7.8.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9010 — JAB/Pret A Manger)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 277/08)

1.   

Am 31. Juli 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

JAB Holdings B.V., kontrolliert von der JAB Holding Company S.à r.l. („JAB“, Luxemburg),

PAM Group Limited („Pret“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert durch von Bridgepoint Advisers Limited verwaltete Fonds.

JAB übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Pret.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

JAB hält Anteile an Tee-Marken, Kaffeemarken (z. B. Jacobs, Douwe Egberts und Tassimo) und an Unternehmen, die Backwaren, Kaffee, nichtalkoholische Getränke und Donuts vertreiben. JAB verfügt über Kontrollbeteiligungen an folgenden Unternehmen, die im EWR im Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandel tätig sind: Krispy Kreme Doughnuts, Espresso House, Baresso, Balzac Coffee, Coffee Company und 12oz Coffee Joint. Zudem ist JAB im gesamten EWR im Großhandel mit Kaffee und anderen Heißgetränken tätig.

Pret ist ein Lebensmittel- und Getränkeeinzelhändler mit einer großen Angebotspalette, die unter anderem Sandwiches, warme Mahlzeiten, Salate, Suppen, Backwaren, Snacks, Frischobst, Säfte und Bio-Kaffee einschließt. Pret hat Verkaufsstellen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Dänemark, den Niederlanden und außerhalb des EWR.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9010 — JAB/Pret A Manger

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).