Brüssel, den 30.11.2018

COM(2018) 774 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die Strategien der Europäischen Union für humanitäre Hilfe und deren Umsetzung im Jahr 2017


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der humanitären Hilfe im Jahr 2017

Zusätzliche Informationen und Quellen

Einleitung

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten – von der Europäischen Kommission durchgeführten – Maßnahmen und politischen Ergebnisse im Bereich der humanitären Hilfe der Union im Jahr 2017. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht mit einer Zusammenfassung der im Haushaltsjahr finanzierten Aktionen vorlegen.

Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der humanitären Hilfe im Jahr 2017

2017 war ein Jahr mit vielen Herausforderungen, was die Arbeit der Kommission im Bereich der humanitären Hilfe anbelangt. Der Bedarf an humanitärer Hilfe ist weiter gewachsen, nicht zuletzt in Europas unmittelbarer Nachbarschaft, angetrieben von einer Kombination aus langanhaltenden Konflikten ohne Anzeichen für eine nachlassende Entwicklung, den Auswirkungen des Klimawandels und dem Bevölkerungswachstum.

Bei den größten und schwersten Krisen gab es praktisch keine Verbesserungen, wobei sich 27 % der hilfsbedürftigen Menschen auf lediglich drei Krisengebiete konzentrierten: Jemen, Syrien und Irak. Der syrische Konflikt war Auslöser der schlimmsten humanitären Krise unserer Zeit mit Hunderttausenden Toten, mehr als 11 Millionen Vertriebenen und nahezu 19 Millionen hilfsbedürftigen Syrern.

Die Kommission stellte EU-Mittel in Höhe von mehr als 1,548 Mrd. EUR 1 in 94 Ländern bereit. Ein erheblicher Anteil dieser Mittel war dazu bestimmt, die konfliktbetroffenen Bevölkerungsgruppen in Syrien und die Flüchtlinge in den Nachbarländern und -regionen zu unterstützen. Die EU ist außerdem nach wie vor ein führender Geber in anderen Teilen der Welt, wobei Afrika weiterhin einen Großteil der Mittel erhält.

Die Förderung der prinzipientreuen humanitären Hilfe und die Wahrung des humanitären Völkerrechts steht nach wie vor im Zentrum der übergeordneten Ziele der Kommission als Geber. In diesem Zusammenhang sei auch auf den 10. Jahrestag des Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe hingewiesen, der auf einer Veranstaltung im Europäischen Parlament unter Beteiligung von Kommissionsmitglied Christos Stylianides als aktueller denn je bekräftigt wurde. Im Juni 2017 übernahm die Kommission darüber hinaus die Leitung der Initiative „Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notfällen“, der auch in Zukunft eine wichtige Priorität der Kommission darstellen wird.

Die Kommission arbeitet ferner weiter daran, gemäß dem „Grand Bargain“, der 2016 zwischen Gebern und operativen Agenturen auf dem Humanitären Weltgipfel vereinbart wurde, eine größtmögliche Effizienz und ein größtmögliches Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, was die Nutzung der Mittel für humanitäre Hilfe anbelangt. Die Kommission arbeitet des Weiteren nach wie vor an der Förderung der Widerstandsfähigkeit als eine entscheidende Reaktion auf die „neue Krisen- und Fragilitätsnormalität“ in vielen Teilen der Welt sowie an der Förderung großer Fortschritte hinsichtlich der Operationalisierung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit.

Auch die Förderung der Innovation und Digitalisierung hat sich als ein wichtiger Fokus der Unterstützung der Kommission zur Maximierung der Wirkung der humanitären Hilfe herausgestellt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im November 2017 den „Horizon Prize on Affordable High-Tech for Humanitarian Aid“ des Europäischen Innovationsrats (EIC) eingeführt, mit dem das volle Potenzial von Forschung und Innovation zur Bewältigung von Krisen- und Notsituationen freigesetzt werden soll.

Die Bildung in Notsituationen ist nach wie vor und mehr denn je eine prioritäre politische Maßnahme der Kommission: Im Jahr 2017 widmete die Kommission 6 % der EU-Mittel für humanitäre Hilfe der Bildung in Notsituationen.

Gemäß ihrer Zusage, nach Möglichkeit Bargeld als Hilfemodalität zu unterstützen 2 , hat die Kommission die Nutzung von Bargeld in ihren Programmen für humanitäre Hilfe weltweit gefördert und weiter an der Umsetzung des innovativen Programms „Emergency Social Safety Net“ (ESSN) für Flüchtlinge in der Türkei gearbeitet. Die EU hat nun ihre anfängliche Zielsetzung, eine Million der schutzbedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei regelmäßig mit Bargeld zu unterstützen, übertroffen. Seit September 2018 werden im Rahmen des ESSN rund 1,4 Millionen Flüchtlinge unterstützt.

Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der humanitären Hilfe im Jahr 2017

Reaktion auf die Syrienkrise

Entsprechend den auf der Brüsseler Konferenz im April 2017 gemachten Zusagen stellte die Kommission mehr als 280 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen in Syrien, Jordanien, im Libanon und in Ägypten bereit. In der Türkei war die humanitäre Hilfe Bestandteil der Unterstützung, die im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitgestellt wurde.

In Syrien (142,5 Mio. EUR) wurde die humanitäre Hilfe der EU in erster Linie für integrierte und flexible wesentliche lebensrettende Sofortmaßnahmen bereitgestellt. Die Aktivitäten wurden über sämtliche Modalitäten umgesetzt: durch eine grenz- und konfliktlinienüberschreitende, sowie durch reguläre Programmierung.

Im Libanon (80,5 Mio. EUR), dem Land mit der höchsten Anzahl von Flüchtlingen pro Kopf in der Welt, unterstützte die EU die syrischen Flüchtlinge durch Barzuwendungen, sekundäre Gesundheitsversorgung, nicht-formale Bildung und Unterkünfte (einschließlich Wasser, Hygiene und Sanitärversorgung).

In Jordanien (55 Mio. EUR) stellte die EU Tausenden syrischen Flüchtlingen Barzuwendungen, Schutz, Gesundheitsversorgung und Winterhilfen bereit und deckte den Nothilfebedarf von mehr als 45 000 Flüchtlingen entlang der nordöstlichen Grenze mit Syrien und dem Irak (gemeinhin bekannt als „der Berm“).

In Ägypten (3,6 Mio. EUR) unterstützte die EU Flüchtlinge mit unwürdigen Lebensbedingungen in städtischen Gebieten durch Schutz, Gesundheitsversorgung, Bildung und Barzuwendungen.

Die Türkei hat 2017 über 3,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Die Kommission stellte insgesamt 1,4 Mrd. EUR an humanitärer Hilfe im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei für 2016-2017 bereit. Dies umfasste 998 Mio. EUR für das bislang größte EU-Programm für humanitäre Hilfe namens „Emergency Social Safety Net“ (ESSN), durch das über 1,1 Millionen Flüchtlinge direkte Barzuwendungen erhielten, und das bisher größte EU-Programm für Bildung in Notsituationen namens „Conditional Cash Transfer for Education“.

Humanitäre Maßnahmen in Afrika

Im Jahr 2017 erforderten vier große regionale Krisen in West- und Zentralafrika nach wie vor umfassende humanitäre Maßnahmen, für die 263 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Diese Maßnahmen umfassten die Bereitstellung von Nahrungsmittelsoforthilfe und dringend benötigter Nährstoffversorgung in den Sahel-Ländern, wo 9 Millionen Menschen auf solche Hilfe angewiesen waren und 3,5 Millionen Kinder unter schwerer akuter Mangelernährung litten. Die Hilfe umfasste außerdem Maßnahmen als Reaktion auf die große Tschadsee-Krise mit 2,3 Millionen Binnenvertriebenen, über 200 000 Flüchtlingen und mehr als 7,1 Millionen Menschen in Nahrungsnot, insbesondere im Nordosten Nigerias, aber auch im benachbarten Niger, Kamerun und Tschad. Es wurde Soforthilfe für konfliktbetroffene Bevölkerungsgruppen in Nord- und Zentral-Mali sowie im benachbarten Burkina Faso, Mauretanien und Niger geleistet, da die humanitären Auswirkungen des Konflikts ein zunehmend größeres Ausmaß annahmen. Es wurden schutzbedürftige, von der Krise in der Zentralafrikanischen Republik betroffene Menschen unterstützt, wo die verstärkte Gewalt zu mehr Flucht und Vertreibung – innerhalb der Zentralafrikanischen Republik und in die Nachbarländer – und folglich zu erhöhtem Bedarf an humanitärer Hilfe führte.

In Ostafrika und in der Region der Großen Seen erforderten große Krisen weiter verstärkte humanitäre Hilfe angesichts der Verschlechterung der Situation – sowohl aufgrund von Konflikten, insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo, in Äthiopien, Somalia und im Südsudan, als auch aufgrund von Naturkatastrophen, insbesondere Dürren und Überschwemmungen, die zu Vertreibung und Flucht in großem Ausmaß und zu ernster Ernährungsunsicherheit führten. Mehr als 474 Mio. EUR wurden für den Bedarf von rund 35 Millionen Menschen mit ernster Ernährungsunsicherheit am Horn von Afrika und an den Großen Seen, für 5 Millionen Flüchtlinge aus Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Eritrea, Somalia, dem Südsudan und Sudan (mit Uganda und Äthiopien als den beiden ersten afrikanischen Aufnahmeländern) und für nahezu 15 Millionen Binnenvertriebene, vor allem in der Demokratischen Republik Kongo, in Äthiopien, in Somalia sowie im Sudan und Südsudan, bereitgestellt. Die Kombination von Konflikten, ethnischen Spannungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung in den meisten Ländern hat weitgehend zur deutlichen Erhöhung der Anzahl von Menschen in Not beigetragen. In der Region Südafrika/Indischer Ozean haben Naturkatastrophen in hohem Maße zur Ernährungsunsicherheit und zu anderem humanitärem Bedarf geführt. Außerdem wurden 15. Mio. EUR bereitgestellt, um nicht nur den dringendsten Bedarf zu decken, sondern auch um konkret an Katastrophenvorsorgemaßnahmen zu arbeiten, um die Widerstandsfähigkeit der gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu erhöhen.

Naher und Mittlerer Osten, Irak, Nordafrika, Ukraine und Westbalkan

Der Irak erhielt 2017 insgesamt 82,5 Mio. EUR. Im Zeitraum 2016-2017 stellte die EU zudem Hilfe in Form von Sachleistungen bereit, die von Ländern, die am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmen, als Antwort auf die Mossul-Notsituation angeboten wurden. Entsprechend der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wurden nachhaltige Notfall- und Übergangsmaßnahmen für eine frühzeitige Erholung und eine mittelfristige Unterstützung gefördert.

Die Kommission stellte 20 Mio. EUR zur Unterstützung von humanitären Hilfsmaßnahmen in Palästina bereit. Der Gazastreifen war der Hauptfokus. Die EU reagierte auf den erhöhten Bedarf an humanitärer Hilfe aufgrund der zehnjährigen Blockade, des fehlenden Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen (Gesundheit/Wasser, Sanitärversorgung, Hygiene) und der wiederkehrenden Gewaltzyklen. Im Westjordanland unterstützte die Kommission weiterhin die schutzbedürftigsten Gemeinschaften, die praktisch keinen Zugang zu Bildung, Wasser und Existenzgrundlagen haben und von gewaltsamer Vertreibung bedroht sind.

Die Kommission stellte 2017 insgesamt 76,7 Mio. EUR für humanitäre Hilfe im Jemen bereit. Die von der Kommission finanzierten humanitären Projekte priorisierten integrierte multisektorale Maßnahmen als Reaktion auf neue und langwierige Fälle von vertriebenen Bevölkerungsgruppen; integrierte Maßnahmen als Reaktion auf die Gesundheits-, Nährstoffversorgungs- und Ernährungssicherheitskrisen; integrierte bzw. unabhängige Schutzmaßnahmen mit besonderem Fokus auf geschlechtsspezifischer Gewalt und Bildung in Notsituationen; die Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit sowie logistische Unterstützung, Koordinierung und Advocacy-Arbeit.

10 Mio. EUR an humanitärer Hilfe wurden für Binnenvertriebene, Rückkehrer und aufnehmende Bevölkerungsgruppen in Libyen bereitgestellt, vor allem für Gesundheit, Nahrung und Schutz, da nach wie vor eine Million schutzbedürftige Menschen vom Konflikt betroffen sind.

Nach dreijährigen Auseinandersetzungen hat sich die humanitäre Situation in betroffenen Regionen der Ukraine weiter ernsthaft verschlechtert und ist zu einer – wie die Kommission es nennt – „vergessenen Krise“ 3 geworden. Im Jahr 2017 stellte die Kommission 20 Mio. EUR bereit, um den Bedarf der konfliktbetroffenen Menschen entlang beider Seiten der Kontaktlinie und in den nicht-regierungskontrollierten Gebieten der Verwaltungsbezirke (Oblasts) Luhansk und Donezk zu decken.

Im Jahr 2017 stellte die EU weiter multisektorale Hilfe für Flüchtlinge und Migranten bereit, die die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien durchquert haben und dann nach der Schließung der Grenzen in Serbien gestrandet sind (5 Mio. EUR).

Asien und Lateinamerika

Die EU setzte 2017 ihre Unterstützung für asiatische Länder fort, indem sie rund 95 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen und Katastrophenvorsorgemaßnahmen bereitstellte. Der Fokus lag auf der sich verschlechternden afghanischen Vertreibungskrise, der Hilfe für die mehr als 700 000 neuen Rohingya-Vertriebenen aus Myanmar nach Bangladesch sowie auf den Rohingya und anderen Minderheiten in Myanmar, die unter Gewalt und Gefangenschaft leiden. Die Kommission reagierte auch auf die sich verschlechternde Krise auf den Philippinen/Mindanao, die sich durch die Folgen des Zyklons Tembin im Dezember 2017 verschlimmert hat.

In Lateinamerika und in der Karibik wurden mehr als 30 Mio. EUR für die Katastrophenvorsorge und die Reaktion auf humanitäre Notfälle zur Verfügung gestellt, wobei ein zentraler Fokus auf Maßnahmen als Antwort auf die verheerenden Wirbelstürme IRMA und MARIA in der Karibik, auf die Nahrungs- und Unterkunftskrise auf Haiti sowie auf die sich verschlechternden humanitären Situationen in Kolumbien und Venezuela lag. Dürren und Gewalt in Zentralamerika waren eine weitere Priorität während dieses Jahres in der Region.

Bewältigung von Naturkatastrophen

Die Kommission reagierte auf zahlreiche Naturkatastrophen im Jahr 2017, sowohl in der EU als auch weltweit. Sie stellte hierfür humanitäre Hilfe über Partnerorganisationen bereit; zudem bemühte sie sich, nach Möglichkeit Synergien zwischen ihrer humanitärer Hilfe und der Hilfe in Form von Sachleistungen von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union sicherzustellen, die vom Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen der Kommission koordiniert werden. Im September 2017 war die Reaktion auf die Wirbelstürme IRMA und MARIA in der Karibik ein gutes Beispiel für die Komplementarität zwischen den Instrumenten für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz. Die Kommission stellte 2,9 Mio. EUR für die am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen in acht stark betroffenen Ländern bereit (Kuba, Antigua und Barbuda, Dominica, Dominikanische Republik, Haiti, St. Kitts und, Nevis, St. Martin und Turks- und Caicosinseln) zusätzlich zu der Produktion von Satellitenkarten, der konsularischen Unterstützung und Evakuierung von EU-Bürgern, der Beförderung und Bereitstellung von Hilfe in Form von Sachleistungen sowie der Bereitstellung von Krisenreaktionsexpertise.

Querschnittsthemen

Bildung in Notsituationen

Im Jahr 2017 widmete die Kommission 6 % ihrer Mittel für humanitäre Hilfe der Bildung in Notsituationen (EiE). Neben der Mittel für humanitäre Hilfe verwaltete die Kommission 2017 auch die EiE-Finanzierung über das Soforthilfeinstrument in Griechenland und die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei; die EiE-Hilfen weltweit beliefen sich so auf knapp 96 Mio. EUR. Im Jahr 2017 kamen 1,14 Millionen Mädchen und Jungen in den Genuss dieser Hilfe. Die EU machte auch weiter darauf aufmerksam, wie wichtig eine hochwertige Bildung in Krisen-, Flucht- und Vertreibungssituationen und die Verknüpfung der Arbeit von Akteuren in den Bereichen humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ist. Sie setzte außerdem ihre Bemühungen zur Stärkung der Koordinierung und des Kapazitätsaufbaus im Sektor durch die Förderung des „Global Education Cluster“ und die Veranstaltung seiner jährlichen Partnertreffen fort.

„Grand Bargain“

Im Jahr 2017 wurden wichtige Fortschritte bei zentralen Elementen des „Grand Bargain“ erzielt – einer Reihe von Maßnahmen, die auf dem Humanitären Weltgipfel 2016 zur Verbesserung der Wirksamkeit der humanitären Hilfe zwischen humanitären Gebern und Agenturen vereinbart wurden. Zu diesen zählen neue Ansätze zur Stärkung der Beziehungen zwischen Akteuren der Bereiche humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere – im EU-Kontext – durch die Bestimmung von Pilotländern für die Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, sowie neue Möglichkeiten der Hilfeleistung wie z. B. Barzuwendungen. Durch ihre Leitungsfunktion, bei den Arbeiten für eine gemeinsame Bedarfsbewertung, hat die Kommission insbesondere zu den Fortschritten bei den technischen Diskussionen zu diesem Thema beigetragen.

Bargeld als Hilfemodalität

Die EU unterstützt nach wie vor die Nutzung von Bargeld als humanitäre Hilfeleistung und hat ihre „Grand Bargain“-Zusage, 35 % der Hilfe auf diese Weise bereitzustellen, erreicht. Für groß angelegte Einsätze sind Effizienzsteigerungen möglich, weshalb die EU eine Leitlinie für humanitäre Partner herausgegeben hat, um die Effizienz und Effektivität solcher Einsätze zu verbessern.

Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Beim Ansatz, die humanitäre Hilfe mit der Entwicklungszusammenarbeit zu verknüpfen, geht es darum, Akteure der Bereiche humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit dazu anzuregen, enger und besser zusammenzuarbeiten, um durch eine bessere Verknüpfung ihrer Maßnahmen eine größere Wirkung zu erzielen. Dies stellte angesichts der Dauer langwieriger Krisen und des humanitären Finanzierungsbedarfs im gesamten Verlauf des Jahres 2017 eine Priorität der EU dar. Die zentralen Ziele bestehen darin, Effizienzsteigerungen zu erzielen, Krisen besser zu antizipieren, frühzeitiger zu reagieren und nachhaltigere Lösungen zu finden. Da dies eine Änderung der Denkweise erfordert, wurde 2017 eine Reihe von Pilotländern bestimmt, um diesen Ansatz zu testen. Die Kommissionsdienststellen verpflichteten sich zunächst, die Zusammenarbeit in 14 Ländern zu intensivieren (Afghanistan, Tschad, Äthiopien, Irak, Kenia, Myanmar, Nigeria, Niger, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Uganda, Jemen). Die GD ECHO und die GD NEAR haben sich gleichzeitig auch darauf geeinigt, die Zusammenarbeit im Libanon, in Jordanien und Syrien über die Ausarbeitung Gemeinsamer Rahmen für die humanitäre Entwicklung zu verstärken. Mitgliedstaaten engagieren sich ebenfalls in sechs dieser Länder (Tschad, Irak, Myanmar, Nigeria, Sudan und Uganda), um den Mehrwert einer politischen Dimension bei kollektiven Zielen und Maßnahmen zu demonstrieren. Die erfolgreiche Koordinierung von Sofort- und längerfristiger Hilfe im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ist ein weiteres gutes Beispiel dafür, wie diese Verknüpfung in der Praxis funktioniert.

Die Mitteilung „Ein strategischer Ansatz für Widerstandsfähigkeit in der Außentätigkeit der EU“ wurde am 7. Juni 2018 verabschiedet und die Schlussfolgerungen des Rates zu dem Thema wurden am 13. November 2017 angenommen. Die Arbeit an der Operationalisierung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, die auf der Informellen FAC/DEV-Sitzung im September 2017 in Tallinn in sechs Pilotländern (Nigeria, Tschad, Uganda, Sudan, Myanmar, Irak) gestartet wurde, fand vor diesem Hintergrund statt. Es sollten damit zwei zentrale Herausforderungen angegangen werden: (i) die Frage, wie Risiken und Verwundbarkeiten in verschiedenen Bereichen (Klima, Wirtschaft, Soziales, Sicherheit, Politik) ganzheitlicher angegangen und Instrumente ganzheitlicher genutzt werden können; (ii) die Frage, wie eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erzielt werden kann.

Flucht und Vertreibung

Im Jahr 2017 ist die Anzahl der aufgrund von Konflikten weltweit Vertriebenen weiter angestiegen. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) konzentrierten sich auf die Umsetzung des EU-Ansatzes in Bezug auf Flucht und Vertreibung. Eine regelmäßige Koordinierung, gemeinsame Missionen und Workshops trugen zur Ausarbeitung koordinierter Reaktionsmaßnahmen in spezifischen Situationen wie z. B. im Sudan, in Jordanien, im Libanon und in der Ukraine bei.

Die Umsetzung des EU-Ansatzes in Bezug auf Flucht und Vertreibung war verankert in der Arbeit zur Stärkung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit und verbunden mit globalen Initiativen wie dem umfassenden Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF) 4 und dem Engagement der Weltbank, was das Thema Vertreibung anbelangt.

Vergessene Krisen

Die EU hat sich verpflichtet, den Bedarf der Bedürftigsten zu decken, wo auch immer sie sich befinden, und sicherzustellen, dass Menschen in weniger sichtbaren Krisen nicht vergessen werden. 15 % der Mittel für humanitäre Hilfe werden für derartige Krisen bereitgestellt und zwar anhand einer Methode, die objektive Kriterien – INFORM, Berichterstattung in den Medien und staatliche Hilfe pro Kopf – mit einer qualitativen Bewertung durch Experten für humanitäre Hilfe der Kommission kombiniert.

Nothilfe-Instrumentarium

Das Nothilfe-Instrumentarium für humanitäre Hilfe der Kommission dient der Reaktion auf plötzlich auftretende Notsituationen. Es umfasst drei Instrumente, die eine schnelle Reaktion auf Katastrophen ermöglichen. Im Jahr 2017 belief sich die anfängliche Mittelausstattung auf 7 Mio. EUR. Die Mittel wurden mit 1 Mio. EUR aus der operationellen Reserve aufgestockt, wodurch sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 8 Mio. EUR ergab, der wie folgt aufgeteilt wurde:

1)    Instrument für Epidemien (2,4 Mio. EUR)

2)    Instrument für kleinere Einsätze (2,6 Mio. EUR)

3)    Unterstützung für den Nothilfefonds für Katastrophenhilfe (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) (3 Mio. EUR).

Das Nothilfe-Instrumentarium reagierte auf den humanitären Bedarf über die Instrumente für Epidemien und kleine Einsätze, u. a. aufgrund von Überschwemmungen in Peru, Simbabwe und Niger; Wirbelstürmen in Costa Rica, Dominica und auf den Philippinen; Cholera-Ausbrüchen im Jemen, in Somalia, Tschad und der Demokratischen Republik Kongo sowie der Plage in Madagaskar; Ernährungsunsicherheit in der Republik Kongo und in Venezuela und Erdrutschen in Sierra Leone und Kolumbien. Die Unterstützung für den Nothilfefonds für Katastrophenhilfe der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften wurde für 28 verschiedene Katastrophen eingesetzt.

Der humanitäre Flugdienst der Kommission (ECHO Flight) und andere humanitäre Transport- und Logistikeinsätze

In bestimmten Krisensituationen sind humanitäre Flugdienste aus Sicherheitsgründen und/oder wegen fehlender adäquater Infrastrukturen die einzige Möglichkeit, um abgelegene Gebiete und Menschen in Not zu erreichen. Diese Flugdienste ermöglichen in erster Linie die Bereitstellung von lebensrettender Hilfe für Menschen, die andernfalls abgeschnitten sind, und machen es den Hilfskräften möglich, Hilfe an Orten zu leisten, die andernfalls schwer erreichbar sind. Humanitäre Flugdienste werden auch für Evakuierungen aus medizinischen und Sicherheitsgründen genutzt. Um diese Ziele zu erreichen, finanziert die EU spezifische Transport- und Logistikprojekte (21,52 Mio. EUR im Jahr 2017). Sie verfügt außerdem über ihren eigenen humanitären Flugdienst „ECHO Flight“ in Afrika südlich der Sahara (16 Mio. EUR im Jahr 2017). Im Jahr 2017 beförderte ECHO Flight 26 071 Passagiere und 194 Tonnen humanitärer Hilfsgüter in Mali, der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Kenia.

Evaluierung der humanitären Hilfe

Das Programm der Kommission zur Evaluierung der humanitären Hilfe erstreckt sich über fünf Jahre, mit dem Ziel, sämtliche humanitäre Tätigkeiten der Kommission zu erfassen. Dies wird sichergestellt durch die Durchführung einer Reihe von geografischen und thematischen Evaluierungen, die alle wichtigen Aspekte der humanitären Maßnahmen der GD ECHO abdecken. Diese sind auch in eine umfassende, im Jahr 2017 durchgeführte Evaluierung eingeflossen, die sich auf die bisherigen Evaluierungen im Zeitraum 2012-2016 stützt. Sie ist veröffentlicht unter:

http://ec.europa.eu/echo/funding-evaluations/evaluations/geographic-evaluations_en
Mittelausstattung 2017

1. Liste der von der Kommission im Bereich der humanitären Hilfe geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen 5 :

http://ec.europa.eu/echo/files/funding/agreements/agreements_2017.pdf

2. Ausführung des Haushalts für humanitäre Hilfe 2017

AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTS FÜR HUMANITÄRE HILFE 2017

Exklusive der externen zweckgebundenen Einnahmen von den Mitgliedstaaten 6

Region/Land

Betrag

Afrika

727

Sudan und Südsudan

128

Zentralafrika

79

Große Seen

57

Horn von Afrika

289

Südliches Afrika, Indischer Ozean

15

Westafrika

129

Nordafrika

20

Afrika

10

Naher und Mittlerer Osten und Östliche Nachbarschaft

587

Naher und Mittlerer Osten

413

Östliche Nachbarschaft (einschließlich der Türkei, der Ukraine, des westlichen Balkans und des Kaukasus)

174

Asien, Pazifik

95

Südwest- und Zentralasien

49

Südostasien und Pazifik

45

Lateinamerika, Karibik

43

Lateinamerika

14

Karibik

29

Katastrophen weltweit

24

Ergänzende Maßnahmen und Hilfeleistungen

73

INSGESAMT

1 548

(in Mio. EUR)

Zusätzliche Informationen und Quellen

·Allgemeine Informationen zur GD ECHO:

http://ec.europa.eu/echo/en

·Finanzielle Informationen zu den humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Kommission im Jahr 2017:    
http://ec.europa.eu/echo/financing-decisions-hips-2017_en

·Informationen über die Tätigkeit in vorangegangenen Jahren:      http://ec.europa.eu/echo/about/annual_reports_en.htm

·Jährlicher Tätigkeitsbericht 2017 der GD ECHO: https://ec.europa.eu/info/publications/annual-activity-reports-2017_en

·Jährlicher Management- und Leistungsbericht 2016:  https://ec.europa.eu/info/node/10237

·Evaluierungsberichte der GD ECHO:
http://ec.europa.eu/echo/funding-evaluations/evaluations_en  

·Daten zur Finanzierung der humanitären Hilfe der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten: https://euaidexplorer.ec.europa.eu



Liste der Partner, die den Partnerschaftsrahmenvertrag von 2014 unterzeichnet haben

PARTNER 2017 – HUMANITÄRE EINSÄTZE

Name der Partnerorganisation

Land

ACCIÓN CONTRA EL HAMBRE - ES

SPANIEN

ACTED - FR

FRANKREICH

ACTION AGAINST HUNGER - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

ACTION CONTRE LA FAIM - FR

FRANKREICH

ACTIONAID - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

ACPP

SPANIEN

ADRA DANMARK - DK

DÄNEMARK

ADRA DEUTSCHLAND E.V. - DE

DEUTSCHLAND

AGA KHAN FOUNDATION - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

AGENCY FOR CO-OPERATION AND RESEARCH IN DEVELOPMENT - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

AGRONOMES ET VETERINAIRES SANS FRONTIERES - FR

FRANKREICH

ALLIANCE POUR L'ACTION MEDICALE INTERNATIONALE - FR

FRANKREICH

ČLOVEK V TÍSNI, O.P.S. - CZ

TSCHECHISCHE REPUBLIK

ARBEITER-SAMARITER-BUND DEUTSCHLAND E.V. - DE

DEUTSCHLAND

ARTSEN ZONDER GRENZEN - NL

NIEDERLANDE

ASSOCIAZIONE INTERNAZIONALE VOLONTARI LAICI- SERVIZIO DI PACE - IT

ITALIEN

BØRNEFONDEN

DÄNEMARK

CARE - AT

ÖSTERREICH

CARE - DE

DEUTSCHLAND

CARE - FR

FRANKREICH

CARE - NL

NIEDERLANDE

CARE - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

CARITAS - AT

ÖSTERREICH

CARITAS - CH

SCHWEIZ

CARITAS - DE

DEUTSCHLAND

CARITAS - FR

FRANKREICH

CARITAS - LU

LUXEMBURG

CATHOLIC AGENCY FOR OVERSEAS DEVELOPMENT - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

CESVI FONDAZIONE ONLUS - IT

ITALIEN

CHRISTIAN AID - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

COMITATO COLLABORAZIONE MEDICA

ITALIEN

COMITATO INTERNAZIONALE PER LO SVILUPPO DEI POPOLI - IT

ITALIEN

CONCERN WORLDWIDE - IE

IRLAND

COOPERAZIONE INTERNAZIONALE - IT

ITALIEN

DANISH COMMITTEE FOR AID TO AFGHAN REFUGEES - DK

DÄNEMARK

DANSK FLYGTNINGEHJAELP - DK

DÄNEMARK

DEUTSCHE WELTHUNGERHILFE E.V. - DE

DEUTSCHLAND

EVANGELISCHES WERK FÜR DIAKONIE UND ENTWICKLUNG E.V. - DE

DEUTSCHLAND

FAO

INTERNATIONALE ORGANISATION

FEDERACION DE ASOCIACIONES MEDICUS MUNDI ESPAÑA - ES

SPANIEN

FEDERATION HANDICAP INTERNATIONAL - FR

FRANKREICH

FOLKEKIRKENS NODHJAELP - DK

DÄNEMARK

FONDAZIONE TERRE DES HOMMES ITALIA ONLUS - IT

ITALIEN

FUNDACION ALIANZA POR LOS DERECHOS, LA IGUALD Y LA SOLIDARIDAD INTERNACIONAL - ES

SPANIEN

FUNDACION OXFAM INTERMON - ES

SPANIEN

FUNDACIÓN PLAN INTERNATIONAL ESPAÑA - ES

SPANIEN

FUNDACIÓN SAVE THE CHILDREN - ES

SPANIEN

FONDAZIONE L'ALBERO DELLA VITA

ITALIEN

GENEVA CALL

SCHWEIZ

GOAL - IE

IRLAND

GRUPPO DI VOLONTARIATO CIVILE - IT

ITALIEN

HELP - HILFE ZUR SELBSTHILFE E.V. - DE

DEUTSCHLAND

HELPAGE INTERNATIONAL - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

HELPCODE ITALIA ONLUS

ITALIEN

IFRC

INTERNATIONALE ORGANISATION

IKRK

INTERNATIONALE ORGANISATION

INTERNATIONAL MEDICAL CORPS - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

INTERNATIONAL NGO SAFETY ORGANISATION - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

INTERNATIONAL RESCUE COMMITTE - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

INTERSOS - IT

ITALIEN

IOM

INTERNATIONALE ORGANISATION

ISLAMIC RELIEF WORLDWIDE - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

JOHANNITER-UNFALL-HILFE E.V. - DE

DEUTSCHLAND

KIRKENS NØDHJELP - NO

NORWEGEN

KIRKON ULKOMAANAPU SR. - FI

FINNLAND

LA CHAINE DE L'ESPOIR - FR

FRANKREICH

LUTHERISCHER WELTBUND - CH

SCHWEIZ

MALTESER HILFSDIENST E.V. - DE

DEUTSCHLAND

MEDECINS DU MONDE - BE

BELGIEN

MEDAIR - CH

SCHWEIZ

MEDECINS DU MONDE - FR

FRANKREICH

MEDECINS SANS FRONTIERES - BE

BELGIEN

MEDECINS SANS FRONTIERES - CH

SCHWEIZ

MEDICO INTERNATIONAL E.V. - DE

DEUTSCHLAND

MEDICOS DEL MUNDO ESPAÑA - ES

SPANIEN

MERCY CORPS EUROPE - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

MISSION AVIATION FELLOWSHIP INTERNATIONAL - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

MISSION OST FORENING - DK

DÄNEMARK

MOVIMIENTO POR LA PAZ, EL DESARME Y LA LIBERTAD - ES

SPANIEN

MUSLIM AID - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

NORWEGIAN REFUGEE COUNCIL - NO

NORWEGEN

OXFAM - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

OXFAM ITALIA ONLUS ASSOCIAZIONE - IT

ITALIEN

OXFAM-SOLIDARITE(IT) - BE

BELGIEN

PELASTAKAA LAPSET - RÄDDA BARNEN - FI

FINNLAND

PLAN INTERNATIONAL - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

PLAN INTERNATIONAL SVERIGE INSAMLINGSSTIFTELSE - SE

SCHWEDEN

PLAN IRELAND CHARITABLE ASSISTANCE - IE

IRLAND

POLSKA AKCJA HUMANITARNA - PL

POLEN

PRACTICAL ACTION - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

PREMIERE URGENCE INTERNATIONALE - FR

FRANKREICH

RADDA BARNENS RKSFORBUND - SE

SCHWEDEN

RED BARNET - DK

DÄNEMARK

ROTES KREUZ - BE

BELGIEN

ROTES KREUZ - DE

DEUTSCHLAND

ROTES KREUZ - DK

DÄNEMARK

ROTES KREUZ - ES

SPANIEN

ROTES KREUZ - FI

FINNLAND

ROTES KREUZ - FR

FRANKREICH

ROTES KREUZ - LU

LUXEMBURG

ROTES KREUZ - NL

NIEDERLANDE

ROTES KREUZ - NO

NORWEGEN

ROTES KREUZ - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

REDD BARNA - NO

NORWEGEN

REDR - ENGINEERS FOR DISASTER RELIEF - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

RED EEN KIND

NIEDERLANDE

RELIEF INTERNATIONAL - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

SAVE THE CHILDREN - NL

NIEDERLANDE

SAVE THE CHILDREN ITALIA ONLUS - IT

ITALIEN

SECOURS POPULAIRE FRANCAIS

FRANKREICH

SOLIDAR SUISSE - CH

SCHWEIZ

SOLIDARITES INTERNATIONAL - FR

FRANKREICH

SOS CHILDREN'S VILLAGES

NIEDERLANDE

SOS SAHEL INTERNATIONAL FRANCE - FR

FRANKREICH

SOS-KINDERDORF INTERNATIONAL - AT

ÖSTERREICH

STICHTING OXFAM NOVIB - NL

NIEDERLANDE

STICHTING WAR CHILD - NL

NIEDERLANDE

STICHTING WORLD VISION NEDERLAND - NL

NIEDERLANDE

SVENSKA KYRKAN - SE

SCHWEDEN

TEARFUND - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

TERRE DES HOMMES - CH

SCHWEIZ

THE INTERNATIONAL CATHOLIC MIGRATION COMMISSION - CH

SCHWEIZ

THE SAVE THE CHILDREN FUND - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

THE SMILE OF THE CHILD

GRIECHENLAND

TIERÄRZTE OHNE GRENZEN E.V. - DE

DEUTSCHLAND

TRIANGLE GENERATION HUMANITAIRE - FR

FRANKREICH

TROCAIRE - IE

IRLAND

UN - OCHA

INTERNATIONALE ORGANISATION

UN - OHCHR

INTERNATIONALE ORGANISATION

UN - PAHO

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNDP

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNESCO

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNFPA

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNHCR

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNICEF

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNISDR

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNOPS

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNRWA

INTERNATIONALE ORGANISATION

UNWOMEN

INTERNATIONALE ORGANISATION

WAR CHILD

VEREINIGTES KÖNIGREICH

WFP

INTERNATIONALE ORGANISATION

WHO

INTERNATIONALE ORGANISATION

WORLD VISION - DE

DEUTSCHLAND

WORLD VISION - UK

VEREINIGTES KÖNIGREICH

ZOA - NL

NIEDERLANDE

(1) 2,2 Mrd. EUR inklusive der externen zweckgebundenen Einnahmen von den Mitgliedstaaten.
(2) Die GD ECHO hat sich zum Ziel gesetzt, im Jahr 2018 35 % der Hilfe in Form von Bargeldtransfers bereitzustellen. 
(3)   https://ec.europa.eu/echo/news/addressing-forgotten-crises-todays-global-context_en  
(4)   http://www.unhcr.org/comprehensive-refugee-response-framework-crrf.html
(5)    Mit den Namen der betreffenden Partnerorganisationen.
(6)      Inklusive der externen zweckgebundenen Einnahmen von den Mitgliedstaaten belief sich der von der Europäischen Kommission verwaltete Gesamthaushalt für humanitäre Hilfe im Jahr 2017 auf 2,2 Mrd. EUR.