19.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 214/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8937 — Advent International/Zentiva)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 214/10)

1.   

Am 8. Juni 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Advent International Corporation („Advent“, USA),

Zentiva-Gruppe, einschließlich der Unternehmen Zentiva Pharma GmbH (Deutschland), Winthrop Arzneimittel GmbH (Deutschland), Winthrop Pharmaceuticals UK Ltd (Vereinigtes Königreich), Zentiva France (Frankreich), Zentiva Polska sp. z o.o. (Polen), Zentiva S.A. (Rumänien), Zentiva, a.s. (Slowakei), Zentiva International, a.s. (Slowakei), Zentiva Group, a.s. (Tschechische Republik), Zentiva, k.s. (Tschechische Republik), Zentiva Portugal, Lda (Portugal), Zentiva Italia S.r.l. (Italien), Zentiva GmbH (Österreich), Helvepharm AG (Schweiz) und Zentiva HU Kft (Ungarn) (zusammen „Zentiva“), derzeit kontrolliert von Sanofi.

Advent übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über Zentiva.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Advent: weltweit tätige Private-Equity-Gesellschaft, die schwerpunktmäßig in folgenden Branchen investiert: Unternehmens- und Finanzdienstleistungen, Gesundheit, Industrie, Einzelhandel, Verbraucher und Freizeit sowie Technologie, Medien und Telekommunikation,

—   Zentiva: Unternehmensgruppe der Pharmabranche, die sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung generischer Arzneimittel in erster Linie in Europa spezialisiert hat.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8937 — Advent International/Zentiva

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax: +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.