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21.8.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 295/3 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8981 — IFF/Frutarom)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 295/03)
1.
Am 10. August 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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International Flavors & Fragrances Inc. („IFF“) (USA), |
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Frutarom Industries Ltd. („Frutarom“) (Israel). |
IFF übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Frutarom. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— IFF: Entwicklung, Schaffung und Verkauf von Aromen und Duftstoffen, die in der Konsumgüterindustrie, z. B. in Lebensmitteln und Getränken sowie in Körperpflege- und Haushaltsprodukten, zum Einsatz kommen;
— Frutarom: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Geschmacks- und Gesundheitsprodukten, beispielsweise Aromen, Feinzutaten, pharmazeutische/nutrazeutische Produkte, Kosmetika und Körperpflegemittel, die unter anderem in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in der pharmazeutischen Industrie und in der Kosmetikindustrie eingesetzt werden.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8981 — IFF/Frutarom
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).