontale Fragen

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffene Person und die betroffene Einrichtung werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.

(2)  ABl. L 181 vom 18.7.2018, S. 86.

(3)  ABl. L 224 vom 31.8.2017, S 1.

(4)  ABl. L 181 vom 18.7.2018, S. 1.