Brüssel, den 12.4.2018

SWD(2018) 93 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette (unlautere Handelspraktiken)

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette

{COM(2018) 173 final}
{SWD(2018) 91 final}
{SWD(2018) 92 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zu der Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette – unlautere Handelspraktiken

A. Handlungsbedarf

Worin besteht das Problem und warum ist ein Tätigwerden auf EU-Ebene erforderlich?

Die verschiedenen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette haben unterschiedlich starke Verhandlungspositionen; schwächere Akteure (z. B. Landwirte) werden dabei Opfer unlauterer Handelspraktiken. Die nationalen Regelungen bezüglich unlauterer Handelspraktiken weichen voneinander ab, und es gibt wenig Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. Dies führt dazu, dass bestimmte Marktteilnehmer in einigen Mitgliedstaaten nicht ausreichend geschützt sind, in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Geschäftsbedingungen herrschen und Unsicherheit im grenzüberschreitenden Handel besteht.

Was soll erreicht werden?

Die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und wirksame Rechtsmittel für Marktteilnehmer, die mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert sind. Dies trägt zu folgenden GAP-Zielen bei: angemessener Lebensstandard für Beschäftigte in der Landwirtschaft, größere Widerstandsfähigkeit schwächerer Marktteilnehmer und besseres Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene (Subsidiarität)?

Das Tätigwerden der EU sorgt für einen gemeinsamen Mindestrahmen, besseren Schutz gegen unlautere Handelspraktiken und geringere Auswirkungen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette. Es trägt auch dazu bei, eine angemessene Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung (Artikel 39 AEUV) und die Abstimmung und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Ohne ein Handeln der EU wäre dies kaum umsetzbar.

B. Lösungen

Worin bestehen die Optionen zur Verwirklichung der Ziele? Wird eine Option bevorzugt?

Die einzelnen Optionen sind nach dem Grad der Harmonisierung, dem Ausmaß der Verbote von unlauteren Handelspraktiken, den davon betroffenen Erzeugnissen und Marktteilnehmern, der Durchsetzung und der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt. Die bevorzugte Option würde eine teilweise Harmonisierung der Vorschriften im Bereich unlauterer Handelspraktiken bedeuten, für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse gelten, KMU schützen und Mindestanforderungen für die Durchsetzung sowie einen Durchsetzungsmechanismus auf EU-Ebene umfassen.

Welchen Standpunkt vertreten die verschiedenen Interessenträger? Wer unterstützt welche Option?

Die meisten Interessenträger, die sich an der offenen Konsultation beteiligten, sprachen sich nachdrücklich für ein Handeln der EU aus, auch bei der Durchsetzung. (Groß-)Händler bestreiten, dass unlautere Handelspraktiken weitverbreitet sind, und lehnen Maßnahmen auf EU-Ebene ab.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen?

Kleine Marktteilnehmer profitieren vom Schutz durch Rechtsvorschriften gegen unlautere Handelspraktiken, wodurch sie effizienter wirtschaften können. Dies dürfte wiederum positive soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Welche Kosten entstehen bei Umsetzung der bevorzugten Option bzw. der wichtigsten Optionen?

Die Kosten, die den Unternehmen durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen, werden voraussichtlich nicht wesentlich sein. Die sozialen und ökologischen Auswirkungen dürften neutral oder sogar positiv sein. Nationalen Verwaltungen könnten Kosten entstehen (siehe unten).

Welche Auswirkungen hat die Initiative auf KMU und die Wettbewerbsfähigkeit?

KMU würden besser geschützt, die Wettbewerbsfähigkeit dürfte insgesamt zunehmen.

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden?

In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits in irgendeiner Form Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken. Für diese Mitgliedstaaten werden nur geringe Verwaltungskosten entstehen. Für andere Mitgliedstaaten würden die Kosten etwas höher ausfallen, doch die Erfahrungen der Mitgliedstaaten, in denen es Rechtsvorschriften gegen unlautere Handelspraktiken gibt, zeigen, dass die Durchführungskosten in der Regel gering sind und durch bestehende Strukturen aufgefangen werden können.

Gibt es andere nennenswerte Auswirkungen?

Die Initiative gilt auch für Lieferanten aus Drittländern.

Verhältnismäßigkeit

Die Initiative betrifft nur KMU, die schädlichsten unlauteren Handelspraktiken und Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten die Ziele allein nicht erreichen können. Die erwarteten Kosten sind gering. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ihre Regelungen beizubehalten und über den Anwendungsbereich der Politik hinauszugehen.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Die Strategie wird jährlich auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten durch eine Ad-hoc-Expertengruppe überprüft. Eine vollständige Überprüfung erfolgt nach vier Jahren.