30.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 33/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8777 — Votorantim/CPPIB/VTRM Energia Participações/Ventos do Araripe III)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 33/11)

1.

Am 19. Januar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Votorantim (Brasilien),

Canada Pension Plan Investment Board (CPPIB) (Kanada).

Votorantim und CPPIB übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über mehrere Windparkbetreiber in Brasilien.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Votorantim ist u. a. in den Bereichen Zement und Beton, Bergbau und Metallurgie (Aluminium, Stahl, Nickel und Zink), Zellstoff und Papier, Orangensaftkonzentrat, Spezialchemikalien und Eigenerzeugung von Strom sowie im Finanzsektor tätig.

CPPIB ist eine professionelle Vermögensverwaltungsgesellschaft, die die Mittel der kanadischen Rentenversicherung „Canada Pension Plan“ (CPP) anlegt. Um ein diversifiziertes Portfolio von Vermögenswerten aufzubauen, investiert CPPIB in Aktien, private Beteiligungen, Immobilien, Infrastruktur und festverzinsliche Finanzinstrumente.

VTRM Energia Participações betreibt Windparks in Brasilien.

Ventos do Araripe III betreibt Windparks in Brasilien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8777 — Votorantim/CPPIB/VTRM Energia Participações/Ventos do Araripe III

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.