28.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 429/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9122 — TCCC/Costa)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 429/06)

1.   

Am 20. November 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

The Coca-Cola Company („TCCC“, Vereinigte Staaten von Amerika),

Costa Limited („Costa“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von der Whitbread Group plc.

TCCC übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Costa.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   TCCC: weltweite Lizenzvergabe für Marken und verschiedene Warenzeichen für folgende Zwecke: Vermarktung und Verkauf von alkoholfreien handelsüblichen Getränken, Verkauf von Sirupen und Konzentraten an zugelassene Weiterverkäufer (die diese in Flaschen oder Dosen abfüllen oder für Trinkbrunnen anbieten) sowie Herstellung und Verkauf von Fertiggetränken;

—   Costa: Betrieb von Kaffeehäusern als eigene oder im Franchise-System geführte Verkaufsstellen in einer begrenzten Zahl von EU-Mitgliedstaaten, Großhandel mit abgepacktem, geröstetem und gemahlenem Kaffee, Betrieb von Heißgetränkeautomaten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9122 — TCCC/Costa

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).