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16.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 100/4 |
EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke — Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) mit dem Vorschlag, bestimmte Länder und Gebiete zu streichen
(2018/C 100/06)
Ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2017 zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (1) wie folgt geändert:
Anlage I:
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1. |
Die Nummern 2 (Bahrain), 8 (Marshallinseln) und 13 (St. Lucia) werden gestrichen. |
Anlage II:
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1. |
In den Abschnitten 1.1 (Unterabschnitt 1), 1.2 (Unterabschnitt 1), 1.3 (Unterabschnitt 1), 2.2 und 3 (Unterabschnitt 1) wird Bahrain hinzugefügt. |
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2. |
In Abschnitt 2.1 werden Malaysia und Labuan von Unterabschnitt 2 in Unterabschnitt 1 verschoben. |
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3. |
In den Abschnitten 1.1 (Unterabschnitt 1), 1.2 (Unterabschnitt 1), 2.2 und 3 (Unterabschnitt 1) werden die Marshallinseln hinzugefügt. |
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4. |
In den Abschnitten 2.1 (Unterabschnitt 1) und 3 (Unterabschnitt 1) wird St. Lucia hinzugefügt. |
(1) ABl. C 438 vom 19.12.2017, S. 5.