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5.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 359/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9099 — Jin Jiang/Radisson)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 359/06)
1.
Am 28. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Jin Jiang International Holdings Co., Ltd. („Jin Jiang“, China), ein staatliches Unternehmen, |
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Radisson Holdings, Inc. (USA) und Radisson Hospitality AB (Schweden) (zusammen „Radisson“). |
Jin Jiang übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Radisson.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Jin Jiang ist eine im Hotel- und Tourismusgewerbe tätige Gruppe, die Hotels in China und weltweit entwickelt und verwaltet. Das Unternehmen betreibt zahlreiche Hotels der Marken J.Hotel, Jin Jiang, Metropolo und Jin Jiang Inn sowie die zur Groupe du Louvre, zur Plateno Group und zur Vienna Hotel Group gehörenden Hotelmarken. |
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Radisson betreibt eine Reihe von Hotelmarken und legt dabei seinen Schwerpunkt auf das Luxussegment sowie die gehobene Oberklasse, die Oberklasse und die gehobene Mittelklasse. Im EWR sind dies u. a. folgende Marken: Radisson Collection, Radisson Blu, Radisson, Radisson Red, Park Plaza und Park Inn by Radisson. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9099 — Jin Jiang/Radisson
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).