2.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 153/15


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2018/C 153/06)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

„LUCANICA DI PICERNO“

EU-Nr.: PGI-IT-02313 — 5.6.2017

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

1.   Name

„Lucanica di Picerno“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.2. Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die geschützte geografische Angabe „Lucanica di Picerno“ ist einem Wursterzeugnis mit folgenden Eigenschaften vorbehalten:

Physische Eigenschaften:

Die Wurst „Lucanica di Picerno“ hat eine charakteristische geschwungene U-Form. Ihr Gewicht beträgt zwischen 250 und 350 Gramm. Sie besitzt einen Durchmesser von 3,0 bis 3,6 cm und eine Länge von 20 bis 35 cm.

„Lucanica di Picerno“, die zum Schneiden bestimmt ist, wiegt bis zu 1,2 kg, hat einen Durchmesser von 3,0 bis 3,6 cm und eine Länge von 40 bis 70 cm.

Organoleptische Eigenschaften:

Farbe: Die geschnittenen Scheiben weisen eine dichte rubinrote Struktur mit Fettanteil auf;

Geruch und Geschmack: die sensorische Besonderheit des Erzeugnisses beruht auf dem dominierenden Aroma von „Wildem Fenchel“ (Foeniculum vulgare), definiert als Geruch und Nachgeschmack von Fenchelsamen, verbunden mit dem Aroma von „würzig“, definiert als Geruch und Nachgeschmack von Pfeffer (Piper nigrum), und dem Aroma von „Paprika“ (Capsicum annuum), definiert als Geruch und Nachgeschmack von Paprikastückchen oder -körnern. Die deskriptive sensorische Analyse zeigt, dass das Aroma von „würzig“ und „Paprika“ weniger intensiv ist als das von „Wildem Fenchel“.

Zulässig ist auch die pikante Variante des Erzeugnisses, bei der das Aroma von „Paprika“ intensiver wahrgenommen wird, wobei jedoch auch hier das Aroma von „Wildem Fenchel“ überwiegt.

Chemische und chemisch-physikalische Eigenschaften:

Fettgehalt von 18 bis 35 %;

Feuchtigkeit von 35 bis 50 %;

Wasseraktivität (Aw-Wert) von maximal 0,88;

pH-Wert zwischen 5,4 und 5,8

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Der Rohstoff, der für die Herstellung des Erzeugnisses mit der g.g.A. „Lucanica di Picerno“ verwendet wird, besteht aus frischem Fleisch, das aus schweren Schweineschlachtkörpern gewonnen wird, die in die entsprechende Gewichtsklasse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingestuft werden; Schlachtkörper, die in den Betrieben ankommen, müssen den Anforderungen der Klassen E, U, R und O gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen; schwere Hausschweine werden mindestens 9 Monate lang gehalten, um hohe Gewichte und Fleisch zu erzielen, das für die Produktion der Wurst „Lucanica di Picerno“ geeignet ist.

Nicht zulässig ist das Fleisch folgender Schweine:

1)

Schweine, die Träger antithetischer Merkmale sind, insbesondere des für Stressempfindlichkeit (PSS) zuständigen Gens;

2)

von Rassen/Linien und Tieren, die nicht den Zwecken dieser Spezifikation entsprechen;

3)

von reinrassigen Tieren der Rassen Landrace Belga, Hampshire, Pietrain, Duroc und Spotted Poland.

Die Schweine, die sich in einem hervorragenden Gesundheitszustand befinden, werden nicht vor Ende des neunten Lebensmonats geschlachtet. Eber und Sauen dürfen nicht geschlachtet werden. Unzulässig ist auch die Verwendung von Tierkörpern, die nicht gut ausgeblutet sind oder bei denen manifeste Muskelerkrankungen (PSE und DFD) oder eindeutige Folgeerscheinungen entzündlicher und traumatischer Prozesse festzustellen sind.

Für die Herstellung der „Lucanica di Picerno“ können nur Teilstücke wie die entbeinte und geschnittene Schulter, Hals, Unterseite, Bauch, Filetspitze und Schinken verwendet werden.

Für die Zubereitung des Teigs sind folgende Zutaten zulässig (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtgewichts des Teigs):

2,0 % bis 2,5 % Salz;

0,1 % bis 0,15 % süßer oder scharfer Chili (Capsicuum annum);

0,13 % bis 0,18 % Samen vom Wilden Fenchel (Foeniculum vulgare);

0,05 % bis 0,1 % Schwarzer Pfeffer (Piper nigrum);

maximal 0,5 % Dextrose und Saccharose.

Für die Zubereitung des Teigs können zudem die folgenden Hilfsstoffe, Zusatzstoffe und Konservierungsstoffe verwendet werden:

Natriumnitrit (E 250);

bis zu 0,10 g/kg Kaliumnitrat (E 252);

bis zu 0,1 % Ascorbinsäure (E 300) oder bis zu 0,1 % Natriumascorbat (E 301).

Darüber hinaus können bei der Zubereitung des Teigs mikrobielle Kulturen (Fermentations-Starterkulturen) hinzugegeben werden.

Ausgeschlossen sind Milch, Milcherzeugnisse und Zutaten, die GVO enthalten.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Erzeugungsschritte der Wurst „Lucanica di Picerno“ von der Entfernung des Fettgewebes bis zur Reifung des Erzeugnisses finden in dem abgegrenzten geografischen Gebiet statt.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Wurst „Lucanica di Picerno“ kann unverpackt oder im Vakuum bzw. in Schutzatmosphäre verpackt, ganz, in Stücken oder in Scheiben verkauft werden.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Auf den Etiketten müssen das Logo des Erzeugnisses mit der g.g.A. „Lucanica di Picerno“ und das europäische Bildzeichen angebracht sein.

Die Verwendung von Anhängern, Siegeln und anderen Informationsmaterialien ist zulässig, sofern sie nicht Werbezwecken dienen oder geeignet sind, den Verbraucher in die Irre zu führen.

Zulässig ist auch die Verwendung von Angaben zu Unternehmen, Firmennamen, Gesellschaftsformen und privaten Marken, sofern sie nicht Werbezwecken dienen oder geeignet sind, den Verbraucher in die Irre zu führen.

Abbildung des Logos des Erzeugnisses:

Image

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet der Wurst „Lucanica di Picerno“ umfasst das Gebiet von Picerno, Tito, Satriano di Lucania, Savoia di Lucania, Vietri di Potenza, Sant’Angelo Le Fratte, Brienza, Balvano, Ruoti, Baragiano, Bella, Muro Lucano, Castelgrande und Sasso di Castalda.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der Antrag auf Eintragung der g.g.A. „Lucanica di Picerno“ beruht auf der Besonderheit der Verwendung von Wildem Fenchel im Teig, dessen Aroma nach einer sensorischen Analyse des fertigen Erzeugnisses gegenüber anderen Inhaltsstoffen überwiegt, sowie auf dem Merkmal der lokalen Herstellung.

Die Wurst mit der g.g.A. „Lucanica di Picerno“ wird nach etablierten und historischen Verfahren hergestellt und verdankt ihre Merkmale der engen Verbindung zwischen der Umwelt im weitesten Sinne und dem Wirken der Menschen, die im Lauf der Jahrhunderte die Herstellungsmethode entwickelt haben.

Die Herstellung wurde im benannten Gebiet über Generationen weitergegeben und dank der lokalen Erzeuger, die im Laufe der Zeit ihre Fachkenntnisse zu den verschiedenen Herstellungsphasen weiterentwickelten, entstand ein entsprechendes Fachwissen zu folgenden Erzeugungsschritten:

dem Reinigen, d. h. dem Abschneiden von unbrauchbaren Teilen wie Nerven, Bindegewebe und Weichfett;

dem Verarbeiten zu kleinen Portionen und dem Zerkleinern der daraus entstandenen Fleischportionen;

dem Würzen des Teigs;

dem 4- bis 24-stündigen Ruhenlassen des Teigs, um ein ausgewogenes Vermischen der Zutaten zu ermöglichen;

dem Abfüllen in Naturdarm und dem anschließenden Bilden der klassischen „U“-Form.

Die Wurst „Lucanica di Picerno“ hat eine rubinrote Farbe; am Gaumen nehmen ihre weichen dichten Scheiben einen intensiven Geschmack an, bei dem Fenchelsamen dominieren, die mit dem würzigen Aroma von Schwarzem Pfeffer kombiniert werden, wodurch insgesamt ein unverwechselbares sensorisches Profil entsteht.

Das charakteristische sensorische Profil wird durch Aromaprofilanalysen belegt, die auf einer unstrukturierten linearen Bewertungsskala bis 100 die wahrgenommene Intensität angeben und ergeben haben, dass das Aroma des „Wilden Fenchels“ gegenüber den Aromen „würzig“ und „Paprika“ dominiert.

Die Auswahl der Zutaten, vor allem des Wilden Fenchels, und das verbreitete Talent für die Fleisch- und Wurstzubereitung in diesem Gebiet tragen also zur Schaffung eines Erzeugnisses bei, das sich in organoleptischer Hinsicht deutlich von anderen lokalen Erzeugnissen gleicher Art unterscheidet.

Die für den Lukanischen Apennin typischen klimatischen Bedingungen in diesem Gebiet — heiße und trockene Sommer, gefolgt von Jahreszeiten mit reichlich Niederschlägen — erweisen sich in den Wintermonaten oft als schneereich. Diese thermo-hygrometrischen Bedingungen bilden die Hauptfaktoren, die das üppige Wachstum des Fenchels begünstigen, der bei der Herstellung der Wurst „Lucanica di Picerno“ traditionell verwendet wird. Denn das picernesische Rezept, das aus der bäuerlichen Tradition stammt, sah die Verwendung dieses Gewürzes im Verhältnis von hundert Samenkörnern pro kg Teig vor, um die Besonderheit dieses Erzeugnisses hervorzuheben. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es in Picerno früher einen echten Markt für Wilden Fenchel gab. Die allgegenwärtigen Samen dieser alten, mehrjährigen, aromatischen Pflanze wurden damals von älteren Menschen geerntet und verkauft. Der Wilde Fenchel wird derzeit generell, aber nicht zwingend aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet entnommen.

Das traditionelle Aufhängen der Wurst „Lucanica di Picerno“ während der Reifung auf speziellen Wagen ermöglicht auch die charakteristische U-Form, die sie bis heute auszeichnet.

Die Produktion der Wurst „Lucanica di Picerno“ ist in der Gegend also stark verwurzelt, was die zahlreichen lokalen Hersteller beweisen, die nach den handwerklichen Methoden ihrer Vorfahren der Auswahl des Fleisches, seiner Verarbeitung und Reifung besondere Aufmerksamkeit schenken und auf diese Weise ein typisches Erzeugnis herstellen, das eine Verbindung bestätigt, die die Herstellung der Wurst von ihren Anfängen bis heute eint.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Eintragung der g.g.A. „Lucanica di Picerno“ im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 91 vom 19. April 2017 veröffentlicht.

Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità“ klicken, dann links auf „Prodotti DOP, IGP e STG“ (g.U.-/g.g.A.-/g.t.S-Erzeugnisse) und zuletzt auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.