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2.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 353/2 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8989 — Sony/EMI Music Publishing)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 353/02)
1.
Am 21. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Sony Corporation of America („Sony“, Vereinigte Staaten), Teil der Sony-Gruppe, |
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EMI Music Publishing („EMI MP“, Vereinigtes Königreich). |
Sony übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von EMI MP.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Sony: US-amerikanische Tochtergesellschaft der japanischen Sony Corporation, die unmittelbar und über ihre Tochtergesellschaften weltweit in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig ist, darunter Elektronikerzeugnisse, Spiele, Unterhaltungsdienstleistungen (Kinofilme, Fernsehprogramme, Musikaufnahmen und Musikverlagsgeschäft) sowie Finanzdienstleistungen,
— EMI MP: Musikverlag, der von Sony und Mubadala gemeinsam kontrolliert wird und dessen Katalog seit 2012 von Sony/ATV Music Publishing („Sony/ATV“) verwaltet wird.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8989 — Sony/EMI Music Publishing
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).