Brüssel, den 6.6.2018

SWD(2018) 306 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“

{COM(2018) 434 final}
{SEC(2018) 289 final}
{SWD(2018) 305 final}


Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021–2027 angenommen. Um das derzeitige Investitionsdefizit im Digitalbereich zu füllen, hat die Kommission ein neues Programm „Digitales Europa“ vorgeschlagen, mit dem der digitale Wandel der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestaltet und gefördert werden soll.

Die öffentliche Intervention auf EU-Ebene spielt eine wesentliche Rolle dabei, den Erwerb von „Gemeingütern“ und Kapazitäten anzustoßen und ihre Nutzung zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen sowie zur Förderung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu erleichtern. Eine Intervention ist in jenen Bereichen gerechtfertigt, in denen so erhebliche Finanzmittel erforderlich sind, dass kein Mitgliedstaat allein – rechtzeitig – handeln kann, in denen die in ganz Europa verstreuten Ressourcen gebündelt werden müssen und in denen die Interoperabilität für die Schaffung paneuropäischer Dienste entscheidend ist.

Die Diskrepanz zwischen der wachsenden Nachfrage nach modernster Technik und dem Angebot lässt deutlich erkennen, dass in Europa bei vorgelagerten Investitionen eine Lücke klafft. Der Ausbau der digitalen Kapazitäten erfordert Investitionen, um die einschlägigen Technologien zu erwerben, deren optimale EU-weit interoperable Nutzung zu gewährleisten und die fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu entwickeln, die für ihre breite Einführung erforderlich sind. Dies ergänzt bestehende Programme der EU, die wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, insbesondere in Forschung und Innovation (Horizont Europa) und in Bezug auf die physische Vernetzungsinfrastruktur (CEF2), abdecken.

Interessenvertreter und Experten sowie Akteure auf höchster politischer Ebene stimmen weitgehend überein, dass Investitionen in digitale Kapazitäten und ihre breite Nutzung gesteigert werden müssen.

Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Unterstützung des digitalen Wandels der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft, sodass den europäischen Bürgern und Unternehmen seine Vorteile zugutekommen. Das Programm wird die Kapazitäten Europas in zentralen Bereichen der digitalen Technologien stärken und ihrer Verbreitung und Akzeptanz in Bereichen von öffentlichem Interesse sowie in der Privatwirtschaft ausbauen.

Das Programm umfasst fünf spezifische Ziele, insbesondere in Bezug auf i) das Hochleistungsrechnen, ii) die künstliche Intelligenz, iii) Cybersicherheit und Vertrauen, iv) fortgeschrittene digitale Kompetenzen und v) die Einführung, optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität. Diese Ziele spiegeln sich in der Programmstruktur von fünf miteinander verflochtenen Säulen wider.

Das Programm wird in direkter Mittelverwaltung gemäß der Haushaltsordnung oder in indirekter Mittelverwaltung mit den entsprechenden Einrichtungen oder Stellen durchgeführt. Aus dem bestehenden Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, einem Instrument zur Messung der Fortschritte der Digitalisierung in der EU, wird eine Auswahl von Indikatoren gezogen werden. Darüber hinaus werden neue Indikatoren entwickelt, um die Wirkung des Programms „Digitales Europa“ im Einzelnen nachvollziehen zu können.

Diese Folgenabschätzung begleitet den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Digitales Europa“.