EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.11.2018
COM(2018) 771 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK
Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Zu den obersten Prioritäten der Juncker-Kommission gehörte es, die Wirtschaft deutlich anzukurbeln. Dies sollte durch das Schließen der infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Investitionslücke in der Europäischen Union erreicht werden (Abbildung 1). Sowohl öffentliche als auch private Investitionen stellen eine entscheidende Triebkraft für Beschäftigung und Wachstum dar. Durch sie fließen Ersparnisse in Vorhaben und Sektoren, die für unsere Zukunft entscheidend sind, beispielsweise in Infrastruktur und Wohnungswesen, Forschung und Entwicklung, neue Technologien und Produktionsmethoden, Bildung und Kompetenzen. Diese Investitionen fördern auch die Modernisierung von Europas Industrien und Gesellschaften beim Übergang zu einer zunehmend digitalisierten und emissionsarmen Wirtschaft.
Abbildung 1. Rückgang und Erholung der Investitionsrate
Gesamte Wirtschaft, % des BIP
Im November 2014 legte die Kommission die Investitionsoffensive für Europa – den „Juncker-Plan“ – vor, die auf einem neuen und innovativen Investitionsansatz basiert. Durch die Verwendung einer begrenzten Menge öffentlicher Mittel in Form einer EU-Haushaltsgarantie für die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) wurden und werden bedeutende private und öffentliche Mittel für Investitionen in strategische Sektoren der EU-Wirtschaft mobilisiert. Im November 2018 waren durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, das finanzielle Kernstück der Investitionsoffensive, zusätzliche Investitionen in Höhe von 360 Mrd. EUR angeregt worden, womit das ursprüngliche Ziel von 315 Mrd. EUR deutlich übertroffen wurde. Der Fonds wurde bis Ende 2020 verlängert. Ziel ist es, bis dahin zusätzliche Investitionen in Höhe von 500 Mrd. EUR zu erreichen.
Dieses überaus erfolgreiche Modell wird nun zum neuen Standard für die EU-Investitionsförderung innerhalb Europas und darüber hinaus. Es war die Vorlage für die im September 2016 vorgeschlagene Mobilisierung von Investitionen in Afrika und der EU-Nachbarschaft im Rahmen der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer sowie für das neue Finanzierungsinstrument für auswärtiges Handeln im Kontext des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens.
Neben der Investitionsdimension ist der Erfolg des Juncker-Plans in der Drei-Säulen-Struktur begründet, durch die umfassende und koordinierte Maßnahmen zur Investitionsförderung sichergestellt werden. Zusätzlich zur Mobilisierung von Investitionen wurde durch den Juncker-Plan eine Projektpipeline geschaffen und der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt, durch die im Unternehmensumfeld bessere Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen werden. Zu diesem Zweck tat sich die Kommission mit der EIB-Gruppe zusammen, um die Europäische Plattform für Investitionsberatung und das Europäische Investitionsvorhabenportal einzurichten. Die Plattform stellt Projektträgern Beratung und technische Hilfe zur Verfügung, während das Portal eine transparente Pipeline investitionswürdiger Projekte präsentiert. Parallel dazu liegt der Schwerpunkt der Investitionsoffensive auf der Beseitigung struktureller Investitionshemmnisse. Dazu gehören die Beseitigung regulatorischer Engpässe, die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Ermöglichung eines fairen Wettbewerbs und das Anstreben von Strukturreformen, die sich auf das Investitionsklima positiv auswirken. Dies erfordert Anstrengungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Die Kommission hat Vorschläge zur Vertiefung des Binnenmarkts, der zu den größten Erfolgen der EU zählt, vorgelegt, im Rahmen des Europäischen Semesters einen klaren Investitionsschwerpunkt eingeführt und den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten haben Schritte zur Beseitigung von Investitionshemmnissen unternommen. Dennoch ist auf allen Ebenen weiteres Handeln erforderlich.
Die Investitionsoffensive ist Teil der EU-Agenda für offene Investitionen und Handel. Die EU ist weltweit einer der offensten Orte für Investitionen. Solide regulatorische Rahmen und fairer Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt ziehen ausländische Direktinvestitionen an, was für die EU große Vorteile in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum bringt. Gleichzeitig ist die Kommission sich aber auch der Risiken bewusst, die bestimmte ausländische Direktinvestitionen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung bergen können. Vor diesem Hintergrund nahm sie im September 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union und die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission an. Die Kommission fordert Parlament und Rat auf, die Annahme der Verordnung zügig zum Abschluss zu bringen.
Die EU unterstützt auch die weltweite Liberalisierung von Investitionen. Sie führt Investitionsverhandlungen mit Partnern, um Investoren auf beiden Seiten einen vorhersehbaren, langfristigen Marktzugang zu bieten und um die Investoren und ihre Investitionen zu schützen. Die EU hat u. a. mit Kanada, Singapur, Vietnam, Japan und China Investitionsverhandlungen aufgenommen.
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Private Investitionen zum Wohl der Allgemeinheit mobilisieren
Der Europäische Fonds für strategische Investitionen ist auf dem besten Wege, das Ziel der Freisetzung von zusätzlichen Investitionen in Höhe von mindestens 500 Mrd. EUR über einen Fünfjahreszeitrum (2015-2020) zu erreichen. Im November 2018 hatte die EIB-Gruppe bereits 993 von dem Fonds unterstützte Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionswert von 360 Mrd. EUR genehmigt, die alle Mitgliedstaaten abdecken. Rund 850 000 kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung werden voraussichtlich davon profitieren. Zwei Drittel der aufgebrachten 360 Mrd. EUR stammen aus privaten Mitteln, was bedeutet, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen auch das Ziel der Mobilisierung privater Investitionen erreicht hat.
Der Fonds bringt auch im Hinblick auf das Ziel der Zusätzlichkeit Ergebnisse. Die durch den Fonds unterstützten Projekte müssen zusätzlicher Art sein, und zwar in dem Sinne, dass sie Marktversagen oder suboptimale Investitionssituationen beheben und ohne Unterstützung des Fonds nicht im gleichen Zeitraum oder im gleichen Umfang finanziert worden wären. Die Entwicklung des Volumens der jährlichen Unterzeichnungen der EIB-Gruppe zwischen 2014 und 2017 zeigt, dass das Gesamtvolumen der jährlichen Darlehensgewährung zwar in etwa auf dem gleichen Niveau blieb, der Anteil der Sondertätigkeiten nach Einführung des Fonds aber stark zunahm, und zwar von 4,6 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 17,9 Mrd. EUR im Jahr 2017. Darüber hinaus wurde mit der „EFSI 2.0-Verordnung“, durch die die Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bis Ende 2020 verlängert wurde, eine umfassendere Definition des Begriffs der „Zusätzlichkeit“ und der erhöhten Transparenz von Investitionsentscheidungen eingeführt.
Abbildung 2. Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Der Europäische Fonds für strategische Investitionen ist allen Mitgliedstaaten zugutegekommen. Zurzeit ist der Umfang der mobilisierten Investitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt in Griechenland, Estland, Litauen, Portugal und Bulgarien am höchsten. Die geografische Aufschlüsselung der Beträge zeigt, dass die durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen mobilisierten Investitionen in großem Maße in die durch die Finanzkrise am stärksten getroffenen Länder geflossen sind, in denen der Rückgang der Investitionen am größten war.
Beispiele für durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen geförderte Projekte
Spanien: 35 Mio. EUR für das soziale Unternehmen Ilunión zur Förderung von Menschen mit Behinderungen
Die Europäische Investitionsbank gewährte dem sozialen Unternehmen Ilunión ein Darlehen in Höhe von 35 Mio. EUR. Ilunión, Spaniens größter privater Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen, ist in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig, darunter Gebäudeverwaltung, Gesundheitsdienstleistungen, Fremdenverkehr und Freizeit. Mit dem vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen abgesicherten Darlehen wird der Investitionsplan des Unternehmens bis 2021 gefördert. Dieser Plan umfasst die Entwicklung einer Reihe von Geräten, mit denen die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert werden soll, aber auch Energieeffizienzmaßnahmen für die Kette gewerblicher Waschsalons der Gruppe und die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.
Italien: 29 Mio. EUR für die Finanzierung eines neuen Krankenhauses in Treviso
Die Europäische Investitionsbank hilft bei der Finanzierung von Planung, Bau und Betrieb eines neuen Krankenhauses in Treviso (Kleinstadt und Industriezentrum im Nordosten Italiens). Als wichtigstes Krankenhaus der Provinz bietet es spezialisierte Dienste für einen Einzugsbereich von rund einer Million Menschen an. Das Projekt in Treviso ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen Sozialinvestitionen in innovative Lösungen für Forschung, Gesundheit, Beschäftigung und soziale Dienste zugunsten der lokalen Gemeinschaft gefördert werden.
Bulgarien: 100 Mio. EUR für im Bereich Tiergesundheit tätiges Unternehmen
Biovet ist ein global agierendes Unternehmen im Bereich der Tiergesundheit mit Sitz in der bulgarischen Stadt Sofia. Die Europäische Investitionsbank stellt ein Darlehen in Höhe von 100 Mio. EUR zur Finanzierung einer Steigerung des Produktionsniveaus sowie der Forschung und Entwicklung bereit. Das Projekt umfasst die Einrichtung von zwei neuen Anlagen: einer Fermentationsanlage in Peschtera (Südbulgarien), und einer neuen Anlage für die Produktion von Tierimpfstoffen in Razgrad (Nordostbulgarien). Mithilfe des Projekts wird das Unternehmen auch in die Lage versetzt, Forschung und Entwicklung in den Bereichen Mikrobiologie und Entwicklung von neuen Produkten, beispielsweise von Impfstoffen und Enzymen, zu betreiben.
Griechenland: 150 Mio. EUR für Breitbandnetz
Mit dem Darlehen in Höhe von 150 Mio. EUR wird ein Beitrag zur Finanzierung der Ausbaupläne von Cosmote geleistet, durch die dessen mobiles Breitbandnetz wesentlich schneller und leistungsfähiger gestaltet werden und ein größeres Gebiet versorgen soll. Die Netzleistung soll in ländlichen und entlegenen Teilen Griechenlands verbessert werden.
Frankreich: 15 Mio. EUR für Solarenergie durch intelligente Oberflächen
Die Europäische Investitionsbank vergibt ein Darlehen in Höhe von 15 Mio. EUR an Sunpartner Technologies, ein innovatives französisches Unternehmen, das Solarpaneele verwendet, um Oberflächen und Baustoffe herzustellen, die Solarenergie nutzbar machen. Eines der Schlüsselprodukte des Unternehmens ist ein nahezu transparentes Solarglas, das Energie für dimmbare Fenster erzeugt. Die Verdunkelung lässt sich per Smartphone steuern. Dadurch kann der Energiebedarf für Klimaanlagen gesenkt werden. Das Unternehmen wird das Darlehen, das durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen garantiert wird, für die Investition in Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Erhöhung der Produktion nutzen.
Die Investitionsoffensive leistet einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Wachstum. Die Wirtschaftsabteilung der Europäischen Investitionsbank und die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission gehen davon aus, dass durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen bereits mehr als 750 000 Arbeitsplätze unterstützt wurden. Diese Zahl dürfte bis 2020 auf 1,4 Millionen ansteigen. Berechnungen haben zudem ergeben, dass die Investitionsoffensive das Bruttoinlandsprodukt der EU bereits um 0,6 % erhöht hat und das Bruttoinlandsprodukt der EU bis 2020 um 1,3 % steigern dürfte. Zusätzlich zu diesem erwarteten positiven Effekt deutet eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission durchgeführte Analyse darauf hin, dass die kombinierten makroökonomischen Auswirkungen der vollständigen und fristgerechten Umsetzung der im Bereich des digitalen Binnenmarkts, der Binnenmarktstrategie, der Kapitalmarktunion und der Energieunion identifizierten Reformen von Rechtsvorschriften die Schaffung von 1 Million zusätzlicher Arbeitsplätze bis 2030 und eine zusätzliche Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts der EU um 1,5 % bis 2030 bewirken könnten. Diese Analyse basiert auf der erwarteten Beseitigung oder Verringerung der bestehenden Investitionshemmnisse durch die Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission im Rahmen dieser vier Maßnahmenpakete angenommen hat.
Erhöhung der Projektqualität und Schaffung einer stabilen Projektpipeline
Die Europäische Plattform für Investitionsberatung und das Europäische Investitionsvorhabenportal tragen dazu bei, dass Projekte Wirklichkeit werden. Die Plattform, eine gemeinsame Initiative der Kommission und der EIB-Gruppe, bietet einen zentralen Zugangspunkt für Beratungs- und technische Hilfsdienste. Sie hat bereits 860 Anfragen aus allen Mitgliedstaaten bearbeitet. Des Weiteren hat sie mehr als 20 Vereinbarungen mit nationalen Förderbanken und -institutionen und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterzeichnet, um die Fähigkeit solcher Institutionen, Investitionspipelines zu unterstützen und das lokale Unterstützungsangebot auszubauen, weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2017 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Acht nationale Förderbanken und Institutionen haben bereits einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung gestellt und einige weitere haben ihr Interesse an der Weiterentwicklung ihrer beratenden Funktion bekundet. Mit der im November 2017 gestarteten Investitionsberatung für Stadtentwicklung (Urban Investment Advisory Support, im Folgenden „URBIS“) gibt es im Rahmen der Plattform zudem eine spezielle neue Beratungsplattform für Investitionen im Bereich Stadtentwicklung. URBIS wurde zur Beratung und Unterstützung städtischer Behörden eingerichtet, um so Investitionen in städtische Projekte, Programme und Plattformen zu erleichtern, zu beschleunigen und deren ganzes Potenzial zu erschließen. Die bisher bei URBIS eingegangenen 36 Anfragen stammen aus 17 Mitgliedstaaten.
Das Europäische Investitionsvorhabenportal ist ein Online-Vermittlungsportal der EU, mit dem Träger und Investoren weltweit zusammengebracht werden. Es wurden bereits 450 Investitionsvorhaben aus allen Mitgliedstaaten und vielen verschiedenen Sektoren veröffentlicht. Laut einer im Frühjahr 2018 unter den Projektträgern des Portals durchgeführten Umfrage, wurden 80 % von ihnen von Investoren kontaktiert. Das Portal hat außerdem mehrere Kooperationsvereinbarungen mit ähnlichen Portalen geschlossen.
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
Zu den Missionen der Europäischen Plattform für Investitionsberatung gehört die dem Krankenhauszentrum in Rijeka (Kroatien) gewährte Unterstützung für den Bau eines modernen, integrierten Krankenhauskomplexes. Die Plattform erbringt auch Beratungsleistungen für die Revitalisierung der Metropolregion Rotterdam-Den Haag (Niederlande). Gemeinsam mit der Leitung der „Roadmap Next Economy“ leistet sie einen Beitrag zur Entwicklung einer Investitionsstrategie, mit der die Finanzierung der Umsetzung dieser Roadmap gesichert und das Potenzial für die Einrichtung einer Investitionsplattform bewertet werden soll. Der Hafen von Leixões (Portugal) ersuchte um Finanzmittel zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Hafens im Rahmen eines umfassenderen Investitionsplans, der zur Entwicklung des Kernnetzkorridors des transeuropäischen Verkehrsnetzes Atlantik beiträgt. Die Plattform half den portugiesischen Behörden bei der Beurteilung des Entwicklungsstands des Projekts und seiner Methode für die Kosten-Nutzen-Analyse, mit dem Ziel, die Anforderungen der im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ veröffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erfüllen.
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InvestEU: Investitionsförderung auf die nächste Stufe bringen
Aufbauend auf dem Erfolg der Investitionsoffensive für Europa hat die Kommission das Programm „InvestEU“ als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Das neue Programm wird aus dem Fonds „InvestEU“, dem Nachfolgefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Beratungsplattform „InvestEU“ und dem Portal „InvestEU“ bestehen. InvestEU wird 13 bestehende, von der Kommission zentral verwaltete Finanzierungsinstrumente zusammenbringen, wodurch die EU-Unterstützung zugänglicher wird und Größenvorteile geschaffen werden. Der Fonds „InvestEU“ wird Investitionen durch eine Garantie aus dem Unionshaushalt, durch die die Partner-Finanzinstitute der Kommission ein größeres Risiko eingehen können, mobilisieren. Der Fonds „InvestEU“ wird voraussichtlich zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 650 Mrd. EUR in Sektoren mobilisieren, die auf die innenpolitischen Prioritäten der Union abgestimmt sind und deren Schwerpunkt auf der Erzielung von sozioökonomischen und ökologischen Ergebnissen liegt, beispielsweise Klimaschutz. Das Portal „InvestEU“ wird Investoren auch weiterhin dabei unterstützen, Investitionsmöglichkeiten in dem Sektor oder an dem Standort zu finden, der sie interessiert. Es bietet eine bessere Verbindung zwischen Projekten und deren möglicher Finanzierung durch die Durchführungspartner von „InvestEU“. Die Beratungsplattform „InvestEU“ wird die 13 verschiedenen derzeit verfügbaren EU-Beratungsdienste in einer einzigen Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Projektentwicklung bündeln. Die Plattform wird technische Unterstützung und Hilfe bei der Vorbereitung, Entwicklung, Strukturierung und Durchführung von Projekten bieten, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten.
3. Abbau von Investitionshemmnissen
Mit der dritten Säule der Investitionsoffensive für Europa wird darauf abgezielt, das Investitionsumfeld durch Identifizierung und Abbau von Investitionshemmnissen auf allen institutionellen und administrativen Ebenen zu verbessern, einschließlich im Hinblick auf bürokratische und regulatorische Engpässe. Die Kommission hat die Beseitigung regulatorischer und administrativer Hürden auf nationaler und auf EU-Ebene angegangen und wird dies auch weiterhin tun. Initiativen auf EU-Ebene und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten ergänzen sich, und auch die Mitgliedstaaten beseitigen Investitionshemmnisse auf nationaler Ebene.
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
Auf Ersuchen des Europäischen Rates im März 2018 hat die Kommission nun eine erste Bewertung zum aktuellen Stand, den verbleibenden Hemmnissen und dem Potenzial für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt vorgelegt.
Im Laufe der Jahre hat die Kommission sich für den Abbau regulatorischer Hürden, die den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen im Binnenmarkt hemmen, eingesetzt. Der Binnenmarkt, der zu den größten Erfolgen und Stärken Europas zählt, hat zur Schaffung von neuen Möglichkeiten und Größenvorteilen für die europäischen Unternehmen beigetragen und es den Menschen ermöglicht, dort zu leben, zu studieren und zu arbeiten, wo sie möchten. Im Oktober 2015 nahm die Kommission ihre Binnenmarktstrategie an, deren besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Investitionen zu fördern, indem verbleibende Hemmnisse abgebaut werden und für eine bessere Berechenbarkeit der Regulierung gesorgt wird. Aufbauend auf der Binnenmarktstrategie enthält das Paket zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2017 verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, den EU-Rechtsrahmen für das Vergabewesen auszubauen und eine strategischere Umsetzung der bestehenden Regeln anzuregen. Eine faire, berechenbare und transparente Auftragsvergabe ist von zentraler Bedeutung für die Investitionsförderung.
Die im Jahr 2015 auf den Weg gebrachte Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zielt darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die ein optimales Funktionieren der digitalen Wirtschaft verhindern, und neue Möglichkeiten für Innovation, Wachstum und Beschäftigung zu eröffnen. Im Rahmen der Strategie sind bereits erhebliche Fortschritte erzielt worden. Eine Reihe neuer Initiativen wie etwa ein einheitlicher EU-Rahmen für den elektronischen Handel und ein vereinfachtes grenzübergreifendes Mehrwertsteuersystem haben den europäischen Unternehmen wichtige Instrumente an die Hand gegeben, um wettbewerbsfähiger zu werden. Mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation werden Investitionen in Breitbandnetze (einschließlich der 5. Generation) weiter gefördert, indem die für die Betreiber bestehenden Hürden für gemeinsame Investitionen und eine Teilung der Kosten abgebaut werden. Ferner hat die EU höchste Standards für eine bessere Vernetzung und einen besseren Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger im digitalen Zeitalter gesetzt, unter anderem durch Abschaffung der Roaminggebühren bzw. durch die allgemeine Datenschutzrichtlinie.
Kapitalmärkte
Die Kapitalmarktunion hat durch den Abbau von Hürden für den freien Kapitalverkehr über die europäischen Grenzen hinweg, die Unterstützung von wirtschaftlicher Konvergenz und den Ausbau des Zugangs zu entscheidender marktgestützter Finanzierung großes Potenzial zur Investitionsförderung in der EU. Dies trägt zur Finanzierung von Innovation bei und bringt die Schaffung von Arbeitsplätzen voran. Tiefe und liquide Kapitalmärkte stützen zudem die internationale Rolle des Euro, stärken die Wirtschafts- und Währungsunion und verbessern die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft, indem die EU-Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus vor wirtschaftlichen Erschütterungen in ihrer Region geschützt werden. Die Kommission hat mehrere Vorschläge für die wichtigsten Bausteine für die Kapitalmarktunion vorgelegt, die 2015 und 2017 angekündigt worden waren. Parlament und Rat haben bisher nur drei dieser Gesetzgebungsvorschläge angenommen. Die verbleibenden Vorschläge sollten jetzt dringend angenommen werden.
Eine konkrete Priorität der Kapitalmarktunion ist die Entwicklung von lokalen Kapitalmärkten. Auf europäischer Ebene wird die Unterstützung und Überwachung von tieferen und liquideren Kapitalmärkte zusätzlich zu den gezielten Maßnahmen im Rahmen der Kapitalmarktunion auch durch das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen bzw. im Kontext des Europäischen Semesters sichergestellt. Auch lokale Kapitalmärkte machen dank nationaler und regionaler Impulse, die von der Europäischen Union unterstützt werden, Fortschritte. Auf regionaler Ebene haben einige Länder eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Erleichterung von Auslandsnotierung und -investitionen, zur Verbindung von Marktinfrastrukturen und zur weiteren Harmonisierung regionaler Regeln aufgebaut. Auf nationaler Ebene haben mehrere Mitgliedstaaten nationale Kapitalmarktstrategien angenommen und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Kapitalmärkten durch öffentliche Mittel sowie zur allgemeinen Verbesserung ihres Unternehmensumfelds ergriffen.
Verkehrs- und Energieinfrastrukturen
Um Hindernisse für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wirksam zu beseitigen und die fristgerechte Verwirklichung des transeuropäischen Kern-Verkehrsnetzes bis 2030 zu unterstützen, legte die Kommission im Mai 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung vor, mit der das Ziel verfolgt wird, die Erteilung von Genehmigungen und die Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe zu erleichtern, die Vorbereitung grenzübergreifender Projekte wirksamer zu gestalten und den Verwaltungsaufwand für Projektträger zu verringern. Dies ist als Teil umfassenderer Bemühungen anzusehen, den Rechtsrahmen für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu stärken.
Die Vollendung der Energieunion und die Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie bringen enorme Investitionsmöglichkeiten mit sich. Bei der Umsetzung der wichtigsten transeuropäischen Energieinfrastrukturprojekte sind erhebliche Fortschritte erzielt worden: 30 Projekte von gemeinsamem Interesse werden bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Bis Ende 2020 dürften es 47 sein. Viele dieser Projekte werden im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt. Im November 2017 hat die Kommission die 3. Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse angenommen. In dem am 30. November 2016 angenommenen Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ ist eine umfassende Reform des europäischen Energiesystems vorgesehen, die vom Erzeuger bis hin zum Endnutzer reicht und die Gestaltung des Strommarktes, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, die Sicherheit der Stromversorgung und Governance-Regeln für die Energieunion der EU abdeckt. Es werden von der Industrie geleitete Initiativen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die sozialen Auswirkungen des Übergangs zu sauberer Energie abgefedert sowie verschiedene Akteure wie lokale und städtische Behörden und Unternehmen, Sozialpartner und Investoren einbezogen. Das Paket umfasst auch Maßnahmen zur Beschleunigung der Innovation im Bereich saubere Energie und zur Renovierung des Gebäudebestandes in Europa sowie Maßnahmen zur Stimulierung öffentlicher und privater Investitionen. Der erste Legislativvorschlag ist im Juli 2018 in Kraft getreten und bei drei Vorschlägen wurde bereits eine politische Einigung erzielt. Die übrigen vier Vorschläge liegen Parlament und Rat zwecks baldiger Einigung und Annahme vor. Mit diesem ehrgeizigen, stabilen und berechenbaren Regulierungsrahmen befindet sich die EU in einer guten Position, um einen Nutzen aus dem Übergang zu sauberer Energie zu ziehen. Diese Maßnahmen werden weiter gestärkt durch die Führungsposition der EU im Bereich nachhaltiges Finanzwesen, mit dem darauf abgezielt wird, private Kapitalströme auf nachhaltigere Investitionen auszurichten und Investoren dabei zu helfen, Umweltrisiken wie Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel entgegenzuwirken.
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Es sind Investitionen in Menschen, ihre Kompetenzen und Kenntnisse notwendig, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und weitere Investitionen anzuziehen. Dieser Ansatz für soziale Investition spiegelt sich in der Europäischen Säule sozialer Rechte wider, die im November 2017 vom Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat proklamiert wurde. Darüber hinaus hat die Kommission im Jahr 2016 eine umfassende europäische Agenda für Kompetenzen angenommen. Diese Agenda enthält zehn Schlüsselmaßnahmen, durch die Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen gefördert und sichergestellt wird, dass die Europäerinnen und Europäer die Kompetenzen besitzen, die auf unseren Arbeitsmärkten benötigt werden. Ferner richtet die Kommission infolge der Erklärung der Staats- und Regierungschefs den Europäischen Bildungsraum ein. Schließlich sind – vor dem Hintergrund alternder Gesellschaften und einer rückläufigen Erwerbsbevölkerung – weitere Investitionen in soziale Infrastruktur, einschließlich Gesundheit und Langzeitpflege, sehr wichtig.
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Des Weiteren führten die im Durchführungszeitraum 2014-2020 zur Erhöhung der Wirksamkeit der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingeführten Ex-ante-Konditionalitäten zum Abbau von Investitionshemmnissen in den Mitgliedstaaten und Regionen, sowohl über Sektoren hinweg (durch horizontale Bedingungen, beispielsweise im Bereich öffentliches Auftragswesen, Vorschriften über staatliche Beihilfen und „Small Business Act“) als auch innerhalb der Sektoren, die durch diese Fonds gefördert werden (wie etwa die Sektoren Verkehr, Digitales, Energie, Blaue Wirtschaft, Abfall und Wasser). Sie lösten politische Reformen in den Mitgliedstaaten aus, führten zur Annahme von neuen strategischen und politischen Rahmen für die öffentliche Unterstützung und Privatinvestitionen und leisteten einen Beitrag zu Verbesserung der Verwaltungskapazität von öffentlichen Verwaltungen. Im nächsten Programmplanungszeitraum werden die Ex-ante Konditionalitäten durch „grundlegende Voraussetzungen“ ersetzt, durch die die notwendige Grundlage für eine wirksame und effiziente Nutzung der EU-Fonds geschaffen wird.
Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hat die Kommission eine wesentliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Stellung von Anträgen auf Inanspruchnahme der Strukturfonds vorgeschlagen. Die Kommission hat den Abbau von Bürokratie und weniger strenge Kontrollverfahren für Unternehmen und Unternehmer vorgeschlagen, die von EU-Unterstützung profitieren. Des Weiteren hat die Kommission einheitliche Regeln für sieben EU-Fonds vorgeschlagen, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eingesetzt werden, u. a. die Kohäsionsfonds. Auch durch den Wandel bei der gemeinsamen Agrarpolitik von der Einhaltung hin zu einem leistungsbasierten Ansatz sollte Bürokratie abgebaut werden. Eine weitere wesentliche Verringerung der Verwaltungslasten ergibt sich im nächsten Haushaltszeitraum aus dem Vorschlag für das Programm „InvestEU“, durch das eine Reihe bestehender Fonds vereinfacht und gebündelt wird.
Staatliche Beihilfen
Nach der Annahme der Investitionsoffensive hat die Kommission die Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinfacht. Die Kommission hat detaillierte Orientierungshilfen zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe Investoren erkennen können, wann öffentliche Fördermaßnahmen, einschließlich Infrastrukturinvestitionen, nicht in den Anwendungsbereich der Beihilfevorschriften fallen. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung wurde erweitert, sodass sie sich nun auch auf öffentliche Fördermaßnahmen für Hafen-, Flughafen- und kulturelle Infrastrukturen erstreckt. Heute werden 97 % der staatlichen Beihilfen auf der Grundlage klar festgelegter Bedingungen ohne vorherige Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die EU gewährt. Im Juni 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine gezielte Änderung der Ermächtigungsverordnung zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen. Der kombinierte Effekt dieser Maßnahmen hat zu wesentlich mehr Rechtssicherheit und schlankeren Verfahren geführt, wodurch eine Förderung von Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, ermöglicht wurde.
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
Nationale Strukturreformen beheben häufig Schwachstellen im Unternehmensumfeld und Engpässe, die die Unternehmenseffizienz beeinträchtigen und Investitionen hemmen. Durch das Europäische Semester wird den Mitgliedstaaten dabei geholfen, ihre haushaltsbezogene, makroökonomische und strukturelle Politik wirksamer zu koordinieren, indem sie diese an auf EU-Ebene vereinbarte Regeln und Ziele abstimmen. Es bietet auch Gelegenheit zum multilateralen Dialog über Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik und nationale Reformprogramme, einschließlich der Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Investitionen. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Länderberichte bieten einen Überblick über die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen und umgesetzten vorrangigen Reformen. Die im März 2018 veröffentlichten jüngsten Berichte belegen, dass in einer Reihe von Bereichen Fortschritte bei der Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Investitionen im Gange sind (siehe Anhang 2). Im Jahreswachstumsbericht 2015 wurde erstmals der integrierte wirtschaftspolitische Ansatz der Kommission vorgestellt, bei dem die Investitionsförderung bei gleichzeitiger Förderung von Strukturreformen und die Gewährleistung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik im Vordergrund stehen. Dieser Ansatz bleibt bis heute richtungsweisend für das Europäische Semester.
In einigen Mitgliedstaaten muss die Umsetzung von ausstehenden Strukturreformen stärker vorangetrieben werden. Bei der Umsetzung von etwa zwei Drittel der Empfehlungen sind mindestens „einige Fortschritte“ zu verzeichnen. Gleichzeitig ist allerdings Wachsamkeit notwendig, um sicherzustellen, dass die Reformen nicht wieder rückgängig gemacht werden. Des Weiteren fällt die Erfolgsbilanz bei der Umsetzung von Reformen nicht in allen Mitgliedstaaten einheitlich aus.
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Überblick über die wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit Investitionen auf nationaler Ebene und geeignete Reformen an die Hand gegeben. Die möglichen Herausforderungen im Bereich Investitionen wurden in die folgenden fünf weitgefassten Kategorien eingeteilt: i) öffentliche Verwaltung/Unternehmensumfeld; ii) Arbeitsmarkt/Bildung, iii) Finanzsektor/Besteuerung; iv) Forschung, Entwicklung und Innovation und v) sektorspezifische Vorschriften. Folglich hat die Kommission eine Reihe von Diskussionen über Investitionshemmnissen in bestimmten Politikbereichen im Rat angeregt. Diese behandelten unter anderem schwerpunktmäßig die Wirtschaftsfreundlichkeit, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Insolvenzrahmen, öffentlich-private Partnerschaften und Investitionen in netzgebundene Wirtschaftszweige (siehe Anhang 1).
Besonderes Beispiel: Finnlands Reformen im Einzelhandelssektor
Der Einzelhandelssektor in Finnland war für viele Jahre durch übermäßige Vorschriften im Hinblick auf die Einrichtung und den Betrieb von Verkaufsstellen geprägt. Dies führte zu mangelndem Wettbewerb und hohen Marktzutrittsschranken. Für die finnischen Verbraucher ergaben sich dadurch höhere Preise und weniger Auswahl im Vergleich zu Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten. Infolge von wiederholten Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, die Beschränkungen zu lockern und den Einzelhandelssektor für den Wettbewerb zu öffnen, liberalisierte Finnland die Öffnungszeiten und reformierte die kommunalen und regionalen Planungsauflagen. Die Erleichterung des Zugangs zum Einzelhandelsmarkt dürfte – zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger – positive Auswirkungen auf Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologie haben, die Beschäftigung erhöhen und die Kosten für größere Geschäfte senken.
In den vergangenen Jahren haben die Mitgliedstaaten wesentliche Fortschritte bei der Schaffung günstiger Investitionsbedingungen erzielt. Bei fast allen Indikatoren zur Messung des Verwaltungsumfelds wurde eine wesentliche Verbesserung verzeichnet. Die meisten Mitgliedstaaten haben den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bedingungen für die Unternehmensgründung und die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit gelegt. Positive Beispiele umfassen die Online-Registrierung von neuen Unternehmen, zentrale Anlaufstellen für die Unternehmensregistrierung oder die Bewältigung gemeinsamer Probleme sowie die Aufhebung bzw. Senkung von steuerähnlichen Abgaben und anderen unternehmensbezogenen Gebühren. Die Mitgliedstaaten haben Justizreformen in Angriff genommen und konnten die Wirksamkeit ihrer Justizsysteme weiter verbessern. Zudem wurden Maßnahmen ergriffen, um die Arbeits- und Produktmärkte zu reformieren, private Forschung, Entwicklung und Innovation zu fördern und den Zugang zu Finanzierungen zu verbessern, beispielsweise durch Verringerung des Bestands an notleidenden Krediten.
Die Verbesserung der Kompetenzniveaus und deren Anpassung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes sind von zentraler Bedeutung für eine Erhöhung der Produktivität und der Anpassungsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung, wodurch ein positiver Einfluss auf Investitionen ausgeübt wird. Gut funktionierende und inklusive Schul- und Berufsbildungssysteme können zur Verhinderung oder Verringerung der Risiken von Qualifikationsmängeln und Ungleichgewichten beitragen, die für die Gesellschaft im Hinblick auf verpasste Wachstumsmöglichkeiten und abnehmende Arbeitsmöglichkeiten für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowohl wirtschaftlich als auch sozial mit hohen Kosten verbunden sind. Die Mitgliedstaaten haben dies erkannt und seit 2015 verstärkt den Schwerpunkt auf politische Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen gelegt.
Besonderes Beispiel: Zugang zu Finanzierungen in Slowenien
Dank Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von kleinen und mittleren Unternehmen zu alternativen Formen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung konnte der Zugang zu Finanzierungen in Slowenien verbessert werden. Diese Maßnahmen umfassen eine neue grenzüberschreitende Eigenkapitalinitiative, das erste slowenische Kapitalzuwachs-Investitionsprogramm und Finanzierungsinstrumente, die von den europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Höhe von 253 Mio. EUR kofinanziert werden. Der Zugang zu Finanzierungen verbesserte sich auch durch eine bedeutende Senkung des Anteils notleidender Darlehen von 22,8 % Ende 2014 auf 11,4 % im zweiten Quartal 2017.
Trotz der bedeutenden Fortschritte bei der Verbesserung des Investitionsumfelds bestehen weiterhin große Herausforderungen und der Abschluss der Umsetzung von laufenden Reformen ist eine Priorität. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen bei der Umsetzung notwendiger Reformen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen verstärken. Wirksame Justizsysteme einschließlich der vollständigen Achtung der Rechtsstaatlichkeit sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Diese Reformen sind eine notwendige Voraussetzung für die Erhaltung und Erhöhung der Investitionsniveaus in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten. Vor diesem Hintergrund und zur Vorbereitung des nächsten Europäischen Semesters bewertet die Kommission auch die Herausforderungen für die Investitionsumfelder in den Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht 2019.
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
Die Investitionsraten sind seit dem Start der Investitionsoffensive für Europa erheblich angestiegen, liegen aber immer noch unter dem Niveau vor der Krise. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um Investitionslücken in der EU-Wirtschaft durch Mobilisierung von Finanzierungsmitteln in Schlüsselsektoren, die von Marktversagen und suboptimalen Investitionssituationen betroffen sind, zu schließen. Die dem Fonds zugrunde liegende Haushaltsgarantie hat dazu beigetragen, dass die Anzahl von riskanteren Geschäften, die durch die EIB-Gruppe finanziert wurde, bedeutend gestiegen ist. Mit ihrem Vorschlag für das Programm „InvestEU“ verfolgt die Kommission das Ziel, die Investitionsförderung in der EU auf die nächste Stufe zu bringen. Das Parlament und der Rat werden ersucht, die Annahme des Vorschlags vorrangig zu behandeln, um eine nahtlose Fortsetzung der Investitionsförderung im nächsten Haushaltszeitraum zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen bei den Verhandlungen über den neuen gestrafften Vorschlag der Kommission für ein Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit zügig Fortschritte erzielt werden.
Neben der Ankurbelung von inländischen Investitionen ist ein investitionsfreundlicheres Umfeld nötig, um die Rolle der EU als attraktiver Investitionsstandort in der Weltwirtschaft zu stärken. Die Vollendung des Binnenmarkts, der Kapitalmarktunion, des digitalen Binnenmarkts und der Energieunion bei gleichzeitiger Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in allen Sektoren würde die große Mehrheit der verbleibenden Investitionshemmnisse auf europäischer Ebene beseitigen. Die Kapitalmarktunion ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, da Europas größtes Finanzzentrum den Binnenmarkt verlassen wird. Für die Anpassung an diese neue Wirklichkeit bedarf es der Weiterentwicklung und tieferen Integration der Kapitalmärkte der EU-27 und auch die lokalen Kapitalmärkte müssen gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Kommission fordert das Parlament und den Rat daher auf, die Annahme der verbleibenden Initiativen zur Vollendung des Binnenmarkts, der Kapitalmarktunion und der Energieunion abzuschließen und bei den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen Fortschritte zu erzielen.
Im Rahmen des Europäischen Semesters wird die Kommission auch weiterhin politische Prioritäten festlegen und die bei der Umsetzung von Reformen erzielten Fortschritte überwachen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten und Politikbereichen nach wie vor unterschiedlich sind. Die bestehenden Verbindungen zwischen EU-Förderung und dem Europäischen Semester werden gestärkt, womit Synergien und Komplementarität zwischen der wirtschaftspolitischen Analyse und Koordinierung und den Ausgaben auf EU-Ebene sichergestellt werden. Zu diesem Zweck wird beim Europäischen Semester 2019 verstärkt der Schwerpunkt darauf gelegt, den Investitionsbedarf auf nationaler Ebene zu identifizieren und zu priorisieren, um eine Orientierungshilfe für Programmplanungsentscheidungen in Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Kohäsionsfonds zu schaffen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, für den Zeitraum 2021 bis 2030 hohen Anforderungen entsprechende nationale Energie- und Klimapläne auszuarbeiten und vorzulegen, um einen stabilen und förderlichen rechtlichen Rahmen für energie- und klimaschutzbezogene Investitionen zu schaffen.
Auch die Vorschläge der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen stärken den Fokus auf Investitionen und die Komplementarität zwischen den einschlägigen EU-Fonds. Zur Unterstützung der Umsetzung von Strukturreformen hat die Europäische Kommission die Schaffung eines Reformhilfeprogramms vorgeschlagen, durch das den Mitgliedstaaten finanzielle Anreize für die Durchführung von Reformen geboten werden. Zusätzlich wird eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion dabei helfen, die Investitionsniveaus bei Eintritt großer asymmetrischer Schocks beizubehalten. Diese Instrumente werden andere EU-Fonds, insbesondere die Fonds zur Unterstützung der Kohäsionspolitik, die Fazilität „Connecting Europe“, Horizont Europa und den neuen Fonds „InvestEU“, ergänzen. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, verschiedene Finanzierungsquellen für Innovationen zu einem einzigen Instrument, dem Europäischen Investitionsrat, zusammenzufassen, der dazu beitragen wird, die Finanzierungslücke bei mit hohem Risiko behafteten Innovationen in der europäischen Start-up-Szene zu schließen. Eine effiziente Nutzung von EU-Programmen ist sehr wichtig, um den erheblichen Investitionsbedarf zu decken. Dies gilt sowohl für die Planungs- als auch für die Umsetzungsphase. Dabei müssen sowohl die Sichtbarkeit der Pipeline als auch einheitliche Auswahlkriterien gewährleistet sein. Durch Stärkung der bestehenden Praxis unter dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird gewährleistet werden, dass die EU-Programme auf kohärente Weise genutzt und so der Mehrwert der EU-Finanzierung optimiert und Reformen auf nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters gefördert werden. Dabei besteht das Ziel letztlich darin, die politischen Prioritäten der EU in wirksamer Weise umzusetzen.