4.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8927 — Sumitomo Corporation/Sumitomo Mitsui Financial Group/Sumitomo Mitsui Finance and Leasing Company)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 189/06)

1.   

Am 24. Mai 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Sumitomo Corporation („SC“, Japan),

Sumitomo Mitsui Financial Group, Inc. („FG“, Japan),

Sumitomo Mitsui Finance and Leasing Company, Limited („FL“, Japan), ein bereits existierendes Gemeinschaftsunternehmen von FG und SC, das unter der alleinigen Kontrolle von FG steht.

SC und FG übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über FL und seine hundertprozentige Tochtergesellschaft SMFL Capital Co. Limited („FLC“), mit Ausnahme der Versicherungs- und der Kfz-Leasingsparte von FLC, die auf ein von SC kontrolliertes Unternehmen übertragen wird.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   SC: ein börsennotiertes integriertes japanisches Handels- und Investmentunternehmen mit Sitz in Tokio, das in verschiedenen Branchen tätig ist, unter anderem Handel mit Metallprodukten, Transport, Medien, mineralische Rohstoffe, Energie, Chemikalien und Elektronik,

—   FG: ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Tokio, das eine breite Palette von Finanzdienstleistungen anbietet, darunter Dienstleistungen in den Bereichen Privat- und Firmenkundengeschäft, Investmentbanking, Verbraucherkredite, Kreditkarten, Leasing, Vermittlung sowie Finanzanalyse und Beratung,

—   FL: ein bereits bestehendes Gemeinschaftsunternehmen von SC und FG mit Sitz in Tokio, das vor allem Dienstleistungen in den Bereichen allgemeines Leasing, Darlehen, Factoring, Flugzeugleasing und Kfz-Leasing erbringt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8927 — Sumitomo Corporation/Sumitomo Mitsui Financial Group/Sumitomo Mitsui Finance and Leasing Company

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail-Adresse: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.