Brüssel, den 7.12.2018

COM(2018) 846 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

2. Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels 2018-2022


2. Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels 2018-2022

Einleitung

Der illegale Tabakhandel bereitet der EU und den Mitgliedstaaten schon seit geraumer Zeit große Sorge wegen seiner Auswirkungen auf die Steuereinnahmen, die Gesundheit und die Sicherheit. Um gegen ihn vorzugehen, hat die EU vor fünf Jahren eine umfassende Strategie 1 angenommen. Parallel dazu hat die Kommission einen ersten Aktionsplan 2 aufgestellt, der in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Im Mai 2017 hat die Kommission einen Fortschrittsbericht 3 über die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans vorgelegt. Darin wurde im Wesentlichen festgestellt, dass der illegale Tabakhandel trotz der zahlreichen seit 2013 ergriffenen Maßnahmen nach wie vor eine unverändert große Herausforderung darstellt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten kommen daher nicht umhin, weiterhin entschlossen gegen die vom illegalen Tabakhandel und seinen wechselnden Mustern ausgehende Bedrohung vorzugehen. Diesbezüglich ist die Strategie von 2013 mit ihrer Kombination aus strengen legislativen Maßnahmen, robusten Strafverfolgungsmaßnahmen und einer verbesserten Zusammenarbeit auf nationaler, internationaler und EU-Ebene weiterhin relevant. Die Kommission hat seinerzeit festgelegt, dass sie die Überprüfung der bestehenden Strategie auf Grundlage der vorgelegten Analyse und weiterer Gespräche mit den Interessenträgern abschließen und dann im Jahr 2018 über geeignete Folgemaßnahmen entscheiden würde.

Der Fortschrittsbericht wurde durch Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2017 gestützt, in denen unter anderem vorrangige Bereiche für weitere Arbeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorgesehen wurden. Parallel dazu hat die Kommission ihre technischen Gespräche mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Sachverständigengruppen und der betreffenden Arbeitsgruppen des Rates fortgeführt. Zudem wurden die Interessenträger im Rahmen einer am 23. März 2018 veranstalteten öffentlichen Konferenz über die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels aus Sicht der Interessenträger konsultiert, die die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss organisierte. Die Konferenzteilnehmer vertraten ein breites Spektrum von Regierungs-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Hochschulinteressen.

Das Europäische Parlament hat wiederholt seine große Besorgnis über den illegalen Tabakhandel und insbesondere den Handel mit markenlosen Zigaretten („illicit whites“) zum Ausdruck gebracht 4 , zuletzt in seiner Entschließung vom 9. April 2018 zum Jahresbericht 2016 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung 5 . Dieser Bericht steht weitgehend im Einklang mit der zuvor angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments vom März 2016 zum Tabakabkommen (PMI-Abkommen) 6 , in der insbesondere ein Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit derartigen Erzeugnissen gefordert wurde.

Die Konsultation der Interessenträger hat ergeben, dass die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels weiterhin ein gemeinsames Anliegen vieler Interessenträger ist und die im Fortschrittsbericht der Kommission von 2017 angesprochenen Herausforderungen für relevant befunden werden.

2. Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels 2018-2022

Im Lichte der eingegangenen Beiträge und angesichts der Hartnäckigkeit des durch den illegalen Tabakhandel aufgeworfenen Problems hat die Kommission beschlossen, einen neuen Aktionsplan aufzustellen. Dieser baut auf den Ergebnissen der Analyse der Strategie von 2013 auf und sorgt für Kontinuität, indem er den Schwerpunkt weiterhin auf das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs („FCTC-Protokoll“) 7 auf globaler Ebene und auf die erfolgreiche Umsetzung des neuen Rückverfolgbarkeitssystems der EU für Tabakerzeugnisse 8 auf EU-Ebene legt. Diese beiden Schwerpunkte sollen weiterhin die zentralen Elemente des langfristigen politischen Vorgehens der EU sein. Wie schon sein Vorgänger sieht auch der zweite Aktionsplan sowohl politische Maßnahmen als auch operative Strafverfolgungsmaßnahmen vor, denn nur bei einer Kombination dieser Maßnahmen besteht die Möglichkeit, den illegalen Tabakhandel nachhaltig zu verringern.

Auf der Grundlage der neuen analytischen Erkenntnisse, die im Fortschrittsbericht von 2017 vorgestellt wurden, soll der 2. Aktionsplan zugleich bestimmte Aspekte der EU-Strategie weiter verstärken. So geht er das Problem des illegalen Tabakhandels insbesondere systematischer aus der Marktperspektive an, wobei er sich auf die Erkenntnis stützt, dass (beispielsweise bei Zigaretten) ein Schwarzmarkt nur existiert, weil es für derartige Erzeugnisse Käufer und Verkäufer gibt. Diesbezüglich umfasst dieser Aktionsplan eine Reihe von Initiativen, durch die das Angebot an oder die Nachfrage nach illegalen Tabakerzeugnissen gedrosselt werden soll.

Konkret sieht der 2. Aktionsplan folgende systematische Maßnahmen vor:

§vollständige Nutzung der Möglichkeiten, die das neue, am 25. September 2018 in Kraft getretene FCTC-Protokoll als globales Instrument und Forum für die Verringerung des illegalen Tabakhandels bietet, durch Einnehmen einer Führungsrolle bei seiner Umsetzung,

§Einbindung wichtiger Quellen- und Transitländer über die verschiedenen der EU zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen für eine Zusammenarbeit in Maßnahmen zur Begrenzung der Menge der alltäglich an den EU-Grenzen ankommenden illegalen Tabakerzeugnisse,

§Konzentration auf einige der wichtigsten Rohstoffe, die für die illegale Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendet werden (u.a. Rohtabak und Zigarettenfilter, aber auch Herstellungs- und Verpackungsausrüstung), und

§Aufklärung der Verbraucher über die mit dem Kauf illegaler Tabakerzeugnisse verbundenen Gefahren und den direkten Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität als Mittel zur Nachfragedrosselung.

Da der illegale Tabakhandel ein gleichermaßen undurchsichtiges wie sich ständig weiterentwickelndes Problem ist, sieht dieser Aktionsplan zudem vor, auch weiterhin auf die Erhebung sachdienlicher Informationen und deren Analyse zu setzen, um auf dieser Grundlage wirksame politische und operative Maßnahmen ergreifen zu können.

Viele im Aktionsplan von 2013 und in dieser Mitteilung genannte Maßnahmen zielen unmittelbar und oftmals schwerpunktmäßig auf das Vorgehen gegen markenlose Zigaretten ab. Dies veranschaulicht das folgende Beispiel: Bei vielen Erzeugnissen, die in der EU als markenlose Zigaretten betrachtet werden, handelt es sich um Erzeugnisse, die in ihren Ursprungsländern legal hergestellt werden. Wenn diese Ursprungsländer das FCTC-Protokoll in allen Punkten umsetzen würden (also insbesondere das vorgesehene Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem), würde das Angebot an markenlosen Zigaretten auf dem EU-Markt bereits erheblich reduziert. Zudem ließe sich der Handel mit markenlosen Zigaretten durch geeignete operative Maßnahmen und Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage erheblich verringern.

Überprüfung und Überwachung

Dieser zweite Aktionsplan, der fünf Jahre nach der Vorstellung der umfassenden Strategie für verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels und des diese begleitenden ersten Aktionsplans vorgestellt wird, gründet sich auf den ersten, im Mai 2017 veröffentlichten Fortschrittsbericht zu den einschlägigen Maßnahmen und ist für einen ähnlich langen Zeitraum konzipiert.

Die Kommission wird die Umsetzung dieses Aktionsplans und die weitere Entwicklung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen überwachen und den Mitgliedstaaten weiterhin alljährlich über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

(1)

COM(2013) 324 final vom 6. Juni 2013.

(2)

SWD(2013) 193 final vom 6. Juni 2013.

(3)

COM(2017) 235 final vom 12. Mai 2017.

(4)

Diese „Marken“ sind nicht mit den etablierten Herstellern verbunden, und in der Regel besteht für sie auch kein EU-weites Vertriebsnetz. Derartige Erzeugnisse werden überwiegend außerhalb der EU hergestellt. Für einen Überblick über die wichtigsten Kategorien illegaler Tabakerzeugnisse siehe die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD (2016) 44 final vom 24.2.2016, S. 11-12.

(5)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. April 2018 (2017/2216(INI)).

(6)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2016 (2016/2555(RSP)).

(7)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:22016A1001(01)&from=DE

(8)

Das Rückverfolgbarkeitssystem der EU ist das erste regionale System seiner Art. Es gilt für alle in der EU hergestellten Tabakerzeugnisse sowie für alle außerhalb der EU hergestellten Tabakerzeugnisse, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Es ermöglicht die Überwachung des aktuellen Standorts eines gegebenen Erzeugnisses innerhalb der Versorgungskette, die zeitliche und örtliche Erfassung aller seiner weiteren Bewegungen (Verfolgung) sowie die Ermittlung seiner vorherigen Standorte bis hin zu seinem Ursprung (Rückverfolgung). Bezüglich der Überarbeitung der Richtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen siehe

https://ec.europa.eu/health/tobacco/tracking_tracing_system_en


Brüssel, den 7.12.2018

COM(2018) 846 final

ANHANG

der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

2. Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels 2018-2022


ANHANG

2. Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels 2018-2022

Punkt

Bezeichnung

Beschreibung

Maßnahme

Zeitlicher Rahmen

Zuständig

A

Einbindung wichtiger Quellen- und Transitländer

A.1

Multilaterale Beziehungen - FCTC-Protokoll

A.1.1

Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC-Protokoll) als wirksames Instrument der globalen Ordnungspolitik

Förderung der Ratifizierung und der Umsetzung des FCTC-Protokolls in den betroffenen Drittländern, vor allem in der Nachbarschaft der EU (d. h. insbesondere in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern sowie in Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik), u.a. mittels der mit den betroffenen Ländern vereinbarten institutionellen Rahmen der EU

Gezieltes gemeinsames Vorgehen mit betroffenen Ländern

Fortlaufend

Kommission

EAD

A.1.2

Unterstützung bei der Umsetzung des FCTC-Protokolls

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des FCTC-Protokolls im Rahmen einer speziellen Projektgruppe für Mitgliedstaaten

Leitdokumente

2019

Kommission

A.1.3

internationale Zentralstelle für den Informationsaustausch (GISFP)

Übernahme einer führenden Rolle in der Arbeitsgruppe „Verfolgungs- und Rückverfolgungssysteme“, die auf der ersten Konferenz der Vertragsparteien (Genf, 8.-10. Oktober 2018) eingesetzt wurde und in enger Zusammenarbeit mit dem FCTC-Sekretariat erörtern soll, wie eine effiziente und wirksame internationale Zentralstelle für den Informationsaustausch eingerichtet werden kann (Artikel 8 des FCTC-Protokolls)

Beitrag zu einem auf der zweiten Konferenz der Vertragsparteien des FCTC-Protokolls vorzulegenden Bericht

2020

Kommission

A.1.4

Rückgriff auf neue Rechtsinstrumente für die internationale Zusammenarbeit

Aktiver Beitrag zur Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit und Unterstützung“, die auf der ersten Konferenz der Vertragsparteien (Genf, 8.-10. Oktober 2018) eingesetzt wurde und analysieren soll, wie die neuen Rechtsinstrumente (beispielsweise für den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung) nach Teil V des FCTC-Protokolls umgesetzt werden können

Beitrag zu einem auf der zweiten Konferenz der Vertragsparteien des FCTC-Protokolls vorzulegenden Bericht

2020

Kommission

Mitgliedstaaten

A.1.5

Beförderung von Maschinen für die Herstellung und Verpackung von Tabak

Machbarkeitsstudie über die Entwicklung eines Systems für die bessere Kontrolle der innergemeinschaftlichen Beförderung von für die Herstellung und Verpackung von Tabak verwendeten Maschinen (Artikel 6 des FCTC-Protokolls)

Machbarkeits-studie

2019

Kommission

A.1.6

Verbot der Vermischung von Tabakerzeugnissen mit tabakfremden Erzeugnissen in einem Container in EU-Freizonen

Vorlage eines Vorschlages für ein Verbot der Vermischung von Tabakerzeugnissen mit tabakfremden Erzeugnissen in einem Container in EU-Freizonen (Artikel 12 Absatz 2 des FCTC-Protokolls)

Vorlage eines Legislativvor-schlags

2021

Kommission

A.1.7

Unterstützung des FCTC-Sekretariats

Unterstützung des FCTC-Sekretariats mit Expertenwissen und mit materieller Hilfe zwecks Unterstützung der Vertragsparteien bei der Umsetzung des FCTC-Protokolls

Technische Unterstützung

Fortlaufend

Kommission

A.2

Bilaterale Beziehungen

A.2.1

Austausch von zollbezogenen Informationen mit Drittländern

Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Dezember 2016 über den verstärkten Austausch zollbezogener Informationen mit Drittländern und zu dem vom bulgarischen Ratsvorsitz auf hoher Ebene veranstalteten Seminar vom 7./8. Juni 2018

Evaluierung sowie etwaige geeignete Folgemaßnahmen

2019

Kommission

A.2.2

Strategische Vereinbarung über die Verwaltungszu-sammenarbeit mit der allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China (GACC)

Wirksame Umsetzung der in der Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen im Anschluss an die im Juli 2018 erfolgte Unterzeichnung

Abschluss der in der Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen

2021

OLAF

A.2.3

Mit der VR China geschlossenes Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Überprüfung des im Jahr 2004 mit der VR China geschlossenen Abkommens über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Evaluierung sowie etwaige geeignete Folgemaßnahmen

2020

Kommission

A.2.4

Abschluss einer Vereinbarung über die Verwaltungszusammenar-beit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Fortsetzung der mit der obersten Zollbehörde der VAE geführten Gespräche über den Abschluss einer Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit mit dem OLAF

Unterzeichnung einer Vereinba-rung über die Verwaltungszu-sammenarbeit

2019

OLAF

A.2.5

Abschluss eines Abkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Prüfung der Machbarkeit des Abschlusses eines Abkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Abschluss der Gespräche über die Machbarkeit sowie etwaige geeignete Folgemaßnahmen

Fortlaufend

Kommission

EAD

A.2.6

Annäherung der Verbrauchsteuern in Drittländern

Verhandlungen mit den wichtigsten Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern sowie mit anderen betroffenen Ländern des europäischen Nachbarschaftsraums über weitere Selbstverpflichtungen zur Annäherung ihrer Verbrauchssteuersätze an die der EU

Erreichung der Selbstverpflich-tungen

Fortlaufend

Kommission

EAD

A.2.7

Zollzusammenarbeit mit Belarus

Ausbau der Zollzusammenarbeit mit Belarus in einem geeigneten Rahmen

Verstärkung der Wirksamkeit und Ausbau der Zusammenarbeit

Fortlaufend

Kommission

EAD

OLAF

A.2.9

Verbindungsbeamte des OLAF

Erhöhung der Zahl der Verbindungsbeamten des OLAF in wichtigen Drittländern im Rahmen der verfügbaren Ressourcen

Erhöhung der Zahl der Verbindungs-beamten des OLAF

2022

Kommission

OLAF

EAD



B

Angebotsverknappung

B.1

Sicherung der Versorgungskette – neues Rückverfolgbarkeits-system der EU für Tabakerzeugnisse

B.1.1

Unterstützung bei der Einführung des neuen Rückverfolgbarkeitssystems

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einführung des in der Richtlinie 2014/40/EU über Tabakerzeugnisse vorgesehenen neuen Rückverfolgbarkeitssystems der EU

Erbringung von Unterstützungs-leistungen

2019

Kommission

B.1.2

Bekanntmachung des Rückverfolgbarkeitssystems der EU in Nachbarländern

Anbieten von Unterstützung für Länder in der weiteren Nachbarschaft der EU (insbesondere Bewerberländer, potenzielle Bewerberländern und Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik) bei der Einführung ähnlicher, möglichst integrierter Rückverfolgbarkeitssysteme

Wirksame Einrichtung von Rückverfolgbar-keitssystemen in wichtigen Ländern

2022

Kommission

EAD

B.1.3

Überprüfung des Rückverfolgbarkeitssystems der EU

Überprüfung der Funktionsweise des Verfolgungs- und Rückverfolgungssystems der EU, insbesondere der Auswahlverfahren für unabhängige Dritte

Überprüfung

2021

Kommission

B.2

Verknappung des Angebots an Eingangsstoffen

B.2.1

Beförderung von Roh- und Schnitttabak

Entwicklung operativer Tools für eine bessere Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Beförderung von Roh- und Schnitttabak in die bzw. der EU, u.a. im Rahmen eines technischen Workshops über die Analyse der einschlägigen nationalen Systeme

Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Beförderung von Roh- und Schnitttabak

2021

Kommission

Mitgliedstaaten

B.2.2

Verringerung des Zugangs zu Filtern

Prüfung  in Zusammenarbeit mit den betreffenden Quellenländern  von Möglichkeiten zur Verringerung des Zugangs von Herstellern illegaler Tabakerzeugnisse zu Celluloseacetatfiltern für Zigaretten

Bericht

2022

Kommission

B.3

Verstärkung des zollrechtlichen Rahmens

B.3.1

System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Ausweitung des durch die Richtlinie 2008/118 geschaffenen Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) auf die Beförderung bereits besteuerter Waren zwischen Unternehmen zwecks Verbesserung der Überwachung des Warenverkehrs auf Basis des Kommissionsvorschlags vom 25. Mai 2018 zur Überarbeitung der Richtlinie

Annahme

2022

Europäisches Parlament

Rat

B.3.2

Technische Unterstützung für die Zollfahndungen der Mitgliedstaaten

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anschaffung von Zollkontrollausrüstung auf Grundlage des Kommissionsvorschlags vom 12. Juni 2018 (COM(2018)474)

Annahme eines Programms

2019

Europäisches Parlament

Rat

B.4

Stärkere Durchsetzung, bessere Aufdeckung und strengere Sanktionen

B.4.1

Durchsetzungsrahmen

B.4.1.1

Errichtung der EUStA

Errichtung einer funktionierenden EUStA mit geeigneter Ausrüstung für die Untersuchung von umfangreichen Fällen von illegalem Tabakhandel

Herstellung der Betriebsbereit-schaft der EUStA

Ende 2020

Kommission

Europäische Staatsanwaltschaft

B.4.1.2

Rechtlicher Rahmen des OLAF

Vorschlag der Kommission vom 23. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung 883/2013 zwecks Verbesserung der Wirksamkeit der vom OLAF durchgeführten Untersuchungen

Annahme

2019

Europäisches Parlament und Rat

B.4.1.3

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371

Überwachung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug

Überwachung der vollständigen Umsetzung

ab Juli 2019

Mitgliedstaaten

Kommission

B.4.1.4

Arbeitsvereinbarungen zwischen dem OLAF und Europol

Ausweitung der bestehenden Arbeitsvereinbarung zwischen Europol und dem OLAF und anschließende Einbindung des OLAF in das Europol-Analyseprojekt zum Thema Rauchen

Abschluss einer Arbeitsvereinba-rung

2019

Europol

OLAF

B.4.1.5

Stärkere Koordinierung von Maßnahmen zur Durchsetzung der Zollvorschriften

Verstärkung der Koordinierung von gegen den illegalen Tabakhandel gerichteten EU-weiten Maßnahmen zur Durchsetzung der Zollvorschriften, insbesondere im Rahmen der Arbeitszyklen im Zusammenhang mit der von Europol betriebenen Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) und dem operativen Aktionsplan der Arbeitsgruppe „Zollzusammenarbeit“

Wirksame Koordinierung von Maßnahmen zur Durchsetzung der Zollvorschriften

Fortlaufend

Europol

Mitgliedstaaten

Kommission

OLAF

B.4.1.6

Kooperationsvereinbarung des OLAF mit der Weltzollorganisation

Ausweitung und Verstärkung der im Jahr 2003 zwischen dem OLAF und der Weltzollorganisation geschlossenen Kooperationsvereinbarung bezüglich Daten über Zigarettenbeschlagnahmen

Annahme einer Kooperations-vereinbarung

2019

OLAF

B.4.1.7

Verwaltungsrechtliche Sanktionen

Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen (COM/2013/0884 final)

Annahme

2020

Europäisches Parlament und Rat

B.4.2

Operative Tätigkeiten

B.4.2.1

Bekämpfung der illegalen Tabakherstellung in der EU

Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Zollstellen bei der Aufdeckung und Aushebung illegaler Tabakproduktionsstätten in der EU

Aufdeckung und Aushebung illegaler Tabakproduktions-stätten

Fortlaufend

Mitgliedstaaten

Europol

OLAF

B.4.2.2

Operative Maßnahme an der östlichen Landgrenze der EU

Durchführung von operativen Tätigkeiten gegen den Zigarettenschmuggel an der östlichen Landgrenze der EU

Menge der beschlagnahmten Zigaretten und geschätzte finanzielle Auswirkungen

Fortlaufend

Mitgliedstaaten

OLAF

Frontex

B.4.2.3

Operative Maßnahme im östlichen Mittelmeer, im Adriatischen Meer und im Schwarzen Meer

Durchführung von operativen Tätigkeiten gegen den Zigarettenschmuggel über das östliche Mittelmeer, das Adriatischen Meer und das Schwarze Meer

Menge der beschlagnahmten Zigaretten und geschätzte finanzielle Auswirkungen

Fortlaufend

Mitgliedstaaten

OLAF

B.4.2.4

Operative Maßnahme gegen den Schmuggel mit Wasserpfeifentabak

Durchführung von operativen Tätigkeiten gegen den Schmuggel mit Wasserpfeifentabak

Menge der beschlagnahmten Zigaretten und geschätzte finanzielle Auswirkungen

Fortlaufend

Mitgliedstaaten

OLAF

B.4.2.5

Operative Maßnahme gegen den illegalen Tabakhandel über das Internet

Durchführung von operativen Tätigkeiten gegen den illegalen Tabakhandel über das Internet

Menge der beschlagnahmten Zigaretten und geschätzte finanzielle Auswirkungen

2021

Mitgliedstaaten

OLAF

B.4.2.6

Transitverfahren

Durchführung gemeinsamer verstärkter Maßnahmen gegen Verstöße gegen die Transitverfahren für verbrauchssteuerpflichtige Erzeugnisse

Zunahme der aufgedeckten Verstöße

2020

Mitgliedstaaten (über CELBET)

OLAF



C

Nachfrage-verknappung

C.1

Sensibilisierung

C.1.1

Eurobarometer-Erhebung über illegalen Tabak

Sammlung objektiver Daten auf nationaler Ebene über die öffentliche Wahrnehmung des illegalen Tabakhandels (Folgemaßnahme zur Spezial-Eurobarometer-Umfrage 443 aus dem Jahr 2016)

Veröffentlichung eines Eurobarometer-Berichts

2019

Kommission

C.1.2

Sensibilisierungs-kampagnen

Einrichtung einer Plattform, über die die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren für Sensibilisierungskampagnen über die beim Erwerb illegaler Tabakerzeugnisse bestehenden Risiken austauschen können

Austausch bewährter Verfahren zwischen Mitgliedstaaten

2020

Kommission

Mitgliedstaaten

C.2

Anreize zur Nachfragereduzierung

C.2.1



Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren

Überprüfung der gemäß der Richtlinie 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren geltenden Mindestverbrauchssteuersätze auf Grundlage der Schlussfolgerungen des einschlägigen Berichts der Kommission vom 12. Januar 2018 (COM(2018)17)

Bericht über die Fortschritte bei der Überprüfung der Mindestver-brauchssteuersätze

2020

Kommission



D

Analysen und sachdienliche Informationen

D.1

Datenerhebung und analyse

D.1.1

Verbesserung der Berichterstattung

Vereinfachung der systematischen Meldung umfangreicher Beschlagnahmen und sachdienlicher Erkenntnisse durch die Mitgliedstaaten über die AFIS-Anwendung (CIS+) durch Umsetzung des Konzepts „je Beschlagnahme eine Meldung“ auf Grundlage von auf einem technischen Workshop für Vertreter von Zollbehörden zu erörternden Leitlinien

Umfassende Erfassung im CIS+

2020

Mitgliedstaaten

Kommission

D.1.2

Upgrade des IT-Tools für Beschlagnahmestatistiken

Zurverfügungstellung eines verbesserten IT-Tools, das den Mitgliedstaaten die Meldung von Zigarettenbeschlagnahmen und den Austausch von sachdienlichen Informationen zum Tabakbereich über das CIS+ vereinfacht

Bereitstellung eines IT-Tools

ab 2018

Kommission

D.1.3

Datenanalysen

Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Analysekapazitäten für die Aufdeckung illegaler Warensendungen (u.a. im Rahmen von Expertensitzungen und durch geeignete IT-Infrastruktur)

Technische Unterstützung

Spezifisches Projekt zu Tabakerzeug-nissen ab 2019

Kommission

D.1.4

Risikoanalysen mithilfe des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS)

Bessere Nutzung der über das EMCS zusammengetragenen Daten für Risikoanalysen

Bericht

bis 2020

Kommission

Mitgliedstaaten

D.1.5

Nutzung der vom Rückverfolgbarkeitssystem der EU für Tabakerzeugnisse generierten Daten für Datenanalysen

Unterstützung der Mitgliedstaaten durch Bereitstellung praktischer und analytischer Mittel für die Nutzung der über das Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem gesammelten Daten

Unterstützung für die Mitgliedstaaten

ab 2020

Kommission

D.1.6

Messung des Umfangs des illegalen Tabakmarkts

Machbarkeitsstudie über die Messung des Umfangs des illegalen Tabakmarkts als Grundlage für sachkundige Entscheidungen über das politische Vorgehen und operative Maßnahmen

Veröffentlichung der Machbarkeits-studie sowie gegebenenfalls Start eines Pilotprojekts zur Erprobung der Methodik

2020

Kommission

D.1.7

EU-Tabaklabor

Chemische und technische Analysen ausgewählter Proben beschlagnahmter Tabakerzeugnisse und Information der nationalen Zolldienste über die von dem Labor gebotenen Möglichkeiten

Zahl der bereitgestellten Analysen

Aufklärungsmaß-nahmen

Fortlaufend

Kommission

OLAF

D.2

Verbesserung der Zusammenarbeit und der Koordination

D.2.1

Jährlicher Bericht über den illegalen Tabakhandel

Vorlage eines jährlichen Berichts zur Information der Zollbehörden der Mitgliedstaaten über die zusammengetragenen Informationen über den illegalen Tabakhandel

Bericht

ab 2019

OLAF

D.2.2

Austausch von Informationen mit den Mitgliedstaaten über den illegalen Tabakhandel

Austausch von Information mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten über Trends und mögliche Lösungen im Rahmen der von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe „Bekämpfung des illegalen Tabakhandels“ (FITT)

zwei Sitzungen pro Jahr

Fortlaufend

Kommission

Mitgliedstaaten

D.2.3

Zusammenarbeit bei strategischen Analysen

Informationsaustausch zwischen dem OLAF und Europol und gegebenenfalls weiteren zuständigen Behörden über die Ergebnisse strategischer Analysen

Weitergabe und Erörterung von Analyseergebnis-sen

Fortlaufend

OLAF

Europol

sonstige zuständige öffentliche Stellen

D.2.4

Interessenträgerkonferenz zum Thema illegaler Tabakhandel

Veranstaltung einer Konferenz zur Unterrichtung der Interessenträger über Entwicklungstrends beim illegalen Tabakhandel und zur Erörterung der öffentlichen Wahrnehmung des Problems

Organisation einer Interessenträger-konferenz

2022

Kommission