3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/295


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1407 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0080/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 20 900 849,11 EUR belief, was gegenüber 2015 einen Rückgang um 0,63 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Stiftung hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Stiftung (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Stiftung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013, 2014 und 2015

1.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Bemerkung in seinem Bericht für 2013 zu den bei einer einzigen Bank mit einer niedrigen Bonitätseinstufung hinterlegten Mitteln in Höhe von 7 500 000 EUR, die in seinen Berichten für 2014 und 2015 mit dem Hinweis „im Gange“ versehen wurde, nun mit dem Hinweis „abgeschlossen“ versehen ist;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu einer hohen Vollzugsquote von 99,99 % geführt haben, was darauf hinweist, dass die Mittelbindungen zeitgerecht vorgenommen wurden, und dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 97,66 % lag;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

3.

stellt fest, dass die Übertragungen bei Titel I und Titel II von insgesamt 3,3 % im Zeitraum 2015-2016 auf insgesamt 3,1 % im Zeitraum 2016-2017 zurückgegangen sind, was auf eine bessere Anpassung der Verwaltungstätigkeiten und Zahlungen der Stiftung an ihren Jahreszyklus hindeutet; stellt fest, dass bei Titel I 155 186 EUR (1,2 %) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden, was einer Verbesserung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 (180 398 EUR bzw. 1,4 %) entspricht; stellt fest, dass bei Titel II 313 450 EUR (18,4 %) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden, was in etwa dem Betrag der übertragenen Mittel des Haushaltsjahres 2015 entspricht (316 442 EUR bzw. 16,1 %), und dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen bei Titel III vor allem aufgrund einer stärkeren Beachtung der Zahlungen, einer Verringerung der offenen Forderungen im Zusammenhang mit Dienstreisen und einer besseren Planung der Tätigkeiten von 36,4 % im Jahr 2015 auf 30,3 % im Jahr 2016 zurückgingen;

4.

weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sind, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von den Agenturen im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Mittelübertragungen

5.

stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2016 sieben Mittelübertragungen vorgenommen hat (2015: neun Mittelübertragungen) und dass der übertragene Gesamtbetrag niedriger war als im Vorjahr (6,1 % im Jahr 2016 im Vergleich zu 8,2 % im Jahr 2015); entnimmt den Angaben der Stiftung, dass dies auf eine Maßnahme zur Verbesserung der Effizienz zurückgeführt werden kann, die ergriffen wurde, um eine Reserveliste der Tätigkeiten zu führen, die sich aus der Planung ergeben; stellt mit Befriedigung fest, dass sich Umfang und Art der im Haushaltsjahr 2016 vorgenommenen Mittelübertragungen im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten;

Personalpolitik

6.

entnimmt dem Stellenplan, dass am 31. Dezember 2016 89 Stellen besetzt waren, während es im Jahr 2015 noch 90 Stellen waren; bedauert, dass bei Betrachtung der am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen festzustellen ist, dass kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bestand, da 67,94 % der Bediensteten Frauen und 32,06 % Männer waren (also mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer); empfiehlt, dieses unausgewogene Verhältnis dringend auszugleichen;

7.

betont, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Bestandteil der Personalpolitik der Stiftung sein sollte; hebt hervor, dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf 883 EUR pro Mitarbeiter belaufen und im Jahr 2016 zwei Teambildungstage für das Personal organisiert wurden; bedauert, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter 15 Tage betrug (11,5 Tage ohne Teilzeitarbeit aus medizinischen Gründen) und dass dieser Wert einer der höchsten aller Agenturen der Union ist; empfiehlt, diesen Sachverhalt zu prüfen, um die Ursachen dafür zu ergründen und vor allem festzustellen, ob die zahlreichen Abwesenheiten mit Stress am Arbeitsplatz in Verbindung stehen;

8.

stellt fest, dass der Beschluss zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung bereits im Jahr 2010 angenommen wurde; unterstützt die zur Sensibilisierung der Mitarbeiter organisierten Schulungen und Informationsveranstaltungen;

9.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Stiftung 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnete;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

10.

stellt fest, dass die Stiftung im Einklang mit Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (2) von allen Mitgliedern seines Vorstands aktiv Interessenerklärungen eingefordert hat; fordert die Stiftung auf, der Entlastungsbehörde über die Fortschritte auf diesem Gebiet Bericht zu erstatten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Lebensläufe nun frei zugänglich sind;

11.

stellt fest, dass das Transparenz-Register auf die Arbeit der Stiftung keine Anwendung findet;

12.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Stiftung im Dezember 2015 eine Strategie für die Meldung von Missständen angenommen hat; hebt hervor, dass es im Jahr 2016 einen Fall im Zusammenhang mit der Meldung von Missständen gab, der jedoch nicht dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemeldet wurde, da alle Auskünfte übermittelt wurden;

13.

ist der Ansicht, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und der erforderliche Schutz und die erforderliche Beratung sichergestellt werden müssen;

14.

stellt fest, dass Anfang 2017 ein E-Learning-Kurs zur Sensibilisierung aller Mitarbeiter für Betrug und Interessenkonflikte stattfand;

Wichtigste Erfolge

15.

würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Stiftung im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

Erfüllung der Ziele für die Erreichung der wesentlichen Leistungsindikatoren im Jahr 2016,

Bearbeitung von 105 Unterstützungsersuchen der Kommission und von Delegationen der Kommission, die 52 % der Partnerländer betrafen, wobei die Leistungen der Stiftung mit Blick auf die Qualität der Arbeit, die Zweckmäßigkeit und die rechtzeitige Bereitstellung der Unterstützung zu 100 % zufriedenstellend waren,

Unterstützung der Analyse und Entwicklung von Strategien in 25 Partnerländern im Rahmen des Turin-Prozesses;

16.

begrüßt die hohe Erfolgsquote ihrer im Jahr 2016 geplanten Aktivitäten (94 %), stellt jedoch fest, dass sie im Vergleich zum Jahr 2015 (96 %) leicht zurückgegangen ist; stellt fest, dass sich die Quote der zeitgerechten Durchführung im Jahr 2016 (90 %) gegenüber den Vorjahren (83 %) erheblich verbessert hat;

17.

bedauert jedoch, dass die Stiftung nicht auf die Tätigkeits- oder Ergebnisindikatoren zurückgreift, um die Verwendung der wichtigsten Leistungsindikatoren zu verbessern, und empfiehlt, diese Strategie zu ändern;

Betrugsbekämpfungsstrategie

18.

begrüßt, dass die Stiftung eine Betrugsbekämpfungsstrategie im Einklang mit der allgemeinen Strategie der Kommission zur Betrugsbekämpfung entwickelt hat; stellt anerkennend fest, dass ein E-Learning-Kurs zur Sensibilisierung aller Mitarbeiter für die Betrugsbekämpfung entwickelt wurde, der ab dem Jahr 2017 regelmäßig angeboten wird;

Interne Kontrolle

19.

stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2016 wichtige Maßnahmen ergriffen hat, um die Wirksamkeit ihrer Normen der internen Kontrolle (ICS) in den Bereichen Führung (ICS Nr. 1 — Auftrag und Werte, ICS Nr. 2 — Ethische und organisatorische Werte, ICS Nr. 7 — Operative Struktur), Personalverwaltung (ICS Nr. 3 — Personalzuweisung und Mobilität, ICS Nr. 4 — Personalbeurteilung und -entwicklung), Strategie, Planung und Zusammenarbeit mit den Interessengruppen (ICS Nr. 5 — Ziele und Leistungsindikatoren, ICS Nr. 6 — Risikomanagementverfahren, ICS Nr. 11 — Dokumentenmanagement, ICS Nr. 12 — Information und Kommunikation) zu verbessern;

Interne Prüfung

20.

stellt fest, dass die Stiftung vom Internen Auditdienst (IAS) der Kommission geprüft wird und im Jahr 2016 keine kritischen Empfehlungen von der Prüfstelle erhalten hat;

Leistung

21.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass im Jahr 2016 im Auftrag der Kommission als erster Schritt einer Querschnittsevaluierung der vier Agenturen, die im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration tätig sind, eine externe Bewertung der Stiftung durchgeführt wurde; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Bewerter zu der Schlussfolgerung gelangten, dass die erhebliche Umstrukturierung der Stiftung seit 2011 keine wesentlichen negativen Auswirkungen hatte und von den internen und externen Interessenträgern vorwiegend positiv beurteilt wird, insbesondere hinsichtlich der Strategie und der Wirksamkeit; stellt zufrieden fest, dass die Leitungsstruktur der Stiftung als effizient und wirksam betrachtet wurde; stellt fest, dass in der Bewertung außerdem betont wird, dass die Stiftung ihre Überwachungskapazitäten seit 2011 weiter verbessert hat, dass sie ihre Tätigkeiten und Erfolge aber noch klarer darstellen muss; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung einen Plan zur Umsetzung der Empfehlungen der Bewerter erarbeitete;

22.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Rechnungshof bereits in seinem Bericht für 2011 betonte, dass die Situation bezüglich der Räumlichkeiten der Stiftung unbefriedigend ist und die Gefahr birgt, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann; bedauert, dass die Situation unverändert geblieben ist, seit das für die Verwaltung des Gebäudekomplexes zuständige Konsortium, das einen Teil der Räumlichkeiten in dem Komplex selbst nutzte, im Jahr 2011 abgewickelt wurde und die entsprechenden Räume leer hinterließ; betont, dass der Mitgliedstaat, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, dringend eine Lösung für dieses Problem finden muss; weist darauf hin, dass im Sitzabkommen angemessene Räumlichkeiten bis zum Jahr 2027 garantiert werden; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die Maßnahmen, die auf diesem Gebiet ergriffen wurden, Bericht zu erstatten;

23.

würdigt die Arbeit der Stiftung zur Unterstützung der Partnerländer der Union bei der Nutzung ihres Humankapitals durch die Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts im Rahmen der Unionspolitik im Bereich der Außenbeziehungen; begrüßt die Aktivitäten der Stiftung in Bezug auf die Entwicklung der Kompetenzen und die Förderung des lebenslangen Lernens, um die Partnerländer bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungsaussichten ihrer Bürger zu unterstützen;

24.

begrüßt nachdrücklich die Unterstützung der Stiftung für die Bewerberländer bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga 2015 in Bereichen wie Lernen am Arbeitsplatz, berufliche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und unternehmerisches Lernen;

25.

begrüßt die Zusammenarbeit der Stiftung mit anderen Agenturen der Union — insbesondere Eurofound und Cedefop — in den Politikfeldern der Union, die zur Entwicklung des Humankapitals beitragen;

26.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 12 vom 13.1.2017, S. 1.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1).

(3)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133 (siehe Seite 393 dieses Amtsblatts).