7.8.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 277/20 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8879 — JERA Trading/LNG Optimisation)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 277/07)
1.
Am 31. Juli 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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JERA Trading Pte. Ltd. („JERA Trading“, Singapur), gemeinsam kontrolliert von Jera Co., Inc. („JERA“, Japan) und EDF Trading Limited („EDFT“, Vereinigtes Königreich), |
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LNG Optimisation (Vereinigtes Königreich), Teil des Unternehmens EDFT, seinerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Electricité de France SA („EDF“, Frankreich). |
JERA Trading übernimmt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über das Flüssigerdgashandels- und -optimierungsgeschäft von EDFT („LNG Optimisation“).
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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JERA Trading ist im Kohle- und Frachthandels- und -optimierungsgeschäft sowohl mit physischer Kohle als auch mit Finanzprodukten tätig. Kontrolliert wird es gemeinsam von JERA, das im Bereich des Ankaufs von Flüssigerdgas und anderer Rohstoffe für seine Muttergesellschaften Tepco Fuel & Power, Inc. und Chubu Electric Power Co., Inc. — beides japanische Versorgungsunternehmen — tätig ist, und von EDFT, einem Unternehmen, das auf dem Großhandelsmarkt mit Flüssigerdgas und anderen Rohstoffen handelt und Vermögenswerte für seine Muttergesellschaft EDF optimiert. |
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LNG Optimisation ist im Handels- und Optimierungsgeschäft von Flüssigerdgas tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8879 — JERA Trading/LNG Optimisation
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).