EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2018
COM(2018) 548 final
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
infolge eines Antrags der Niederlande – EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS
1.Die Regeln für die Finanzbeiträge aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.
2.Am 23. Februar 2018 reichten die Niederlande den Antrag EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge der Entlassungen in dem als NACE-Rev.-2, Abteilung 64 „Erbringung von Finanzdienstleistungen“, eingestuften Wirtschaftszweig in den NUTS-2-Regionen NL12 Friesland, NL13 Drenthe und NL21 Overijssel in den Niederlanden ein.
3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS
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EGF-Antrag
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EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen
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Mitgliedstaat
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Niederlande
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Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)
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NL12 Friesland
NL13 Drenthe
NL21 Overijssel
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Datum der Einreichung des Antrags
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23. Februar 2018
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Datum der Bestätigung des Antragseingangs
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23. Februar 2018
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Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen
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9. März 2018
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Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen
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4. Mai 2018
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Frist für den Abschluss der Bewertung
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27. Juli 2018
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Interventionskriterium
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Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung
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Anzahl der betroffenen Unternehmen
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20
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Wirtschaftszweig(e)
(NACE-Rev.-2-Abteilung)
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Abteilung 64 – Erbringung von Finanzdienstleistungen
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Bezugszeitraum (neun Monate)
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24. März 2017 bis 24. Dezember 2017
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Gesamtzahl der förderfähigen Begünstigten
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1 324
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Gesamtzahl der Begünstigten
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450
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Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)
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0
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Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)
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1 908 000
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Mittel für die Durchführung des EGF (EUR)
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79 500
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Gesamtmittelausstattung (EUR)
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1 987 500
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EGF-Beitrag in EUR (60 %)
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1 192 500
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BEWERTUNG DES ANTRAGS
Verfahren
4.Die Niederlande haben den Antrag EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen am 23. Februar 2018 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Am selben Tag bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags und am 9. März 2018 ersuchte sie die niederländischen Behörden um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden vorgelegt, nachdem die Sechs-Wochen-Frist auf entsprechend begründeten Antrag der Niederlande hin um zwei Wochen verlängert worden war. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 27. Juli 2018 ab.
Förderfähigkeit des Antrags
Betroffene Unternehmen und Begünstigte
5.Gegenstand des Antrags sind 1324 Arbeitskräfte, die in dem als NACE-Rev.-2, Abteilung 64 „Erbringung von Finanzdienstleistungen“, eingestuften Wirtschaftszweig entlassen worden sind. Die Entlassungen betreffen die NUTS-2-Regionen NL12 Friesland, NL13 Drenthe und NL21 Overijssel.
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Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum
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Rabobank
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981
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BNP Paribas
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3
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ING Bank
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149
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SBOT BV
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3
|
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ABN-AMRO
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112
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KAS Bank NV
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2
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Volksbank/SNS
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29
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Pale BV
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2
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Kredietbank Nederland
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11
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Royal Bank of Scotland
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2
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Triodos
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6
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CEM Finance BV
|
1
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F. Van Lanschot Bankers
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5
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DNB
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1
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Lacent BV
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5
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KBC Bank
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1
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Santander
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5
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Krediet Unie BV
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1
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Kempen & Co NV
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4
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UBS Europe SE
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1
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Unternehmen insgesamt: 20
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Entlassungen insgesamt:
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1324
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Gesamtzahl der Selbstständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben:
|
0
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Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbstständigen:
|
1324
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Interventionskriterien
Die niederländischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die alle in derselben NACE-Rev.2-Abteilung in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau tätig sind, in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss. In der NUTS-2-Region NL21 Overijssel wurden 610 Personen entlassen. Der Bezugszeitraum von neun Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 24. März 2017 bis zum 24. Dezember 2017.
Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit
6.Alle 1324 Entlassungen während des Bezugszeitraums wurden ab dem Datum der jeweiligen individuellen Benachrichtigung des Arbeitgebers über die Entlassung bzw. die Beendigung des Beschäftigungsvertrags der Arbeitskraft gerechnet.
7.Für eine Unterstützung kommen 1324 Begünstigte in Frage.
Zusammenhang zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 546/2009
8.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 erklären die Niederlande, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise ernste Auswirkungen auf die Dienstleistungen und das Funktionieren der niederländischen Banken hatte .
9.Wegen der niedrigeren Zinssätze infolge der Finanzkrise, der strengeren regulatorischen Bedingungen, des beträchtlichen Rückgangs des Hypothekenmarkts und der Kreditbereitstellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nahm die Rentabilität ab und es mussten dringend Kosten gesenkt werden. In dem Länderbericht 2018 der Kommission werden die niedrigen Zinssätze, der Rückgang bei Darlehen an KMU und die Verschuldung von Privathaushalten in den Niederlanden bestätigt.
10.Am Hypothekenmarkt war 2006 bis 2015 ein signifikanter Rückgang zu verspüren. Seit 2016 kam es zu einer leichten Erholung, auch wenn die Niveaus immer noch deutlich unter denen von vor der Finanz- und Wirtschaftskrise liegen. Die Wachstumsrate bei jährlichen neuen Hypotheken beläuft sich auf fast null, vor der Krise 2008 stieg sie dagegen um 4 bis 5 % pro Jahr an. Aufkommende neue Anbieter – z. B. Pensionsfonds oder Versicherer – trugen außerdem zum Rückgang des Hypothekengeschäfts für Banken bei.
11.Bei der Kreditbereitstellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist in den vergangenen zehn Jahren ein starker Rückgang zu verzeichnen, ohne dass es zu einer Erholung auf das Niveau von 2008 kam.
12.Deshalb bauten die Banken Personal ab, insbesondere durch Schließung regionaler Filialen und Umschwenken auf Onlinebanking. Im Zeitraum 2004 bis 2014 verschwand die Hälfte der Filialen und dieser Trend hält immer noch an. Die meisten der Entlassenen hatten direkten Kundenkontakt oder waren diesbezüglich in der Verwaltung tätig.
13.Bislang wurde zu der Branche „Erbringung von Finanzdienstleistungen“ noch kein EGF-Antrag vorgelegt.
Ereignisse, die die Entlassungen und die Aufgabe der Tätigkeit ausgelöst haben
14.Die niedrigen Zinssätze (niedrige Zinsmargen) wirkten sich direkt und negativ auf die Rentabilität der Banken aus. Die Wiederherstellung der Rentabilität wird hauptsächlich mittels Kostensenkungen erreicht – Schließung regionaler Filialen und Automatisierung –, um im Geschäft zu bleiben. Deshalb sinkt die Anzahl der Beschäftigten in allen Banken kontinuierlich.
15.Die Zahl der Entlassungen im niederländischen Bankensektor stieg zwischen April 2016 und April 2017 um 8,6 % an, wohingegen die durchschnittliche Zahl der Entlassungen branchenübergreifend um 12,8 % sank. Die Rabobank verfügte 2004 über 1434 Filialen, 2014 waren es nur noch 566 (60 %). Die ABN-AMRO schloss im selben Zeitraum 427 ihrer Filialen (57 %). Die Volksbank (SNS) machte im Zeitraum 2004 bis 2014 14 % ihrer Filialen zu. In Friesland, Drente und Overijssel wurden die meisten Filialen geschlossen. Da die ING nie über so viele Filialen verfügt hat wie andere Banken (276), schloss sie keine Filialen, baute jedoch in den bestehenden Filialen Personal ab.
16.Im Zeitraum 2010 bis 2016 sank die Gesamtbelegschaft in den vier genannten Banken von 158 588 auf 122 556; dies entspricht einem Rückgang von 23 %.
17.Außerdem sind bei der ABN-AMRO, der ING und der Rabobank Entlassungswellen vorgesehen. Die Volksbank, bei der es in den vergangenen Jahren nicht zu einer umfassenden Reorganisation oder Umstrukturierung gekommen war, kündigte Pläne für eine Reorganisation und für Entlassungen an.
18.Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosenleistungen in dem Wirtschaftszweig hat sich im Zeitraum 2008 bis 2015 mehr als verdreifacht ; 2016 stieg die Anzahl der Arbeitskräfte aus dem Bankensektor, die Arbeitslosenleistungen beantragen, im Vergleich zu 2015 infolge der Reorganisation der Branche um 27,7 %. Darüber hinaus ging im Jahr 2016 nur im Bankensektor die Beschäftigung zurück, in allen anderen Branchen kam es zu weniger neuen Anträgen auf Arbeitslosenleistungen.
19.Der Abbau traf vor allem Beschäftigte mit niedrigem oder durchschnittlichem Bildungsniveau, wie Verwaltungsangestellte und Empfangspersonal. Die Arbeitsmarktperspektive für diese Funktionen ist schwach. Im Bankensektor sind Frauen hauptsächlich in niedrigen und mittleren Funktionen beschäftigt, deshalb sind mehr Frauen als Männer arbeitslos (55 % gegenüber 45 %). 45 % der Arbeitslosen im Bankensektor sind 55 Jahre oder älter.
Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage
20.Die Entlassungen im Bankensektor stellen für die drei betroffenen Provinzen eine besondere Herausforderung dar. Die Arbeitslosigkeit liegt in allen drei Regionen über dem nationalen Durchschnitt von 5,4 %: in Friesland bei 10,8 %, in Drente bei 7 % und in Overijssel bei 6,3 %. Allgemein konnten 66 % der Menschen binnen eines Jahres nach ihrer Entlassung eine neue Stelle finden. Im Bankensektor dagegen waren es dagegen nur 39 %.
21.Gemäß der Arbeitnehmerversicherung UWV stehen die Chancen, dass diese Menschen in derselben Branche eine neue Stelle finden, schlecht, da sich die Beschäftigungslage dort nicht erholen dürfte. Die Vorausschätzungen legen nahe, dass es 2018 in dieser Branche zu einem weiteren Rückgang der Beschäftigung kommen wird.
22.In Friesland hatten 16 % der Menschen, die Arbeitslosenleistungen beantragen, Funktionen in der Bankenbranche inne, deren Stellenprofil in der Region u. a. wegen der Schließung der Bankfilialen nicht länger nachgefragt wird.
23.In Overijssel rangiert der Bankensektor bei den beruflichen Hintergründen der Antragsteller von Arbeitslosenleistungen auf Platz 2.
24.Die erwarteten Auswirkungen der Entlassungen auf die betroffenen Gebiete hängen mit den Schwierigkeiten bei der Wiederbeschäftigung in derselben Branche zusammen. Die UWV rät den Beschäftigten aus dem Bankensektor in diesen drei Provinzen dazu, einen Wechsel des Berufs, der Branche oder der Region zu erwägen. Die drei betroffenen Regionen sind weniger industrialisiert und diversifiziert wie andere Regionen in den Niederlanden und die meisten Unternehmen sind KMU. Allerdings gibt es neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen, der IKT, der Logistik, der Finanzkontrolle und anderen Wirtschaftszweigen.
25.Die 1324 entlassenen Arbeitskräfte lassen sich in folgende schutzbedürftigen Gruppen unterteilen: Mitarbeiter in Verwaltung/Verkauf (52 % im Antrag), Frauen (59 %) und Ältere über 55 Jahre (27 %). Die Hälfte der Entlassenen arbeitete in Spezialisten- oder technischen Berufen. Daher ist es wichtig, eine schnelle Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt zu fördern, da es für sie schwierig werden wird, aus eigener Kraft eine neue Stelle zu finden.
26.Im Durchschnitt beziehen Arbeitslose aus dem Bankensektor sehr viel länger Arbeitslosenleistungen als solche aus anderen Branchen. Darüber hinaus zeigen die UWV-Daten, dass mindestens 12 % der Antragsteller für Arbeitslosenleistungen zuvor in der Finanzbranche beschäftigt waren.
Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen
Begünstigte
27.Voraussichtlich nehmen 450 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Die übrigen förderfähigen Arbeitskräfte wechseln in andere Branchen, ziehen in eine andere Region, gehen in Ruhestand oder nehmen an nationalen und lokalen Wiederbeschäftigungsprogrammen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:
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Kategorie
|
Zahl der
Begünstigten*
|
|
Geschlecht:
|
Männer:
|
183
|
(40,7 %)
|
|
|
Frauen:
|
267
|
(59,3 %)
|
|
Staatsangehörigkeit:
|
EU-Staatsangehörige:
|
450
|
(100,0 %)
|
|
|
Nicht-EU-Staatsangehörige:
|
0
|
(0 %)
|
|
Altersgruppe:
|
15- bis 24-Jährige:
|
38
|
(8,4 %)
|
|
|
25- bis 29-Jährige:
|
50
|
(11,1 %)
|
|
|
30- bis 54-Jährige:
|
241
|
(53,6 %)
|
|
|
55- bis 64-Jährige:
|
104
|
(23,1 %)
|
|
|
über 64-Jährige:
|
17
|
(3,8 %)
|
*: gerundeter Prozentsatz
Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
28.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:
–Aufnahme: Diese Maßnahme kategorisiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach ihren Fähigkeiten, ihrem Potenzial und ihren Jobaussichten. Jede Aufnahme beinhaltet Beratung.
–Unterstützung bei der Arbeitssuche: Am Anfang dieser Maßnahme wird ein maßgeschneidertes Programm angeboten. Enthalten sind unter anderem die Vorbereitung von Transferunterlagen, intensives Bewerbungstraining, die Organisation von Jobmärkten und intensive Kontaktaufnahmen mit Arbeitgebern.
–Mobilitätsbörse: Diese Maßnahme umfasst eine flexible Börse für Arbeitssuchende und Arbeitgeber mit befristeten Stellen. Regionale Mobilitätsbörsen speziell für ehemalige Beschäftige aus dem Bankensektor werden eingerichtet. Mit dieser Maßnahme wird den (umgeschulten) Arbeitskräften Arbeitserfahrung vermittelt und ihnen wird dabei geholfen, sich bei neuen Arbeitgebern vorzustellen.
–Unternehmertum: Förderung, Schulung und Betreuung: Manche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit ihren Fertigkeiten und Erfahrungen ein eigenes Unternehmen gründen. Im Rahmen dieser Maßnahmen erhalten sie Schulungen und Betreuung, indem ihre Kenntnisse weiterentwickelt werden, ein nachhaltiger Geschäftsplan erstellt wird und ihnen Hilfestellung bei rechtlichen Verfahren geleistet wird.
–Schulung und Umschulung: Mit dieser Maßnahme werden Schulungen, Umschulungen und andere Bildungsangebote durchgeführt, sowohl für den Einzelhandel als auch für neue Berufsprofile wie Verkehr, IT oder technische Berufe.
–Hilfe bei Outplacement: Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Berufsorientierung, Berufsberatung und Kompetenztraining angeboten.
–Zulage für die Förderung des Unternehmertums: Mit dieser Maßnahme werden die Investitionskosten bezuschusst, wenn die Teilnehmer die notwendigen Fertigkeiten erlangen und einen nachhaltigen Geschäftsplan vorlegen können.
29.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.
30.Die niederländischen Behörden legten die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für die betreffenden Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.
Veranschlagte Haushaltsmittel
31.Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 1 987 500 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 908 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 79 500 EUR veranschlagt werden.
32.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 1 192 500 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.
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Maßnahmen
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Geschätzte Teilnehmerzahl
|
Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in*
(in EUR)
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Geschätzte Gesamtkosten
(in EUR)
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Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)
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Aufnahme (Intake)
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250
|
1 152
|
288 000
|
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Unterstützung bei der Arbeitssuche (Trajectbegeleiding reintegratie)
|
450
|
900
|
405 000
|
|
Mobilitätsbörse (Mobiliteitspool)
|
175
|
3 200
|
560 000
|
|
Unternehmertum: Förderung, Schulung und Betreuung (Promotie, cursussen en begeleiding ondernemerschap)
|
20
|
2 000
|
40 000
|
|
Schulung und Umschulung (Scholing en cursussen)
|
75
|
3 500
|
262 500
|
|
Hilfe bei Outplacement (Outplacement begeleiding)
|
35
|
1 500
|
52 500
|
|
Zulage für die Förderung des Unternehmertums (Toelage ondernemerschap)
|
20
|
15 000
|
300 000
|
|
Zwischensumme (a):
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
1 908 000
|
|
|
|
(100 %)
|
|
Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)
|
|
|
0
|
0
|
0
|
|
Zwischensumme (b):
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
0
|
|
|
|
(100 %)
|
|
Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung
|
|
1. Vorbereitungsmaßnahmen
|
–
|
0
|
|
2. Verwaltung
|
–
|
19 875
|
|
3. Information und Werbung
|
–
|
39 750
|
|
4. Kontrolle und Berichterstattung
|
–
|
19 875
|
|
Zwischensumme (c):
Prozentsatz der Gesamtkosten:
|
–
|
79 500
|
|
|
|
(4 %)
|
|
Gesamtkosten (a + b + c):
|
–
|
1 987 500
|
|
EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)
|
–
|
1 192 500
|
*: Zahlen gerundet
33.Die Niederlande bestätigten, dass die Kosten für Investitionen in die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, in Unternehmensgründungen oder Übernahmen eines Unternehmens durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigtem nicht übersteigen werden.
Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen
34.Die niederländischen Behörden leiteten am 1. Januar 2018 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der Begünstigten ein. Die Ausgaben für die Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 23. Februar 2020 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.
35.Den niederländischen Behörden entstanden ab dem 1. Oktober 2017 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 23. August 2020 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.
Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen
36.Die nationale Vor- oder Kofinanzierung erfolgt mit den Mitteln der Arbeitnehmerversicherung (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV), der Provinzen, von Bildungsfonds und der Sozialpartner.
37.Die niederländischen Behörden bestätigten, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.
Verfahren für die Anhörung der Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
38.Die Niederlande gaben an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in enger Absprache mit Interessenträgern und Sozialpartner ausgearbeitet wurde, wie der Niederländischen Bankenvereinigung (Nederlandse Vereniging van Banken, NVB), dem Niederländischen Gewerkschaftsbund (Federatie Nederlandse Vakbeweging, FNV) und dem Nationalen christlichen Gewerkschaftsbund (Christelijk Nationaal Vakverbond, CNV), vor allem im Hinblick auf den Entwurf des angebotenen koordinierten Dienstleistungspakets. Die Sozialpartner werden außerdem am Lenkungsausschuss beteiligt sein, der zur Koordinierung aller Arbeitsmarktmaßnahmen eingerichtet wird.
39.Zu den Vorbereitungsmaßnahmen zählten auch Treffen mit Branchenvertretern, der Gemeinde Leeuwarden und den drei Provinzen. Die betroffenen Partner (Sozialpartner, Vertreter des Bankensektors) analysierten zusammen mit der UWV Art und Umfang des Problems. Es wurde ein Plan ausgearbeitet, wie die entlassenen Arbeitskräfte ihre Chancen auf Wiedereinstellung erhöhen können.
Verwaltungs- und Kontrollsysteme
40.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen ausgewiesen sind. Die Struktur ist dieselbe wie für den ESF. Die Kosten für die Tätigkeiten sind in die Gesamtprojektkosten bereits eingeflossen. Die Niederlande haben die Kommission darüber informiert, dass die Verwaltung von der für die politische Umsetzung zuständigen Sektion (Uitvoering Van Beleid) der Abteilung Dienstleistung, Zusammenarbeit und Umsetzung (SVZ; Ministerium für Soziales und Beschäftigung) übernommen wird.
41.Die Finanzkontrolle fällt dem Generaldirektor des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) des Ministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik als Bescheinigungsbehörde zu. Der zentrale Auditdienst (Finanzministerium) fungiert als unabhängige Prüfbehörde.
42.Im Hinblick auf die internen Kontroll- und Rechnungsführungssysteme ist die Provinzregierung Drente verpflichtet, für Prüfungen überprüfbare Verwaltungsaufzeichnungen aufzubewahren.
Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats
43.Die niederländischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:
–Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.
–Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.
–Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.
–Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.
–Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Haushaltsvorschlag
44.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
45.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 192 500 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.
46.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.
Verwandte Rechtsakte
47.Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Übertragung von 1 192 500 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.
48.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
infolge eines Antrags der Niederlande – EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere auf Nummer 13,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hat zum Ziel, Arbeitnehmer/innen und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden bzw. ihre Tätigkeit einstellen mussten, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.
(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
(3)Am 23. Februar 2018 reichten die Niederlande einen Antrag auf EGF-Mittel wegen Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige der Europäischen Gemeinschaft („NACE“) in Revision 2 Abteilung 64 („Erbringung von Finanzdienstleistungen“) eingestuften Wirtschaftszweig in den Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) der Ebene 2 NL12 Friesland, NL13 Drenthe und NL21 Overijssel in den Niederlanden ein. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF, wie in Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 dargelegt.
(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 192 500 EUR für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann.
(5)Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 192 500 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum des Erlasses].
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident