20.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 255/19 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9022 — Watling Street Capital Partners/Sisaho International)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 255/08)
1.
Am 13. Juli 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Watling Street Capital Partners LLP („Watling Street“, Vereinigtes Königreich); |
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Sisaho International SAS („Sisaho“, Frankreich). |
Watling Street übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Sisaho.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Wertpapieren.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Watling Street: Dienstleistungen im Bereich des Eigenkapitals und der Fondsverwaltung
— Sisaho: Versicherungsvermittlung und -beratung, Versicherungsvertragsverwaltung und Dienstleistungen des Unternehmensrisikomanagements.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9022 — Watling Street Capital Partners/Sisaho International
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E- Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.