Brüssel, den 22.5.2018

COM(2018) 268 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik


1.Einleitung

Derzeit wird eine Debatte über die Zukunft Europas geführt. In einem Jahr treffen sich die Führungsspitzen der EU und der Mitgliedstaaten in der rumänischen Stadt Sibiu, um Schlussfolgerungen aus dieser Debatte zu ziehen, die die Kommission im März 2017 mit ihrem Weißbuch zur Zukunft Europas 1 auf den Weg gebracht hat.

Ein zentrales Anliegen ist dabei, den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und auf ihre Zukunftssorgen angesichts einer sich rasch verändernden Welt zu reagieren – einer Welt, die neue Chancen eröffnet, die aber auch Unsicherheiten birgt. Viele Menschen fragen sich, wie das Arbeitsleben künftig aussehen wird, ob der Sozialstaat Bestand haben wird, wie sich unsere demokratischen, vielfältigen Gesellschaften weiterentwickeln werden und welchen Platz Europa in der Welt haben wird. Europa muss seine Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junge Menschen, in die Lage versetzen, die Chancen neuer Technologien und globaler Trends optimal zu nutzen. Hierbei spielen allgemeine und berufliche Bildung eine wesentliche Rolle, denn Bildung ist eine Investition, die dem Einzelnen und der gesamten Gesellschaft zugutekommt.

Die Europäische Union ist in erster Linie eine Union der Werte – dies ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Bildung und Kultur sind für die Vermittlung und Förderung dieser Werte und für die Entwicklung gegenseitigen Verständnisses von entscheidender Bedeutung.

Was die Wirtschaft angeht, hat die Krise zwar ihre Spuren auf den Arbeitsmärkten und in den Gesellschaften hinterlassen, doch die soziale Marktwirtschaft Europas hat sich trotz der schlimmsten Wirtschaftskrise der jüngeren Geschichte als standhaft erwiesen. Durch die laufenden Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion wird zudem das wirtschaftliche Fundament Europas weiter gestärkt.

Bezüglich der sozialen Prioritäten hat die Union deutlich gemacht, dass es beim europäischen Projekt um weit mehr geht als nur um die Wirtschaft. Im November 2017 proklamierten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte 2 . Die Säule stärkt die Grundsätze und Rechte in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, auf denen die Union basiert; als erster Grundsatz der Säule ist nunmehr das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität 3 festgeschrieben.

Mehr Gewicht für Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik

In der Erklärung von Rom vom März 2017 4 versprachen die führenden Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten, sich für eine Union einsetzen, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können; eine Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und kulturelle Vielfalt fördert“. Wenn wir ein stärkeres Europa wollen, dann müssen die Politikbereiche Jugend, Kultur sowie allgemeine und berufliche Bildung für unser europäisches Aufbauwerk eine wesentliche Rolle spielen.

Die Kommission hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die Situation der jungen Menschen zu verbessern, die am stärksten unter der Krise zu leiden hatten, und um ihnen bessere Möglichkeiten für eine aktive Teilhabe am europäischen Projekt zu bieten. 5 Hier wurde bereits viel erreicht. Für den Aufbau des künftigen Europas sind die Unterstützung und die Teilhabe junger Menschen unerlässlich. Daher richten Kommission und Rat 6 ihr Augenmerk weiterhin verstärkt auf junge Menschen.

Der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Kultur muss mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, damit sie ihr Potenzial zur Unterstützung des europäischen Projekts voll entfalten können. Investitionen in Fertigkeiten, Kompetenzen und Wissen tragen wesentlich zur Stärkung der Resilienz Europas 7 bei. Solche Investitionen in Menschen sind Triebfedern für Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem tragen sie zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Beseitigung von Missverhältnissen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage bei, die auf dem sich rasch durch Globalisierung und technologischen Wandel verändernden Arbeitsmarkt entstehen.

Ein weiterer Aspekt ist die Vielfalt: Sie ist eine Besonderheit Europas und eine Quelle der Innovation und der Kreativität. Bildung und Kultur schärfen unser Bewusstsein für das Kulturerbe, die Geschichte, die Erfahrungen, die Überzeugungen und die Werte Europas und sorgen dafür und wir diese Elemente, die uns verbinden, besser verstehen und schätzen lernen. Dies vereint Menschen über Grenzen hinweg, fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und gibt uns ein Gefühl der Zusammengehörigkeit. Mit Hilfe der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kultur können wir entdecken und erfahren, was es heißt, Europäerinnen und Europäer zu sein. 

Die führenden Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten hatten Bildung und Kultur als zentrales Thema für die Debatte auf dem Gipfel von Göteborg im November 2017 ausgewählt. Als Diskussionsgrundlage diente den Führungsspitzen eine Mitteilung der Kommission zur „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ 8 , in der Kommission ihre Vision für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums darlegt. Seit dieser Debatte stehen Bildung und Kultur auf der politischen Tagesordnung ganz oben. Europa steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter auch Populismus, Fremdenhasse, Intoleranz, Diskriminierung und Desinformation. Zudem erzielen nur wenige EU-Mitgliedstaaten in allen Bildungsbereichen sehr gute Leistungen. Daher muss die Bildungs- und Kulturdimension innerhalb der Union gestärkt werden.

Im Dezember 2017 forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission dazu auf,

-die Arbeiten bei einer Reihe wichtiger Initiativen weiter voranzubringen (u. a. Programm Erasmus+, Europäische Hochschulen, Erlernen von Sprachen, Europäischer Studierendenausweis, gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Europäisches Jahr des Kulturerbes);

-mögliche Maßnahmen zu folgenden Punkten zu prüfen: mit Digitalisierung, Cybersicherheit, Medienkompetenz und künstlicher Intelligenz verbundene Herausforderungen im Bereich Kompetenzen; Notwendigkeit eines inklusiven, auf lebenslanges Lernen ausgerichteten und innovationsgestützten Ansatzes für die allgemeine und berufliche Bildung; rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Mobilität in den Kulturberufen.

Daraufhin legte die Kommission am 17. Januar 2018 ein erstes Maßnahmenpaket 9 zu Schlüsselkompetenzen, digitalen Kompetenzen sowie gemeinsamen Werten und inklusiver Bildung vor.

Die vorliegende Mitteilung ist Teil eines zweiten Initiativenpakets, mit dem die Kommission den Vorgaben des Europäischen Rates nachkommt. Das Paket umfasst verschiedene Initiativen in den Politikfeldern Jugend, Kultur sowie allgemeine und berufliche Bildung, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Inklusion und des Zusammenhalts in Europa beitragen:

·Die Kommission legt eine Jugendstrategie für den Zeitraum 2019-2027 vor, die auf den bisherigen Maßnahmen für Investitionen in junge Menschen aufbaut. Die Strategie zielt insbesondere darauf ab, die Teilhabe junger Menschen zu verstärken und ihnen bei der Politikgestaltung auf EU-Ebene mehr Gehör zu verschaffen.

·Wie in der Mitteilung „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ angekündigt, präsentiert die Kommission ferner eine neue europäische Agenda für Kultur. Diese Initiative wird entscheidend zur Sensibilisierung für die gemeinsame europäische Identität und das gemeinsame Kulturerbe beitragen und die Pflege der Beziehungen der Union zu Drittländern unterstützen.

·Im Einklang mit dem Ziel, einen europäischen Bildungsraum aufzubauen, legt die Kommission zwei Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und zur Verbesserung des Lehrens und Lernens von Sprachen vor. Beide Initiativen tragen maßgeblich dazu bei, die Mobilität zu Lernzwecken in Europa zu erleichtern.

·Im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte schlägt die Kommission eine Empfehlung des Rates zu Systemen für hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung vor. Diese Initiative soll sicherstellen, dass alle Kinder in Europa über die richtigen Rahmenbedingungen für einen guten Start ins Leben verfügen.

Die nachstehende Grafik veranschaulicht, dass die Arbeiten bereits angelaufen sind und in den kommenden Jahren weiterlaufen werden. Diese Zusammenarbeit wird die gemeinsamen Bemühungen zum Aufbau eines europäischen Bildungsraums unterstützen.

Die oben genannten Initiativen sind Etappen auf dem Weg nach Sibiu 10 – im Prozess zum Aufbau einer gestärkten Union. Die Initiativen

-spiegeln die Bedeutung wider, die diese Kommission Investitionen in junge Menschen und ihre Zukunft beimisst. Sie stützen sich auf frühere Maßnahmen, insbesondere die Jugendgarantie 11 ‚ die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 12 ‚ die Initiative „Investieren in Europas Jugend“ vom Dezember 2016 13 , die neue europäische Agenda für Kompetenzen 14 , die Initiative für Weiterbildungspfade 15 und den Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung 16 , und werden dazu beitragen, dass junge Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten bessere Perspektiven erhalten und eine aktivere Rolle im europäischen Projekt spielen können;

-werden den Menschen dabei helfen, die kulturelle Vielfalt und das gemeinsame kulturelle Erbe Europas zu teilen‚ wodurch sie den Kern des europäischen Projekts besser erfahren können, und

-sind Teil einer umfassenderen Vision zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums; dieser Bildungsraum wird zur Förderung der Mobilität und zur Überwindung von Mobilitätshindernissen beitragen, die grenzübergreifende Zusammenarbeit stärken und – auf Basis früherer Initiativen 17 – die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung und Verbesserung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen.

2.Auf dem Weg zu einem europäischen Bildungsraum

In ihrem Beitrag zum Gipfeltreffen in Göteborg formulierte die Kommission ihre Vision für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025: „ein Europa, in dem Lernen, Studieren und Forschen nicht von Grenzen gehemmt würden. Ein Kontinent, auf dem es zur Norm geworden ist, dass man Zeit – zum Studieren, zum Lernen oder zum Arbeiten – in einem anderen Mitgliedstaat verbringt, und auf dem es außerdem gängig ist, dass man neben der Muttersprache zwei weitere Sprachen spricht. Ein Kontinent, auf dem sich die Menschen ihrer europäischen Identität, des kulturellen Erbes Europas und dessen Vielfalt voll und ganz bewusst sind.“

Der europäische Bildungsraum soll zur Erreichung von drei Zielen beitragen:

-Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung;

-Überwindung ungerechtfertigter Hindernisse, die einen Aufenthalt zu Lern- oder Ausbildungszwecken oder zum Arbeiten in einem anderen Land erschweren, sodass eine „Freizügigkeit der Lernenden“ verwirklicht und ein echter europäischer Raum des Lernens geschaffen werden kann;

-Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Ausrichtung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf Inklusion, lebenslanges Lernen und Innovation.

Die Schaffung des europäischen Bildungsraums wird die EU-Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, mehr zu tun, Maßnahmen schneller umzusetzen und die Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und Inklusionsfähigkeit ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern; zugleich könnten Drittländer auf diese Weise dazu inspiriert werden, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies wird mit folgenden Instrumenten umgesetzt:

-Leitprogramm Erasmus+ und sein Nachfolgeprogramm, für das die Kommission Ende Mai 2018 einen Vorschlag vorlegen wird: Erasmus+ ist für die erfolgreiche Förderung der Lernmobilität bekannt. Es besteht breiter Konsens darüber, dass diese Mobilität noch ausgeweitet werden muss – begleitet durch verstärkte strategische Partnerschaften und Unterstützung bei der Politikgestaltung, um eine innovativere und inklusive Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendpolitik zu fördern.

-Bestehende europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, deren Schwerpunkte auf fundierten empirischen Daten, Benchmarking, Erfahrungsaustausch und dem Lernen voneinander liegen. Da diese Initiative im Jahr 2020 ausläuft, wird die Kommission zu gegebener Zeit Vorschläge für eine noch ehrgeizigere Zusammenarbeit vorlegen. Der neue Rahmen wird als Instrument für die Festlegung von Prioritäten, die Ausrichtung der Politik und einen zielgerichteteren Einsatz von EU-Mitteln dienen. Ferner wird die Kommission eine Reihe von Indikatoren und Benchmarks vorschlagen, um zu belegen, wie die allgemeine und berufliche Bildung die Entwicklung von Fertigkeiten und Kompetenzen in allen Lebensphasen unterstützt.

Um den Europäischen Bildungsraum zu verwirklichen, werden Synergien zwischen dem Programm Erasmus+ und dem künftigen europäischen Kooperationsrahmen für die allgemeine und berufliche Bildung ausgeschöpft; zudem wird dieser Prozess durch weitere relevante Maßnahmen unterstützt. Die Union wird die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten weiter im Rahmen des Europäischen Semesters sowie mit verschiedenen Ausgabenprogrammen (u. a. aus dem Europäischen Sozialfonds) unterstützen, die konkreter Ausdruck der Investitionen Europas in die Menschen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen sind.

Für die allgemeine und berufliche Bildung sind primär die Mitgliedstaaten zuständig; die Union soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren oder ergänzen. Daran ändert sich auch durch die Arbeiten zum Aufbau eines europäischen Bildungsraums nichts. Vielmehr wird dadurch die bestehende Partnerschaft und Kooperation auf eine neue, höhere und intensivere Ebene gehoben. Der europäische Bildungsraum wird auf Lernende aller Altersgruppen (unabhängig von ihrem Hintergrund) ausgerichtet sein und alle Bereiche abdecken, einschließlich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung.

Um den Europäischen Bildungsraum Wirklichkeit werden zu lassen, legt die Kommission heute – im Anschluss an das erste Paket vom Januar 2018 – eine Reihe neuer politischer Initiativen vor, unter anderem zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen, zum Erlernen von Sprachen sowie zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Zugleich wird sie auf Grundlage des bestehenden Kooperationsrahmens und der bestehenden Finanzierungsprogramme weiterhin neue Maßnahmen entwickeln, insbesondere zur Verwirklichung des Europäischen Studierendenausweises und der Europäischen Hochschulen (siehe unten).

   - Automatische gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Lernzeiten im Ausland

Trotz 30 Jahren Erasmus+-Mobilität und beträchtlicher Fortschritte im Rahmen des zwischenstaatlichen Bologna-Prozesses für die Hochschulbildung sind viele Menschen nach wie vor mit Problemen konfrontiert, wenn sie Hochschulabschlüsse oder Abschlüsse der Sekundarstufe II in anderen Mitgliedstaaten formal anerkennen lassen wollen. Gleiches gilt für Lernzeiten im Ausland, die in der Sekundarschulzeit oder im Rahmen eines tertiären Bildungsgangs absolviert werden. Dadurch entstehen Unsicherheit und ungerechtfertigte Mobilitätshindernisse.

Zur Lösung dieses Problems schlägt die Kommission eine Empfehlung des Rates vor, die bis 2025 eine standardmäßige automatische Anerkennung von Qualifikationen ermöglichen soll: Alle Zeugnisse und Abschlüsse, die von einer in der Union zugelassenen Bildungseinrichtung ausgestellt bzw. verliehen werden, sowie die von solchen Einrichtungen bescheinigten Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland sollten zum Zwecke des weiteren Lernens automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Ein solch ehrgeiziges Vorhaben lässt sich jedoch nicht in einem Zug umsetzen. Es erfordert ein schrittweises Vorgehen, das sich auf eine solide, verlässliche Qualitätssicherung stützt; nur so lässt sich die notwendige Transparenz- und Vertrauensgrundlage für eine automatische Anerkennung schaffen. Mehrere europäische Länder 18 sind bereits Vorreiter bei der automatischen Anerkennung. Ausgehend von diesen Erfahrungen sollen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten EU-weite Lösungen entwickelt werden.

- Verbesserung des Erlernens von Sprachen

Das Erlernen von Fremdsprachen ist nicht nur aufgrund des Kompetenzbedarfs in einer globalen Wirtschaft unerlässlich, sondern es eröffnet auch neue Perspektiven, stärkt den europäischen Bürgersinn und hilft den Menschen dabei, andere Kulturen zu entdecken. Schülerinnen, Schüler und Studierende verbringen heute viel Zeit mit dem Fremdsprachenerwerb, doch zu wenige sind letztlich dazu in der Lage, diese Sprachen auch in Alltagssituationen anzuwenden. Hinzu kommt, dass die meisten jungen Menschen in Europa zwar eine erste Fremdsprache erlernen; erstaunlich wenige haben jedoch den Wunsch, sich eine zweite Fremdsprache anzueignen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission ein neues, umfassendes Konzept für das Erlernen von Sprachen in der Pflichtschulbildung vor, das eine bessere Nutzung der sprachlichen Vielfalt in Europa fördern soll. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass mehr junge Menschen Fremdsprachen kompetent einsetzen können und dass sie neben der Unterrichtssprache zwei weitere Sprachen beherrschen.

- Europäischer Studierendenausweis

Angesichts der wachsenden Mobilität kann ein Europäischer Studierendenausweis zur Verringerung des Aufwands und der Kosten für Studierende und Bildungseinrichtungen beitragen, da er die Verwaltungsverfahren vor dem Mobilitätszeitraum, währenddessen und danach vereinfacht; zugleich ist er ein sichtbares Symbol für die europäische Identität der Studierenden.

Der Ausweis wäre ein vertrauenswürdiges Dokument, mit dem jede Hochschuleinrichtung in der Union Studierende zuverlässig identifizieren könnte; er würde zugleich einen sicheren elektronischen Austausch von bildungsbezogenen Informationen (wozu auch Leistungspunkte und akademische Leistungsnachweise gehören könnten) bei voller Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten ermöglichen, ohne dass zusätzliche IT-Infrastrukturen aufgebaut werden müssten. Mit dem Studierendenausweis hätten die Studierenden schon vor ihrer Ankunft bei der ausländischen Hochschule Zugang zu verschiedenen Diensten (Bibliothek, Verkehrsmittel, Unterkunft). Der Ausweis könnte ein wichtiger Schritt in Richtung Mobilität für alle sein, da er es den Hochschulen ermöglichen würde, mehr Austauschstudierende zu entsenden und aufzunehmen, den Austausch reibungsloser zu gestalten und die Qualität der Studierendenmobilität zu verbessern.

Die Kommission will den Europäischen Studierendenausweis schrittweise bis 2021 einführen, und zwar auf Grundlage bestehender von der EU finanzierter Pilotprojekte 19 , die 2019 ausgeweitet werden, sowie auf Basis weiterer Analysen und Konsultationen der Interessenträger; zudem soll geprüft werden, ob der Ausweis auch für Lernende in der Berufsbildung eingeführt werden könnte.



- Europäische Hochschulen

Europa kann mit Stolz auf eine lange Tradition der grenzübergreifenden Zusammenarbeit von Hochschulen zurückblicken. Mit den neuen Europäischen Hochschulen, die aus EU-weiten, nach dem Bottom-up-Prinzip errichteten Hochschulnetzwerken bestehen werden, wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch ehrgeiziger: Hochschulen, die sich mit den gleichen Vorstellungen und Werten identifizieren, entwickeln gemeinsame langfristige institutionelle Strategien für hochwertige Bildung, Forschung und Innovation.

Die Europäischen Hochschulen sollen die Entwicklung hochintegrierter, offener Studienprogramme vorantreiben, bei denen Module in verschiedenen Ländern miteinander kombiniert werden können. Mobilität sollte zu einem Standardelement des Bachelor-, Master- und Promotionsstudiums werden. Dies sollte zur Entstehung europäischer Hochschulabschlüsse beitragen, die in ganz Europa anerkannt werden.

Die Europäischen Hochschulen werden sich auf eine Reihe von Grundprinzipien stützen: Jede Art von Hochschuleinrichtung aus jedem Mitgliedstaat könnte sich nach Maßgabe fairer, ausgewogener Kriterien beteiligen. Die Netzwerke sollten geografisch ausgewogen und auf soziale Inklusion ausgerichtet sein. Ein „Einheitskonzept“ wird es nicht geben. Vielmehr können die Hochschulen das Modell vorschlagen, das ihren Bedürfnissen entspricht, und zwar nach einem auf dem Bottom-up-Prinzip basierenden, offenen und transparenten Ansatz, der es ihnen erlaubt, sich schrittweise ehrgeizigere Ziele zu setzen. Um eine nachhaltige Finanzierung der Europäischen Hochschulen zu gewährleisten, sollte eine kombinierte Finanzierung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch aus nationalen Quellen möglich sein.

Die Europäischen Hochschulen sollen sich zu Schlüsselelementen des europäischen Bildungsraums entwickeln – als Triebfedern für Spitzenleistungen und als Quellen bewährter Verfahren für andere Hochschuleinrichtungen, wodurch sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung schrittweise verbessert. Sie sollten auf der Grundlage multidisziplinärer Konzepte arbeiten, die es Studierenden, Dozenten und Forschern ermöglichen, gemeinsam Wissen und Innovationen zu schaffen und weiterzugeben. Dies könnte zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und der Qualifikationsdefizite beitragen, mit denen Europa konfrontiert ist. Zudem könnten die Hochschulen auch in ihren jeweiligen Regionen einen umfassenderen Beitrag leisten, insbesondere indem sie sich an der Entwicklung und Umsetzung von Strategien für intelligente Spezialisierung 20 beteiligen.

Ziel der Kommission ist es, die Entstehung von mindestens zwanzig Europäischen Hochschulen bis 2024 zu fördern. Die praktische Umsetzung einer solch ehrgeizigen Idee erfordert genügend Zeit für eine gründliche Vorbereitung sowie ausreichende Ressourcen. In der Anfangsphase arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern zusammen, um das Konzept zu entwickeln. Sie wird vorschlagen, in den Jahren 2019 und 2020 Pilotprojekte im Rahmen des Programms Erasmus+ anlaufen zu lassen und die Maßnahme ab dem Jahr 2021 in vollem Umfang umzusetzen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Pilotprojekte und einer Bestandsaufnahme bestehender Netzwerke 21 wird die Kommission in Absprache mit den Interessenträgern prüfen, ob für die Europäischen Hochschulen bis 2025 ein eigenes rechtliches Statut eingeführt werden sollte.

Europäische Hochschulen

·Netzwerke bestehender Hochschulen (nach dem Bottom-up-Prinzip aufgebaut)

·hochwertige Bildung, Forschung und Innovation

·multidisziplinärer Ansatz

·geografisch ausgewogen

·mindestens 20 Europäische Hochschulen bis 2024

·erste Pilotprojekte im Jahr 2019 (Erasmus+)

Ferner wird die 2017 am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz eingerichtete „School of European and Transnational Governance“ ihre Aktivitäten verstärken, um Managerinnen und Manager aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft zu schulen; hierzu wird sie auch Partnerschaften mit anderen einschlägigen Einrichtungen aufbauen.

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Unterstützung eines auf lebenslanges Lernen ausgerichteten und innovationsgestützten Ansatzes für die allgemeine und berufliche Bildung entwickelt. Beispielsweise ist der Erwerb hochwertiger technischer bzw. fachlicher Kompetenzen maßgeblich für die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Um dies zu unterstützen, wird die Kommission vorschlagen, die Einrichtung von Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern. Diese Zentren könnten vorbildliche Berufsbildungsträger in allen Mitgliedstaaten miteinander vernetzen und die Zusammenarbeit – auch mit anderen Interessenträgern – erleichtern. Zugleich sollten die Zentren die Entwicklung hochwertiger Lehrpläne und Qualifikationen fördern, die sich am branchenspezifischen Kompetenzbedarf ausrichten. Die Zentren sollen als Motor für Exzellenz und Innovation wirken und die proaktive Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die lokale und regionale Wirtschaftsentwicklung fördern, auch indem sie als Gründerzentren und als Katalysatoren für Investitionen dienen.

Alle diese Einzelmaßnahmen sind miteinander verflochten.

Jeder Maßnahme trägt zur Verwirklichung des Gesamtziels bei: der Schaffung eines europäischen Bildungsraums. Zusammen werden die verschiedenen Initiativen Synergien schaffen. Einige Beispiele:

-Mobilität und das Erlernen von Sprachen verstärken sich gegenseitig, denn mit den Fremdsprachenkenntnissen wächst zum einen das Interesse an einem Studienaufenthalt im Ausland, zum anderen verbessern sich bei einem solchen Studienaufenthalt die Sprachkenntnisse.

-Das Erlernen von Fremdsprachen verbessert das Verständnis für andere Kulturen und für die eigene Identität.

-Die Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung werden Synergien mit Hochschulen ausschöpfen, und gemeinsam werden sie dazu beitragen, dass die für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit benötigten Kompetenzen vermittelt werden.

-Die automatische gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Lernzeiten erleichtert die Fortsetzung des Bildungswegs in anderen Ländern und steigert die Nachfrage nach Mobilität und das Interesse der Menschen am Sprachenlernen.

-Die Verwaltung einer steigenden Zahl mobiler Erasmus+-Stipendiaten wird durch die intelligente Nutzung digitaler Lösungen und durch Vereinfachung erleichtert, wozu auch der Europäische Studierendenausweis beitragen soll.

-Die Europäischen Hochschulen sollen zum Schlüsselelement für den Aufbau des europäischen Bildungsraums werden, indem sie eine neue, ehrgeizigere Dimension der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Hochschulen etablieren, die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften verstärken, zum Erlernen von Fremdsprachen motivieren und zugleich die automatische Anerkennung von Abschlüssen vorantreiben.

3.Fazit und Ausblick

Die Union setzt die Themen Jugend, allgemeine und berufliche Bildung sowie Kultur ganz oben auf ihre politische Agenda‚ insbesondere seit dem Gipfel von Göteborg und der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2017. Die Agenda der Führungsspitzen sieht vor, dass auf dem Gipfeltreffen in Sibiu im Jahr 2019 eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Mit den im Januar 2018 22 und heute verabschiedeten Paketen legt die Kommission einen ehrgeizigen Maßnahmenkatalog vor. Er soll die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die Resilienz der Menschen in einer von Vielfalt, Mobilität, Migration, Globalisierung und technologischem Wandel geprägten Welt zu stärken. Die Kommission wird ihre Arbeit gemeinsam mit dem Rat und den Mitgliedstaaten fortsetzen. Dies betrifft insbesondere Folgendes:

-Aufbau eines europäischen Bildungsraums‚ der die Mobilität und die grenzübergreifende Zusammenarbeit erleichtert, Reformen unterstützt und in dem die verfügbaren Instrumente und Programme in vollem Umfang genutzt werden. Dies soll auf folgendem Wege erreicht werden:

oVorlage eines Vorschlags für ein gestärktes, deutlicher auf Inklusion ausgerichtetes Nachfolgeprogramm für Erasmus+ sowie eines Vorschlags zur Fortführung des Europäischen Solidaritätskorps;

obis 2020 Vorlage von Vorschlägen zur Modernisierung und Stärkung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um das Lernen voneinander und die nationalen Reformbemühungen besser zu unterstützen;

oFortführung der engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Rat, um inklusive, auf lebenslanges Lernen ausgerichtete und innovationsorientierte Konzepte für die allgemeine und berufliche Bildung zu etablieren;

-Verbesserung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft und für die Steigerung der beruflichen Mobilität in diesem Bereich.

Der Ausbau der Jugend-, Bildungs- und Kulturdimension des europäischen Projekts wird zum Aufbau einer Union beitragen, die die Menschen stärkt, die sich ihrer Errungenschaften bewusst ist und die sich selbstbewusst künftigen Herausforderungen stellt:

-eine Union, die bürgernäher ist, da sie auf die Anliegen und der Bürgerinnen und Bürger reagiert und ihre Erwartungen erfüllt;

-eine Union, die deutlich macht, wofür das europäische Projekt steht: Frieden, Sicherheit, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und gegenseitige Achtung, offene Märkte, nachhaltiges Wachstum, soziale Inklusion und Fairness;

-eine Union, die das Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Europäerinnen und Europäern fördert.

Auf Basis der in Göteborg geführten Debatte und der auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2017 geforderten Maßnahmen werden die Führungsspitzen der EU und der Mitgliedstaaten auf ihrem Gipfel in Sibiu das Potenzial der Bildung und der Kultur voll ausschöpfen können, um das Fundament für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union zu legen.

(1)

   Weißbuch zur Zukunft Europas: Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien (COM(2017) 2025).

(2)

   Die Säule sozialer Rechte baut auf früheren Initiativen zur Stärkung der sozialen Dimension Europas auf, einschließlich der Charta der Grundrechte der EU.

(3)

   „Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.“ Quelle: Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (2017/C 428/09).

(4)

    https://europa.eu/european-union/file/22711/download_de?token=OuPX3Oup&usg=AOvVaw3UYIWcNmpAhS-Dh3P32bnk

(5)

   Einen Überblick über diese Maßnahmen vermittelt die Mitteilung „Investieren in Europas Jugend“ der Kommission (COM(2016) 940).

(6)

   Schlussfolgerungen des Rates zu den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018, Mai 2017.

(7)

   Siehe auch Mitteilung der Kommission „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (COM(2017) 248) und Mitteilung über eine erneuerte EU-Agenda für die Hochschulbildung (COM(2017) 247).

(8)

   Mitteilung der Kommission „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ (COM(2017) 673).

(9)

   Die Kommission legte Folgendes vor: Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018) 22), Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (COM(2018) 23) und Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (COM(2018) 24). Ferner veröffentlichte die Kommission im April 2018 Mitteilungen über Desinformation (COM(2018) 236) und über künstliche Intelligenz (COM(2018) 237).

(10)

   Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat der Europäische Rat beschlossen, dass im Mai 2019 ein europäischer Gipfel in Sibiu (Rumänien) stattfindet. Auf dem Gipfel soll eine Bilanz der Entwicklungen in den Bereichen gezogen werden, die auf der Agenda der EU-Führungsspitzen stehen, und es sollen Vorbereitungen für die künftige, aus 27 Mitgliedstaaten bestehende Europäische Union getroffen werden.

(11)

   Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie.

(12)

   Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013.

(13)

   Dieses Paket umfasste folgende Mitteilungen der Kommission: „Investieren in Europas Jugend“ (COM(2016) 940), „Ein Europäisches Solidaritätskorps“ COM(2016) 942 und „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ (COM(2016) 941).

(14)

   Mitteilung der Kommission „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016) 381).

(15)

   Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (2016/C 484/01).

(16)

   Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (2018/C 153/01).

(17)

   Einschließlich der in den Kommissionsmitteilungen „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (COM(2017) 248) und „Mitteilung über eine erneuerte EU-Agenda für die Hochschulbildung“ (COM(2017) 247) vom Mai 2017 genannten Initiativen.

(18)

   Anerkennungsvereinbarungen wurden beispielsweise zwischen den nordischen Staaten, den baltischen Ländern und den Benelux-Staaten geschlossen.

(19)

   Diese Projekte werden im Rahmen von Erasmus+ und der Fazilität „Connecting Europe“ gefördert: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-telecom

(20)

   Siehe Mitteilung der Kommission „Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene“ (COM(2017) 376).

(21)

   Es gibt viele gute Beispiele für länderübergreifende Netzwerke und einschlägige EU-Initiativen, beispielsweise Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse, Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut. Die Kommission wird in Kürze eine Bestandsaufnahme bestehender Modelle für die Kooperation zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen veröffentlichen, in der sie analysiert, welche Beweggründe und welchen Nutzen diese Kooperationen haben, welche Herausforderungen zu bewältigen sind und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt.

(22)

   Siehe Fußnote 9.