16.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 100/4


EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke — Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) mit dem Vorschlag, bestimmte Länder und Gebiete zu streichen

(2018/C 100/06)

Ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2017 zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (1) wie folgt geändert:

Anlage I:

1.

Die Nummern 2 (Bahrain), 8 (Marshallinseln) und 13 (St. Lucia) werden gestrichen.

Anlage II:

1.

In den Abschnitten 1.1 (Unterabschnitt 1), 1.2 (Unterabschnitt 1), 1.3 (Unterabschnitt 1), 2.2 und 3 (Unterabschnitt 1) wird Bahrain hinzugefügt.

2.

In Abschnitt 2.1 werden Malaysia und Labuan von Unterabschnitt 2 in Unterabschnitt 1 verschoben.

3.

In den Abschnitten 1.1 (Unterabschnitt 1), 1.2 (Unterabschnitt 1), 2.2 und 3 (Unterabschnitt 1) werden die Marshallinseln hinzugefügt.

4.

In den Abschnitten 2.1 (Unterabschnitt 1) und 3 (Unterabschnitt 1) wird St. Lucia hinzugefügt.


(1)  ABl. C 438 vom 19.12.2017, S. 5.