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In der Folgenabschätzung wurden zusätzlich zum Basisszenario drei Optionen mit ähnlicher Interventionslogik, jedoch mit unterschiedlicher Intensität in Bezug auf die Wirksamkeit und die Auswirkungen auf die Grundrechte, geprüft. Die grundlegenden Elemente für diese Optionen umfassen:
Bestimmungen zur Harmonisierung der Verfahren zur Entfernung oder Sperrung terroristischer Inhalte im Anschluss an eine Entfernungsanordnung einer nationalen Behörde. Um diese Verfahren zu ermöglichen, geht mit der Harmonisierung eine gemeinsame Definition des Begriffs „terroristischer Inhalt“ im Internet (wobei die drei Optionen unterschiedliche Definitionen vorsehen) sowie eine Klarstellung der verfügbaren Rechtsbehelfe für Hostingdiensteanbieter und Inhalteanbieter gegen Entfernungsanordnungen (bei allen Optionen) einher.
Bestimmungen zur Gewährleistung transparenter Verfahren und der Berichterstattung an die Behörden und die Kommission (bei allen drei Optionen ähnlich) würden die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen in die Inhaltsmoderation stärken, die politischen Entscheidungsträger und die nationalen Behörden bei der Bekämpfung terroristischer Inhalte unterstützen und darüber hinaus dazu beitragen, dass die Nutzer besser verstehen, wie Hostingdiensteanbieter ihre Inhalte verwalten.
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und Europol (je nach Option in unterschiedlichem Umfang) würde deren GeltuFähigkeit verbessern, gemeinsam gegen terroristische Inhalte vorzugehen und Doppelarbeit zu vermeiden. Im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Erbringung von Diensten würden sich für die Hostingdiensteanbieter die Komplexität bei der Abstimmung mit den nationalen Behörden sowie die damit verbunden Kosten verringern.
Zudem Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass die Hostingdiensteanbieter in den Fällen, in denen Unternehmen terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, geeignete und angemessene Maßnahmen treffen, um terroristische Inhalte proaktiv zu erkennen (je nach Option unterschiedliche Anforderungen).
Schutzvorkehrungen (bei allen Optionen) und Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Erkennung und Entfernung terroristischer Inhalte nicht zur irrtümlichen Entfernung legaler Inhalte oder zu einer Verletzung der Grundrechte führen.
Bestimmungen zur Sicherstellung der Durchsetzbarkeit der Maßnahmen (bei allen Optionen)‚ einschließlich der Einführung gesetzlicher Vertreter für Nicht-EU-Unternehmen, der Einrichtung von Kontaktstellen und der Sicherstellung, dass die Mitgliedstaaten über ein kohärentes Sanktionspaket verfügen.
Der Bericht enthält eine Kombination der Maßnahmen, die im Hinblick auf die Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte als besonders wirksam bewertet wurden. Er enthält zudem eine Bewertung der Vorteile verschiedener Elemente in Bezug auf ihre Wirksamkeit.
Die Folgenabschätzung kommt zu dem Schluss, dass die Berücksichtigung folgender Maßnahmen wirksamer zur Erreichung der politischen Ziele beitragen würde: eine umfassende Definition terroristischer Inhalte, die Anforderung, Inhalte infolge einer Entfernungsanordnung innerhalb einer Stunde zu entfernen, die Anforderungen zur Prüfung von Meldungen durch Europol und die Mitgliedstaaten und die Anforderung an Hostingdiensteanbieter, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, proaktiv tätig zu werden, um neue terroristische Inhalte zu erkennen und das erneute Hochladen bereits bekannten Materials zu verhindern, sowie ein solides Paket mit Schutzvorkehrungen gegen die irrtümliche Entfernung legaler Inhalte und Transparenzanforderungen.
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