12.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 9/50


Bekanntmachung bezüglich der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren von unter anderem aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht

(2018/C 9/11)

Derzeit gilt ein Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China, ausgeweitet unter anderem auf die aus der Republik Korea versandten Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates (1), zuletzt geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1167 der Kommission (2), eingeführt wurde (im Folgenden „geltende Maßnahmen“).

Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl in die Union, die aus der Republik Korea versandt werden, unterliegen einem Zollsatz von 60,4 % mit Ausnahme der Waren, die von den Unternehmen hergestellt werden, die mit der Verordnung (EU) Nr. 102/2012 (in der geänderten Fassung) als echte Hersteller vom Zoll befreit wurden. Ein in der Republik Korea ansässiges Unternehmen, nämlich das Unternehmen CS Co., Ltd., dessen Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl in die Union vom Antidumpingzoll befreit sind, weil es sich bei dem Unternehmen den Untersuchungsergebnissen zufolge um einen echten Hersteller handelt, benachrichtigte die Kommission über eine Änderung der offiziellen Anschrift des Unternehmens.

Dem Unternehmen zufolge lässt die Änderung der Anschrift seinen Anspruch auf den Zollsatz, der für das Unternehmen unter seiner früheren Anschrift galt, unberührt. Die Kommission prüfte die vorgelegten Informationen und kam zu dem Schluss, dass es sich bei CS Co., Ltd. nach wie vor um dasselbe Unternehmen mit derselben Unternehmensregisternummer handelt und dass sich lediglich die Geschäftsadresse geändert hat. Diese Änderung lässt die Feststellungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 unberührt.

Bei der Bezugnahme auf CS Co., Ltd. in der Tabelle in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1167, ist zu berücksichtigen, dass sich die Adresse des Unternehmens geändert hat (neue Adresse: 31-102, Junam maeul 2-gil, Yangsan, Gyeongsangnam-do). Zur Klarstellung: Der TARIC-Zusatzcode des Unternehmens bleibt A969.


(1)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates vom 27. Januar 2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine, ausgeweitet auf die Einfuhren von aus Marokko, der Republik Moldau und der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 und zur Einstellung des Verfahrens der Auslaufüberprüfung betreffend die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in Südafrika nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (ABl. L 36 vom 9.2.2012, S. 1).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2016/1167 der Kommission vom 18. Juli 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren von unter anderem aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht (ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 19).