Brüssel, den 23.5.2018

COM(2018) 401 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2018

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2018


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2018

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2018

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2 ,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 3 ,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 22. November 2017 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2018 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 22. November 2017 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Belgien nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 14. Mai 2018 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

(2)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Belgien als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 ihren Niederschlag findet, sicherstellen.

(3)Der Länderbericht 2018 für Belgien 4 wurde am 7. März 2018 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Belgiens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017, bei der Umsetzung der Vorjahresempfehlungen und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(4)Am 27. April 2018 übermittelte Belgien sein Nationales Reformprogramm 2018 und sein Stabilitätsprogramm 2018. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 6 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)Belgien befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Schuldenregel. In seinem Stabilitätsprogramm 2018 veranschlagt Belgien eine allmähliche Verbesserung des Gesamtsaldos von einem Defizit von 1,0 % des BIP im Jahr 2017 auf einen Überschuss von 0,1 % des BIP im Jahr 2021. Das mittelfristige Haushaltsziel – ein strukturell ausgeglichener Haushalt – soll bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Der neu berechnete strukturelle Haushaltssaldo 7 deutet jedoch noch immer auf ein Defizit von 0,2 % im Jahr 2020 hin. Nach einem Höchststand von fast 107 % des BIP im Jahr 2014 und einem Rückgang auf rund 103 % des BIP im Jahr 2017 wird die gesamtstaatliche Schuldenquote dem Stabilitätsprogramm 2018 zufolge bis 2021 voraussichtlich auf 94,6 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Allerdings wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2019 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, noch nicht spezifiziert; unter anderem deshalb geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon aus, dass sich der strukturelle Saldo bei unveränderter Politik im Jahr 2019 verschlechtern wird.

(7)Am 23. Mai 2018 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV, da Belgien 2017 keine ausreichenden Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielt hatte. Nach Bewertung aller einschlägigen Faktoren konnte sie in dem Bericht nicht abschließend feststellen, ob das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 erfüllt ist oder nicht, da es derzeit keine hinreichend eindeutigen Nachweise gibt, auf deren Grundlage festgestellt werden könnte, ob in Belgien für das Jahr 2017 und für die Jahre 2016 und 2017 zusammengenommen eine erhebliche Abweichung besteht. Die Kommission wird auf Basis der Ex-post-Daten für 2018, die im Frühjahr 2019 zu übermitteln sind, erneut prüfen, ob die Vorgaben erfüllt sind.

(8)Im Stabilitätsprogramm 2018 wird auf die signifikanten Haushaltsauswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2017 verwiesen, und es werden ausreichend Belege für Umfang und Art der zusätzlichen Haushaltsbelastung geliefert. Der Kommission zufolge lagen die berücksichtigungsfähigen zusätzlichen Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2017 bei 0,04 % des BIP. Die Bestimmungen nach Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ermöglichen eine Berücksichtigung dieser zusätzlichen Ausgaben, da die akute terroristische Bedrohung ein außergewöhnliches Ereignisse darstellt, das erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen Belgiens hat, deren Tragfähigkeit durch die Gewährung einer vorübergehenden Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel nicht gefährdet würde. Um die betreffenden zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen, wurde die erforderliche Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel für 2017 somit nach unten korrigiert.

(9)Am 11. Juli 2017 empfahl der Rat Belgien sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 8 im Jahr 2018 1,6 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP entspricht. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Ziel, einen haushaltspolitischen Kurs zu erreichen, der sowohl zur Stützung der derzeitigen Erholung als auch zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 und der anschließenden Bewertung der Haushaltsergebnisse 2018 berücksichtigt werden muss. Ausgehend von der Bewertung der Solidität der Erholung in Belgien, die die Kommission – unter gebührender Berücksichtigung der Herausforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit – im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Belgiens Übersicht über die Haushaltsplanung vorgenommen hat, müssen in diesem Zusammenhang keine weiteren Elemente berücksichtigt werden. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon aus, dass für das Jahr 2018 sowie für die Jahre 2017 und 2018 zusammengenommen die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht.

(10)Angesichts des für Belgien geschätzten gesamtstaatlichen Schuldenstands von über 60 % des BIP und der prognostizierten Produktionslücke von 0,4 % dürfte die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 1,8 % nicht überschreiten; dies steht im Einklang mit der strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP nach der im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbarten gemeinsamen Anforderungsmatrix. Unter Annahme einer unveränderten Politik besteht für das Jahr 2019 sowie für die Jahre 2018 und 2019 zusammengenommen die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dieser Vorgabe. Allem Anschein nach wird Belgien die Schuldenregel in den Jahren 2018 und 2019 voraussichtlich nicht einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass ab 2018 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts einzuhalten. Es entspräche dem Vorsichtsprinzip, etwaige unerwartete Mehreinnahmen zum weiteren Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenquote zu verwenden.

(11)Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bleibt eine Herausforderung. Zwar waren die Rentenreformen von 2015 ein wichtiger Schritt, die Risiken im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung anzugehen, aber der Bericht 2018 über die Bevölkerungsalterung deutet darauf hin, dass die alterungsbedingten Ausgaben sowohl für die Renten als auch für die Langzeitpflege langfristig stärker steigen werden als bislang erwartet. Die Rentenausgaben dürften bis zum Jahr 2070 um 2,9 Prozentpunkte des BIP steigen; dies ist im Vergleich zu dem bei der vorhergehenden Aktualisierung prognostizierten Anstieg um 1,3 Prozentpunkte und dem durchschnittlichen Rückgang um 0,1 Prozentpunkt des BIP im Euro-Währungsgebiet zu sehen. Die vollständige Umsetzung der von der Regierung geplanten Reformen könnte dazu beitragen, die einschlägigen Risiken anzugehen. Darüber hinaus dürften die Ausgaben für Langzeitpflege von einem bereits über dem EU-Durchschnitt liegenden Stand von 2,3 % des BIP bis 2070 auf 4,0 % des BIP ansteigen. Durch einen Abbau der Fragmentierung im Bereich der Organisation der Langzeitpflege, die durch die Verteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene Verwaltungsebenen bedingt ist, könnte die Effizienz der Ausgaben in diesem Bereich erhöht werden.

(12)Eine wirksame Haushaltskoordinierung ist in einem Föderalstaat wie Belgien, in dem ein Großteil der Ausgabenbefugnisse auf die subnationale Ebene übertragen wurde, von wesentlicher Bedeutung. Um die interne Koordinierung zu verbessern und die fiskalpolitische Komponente des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion („fiskalpolitischer Pakt“) umzusetzen, schlossen die Föderalregierung und die Regierungen der Regionen und Gemeinschaften 2013 einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel, übergeordnete und individuelle mehrjährige haushaltspolitische Pfade festzulegen, die vom Hohen Finanzrat überwacht werden. Es wurde eine Einigung auf die bis 2020 zu erreichenden individuellen Haushaltsziele erzielt, was einen positiven Schritt darstellt. Eine förmliche Einigung auf die jährlichen Haushaltsziele auf allen staatlichen Ebenen steht jedoch noch aus. Fortschritte wurden bei der Schaffung ausreichender Garantien in Bezug auf die Unabhängigkeit des Hohen Finanzrates erzielt.

(13)Die Ausgabenbegrenzung könnte bei der Haushaltskonsolidierung eine größere Rolle spielen. Die öffentlichen Gesamtausgaben als Prozentsatz des BIP liegen über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets. Obwohl öffentliche Investitionen das Wachstum langfristig ankurbeln können, sind sie in Belgien im europäischen Vergleich niedrig, insbesondere im Verhältnis zu den öffentlichen Gesamtausgaben. Der öffentliche Kapitalstock ist niedrig, und die Qualität der öffentlichen Infrastruktur hat sich verschlechtert. Ausgabenüberprüfungen können zu einer verbesserten Allokation der Ausgaben beitragen und eine wachstumsfreundliche Konsolidierung fördern. Auf regionaler Ebene plant nur Flandern, einen Ausgabenüberprüfungsansatz in sein Haushaltsverfahren aufzunehmen. Ferner ist in Belgien zurzeit keine Ebene des Staates an Regeln hinsichtlich der inländischen Ausgaben gebunden; eine Ausnahme bildet die Obergrenze bei den Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. Dies steht im Gegensatz zu der EU-weit zu beobachtenden zunehmenden Einführung solcher Regeln und verhindert eine ausgabenbasierte Haushaltskonsolidierung. Zudem werden die Beiträge zum belgischen Einlagensicherungssystem nicht in ein separates Portfolio mit risikoarmen Vermögenswerten investiert.

(14)Bei der Verteilung der Vermögenswerte und Schulden auf die belgischen Haushalte zeigen sich – trotz deren insgesamt günstigen Vermögenslage – einige Schwachstellen. Ein längerer Zeitraum, in dem die Wohnimmobilienpreise schneller anstiegen als das verfügbare Einkommen der Haushalte, hat die Finanzlage der Haushalte, bedingt durch eine fast zwangsläufige Zunahme ihrer Schulden, instabiler werden lassen. Wenngleich Maßnahmen verabschiedet wurden, um einer Zunahme des Systemrisikos entgegenzuwirken, könnte es aufgrund des komplexen nationalen Entscheidungsprozesses auf Systemebene sein, dass Risiken für die Finanzstabilität unberücksichtigt bleiben. Die Wohnimmobilienpreise scheinen gegenwärtig leicht überbewertet.

(15)Wie in der Empfehlung 2018 für das Euro-Währungsgebiet festgestellt, ist die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung von entscheidender Bedeutung, um Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Unternehmen zu verhindern, eine faire Behandlung der Steuerzahler sicherzustellen und die öffentlichen Haushalte zu schützen. Da aggressive Steuerplanungsstrategien der Steuerzahler sich auch auf andere Mitgliedstaaten auswirken können, ist ergänzend zu den EU-Rechtsvorschriften auch ein koordiniertes Vorgehen auf einzelstaatlicher Ebene erforderlich. Das frühere System des steuerlichen Abzugs fiktiver Zinsaufwendungen auf das Eigenkapital wurde durch ein inkrementelles System ersetzt. Das neue System, das ebenso wie der in der gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vorgesehene Freibetrag für Wachstum und Investitionen eine inkrementelle Basis aufweist, wird auf das auf der Grundlage eines Fünfjahresdurchschnitts berechnete zusätzliche Eigenkapital beschränkt sein. Diese Änderung soll einen Beitrag zur Haushaltsneutralität der Reform der Unternehmensbesteuerung leisten und gleichzeitig den potenziellen Missbrauch des Systems zur aggressiven Steuerplanung angehen und die Steueranreize für Fremdfinanzierung verringern. Das Fehlen spezifischer Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung bereitete Anlass zur Sorge, sodass nun eine Reform des Rahmens zur Verhinderung von Missbrauch vorbereitet wird. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Erarbeitung der Reform wird aufmerksam verfolgt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften alle einschlägigen Formen des Missbrauchs abdecken. Auf der Grundlage des jüngsten Austauschs wird die Kommission ihren konstruktiven Dialog fortsetzen, um gegen aggressive Steuerplanungsstrategien vorzugehen.

(16)Das Wirtschaftswachstum war in letzter Zeit beschäftigungswirksam. Das Beschäftigungswachstum erwies sich im Jahr 2017 als solide und die Arbeitslosenquote liegt nun fast auf dem Niveau vor der Krise. In Bezug auf die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren (68,1 % im Jahr 2017) wird Belgien sein Europa-2020-Ziel von 73,2 % wohl nicht erreichen. Begrenzte Fortschritte wurden im Hinblick auf die Teilhabe benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt erzielt. Nichterwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit treten bei geringqualifizierten Personen, Menschen mit Migrationshintergrund und älteren Arbeitnehmern besonders häufig auf, was darauf schließen lässt, dass die Integration in den Arbeitsmarkt sowohl durch strukturelle als auch durch gruppenspezifische Faktoren behindert wird. Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, die einen großen Anteil an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmachen, erzielen nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktergebnisse und stellen somit ein erhebliches unerschlossenes Arbeitsmarktpotenzial dar. 2016 lag die Beschäftigungsquote der nicht in der EU geborenen Menschen bei 49,1 %, d. h. um mehr als 20 Prozentpunkte unter der Quote der im Inland geborenen Personen (bei Frauen war das Gefälle sogar noch stärker). Es gibt einige Hinweise darauf, dass die Aktivierungsmaßnahmen nicht bei allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen greifen. Zwar wurden einige Maßnahmen zur Integration von Neuankömmlingen und zur Bekämpfung von Diskriminierung getroffen, aber es besteht nach wie vor ein Mangel an Koordinierung zwischen den verschiedenen Politikbereichen und politischen Ebenen, wenn es gilt, die Herausforderung, Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zu bewältigen. Die großen regionalen Unterschiede bei der Entwicklung am Arbeitsmarkt bleiben bestehen.

(17)Trotz der Bemühungen um eine Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit bleiben die negativen Arbeitsanreize für bestimmte Personengruppen wie etwa Einpersonenhaushalte mit Durchschnittslohn und Zweitverdiener hoch. Ungeachtet der bereits getroffenen Maßnahmen zählte die Steuer- und Abgabenbelastung für einen Einpersonenhaushalt mit Durchschnittslohn auch im Jahr 2016 zu den höchsten in der EU. Auch das Risiko, in die Arbeitslosigkeitsfalle zu geraten, ist für Geringverdiener (67 % des Durchschnittslohns für einen Einpersonenhaushalt) in Belgien mit am höchsten in der EU. Es bestehen weiterhin starke steuerliche Fehlanreize für Zweitverdiener, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt.

(18)Der Anteil unbesetzter Stellen gehört zu den höchsten in der EU; dies weist auf große Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage hin, die unter anderem durch eine geringe Mobilität und unzureichende Sprachkenntnisse in der Region Brüssel bedingt sind. Die Teilnahme am lebenslangen Lernen ist gering. Es ist wichtig, dass sowohl der Einzelne als auch die Arbeitgeber im Bereich des lebenslangen Lernens mehr Engagement zeigen, damit die Menschen in der Lage sind, Arbeitsplatzwechsel zu bewältigen.

(19)In Bezug auf die Chancengleichheit beim Zugang zu einer hochwertigen beruflichen Bildung wurden einige Fortschritte erzielt, da die Gemeinschaften schrittweise Schulreformen durchführen. Wenngleich die durchschnittliche Leistung im internationalen Vergleich gut ausfällt, verbleiben bereits seit langem bestehende große Ungleichheiten im Bildungsbereich. Bei den schulischen Leistungen der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler bestehen erhebliche Diskrepanzen, die vom sozioökonomischen Hintergrund und vom Migrationsstatus abhängen. Die Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Gemeinschaften und die Unterrepräsentation benachteiligter Gruppen bei den Schülerinnen und Schülern, die in den Bereichen Naturwissenschaften, Lesen und Mathematik die besten Leistungen erzielen, geben zu Besorgnis Anlass. Große Leistungsunterschiede zwischen den Schulen gehen mit ungleichen Bildungschancen einher. Obwohl der Anteil der Hochschulabsolventen hoch ist, sind Ungleichheiten beim Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Qualifikationslücken und regionale Disparitäten zu beobachten. Der Anteil der Absolventen in den Bereichen Naturwissenschaften, Technik und Mathematik zählt zu den niedrigsten in der EU, und die Defizite in diesen Bereichen könnten zu einem erheblichen Hindernis für Wachstum und Innovation werden. Der Mangel an Lehrkräften gibt Anlass zu Besorgnis, wobei einschlägige Reformen langsam Erfolge zeigen. Bei der beruflichen Weiterbildung von Lehrern besteht Anpassungsbedarf. Sowohl die Flämische als auch die Französische Gemeinschaft haben umfassende Reformen ihrer Bildungssysteme auf den Weg gebracht, die im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus umgesetzt werden sollen. Ende 2017 wurde allerdings beschlossen, das Inkrafttreten wichtiger Maßnahmen aufzuschieben. Die Wirkung der Reformen und Maßnahmen wird sehr stark von ihrer wirksamen Umsetzung und Überwachung abhängen.

(20)Es wurden nur begrenzte Reformen zur Lockerung des restriktiven Rechtsrahmens für Dienstleistungen eingeleitet. Flandern hat das Niederlassungsgesetz für bestimmte Handwerksberufe aufgehoben. Dennoch bleibt das Maß an Reglementierung bei einigen freiberuflichen Dienstleistungen hoch. Infolgedessen ist der Wettbewerb in den jeweiligen Branchen schwach, und es treten nur wenige neue Unternehmen in den Markt ein. Im Bausektor gibt es horizontale Zulassungsregelungen für den Zugang zum Markt für Bauleistungen, und Baugenehmigungen bleiben trotz der in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen komplex. Die Fluktuation liegt in der belgischen Bauindustrie deutlich unter dem EU-Durchschnitt, was möglicherweise darauf hindeutet, dass der Sektor unter einem unzureichenden Wettbewerb leidet. Dies wirkt sich auch auf die Fertigstellung wichtiger Infrastrukturprojekte aus. Außerdem bestehen erhebliche Beschränkungen im Bereich der Schienen- und Straßenverkehrsdienste. Das geringe Produktivitätswachstum der belgischen Wirtschaft ist weitgehend auf das geringe Produktivitätswachstum im Dienstleistungssektor zurückzuführen. Regulatorische Beschränkungen wirken sich auch auf die Nutzer dieser Dienstleistungen, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, negativ aus. Tiefgreifendere strukturelle Reformen wichtiger Dienstleistungsbranchen würden dazu beitragen, das Produktivitätswachstum zu steigern, was ganz entscheidend wäre, um das künftige Wachstum und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern.

(21)Auch bei der Verbesserung der Funktionsweise des Einzelhandels wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Trotz der jüngsten Reformen beeinträchtigen regulatorische Beschränkungen nach wie vor die Leistungsfähigkeit der Branche und schrecken Investoren ab. Die Preise für zahlreiche Produktkategorien sind nach wie vor höher als in den Nachbarländern. Es muss mehr getan werden, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen wettbewerbs- und investitionsfreundlich zu gestalten, damit die Verbraucher von einer größeren Auswahl von Produkten und niedrigeren Preisen profitieren. Im April schlug die Kommission bewährte Verfahren vor, die den Mitgliedstaaten als Richtschnur für die Reform des Einzelhandels dienen sollen. 9

(22)Die Entwicklung der Unternehmertätigkeit in Belgien bleibt trotz einiger Reformen in den letzten Jahren und jüngst ergriffener Maßnahmen, deren Auswirkungen noch bewertet werden müssen, schwach. Die Unternehmensdynamik ist gering, wobei die Quote der Unternehmensneugründungen weiterhin zu den niedrigsten in Europa zählt und weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, während auch die Schließungsrate niedrig ist. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen bleibt angesichts komplexer Verfahren und einer geringen Vorhersehbarkeit der Regulierung hoch.

(23)Bei den digitalen öffentlichen Diensten schneidet Belgien durchschnittlich ab. Trotz seiner guten Gesamtposition bei der Entwicklung der digitalen Wirtschaft schneidet das Land bei den digitalen öffentlichen Diensten nur durchschnittlich ab. Angesichts der föderalen Struktur Belgiens ist die Einrichtung kohärenter landesweiter elektronischer Behördendienste mit besonderen Herausforderungen verbunden. Unterschiedliche, nicht notwendigerweise interoperable Systeme führen zu Reibungsverlusten. Ernsthafte Bedenken bestehen nach wie vor hinsichtlich des Justizsystems, insbesondere in Bezug auf Verzögerungen bei den Gerichtsverfahren, in Bezug auf die Digitalisierung und in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Gerichtsdaten. Die Einführung von Maßnahmen zur Digitalisierung bestimmter Gerichtsleistungen, wie etwa e-Box oder e-Deposit, an allen Gerichten bleibt hinter dem Zeitplan zurück. Solange dieses einheitliche Codierungssystem nicht von allen Gerichten verwendet wird, werden die Angaben zur Effizienz von Gerichtsverfahren nur begrenzt zuverlässig und vergleichbar sein.

(24)Trotz der jüngsten Reformen bleibt das belgische Steuersystem komplex. Die Reform der Körperschaftsteuer wird zu niedrigeren Regelsteuersätzen führen und zu einer Vereinfachung des Systems beitragen. Dennoch bleiben viele Ausnahmen und verzerrend wirkende Anreize bestehen, wie die steigende Tendenz beim Gesamtvolumen der Steuererleichterungen zeigt. Die Möglichkeit, die Besteuerung auf eine wachstumsfreundlichere Grundlage zu stellen, könnte weiter genutzt werden. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern zählen nach wie vor zu den niedrigsten in der EU. Es besteht in der Tat ein erheblicher Spielraum für eine echte umweltfreundliche Verlagerung der Steuerlast, unter anderem im Bereich der steuerlichen Förderung von Dienstwagen, die zu Luftverschmutzung, Staus und Treibhausgasemissionen beiträgt.

(25)Bei der Bewältigung der Verkehrsüberlastung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Mobilität leidet unter unzureichenden Investitionen der öffentlichen Hand in die Infrastruktur, wettbewerbsverzerrenden Steueranreizen und einem Mangel an Wettbewerb im Bereich der Verkehrsdienstleistungen, was zu massiven Staus führt und das Produktivitätswachstum behindert. Die Überlastung der Straßeninfrastruktur steigt von Jahr zu Jahr, schreckt ausländische Investoren ab und verursacht hohe soziale, wirtschaftliche und ökologische Kosten. Die dringlichste Herausforderung besteht darin, die Straßen- und Schienenverkehrsinfrastruktur, insbesondere in und um Antwerpen und Brüssel, zu vervollständigen und zu modernisieren. Außerdem bestehen substanzielle Einschränkungen im Bereich der Schienen- und Straßenverkehrsdienste. Die Behörden können eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und eine Verkehrsverlagerung vom Individualverkehr auf eine verstärkte gemeinsame Nutzung und auf emissionsarme Alternativen fördern.

(26)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2018 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2018 und das Nationale Reformprogramm 2018 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Belgien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Belgien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -Leitlinien beurteilt.

(27)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2018 geprüft; seine Stellungnahme 10 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Belgien 2018 und 2019

1.sicherstellt, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 1,8 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP entspricht; unerwartete Mehreinnahmen nutzt, um den Abbau des gesamtstaatlichen Schuldenstands zu beschleunigen; die geplanten Rentenreformen fortsetzt und den prognostizierten Anstieg der Ausgaben für die Langzeitpflege eindämmt; weiterhin auf die vollständige Umsetzung des Kooperationsabkommens von 2013 zur Koordinierung der Haushaltspolitik auf allen Ebenen des Staates hinwirkt; die Effizienz und Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben auf allen Ebenen des Staates verbessert, um – insbesondere durch Ausgabenüberprüfungen – Spielraum für öffentliche Investitionen zu schaffen.

2.negative Arbeitsanreize beseitigt und die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, vor allem für Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund und ältere Arbeitskräfte, stärkt; die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung fortsetzt, unter anderem durch Förderung der Chancengleichheit und Steigerung des Anteils der Hochschulabsolventen in den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik.

3.den Regelungs- und Verwaltungsaufwand verringert, um die Unternehmertätigkeit zu fördern und den Wettbewerb im Dienstleistungssektor, insbesondere im Einzelhandel, im Baugewerbe und bei den freiberuflichen Dienstleistungen zu stärken; die zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Mobilität angeht, insbesondere durch Investitionen in neue oder vorhandene Verkehrsinfrastruktur und Stärkung der Anreize, öffentliche Verkehrsmittel und emissionsarme Verkehrsarten zu nutzen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    COM(2018) 401 final.
(3)    P8_TA(2018)0077 und P8_TA(2018)0078.
(4)    SWD(2018) 200 final.
(5)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(6)    COM(2014) 494 final.
(7)    Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.
(8)    Die gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von 4 Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
(9)    COM(2018) 219 final.
(10)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.