30.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 33/22


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8755 — PAI/bcIMC/Refresco)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 33/12)

1.

Am 23. Januar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

PAI Partners SAS („PAI“, Frankreich) ist eine unabhängige Private-Equity-Gesellschaft, die spezielle Private-Equity-Fonds verwaltet und berät;

British Columbia Investment Management Corporation („bcIMC“, Kanada) ist ein kanadischer institutioneller Anleger;

Refresco Group NV („Refresco“, Niederlande) ist eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht.

PAI und bcIMC übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Refresco.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 25. Oktober 2017 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   PAI: Verwaltung und Beratung dedizierter Private-Equity-Fonds, die in fünf Kernbereichen tätige Unternehmen kontrollieren: Unternehmensdienstleistungen (z. B. audiovisuelle technische Dienstleistungen, IT-Dienste, Vermietung von leichtem Gerät, Bodenabfertigungsdienste), Lebensmittel & Verbrauchsgüter (z. B. geräucherter Fisch, Foie gras und Aufstriche; Kekse und Snacks; Speiseeis; Kaffeemaschinen; Brillen), Industrie (z. B. Baustoff-, Verpackungs-, Automobil- und Chemieindustrie), Gesundheitswesen und Einzelhandel & Vertrieb (z. B. Bekleidung, Kfz-Schnellreparaturwerkstätten, Duty-free-Shops);

—   bcIMC: Investitionen für Kunden aus dem öffentlichen Sektor in festverzinsliche Anlagen, Hypotheken, Beteiligungen an Börsenunternehmen und private Beteiligungen, Immobilien, Infrastruktur und erneuerbare Ressourcen;

—   Refresco: Herstellung von Fruchtsäften, alkoholfreien Getränken und Mineralwasser. Refresco füllt zudem Bier, Cider und einige alkoholische Mischgetränke in Dosen und einige kohlensäurehaltige alkoholische Getränke in PET-Verpackungen ein.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8755 — PAI/bcIMC/Refresco

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.