25.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 220/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8968 — H.I.G. Capital/INEOS (Baleycourt business and ICT business))

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 220/05)

1.   

Am 18. Juni 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

H.I.G. Capital LLC („H.I.G. Capital“, Vereinigte Staaten),

Valtris Specialty Chemicals Limited („Valtris“, Vereinigtes Königreich),

INEOS Enterprises France SAS (Frankreich), INEOS Champlor SAS (Frankreich) und bestimmte von der Gesellschaft INEOS Enterprises Group Limited (IEGL) gehaltene Vermögenswerte (zusammen „Baleycourt-Sparte“) und

INEOS ChloroToluenes Limited („ICT-Sparte“, Vereinigtes Königreich).

H.I.G. Capital erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Baleycourt-Sparte und der ICT-Sparte.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

H.I.G. Capital ist eine weltweit aktive Private-Equity- und Alternative-Asset-Investmentgesellschaft. Über ihre Portfoliogesellschaft Valtris ist sie in der Herstellung und im Vertrieb von Spezialchemikalien, vor allem Polymeradditiven, tätig.

Die Baleycourt-Sparte ist in der Herstellung und im Vertrieb von Biodiesel, Speiseölen und ihren Nebenprodukten sowie von Estern, einer Weichmacherart, tätig.

Die ICT-Sparte ist in der Herstellung und im Vertrieb von chlorierten Toluolderivaten und verwandten chemischen Zwischenprodukten tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8968 — H.I.G. Capital/INEOS (Baleycourt business and ICT business)

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.