29.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9088 — Fricke Holding/Jungheinrich/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 391/04)

1.   

Am 19. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Fricke Holding GmbH („Fricke Holding“, Deutschland),

Jungheinrich AG („Jungheinrich“, Deutschland),

ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen (Deutschland).

Fricke Holding und Jungheinrich übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Fricke Holding: Handel mit Landmaschinen, Gartentechnik, Nutzfahrzeugen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; Sortimentsgroßhandel mit Ersatzteilen für Landmaschinen, Gartengeräte, Baugeräte sowie schwere Nutzfahrzeuge;

—   Jungheinrich: Intralogistik, einschließlich Entwicklung, Produktion und Verkauf von neuen Flurförderzeugen, Aufarbeitung und Verkauf von gebrauchten Flurförderzeugen, Vermietung von neuen und gebrauchten Flurförderzeugen, und Vertrieb weiterer Logistikprodukte und Logistikdienstleistungen sowie das Wartungs-, Reparatur- und Ersatzteilgeschäft;

—   das Gemeinschaftsunternehmen: (Voll-)Sortimentsgroßhandels mit Ersatzteilen für Flurförderzeuge.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9088 — Fricke Holding/Jungheinrich/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.