10.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 444/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9085 — Dr. August Oetker/Coop-Gruppe/F&B — Food and Beverage Services)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 444/11)

1.   

Am 27. November 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Dr. August Oetker KG („Oetker-Gruppe“, Deutschland),

Coop-Gruppe Genossenschaft („Coop-Gruppe“, Schweiz), mittels ihrer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG („Transgourmet“, Deutschland),

F&B — Food and Beverage Services GmbH („F&B“, Deutschland), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Transgourmet.

Oetker-Gruppe übernimmt mittels ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs-GmbH (Deutschland) im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von F&B.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen von Transgourmet.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Oetker-Gruppe ist über ihre Tochtergesellschaften unter anderem in der Herstellung und dem Vertrieb von Bier, Wein, Sekt und alkoholfreien Getränken tätig.

Coop-Gruppe ist ein Detailhandels- und Großhandelsunternehmen.

F&B ist über eine Beteiligung an der Team Beverage AG im Getränkevertrieb tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9085 — Dr. August Oetker/Coop-Gruppe/F&B — Food and Beverage Services

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.