9.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8836 — 3i/Sits)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 90/06)

1.

Am 1. März 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

3i Group Plc (Vereinigtes Königreich),

Crown Bidco BV, kontrolliert von 3i Group Plc,

Sits Holding BV (Niederlande)

3i Group Plc (3i) wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und durch Crown Bidco BV die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Sits Holding BV (Sits) erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   3i: Anlageverwaltung mit den Schwerpunkten mittelständische Private Equity- und Infrastrukturprojekte. 3i investiert in drei Kernbereiche: Unternehmens- und Technologiedienstleistungen, Konsumenten und Industrie.

—   Crown Bidco BV: Eine eigens für dieses Rechtsgeschäft gegründete Zweckgesellschaft

—   Sits: Herstellung (unter der Bezeichnung Royal Sanders) von Körperpflegemitteln wie: Bade- und Duschprodukten, Hautpflegemitteln, Deodorants und Parfums. Das Unternehmen produziert vor allem für den Einzelhandel und für Markeninhaber. Ferner ist es Eigentümer eines Portfolios von Pflegemitteln aus dem Markensektor, zu denen van Gils, Sanicur und Odorex gehören.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Fall für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage kommt.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8836 — 3i/Sits

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail:

COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax

+32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.