9.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8694 — Hochtief/Abertis)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 6/04)
1. |
Am 22. Dezember 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
Hochtief erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über Abertis. Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 18. Oktober 2017 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Hochtief: Bau, Konzessionen, Immobilien, Gebäudeverwaltung, Contract Mining, Engineering und damit verbundene Dienstleistungen. Im EWR ist Hochtief in der Tschechischen Republik, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Polen, Spanien und im Vereinigten Königreich tätig. — Abertis: Konzessionen für gebührenpflichtige Autobahnen und Dienstleistungen im Bereich Mobilitäts- und Telekommunikationsinfrastrukturen. Im EWR ist Abertis in Spanien, Frankreich und, in geringerem Maße, in Italien tätig. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8694 — Hochtief/Abertis Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).