7.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/259


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum „Binnenmarktprogramm“

(2019/C 86/13)

Berichterstatterin:

Deirdre FORDE (IE/EVP), Mitglied des Grafschaftsrates von Cork

Referenzdokumente:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) 2017/826

COM(2018) 441 final

Anhänge des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) 2017/826

COM(2018) 441 final — Anhänge 1 bis 4

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Erwägungsgrund 7

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Es ist daher angebracht, ein Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, und europäische Statistiken (im Folgenden „das Programm“) aufzustellen. Das Programm sollte für die Dauer von sieben Jahren von 2021 bis 2027 aufgestellt werden.

Es ist daher angebracht, zur Stärkung des Binnenmarktes und zur Verbesserung seiner Funktionsweise in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, Normung, Verbraucherschutz und europäische Statistiken das Binnenmarktprogramm (im Folgenden „das Programm“) aufzustellen. Das Programm sollte für die Dauer von sieben Jahren von 2021 bis 2027 aufgestellt werden.

Änderung 2

Erwägungsgrund 9

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Ein moderner Binnenmarkt fördert den Wettbewerb und kommt Verbrauchern, Unternehmen und Arbeitnehmern zugute . Eine bessere Nutzung des sich stets weiterentwickelnden Binnenmarkts für Dienstleistungen sollte die europäischen Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Wachstum über Grenzen hinweg unterstützen; dies führt zu einem breiteren Angebot und besseren Preisen, ohne Abstriche bei den hohen Standards für den Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmer machen zu müssen. Zu diesem Zwecke soll dieses Programm dazu beitragen, die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und einen Rechtsrahmen zu gewährleisten, der neue innovative Geschäftsmodelle berücksichtigen kann.

Ein moderner Binnenmarkt beruht auf den Grundsätzen der Ausgewogenheit und Transparenz, was den Wettbewerb fördert und Verbrauchern, Unternehmen und Arbeitnehmern zugutekommt . Eine bessere Nutzung des sich stets weiterentwickelnden Binnenmarkts für Dienstleistungen sollte die europäischen Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Wachstum über Grenzen hinweg unterstützen; dies führt zu einem breiteren Angebot und besseren Preisen, ohne Abstriche bei den hohen Standards für den Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmer machen zu müssen. Zu diesem Zwecke soll dieses Programm dazu beitragen, die Entwicklungen des Binnenmarkts, einschließlich der Auswirkungen neuer Technologien und innovativer Geschäftsmodelle, besser zu verfolgen, die verbleibenden Hindernisse festzustellen und zu beseitigen und einen Rechtsrahmen zu gewährleisten, der neue innovative Geschäftsmodelle , einschließlich des sozialen Unternehmertums, berücksichtigen kann.

Änderung 3

Erwägungsgrund 15

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Öffentliche Aufträge werden von Behörden genutzt, um den Wert öffentlicher Gelder zu gewährleisten und einen Beitrag zu einem innovativeren, nachhaltigeren, integrativeren und stärker wettbewerbsorientierten Binnenmarkt zu leisten. Die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[49], die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[50] und die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[51] bilden den Rechtsrahmen für die Integration und das effektive Funktionieren der Märkte für öffentliche Aufträge, die 14 % des BIP der Union ausmachen, was den Behörden, Unternehmen und Bürgern bzw. Verbrauchern zugutekommt. Daher sollten mit diesem Programm Maßnahmen unterstützt werden, die eine breitere Nutzung der strategischen Vergabe öffentlicher Aufträge, die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber, die Verbesserung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten für KMU sowie die Verbesserung der Transparenz, der Integrität und der Datenlage ermöglichen, indem die Digitalisierung der Auftragsvergabe und die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge — durch die Stärkung eines partnerschaftlichen Ansatzes unter den Mitgliedstaaten — gefördert, die Datenerfassung und -auswertung (unter anderem durch die Entwicklung spezieller IT-Tools) verbessert, der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unterstützt, Leitlinien bereitgestellt, vorteilhafte Handelsabkommen abgeschlossen , die Zusammenarbeit nationaler Behörden gestärkt und Pilotprojekte gestartet werden.

Öffentliche Aufträge werden von Behörden genutzt, um den Wert öffentlicher Gelder zu gewährleisten und einen Beitrag zu einem innovativeren, nachhaltigeren, integrativeren und stärker wettbewerbsorientierten Binnenmarkt zu leisten. Die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[49], die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[50] und die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[51] bilden den Rechtsrahmen für die Integration und das effektive Funktionieren der Märkte für öffentliche Aufträge, die 14 % des BIP der Union ausmachen, was den Behörden, Unternehmen und Bürgern bzw. Verbrauchern zugutekommt. Daher sollten mit diesem Programm Maßnahmen unterstützt werden, die eine breitere Nutzung der strategischen Vergabe öffentlicher Aufträge, die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber, die Unterstützung von KMU beim Zugang zu den Beschaffungsmärkten durch Straffung und Vereinfachung der Vergabeverfahren sowie die Verbesserung der Transparenz, der Integrität und der Datenlage ermöglichen, indem die Digitalisierung der Auftragsvergabe und die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge — durch die Stärkung eines partnerschaftlichen Ansatzes unter den Mitgliedstaaten — gefördert, die Datenerfassung und -auswertung (unter anderem durch die Entwicklung spezieller IT-Tools) verbessert, der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unterstützt, Leitlinien bereitgestellt, auf Gegenseitigkeit beruhende Vorschriften im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge in Handelsabkommen umgesetzt , die Zusammenarbeit nationaler und ggf. regionaler Behörden gestärkt und Pilotprojekte gestartet werden.

Begründung

Die Formulierung „(Abschluss) vorteilhafter Handelsabkommen“ ist unklar. Außerdem besteht kein Bezug zum hier behandelten Thema, d. h. die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Änderung 4

Erwägungsgrund 16

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Damit die Ziele des Programms erreicht werden können und Erleichterungen für Unternehmen und Bürger erzielt werden, sollten nutzerorientierte öffentliche Dienste von hoher Qualität geschaffen werden. Dies bedeutet, dass öffentliche Verwaltungen neue Arbeitsverfahren benötigen werden und Abschottungen zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen beseitigen sowie Bürger und Unternehmen in den Aufbau dieser öffentlichen Dienste einbeziehen werden müssen. Ferner erfordert die kontinuierliche und stetige Zunahme grenzüberschreitender Tätigkeiten auf dem Binnenmarkt die Bereitstellung aktueller Informationen über die Rechte von Unternehmen und Bürgern, aber auch Informationen über die Verwaltungsformalitäten. Darüber hinaus sind rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die auf nationaler Ebene auftreten, unverzichtbar. Außerdem müssen die nationalen Verwaltungen auf einfache und effiziente Weise vernetzt und es muss bewertet werden, wie der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert. Das Programm sollte daher die folgenden bestehenden Steuerungsinstrumente für den Binnenmarkt unterstützen: das Portal „Ihr Europa“, das das Rückgrat des bevorstehenden zentralen digitalen Zugangstors bilden sollte, „Ihr Europa — Beratung“, SOLVIT, das Binnenmarkt-Informationssystem und den Binnenmarktanzeiger, um Verbesserungen im Alltag der Bürger und bei der Fähigkeit der Unternehmen für den grenzüberschreitenden Handel zu erzielen.

Damit die Ziele des Programms erreicht werden können und Erleichterungen für Unternehmen und Bürger erzielt werden, sollten nutzerorientierte öffentliche Dienste von hoher Qualität geschaffen werden. Dies bedeutet, dass öffentliche Verwaltungen neue Arbeitsverfahren benötigen werden und Abschottungen zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen beseitigen sowie Bürger und Unternehmen in den Aufbau dieser öffentlichen Dienste einbeziehen werden müssen. Ferner erfordert die kontinuierliche und stetige Zunahme grenzüberschreitender Tätigkeiten auf dem Binnenmarkt die Bereitstellung aktueller Informationen über die Rechte von Unternehmen und Bürgern, aber auch Informationen über die Verwaltungsformalitäten. Darüber hinaus sind rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die auf nationaler Ebene auftreten, unverzichtbar. Außerdem müssen die nationalen Verwaltungen auf einfache und effiziente Weise vernetzt und es muss bewertet werden, wie der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert. Das Programm sollte daher die folgenden bestehenden Steuerungsinstrumente für den Binnenmarkt unterstützen: das Portal „Ihr Europa“, das das Rückgrat des bevorstehenden zentralen digitalen Zugangstors bilden sollte, „Ihr Europa — Beratung“, SOLVIT, das Binnenmarkt-Informationssystem und den Binnenmarktanzeiger, um Verbesserungen im Alltag der Bürger und bei der Fähigkeit der Unternehmen für den grenzüberschreitenden Handel zu erzielen. Damit das volle Potenzial dieser Steuerungsinstrumente ausgeschöpft wird, sollten darüber hinaus bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie bei anderen Einrichtungen, die Bürger und Unternehmen vor Ort unterstützen, Sensibilisierungsanstrengungen unternommen werden, insbesondere mit Blick auf das Portal „Ihr Europa“.

Begründung

Anstrengungen zur Verbesserung der Nutzung und Wirksamkeit von Steuerungsinstrumenten auf dem Gebiet des Binnenmarkts, wie von auf Bürger und Unternehmen ausgerichteten Online-Portalen, müssen mit dem Willen einhergehen, das Bewusstsein für die Existenz und Verfügbarkeit dieser Instrumente zu schärfen. Angesichts dessen, dass es zum Tagesgeschäft der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie ihrer gewählten Vertreter gehört, mit Unternehmen und Bürgern umzugehen und ihnen zur Seite zu stehen, sollte die Sensibilisierung der Gebietskörperschaften und ihrer Vertreter bei diesen Bemühungen im Mittelpunkt stehen.

Änderung 5

Erwägungsgrund 23

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Bei der Beschaffung von Finanzmitteln, der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften, der Bewältigung des Verwaltungsaufwands, der Einführung kreativer Lösungen und Innovationen, dem Marktzugang sowie dem Ausbau von Internationalisierungsmaßnahmen sind KMU mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert, die größere Unternehmen nicht in gleichem Maße betreffen. Das Programm sollte Marktversagen dieser Art auf verhältnismäßige Weise ausgleichen und dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren.

Bei der Beschaffung von Finanzmitteln, der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften, der Bewältigung des Verwaltungsaufwands, der Einführung kreativer Lösungen und Innovationen, dem Marktzugang sowie dem Ausbau von Internationalisierungsmaßnahmen sind KMU mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert, die größere Unternehmen nicht in gleichem Maße betreffen. Diese Herausforderungen sind gerade für KMU in ländlichen Regionen und/oder in Gebieten in Randlage und äußerster Randlage besonders problematisch. Das Programm sollte Marktversagen dieser Art auf verhältnismäßige Weise ausgleichen und dabei Maßnahmen, die KMU und Unternehmensnetzen unmittelbar zugutekommen, besonders berücksichtigen sowie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren.

Begründung

Die in Erwägungsgrund 23 genannten Herausforderungen gelten zwar für sämtliche KMU, doch darüber hinaus berichten KMU mit Sitz in ländlichen Regionen und/oder in Gebieten in Randlage, dass sie bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften und beim Zugang zur Infrastruktur, wie Breitbandverbindungen und anderen Arten der Anbindung, die für Innovation und ein internationales Tätigwerden unabdingbar sind, vor noch größeren Problemen stehen.

Änderung 6

Erwägungsgrund 39

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren unterstützt Verbraucher dabei , ihre EU-Verbraucherrechte geltend zu machen, wenn sie grenzübergreifend Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt und im EWR sowohl online als auch auf Reisen kaufen. Das aus 30 Zentren bestehende und von den Verbraucherprogrammen der Union gemeinsam finanzierte Netzwerk stellt schon seit mehr als 10 Jahren seinen Mehrwert unter Beweis, indem es das Vertrauen von Verbrauchern und Händlern in den Binnenmarkt stärkt. Es bearbeitet mehr als 100 000 Verbraucheranfragen pro Jahr und erreicht Millionen von Bürgern über seine in der Presse und im Internet bereitgestellten Informationen. Es stellt eines der am meisten geschätzten Netzwerke der Union zur Unterstützung der Bürger dar und die meisten dieser Zentren verfügen über Kontaktstellen für das Binnenmarktrecht, z. B. in Bezug auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (59); durch die allgemeine Wertschätzung für das Netzwerk wird die Bedeutung einer Fortsetzung seiner Tätigkeiten bekräftigt. Das Netzwerk beabsichtigt außerdem Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern auszuarbeiten.

Das Programm sollte außerdem das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren unterstützen, das Verbrauchern dabei hilft , ihre EU-Verbraucherrechte geltend zu machen, wenn sie grenzübergreifend Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt und im EWR sowohl online als auch auf Reisen kaufen. Das aus 30 Zentren bestehende und von den Verbraucherprogrammen der Union gemeinsam finanzierte Netzwerk stellt schon seit mehr als 10 Jahren seinen Mehrwert unter Beweis, indem es das Vertrauen von Verbrauchern und Händlern in den Binnenmarkt stärkt. Es bearbeitet mehr als 100 000 Verbraucheranfragen pro Jahr und erreicht Millionen von Bürgern über seine in der Presse und im Internet bereitgestellten Informationen. Es stellt eines der am meisten geschätzten Netzwerke der Union zur Unterstützung der Bürger dar und die meisten dieser Zentren verfügen über Kontaktstellen für das Binnenmarktrecht, z. B. in Bezug auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (59); durch die allgemeine Wertschätzung für das Netzwerk wird die Bedeutung einer Fortsetzung seiner Tätigkeiten bekräftigt. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren kann auch eine wichtige Informationsquelle für die Herausforderungen und Probleme sein, mit denen die Verbraucher auf lokaler Ebene konfrontiert sind, die für die Politikgestaltung der Union und den Schutz der Verbraucherinteressen von Bedeutung sind. Daher sollte das Programm den Aufbau und die Stärkung von Synergien zwischen der Vertretung der Verbraucher auf lokaler und europäischer Ebene ermöglichen, um den Verbraucherschutz zu stärken. Das Netzwerk beabsichtigt außerdem Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern auszuarbeiten.

Begründung

Erübrigt sich.

Änderung 7

Erwägungsgrund 41

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Bürger sind insbesondere durch die Funktionsweise des Markts für Finanzdienstleistungen betroffen. Sie stellen ein Schlüsselelement des Binnenmarktes dar und erfordern einen soliden Regulierungs- und Aufsichtsrahmen, der nicht nur finanzielle Stabilität und eine nachhaltige Wirtschaft gewährleistet, sondern auch ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere Endnutzer von Finanzdienstleistungen bietet, insbesondere auch für Kleinanleger, Sparer, Versicherungsnehmer, Teilnehmer und Begünstigte von Pensionsfonds, private Anteilseigner, Kreditnehmer und KMU. Es ist wichtig, ihre Fähigkeit zur Teilnahme an der Politikgestaltung in Bezug auf den Finanzsektor zu vergrößern.

Die Bürger sind insbesondere durch die Funktionsweise des Markts für Finanzdienstleistungen betroffen. Sie stellen ein Schlüsselelement des Binnenmarktes dar und erfordern einen soliden Regulierungs- und Aufsichtsrahmen, der nicht nur finanzielle Stabilität und eine nachhaltige Wirtschaft gewährleistet, sondern auch ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere Endnutzer von Finanzdienstleistungen bietet, insbesondere auch für Kleinanleger, Sparer, Versicherungsnehmer, Teilnehmer und Begünstigte von Pensionsfonds, private Anteilseigner, Kreditnehmer und KMU. Es ist wichtig, ihre Fähigkeit zur Teilnahme an der Politikgestaltung in Bezug auf den Finanzsektor zu vergrößern und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Verbraucherrechte in diesem Bereich zu unterstützen, ggf. auch für Rechtsbehelfsverfahren .

Begründung

Die Bemühungen, die Verbraucher und Endnutzer stärker in die Gestaltung der Politik im Finanzbereich einzubeziehen, sind zu begrüßen. Angesichts der möglichen Risiken, die Missbrauch oder Missmanagement in der Finanzbranche für das Leben der Bürger bergen, sollte jedoch die Frage der Sensibilisierung im diesem Bereich des Verbraucherschutzes besondere Berücksichtigung finden.

Änderungsempfehlung 8

Erwägungsgrund 58

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die im Rahmen der Vorgängerprogramme und Haushaltslinien angewendeten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten werden. Die neuen Maßnahmen im Rahmen des Programms zielen auf eine Stärkung insbesondere des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts ab. Um im Interesse einer besseren Erreichung der Ziele des Programms für mehr Einfachheit und Flexibilität bei seiner Durchführung zu sorgen, sollten die Maßnahmen lediglich als allgemeine Kategorien festgelegt werden. Es sollten außerdem Aufstellungen über voraussichtliche Maßnahmen in Bezug auf spezifische Ziele im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, oder spezifische Maßnahmen aufgrund ordnungspolitischer Erfordernisse, beispielsweise im Bereich der Normung, der Regulierung der Lebensmittelkette und der europäischen Statistiken in das Programm aufgenommen werden.

Die im Rahmen der Vorgängerprogramme und Haushaltslinien angewendeten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten werden. Die neuen Maßnahmen im Rahmen des Programms zielen auf eine Stärkung insbesondere des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts ab. Um im Interesse einer besseren Erreichung der Ziele des Programms für mehr Einfachheit und Flexibilität bei seiner Durchführung zu sorgen, sollten die Maßnahmen lediglich als allgemeine Kategorien festgelegt werden. Es sollten außerdem Aufstellungen über voraussichtliche Maßnahmen in Bezug auf spezifische Ziele im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, oder spezifische Maßnahmen aufgrund ordnungspolitischer Erfordernisse, beispielsweise in den Bereichen Marktüberwachung und Produktsicherheit, Verbraucher, Normung, Regulierung der Lebensmittelkette und europäische Statistiken in das Programm aufgenommen werden.

Begründung

Erübrigt sich.

Änderungsempfehlung 9

Artikel 1 Absatz 1

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Gegenstand

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird zum einen das Programm für die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, und zum anderen der Rahmen für die Finanzierung der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 aufgestellt (im Folgenden „Programm“).

Mit dieser Verordnung wird zum einen das Programm für die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen , kleiner und mittlerer Unternehmen, Sozialunternehmen und Unternehmensnetze, sowie für die Normung und den Verbraucherschutz , und zum anderen der Rahmen für die Finanzierung der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 aufgestellt (im Folgenden „Programm“).

Sie regelt die Ziele des Programms, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021 bis 2027 sowie die Formen der Unionsfinanzierung und sie enthält die Finanzierungsbestimmungen.

 

Begründung

Sicherstellung der Kohärenz mit Blick auf den Anwendungsbereich des Programms (siehe insbesondere die Änderungsempfehlung zu Erwägungsgrund 7).

Änderungsempfehlung 10

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

sowohl das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern und vor allem die Bürger, Verbraucher und Unternehmen, insbesondere die Kleinstunternehmen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), durch Durchsetzung des Unionsrechts, Erleichterung des Marktzugangs, Normensetzung und durch Förderung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie des Tierwohls zu schützen und zu befähigen, als auch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission und ihren dezentralen Agenturen der Union zu vertiefen;

nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen, Marktversagen auszugleichen sowie sowohl das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern und vor allem die lokale Wirtschaft weiterzuentwickeln und die Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie die Bürger, Verbraucher und Unternehmen, insbesondere die Kleinstunternehmen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), durch Durchsetzung des Unionsrechts, Erleichterung des Marktzugangs, Normensetzung und durch Förderung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie des Tierwohls zu schützen und zu befähigen, als auch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission und ihren dezentralen Agenturen der Union zu vertiefen;

Begründung

Änderungsempfehlung 11

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

den Binnenmarkt wirksamer zu machen, dabei zu helfen, dem Entstehen von Hindernissen vorzubeugen und bestehende Hindernisse zu beseitigen, die Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts in den Bereichen Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Marktüberwachung sowie in den Bereichen Unternehmensrecht, vertragliches und außervertragliches Recht, Bekämpfung von Geldwäsche, Freizügigkeit für Kapital, Finanzdienstleistungen und Wettbewerb, einschließlich der Entwicklung von Steuerungsinstrumenten zu unterstützen;

den Binnenmarkt wirksamer zu machen, die Entwicklung der lokalen Wirtschaft zu fördern, dabei zu helfen, dem Entstehen von Hindernissen vorzubeugen und bestehende Hindernisse zu beseitigen, die Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts in den Bereichen Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen , einschließlich der Sozialwirtschaft , öffentliches Beschaffungswesen, Marktüberwachung sowie in den Bereichen Unternehmensrecht, vertragliches und außervertragliches Recht, Bekämpfung von Geldwäsche, Freizügigkeit für Kapital, Finanzdienstleistungen und Wettbewerb, einschließlich der Entwicklung von Steuerungsinstrumenten zu unterstützen;

Begründung

Änderungsempfehlung 12

Artikel 8 Absatz 3

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

e)

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ganzen Wirtschaftszweigen sowie Unterstützung von KMU bei der Einführung von Innovationen und Förderung der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette durch strategische Verknüpfung von Ökosystemen und Clustern, einschließlich der gemeinsamen Cluster-Initiative;

e)

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ganzen Wirtschaftszweigen sowie Unterstützung von KMU bei der Einführung von Innovationen , insbesondere die Einführung neuer Geschäftsmodelle, auch im Zusammenhang mit der Sozialwirtschaft und der kollaborativen Wirtschaft, und Förderung ihrer Beteiligung an der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette durch strategische Verknüpfung von Ökosystemen und Clustern, einschließlich der gemeinsamen Cluster-Initiative;

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Aufstellung eines neuen Programms über den Binnenmarkt zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts für den Zeitraum 2021-2027 mit dem Ziel, die Steuerung des Binnenmarktes zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu fördern, den Verbraucherschutz und die Durchsetzung der Verbraucherrechte zu verbessern, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie das Tierwohl zu fördern und einen angemessenen Rahmen für europäische Statistiken zu gewährleisten;

2.

erkennt den Binnenmarkt als einen der wichtigsten Erfolge der EU an, weist aber darauf hin, dass in einem sich rasch wandelnden und von Digitalisierung und Globalisierung geprägten Umfeld kontinuierlich weitere Anpassungen vorgenommen werden müssen; stellt fest, dass es nach wie vor erhebliche Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gibt und dass neue Hemmnisse entstehen;

3.

weist darauf hin, wie wichtig es für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts ist, dass Bürger und Unternehmen über ihre Rechte aufgeklärt werden, dass Behörden Kenntnisse darüber vermittelt werden, wie Vorschriften anzuwenden sind, und dass Gerichte über das Fachwissen und die Zuständigkeit verfügen, die sie für die Durchsetzung dieser Vorschriften benötigen. Insofern ist es wichtig, dass die Grundkenntnisse über die EU in die Bildungssysteme der verschiedenen Länder integriert werden, damit alle jüngeren Bürger mit der Zeit ihre Rechte kennen lernen und die Vorteile des Binnenmarkts besser nutzen können;

4.

betont die Schwierigkeiten, mit denen KMU ständig zu kämpfen haben: Zugang zu Finanzmitteln, der kontinuierliche Verwaltungsaufwand bei ihrer Geschäftstätigkeit, Schwierigkeiten, die Möglichkeiten der Internationalisierung zu nutzen, und fehlendes Vermögen, sich die Vorteile des Binnenmarkts ausreichend zu Nutze zu machen. Dies führt auf Kosten sowohl der Unternehmen als auch der Verbraucher in vielen Branchen und Regionen zu einer anhaltenden Fragmentierung und zu Marktanomalien; begrüßt, dass die Kommission mit diesem Programm den Schwerpunkt auf eine stärkere Unterstützung für den Bereich KMU legt;

5.

weist darauf hin, dass die Entwicklung von Informations- und Schulungsprogrammen für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von größter Bedeutung ist und auf einer soliden Datenanalyse, Studien und Bewertungen beruhen muss, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihren zuständigen Behörden, einschließlich lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, durchgeführt werden;

6.

nimmt zur Kenntnis, dass das Programm weit gefasst ist und dass das Ziel verfolgt wird, die Bemühungen um eine bessere Koordinierung bei der Steuerung des Binnenmarktes zu straffen, stellt jedoch fest, dass eine wirksame Koordinierung unter dem Gesichtspunkt der Steuerung eine anspruchsvolle Aufgabe sein wird;

7.

betont, dass das Programm flexibel genug sein muss, um rasch und vorausschauend reagieren zu können, wenn mit Blick auf das Funktionieren des Binnenmarktes oder den Handel für KMU eine Störung auftritt, wie sie beispielsweise durch die zu erwartenden negativen Auswirkungen des Brexits hervorgerufen werden könnte;

Der Binnenmarkt

8.

nimmt zur Kenntnis, dass der Binnenmarkt, in dem 500 Mio. Verbraucher leben und 21 Mio. Unternehmen ansässig sind, im Zentrum der wirtschaftlichen und politischen Integration der EU steht und auf einem umfassenden Regelwerk basiert, das den freien Verkehr von Personen, Gütern, Kapital und Dienstleistungen in der gesamten EU und darüber hinaus im Europäischen Wirtschaftsraum gewährleistet (1);

9.

weist darauf hin, dass der Binnenmarkt der Union gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union „auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin[wirkt]. Sie [die EU] fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“;

10.

ist der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entspricht;

11.

der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen‚ u. a. indem — insbesondere durch niedrigere Transaktionskosten und einen größeren Markt mit Skaleneffekten — die wirtschaftlich günstigsten Preise für Verbraucher und Unternehmen erzielt und Anreize für mehr Innovation gegeben werden und indem unter fairen Wettbewerbsbedingungen und unter Vermeidung aller Formen des Dumpings eine schnellere Reaktion auf die Bedürfnisse der Verbraucher sichergestellt wird; ist jedoch der Ansicht, dass die Vorteile des Binnenmarkts den Bürgern, Unternehmen und anderen Wirtschaftsakteuren besser vermittelt werden müssen, und verweist auf die wichtige Rolle, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Zusammenhang zukommt;

12.

ist sich bewusst, dass sich der Binnenmarkt kontinuierlich weiterentwickelt und in wichtigen Bereichen noch immer unvollständig ist und dass ein besser funktionierender Binnenmarkt und die Beseitigung der verbleibenden Handelshemmnisse vor allem im Dienstleistungssektor und im digitalen Binnenmarkt einen erheblichen Schub für das Wirtschaftswachstum bedeuten würde;

Binnenmarkt für Dienstleistungen

13.

nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, die Dienstleistungsfreiheit in Europa weiter zu verbessern, insbesondere im Rahmen des Dienstleistungspakets (2)‚ da — wie sich im Peer Review der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie herausgestellt hat — noch viel zu tun ist, was bestätigt, dass immer noch zu viele Hindernisse bestehen, einschließlich Beschränkungen des Niederlassungsrechts (3); ist außerdem der Ansicht, dass auf EU-Ebene in Bezug auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft mehr Rechtsklarheit benötigt wird;

14.

hält es für wichtig, dass neue Programme zur Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes für Dienstleistungen beitragen und wirft die Frage auf, wie die Binnenmarktinstrumente wirksamer eingesetzt werden können, um einen stärker integrierten Dienstleistungsmarkt zu gewährleisten;

Binnenmarkt für Waren

15.

stellt fest, dass es mit Blick auf zu viele nicht konforme Produkte auf dem Markt nach wie vor ein ernstes Problem bei der Durchsetzung der EU-Produktvorschriften gibt; weist darauf hin, dass eine klare Kennzeichnung und Sichtbarkeit dringend vonnöten sind und dass in der Vielzahl der bestehenden und vorgeschlagenen Instrumente, mit denen sichergestellt werden soll, dass Bürger und Unternehmen die geltenden Vorschriften sowie ihre Rechte und Pflichten verstehen und auch die Wege kennen, die ihnen offen stehen, wenn sie einen Verstoß gegen die Vorschriften vermuten, Redundanzen möglichst vermieden werden müssen;

16.

stellt fest, dass es in ganz Europa über 500 Marktüberwachungsbehörden gibt, viele mit begrenzten Ressourcen, und dass die abschreckende Wirkung bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften gering ist; rät nicht nur zu einer stärkeren Zusammenarbeit und besseren Integration der Netze, sondern auch zu einer direkteren Zuweisung von Mitteln für diese Bereiche; empfiehlt nachdrücklich, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden in angemessener Weise mit Ressourcen ausgestattet werden und dass sie im Sinne einer effektiven Arbeit — mit angemessener Unterstützung des Rechtssystems und der Gerichte der Mitgliedstaaten und unter Beachtung ihrer unterschiedlichen Zuständigkeiten — ihre Tätigkeit unabhängig von der Regierung ausüben. Dies ist unbedingt notwendig, wenn eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU vor Ort erreicht werden soll;

Normen

17.

begrüßt die fortgesetzten Anstrengungen der Kommission, 28 nationale Normen durch eine europäische Norm zu ersetzen; begrüßt weiterhin den verstärkten Einsatz von IT-Systemen und -Verfahren zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zum Informationsaustausch mit den Beteiligten; empfiehlt, durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass KMU gebührend in die Entwicklung von Normen eingebunden sind, um eine angemessene Transparenz zu gewährleisten und zu verhindern, dass der Markt im Verlauf dieses Prozesses von größeren Unternehmen oder Strukturen dominiert wird;

Öffentliches Beschaffungswesen

18.

betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften im Rahmen der Umsetzung der Politiken und der Rechtsvorschriften der EU bedeutende Zuständigkeiten haben, u. a. in den Bereichen des Verbraucherschutzes (wo eine große Bürgernähe besteht) und der Vergabe öffentlicher Aufträge;

19.

unterstützt das Ziel, die Fähigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden zur besseren Umsetzung der geltenden Vorschriften zu erhöhen, weist aber darauf hin, dass die Komplexität des Beschaffungswesens ein Hindernis für eine stärkere Teilhabe von KMU am öffentlichen Beschaffungswesen darstellen kann;

20.

betont, wie wichtig die Zusammenarbeit der Kommission mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden im Sinne eines wettbewerbsorientierten, offenen und gut geregelten Beschaffungsmarktes ist. Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn öffentliche Mittel bestmöglich eingesetzt werden sollen;

Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts

21.

begrüßt das Engagement der Kommission für kontinuierliche Investitionen in die bestehenden Steuerungsinstrumente für den Binnenmarkt, beispielsweise das Portal „Ihr Europa“ und das SOLVIT-Netz; ist der Ansicht, dass mehr Arbeit erforderlich ist, um die Nutzung dieser Instrumente vor Ort — bei Bürgern, Verbrauchern und Behörden auf verschiedenen Ebenen — zu fördern und diese Instrumente online leichter auffindbar zu machen und dafür zu sorgen, dass sie aktuelle Informationen besser bereitstellen können; empfiehlt zur Verbesserung ihres Funktionierens eine viel stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung dieser Steuerungsinstrumente; betont gleichzeitig, wie wichtig es ist, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften keine finanziellen und administrativen Lasten im Zusammenhang mit der Verbesserung der genannten Instrumente aufzuerlegen;

KMU und Wettbewerbsfähigkeit

22.

weist darauf hin, dass die KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und 99 % aller Unternehmen in der EU ausmachen, dass in den letzten fünf Jahren über 85 % der neuen Arbeitsplätze von KMU geschaffen wurden und dass der Schlüssel zu Wirtschaftswachstum, Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen beim Mittelstand und Unternehmergeist liegt; unterstützt die Forderung nach einem stabilen EU-Rahmen für die Zeit nach 2020 und einer stärkeren Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Förderung des Unternehmensumfelds und der Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften (4);

23.

stellt fest, dass als zentraler Punkt sicherzustellen ist, dass die verschiedenen EU-Programme eine Ergänzung der vorhandenen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen auf Ebene der Mitgliedstaaten sind und nicht mit diesen konkurrieren; empfiehlt daher dringend, dass die Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Rahmen des Binnenmarktprogramms und die Maßnahmen nationaler und regionaler Gremien im Rahmen eines Ansatzes mit einer einzigen Anlaufstelle durchgeführt werden;

24.

nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, die Kreditbürgschaftsfazilität, die derzeit im Rahmen des COSME-Programms besteht, im nächsten Finanzierungszeitraum in den Fonds InvestEU zu verschieben; empfiehlt in diesem Zusammenhang die fortgesetzte Nutzung von Vermittlern, die seit langem Beziehungen zu KMU pflegen, sieht aber mit Besorgnis, dass nicht alle Mitgliedstaaten über die entsprechenden nationalen oder regionalen Strukturen verfügen, um den Zugang zu den Garantiefonds im Rahmen des Fonds InvestEU zu ermöglichen. Für KMU könnte es sich schwierig gestalten, im Rahmen von InvestEU Zugang zu den Garantiefonds zu erhalten, wenn die Vermittler nicht in allen Gebieten der Mitgliedstaaten ausreichend vertreten sein sollten; empfiehlt den EU-Institutionen, mit den Staaten zusammenzuarbeiten, um den einheitlichen Zugang der KMU zu diesen Mitteln in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen;

25.

fordert die EU auf, sicherzustellen, dass der Aspekt des regionalen Gleichgewichts bei den Garantiefonds im Rahmen von InvestEU berücksichtigt wird, da dies für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere in benachteiligten Regionen, von besonderem Interesse sein wird;

26.

bittet um Klarstellung in Bezug auf die Mittel, die im Rahmen des COSME-Programms für die KMU-Bürgschaft bereitgestellt und dem Garantiefonds im Zusammenhang mit dem InvestEU-Programm zur Verfügung gestellt werden, und in Bezug auf die Frage, wie sie der Unterstützung der Hochrisikofinanzierung von KMU, insbesondere in abgelegeneren Regionen und in Gebieten in Randlage, dienen werden;

27.

betont, dass ein konkreter Verweis auf den „Small Business Act“ nötig ist, der weiterhin einen übergreifenden Rahmen für die KMU-Politik der EU darstellt, und dass dessen strategische Ausrichtung bei der Festlegung der jährlichen Arbeitsprogramme für die Unterstützung von KMU berücksichtigt werden muss; hält in diesem Zusammenhang einen Verweis auf das Netz der KMU-Beauftragten für ebenso wichtig, das eine wichtige Rolle bei der Angleichung aller Maßnahmen auf EU-Ebene spielt, die Auswirkungen auf KMU haben; betont, dass das Prinzip „Vorfahrt für KMU“, mit dem sicherstellt wird, dass die Interessen der KMU bereits in einem sehr frühen Stadium der Politikgestaltung berücksichtigt werden, auch für das Binnenmarktprogramm und alle relevanten Programme des neuen mehrjährigen Finanzrahmens gelten sollte;

28.

bittet angesichts der von der Kommission dargelegten Herausforderungen für KMU um detailliertere Informationen über die künftige Rolle und Stoßrichtung des European Enterprise Network (EEN) sowie über die Frage, wie vorgeschlagen wird, das Netz an die Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung anzupassen, sodass es besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen und die von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Unterstützung abgestimmt ist;

29.

begrüßt die Fortführung des Programms, das unter dem Titel „Erasmus für junge Unternehmer“ bekannt wurde und in „Mentoring-Programm für den unternehmerischen Nachwuchs“ umbenannt wurde, da es einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Förderung des Unternehmergeists leistet; unterstützt nachdrücklich eine mögliche geografische Ausweitung des Programms, um Jungunternehmern mehr Chancen zu bieten;

30.

unterstützt nachdrücklich die Ausweitung von Netzen unternehmerischer Ökosysteme und Cluster in Europa, wie vom AdR bereits dargelegt wurde (5); begrüßt daher die Zusage der Kommission, die gemeinsamen Clusterinitiativen weiter voranzutreiben und die Entwicklung gemeinsamer Tätigkeiten und transnationaler Partnerschaftsstrategien, einschließlich der notwendigen Verbindungen zu den Drehscheiben für digitale Innovation der EU, zu unterstützen;

31.

weist darauf hin, dass die Frage eines leichteren Zugangs zu Finanzmitteln für ein möglichst breites Spektrum von in verschiedenen Gebieten tätigen KMU von entscheidender Bedeutung ist und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gegenüber den Nutznießern bei der Verbreitung von Informationen und der gezielten Kommunikation über verschiedene Instrumente und Fördersysteme für KMU in Zusammenarbeit mit den zwischengeschalteten Stellen eine wichtige Rolle spielen;

32.

verweist auf die zusätzlichen Herausforderungen, vor denen KMU mit Sitz in ländlichen Regionen, in Gebieten in Randlage und/oder Regionen mit demografischen Herausforderungen stehen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften oder beim Zugang zur Infrastruktur, wie Breitbandverbindungen und anderen Arten der Anbindung, die für Innovation und ein internationales Tätigwerden unabdingbar sind; bittet die Kommission um größere Klarheit dahingehend, wie diese erheblichen Herausforderungen im Rahmen des Programms angegangen werden;

33.

verweist auf die Verpflichtung der Europäischen Kommission gegenüber den Gebieten in äußerster Randlage, dem besonderen Bedarf derer Unternehmen in den künftigen Plänen zur Unterstützung von KMU Rechnung zu tragen, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen auf den internationalen Märkten zu verbessern und den Prozess ihrer Integration in den Binnenmarkt der EU zu fördern;

Wettbewerbspolitik

34.

begrüßt die fortgesetzten Bemühungen der Kommission, durch Investitionen in die Instrumente und das Fachwissen zur wirksamen Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in der digitalen Wirtschaft einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gewährleisten; betont allgemein die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden;

Statistik

35.

stellt fest, dass hochwertige Statistiken verfügbar sein müssen, um eine faktengestützte Entscheidungsfindung zu untermauern, und hinterfragt angesichts der Bedeutung, die der Sichtbarkeit und Unabhängigkeit des Europäischen Statistischen Programms (ESP) zukommt, seine Integration in das Binnenmarktprogramm; stellt fest, dass auf lokaler und regionaler Ebene ein Mangel an ausreichend genauen und zeitnahen Statistiken besteht, und fordert Eurostat in Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern auf, dieses Problem anzugehen;

36.

empfiehlt, dass das künftige Europäische Statistische Programm seine derzeitige Rechtsform beibehält, d. h., dass es durch eine gesonderte und eigenständige Verordnung festgelegt wird;

37.

begrüßt, dass die Indikatoren zu den Regionen, insbesondere den Gebieten in äußerster Randlage, in die im Rahmen des Europäischen Statistischen Programms förderfähigen Maßnahmen aufgenommen wurden; fordert, dass über die Bereitstellung bereits vorhandener Informationen hinaus die Sammlung zusätzlicher Daten und die Erarbeitung neuer Indikatoren, die angemessener sind und die die Bedingungen der Gebiete in äußerster Randlage besser verdeutlichen, ebenfalls als im Rahmen des Programms förderfähige Maßnahmen gelten sollten;

Verbraucher, Verbraucherschutz und Lebensmittelpolitik

38.

begrüßt die im neuen Programm eingegangene Verpflichtung zur Durchsetzung der Verbraucherrechte und zur Gewährleistung eines hohen Niveaus von Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Unterstützung der Verbraucher bei Problemen; nimmt zur Kenntnis, dass die in dem Programm dargelegten Instrumente sowohl die Verbraucher vor gefährlichen Produkten warnen als auch Online-Verbraucherzentren vorsehen, um die Bürger bei der Lösung von Problemen zu unterstützen; ist jedoch der Auffassung, dass eine wirksame und verbesserte Vertretung der Verbraucher durch eine angemessene Finanzierung unabhängiger Gremien die Fähigkeit dieser Gremien stärkt, bei Binnenmarktproblemen, die den Verbraucher betreffen, wirksam einzugreifen. Das betrifft auch den Zugang zur Justiz;

39.

begrüßt, dass zur Kenntnis genommen wird, dass die Bürger vom Funktionieren des Finanzdienstleistungsmarkts besonders betroffen sind und unterstreicht, dass das Programm die Verbraucherrechte und die Sensibilisierung in diesem Bereich wirksam unterstützen muss; nimmt die Verpflichtung zur Kenntnis, zur Förderung eines besseren Verständnisses der Finanzbranche weiterhin die stärkere Beteiligung der Verbraucher an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich der Finanzdienstleistungen und -maßnahmen zu unterstützen; ruft die Kommission dazu auf, in Zusammenarbeit mit Verbraucherorganisationen aus der gesamten EU mit dieser Arbeit fortzufahren;

40.

weist ferner darauf hin, dass eine angemessene Finanzierung von Verbraucherorganisationen sichergestellt werden muss, damit sie die Interessen der Verbraucher wirksam verteidigen und als qualifizierte Stellen im Rahmen des kollektiven Rechtsschutzes tätig sein können; verweist auf die Tatsache, dass Verbraucherorganisationen, insbesondere in kleineren Mitgliedstaaten, besonders betroffen sind;

41.

begrüßt die Einführung eines eigenen Bereichs „Lebensmittel“ im Rahmen des neuen Binnenmarktprogramms. Als größte verarbeitende Industrie in der EU benötigt die Lebensmittel- und Getränkeindustrie eine starke, wettbewerbsfähige und nachhaltige Lieferkette, die durch einen stabilen Regulierungsrahmen und ein besseres Funktionieren der gegenseitigen Anerkennung in nicht harmonisierten Bereichen gestützt wird;

42.

bekräftigt seine Forderung nach politischen Maßnahmen, um die Entwicklung von Produktions- und Verbrauchssystemen, die nachhaltige Produktionsverfahren begünstigen, zu unterstützen, um so die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und die Lebensmittelsicherheit durch Qualitätserzeugnisse zu angemessenen Preisen zu verbessern, wie dies auch in früheren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurde (6); macht darauf aufmerksam, dass dem öffentlichen Auftragswesen im Lebensmittelbereich die Funktion eines Katalysators zukommen kann, der die Nahrungsmittelerzeugung auf einen nachhaltigeren Pfad lenkt; empfiehlt daher Maßnahmen zur Erleichterung der Ausbildung von für die öffentliche Auftragsvergabe zuständigen Beamten und die Schaffung von Netzen zur Unterstützung der zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden;

Programmansatz

43.

nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kommission vorgeschlagene neue Programmansatz grundsätzlich Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen bewirken und ein gewisses Maß an Flexibilität in den Haushaltslinien bieten sollte, was es ermöglicht, auf Änderungen der Umstände zu reagieren sowie die Durch- und Ausführung zu verbessern; stellt fest, dass dies in erster Linie eine Frage der internen administrativen Koordinierung ist und dass ein einzelner Programmansatz alleine kaum ausreichen wird, die erforderlichen Synergien und Kosteneinsparungen zu bewirken;

44.

stellt fest, dass die im Programm vorgesehenen Haushaltslinien mehrere Generaldirektionen betreffen und stellt die Frage, wie dies in der Praxis funktionieren soll; stellt fest, dass das Ziel der Flexibilität unter den Haushaltslinien sich in der Praxis als schwierig erweisen könnte, da die entsprechenden Strukturen noch nicht festgelegt wurden;

45.

betont, dass die Haushaltslinien nicht transparent genug sind, da in einigen Fällen die Verwaltungskosten klar abgegrenzt sind, aber in anderen nicht; schlägt vor, Mittel für technische Hilfe eindeutiger festzulegen, damit die Kosten der Programmplanung von den Kosten für die Durchführung der tatsächlichen Maßnahmen getrennt werden können.

Brüssel, den 5. Dezember 2018

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(59)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(59)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(1)  Stellungnahme des AdR: Den Binnenmarkt weiter ausbauen (ECON-VI/010).

(2)  Stellungnahme des AdR: Das Dienstleistungspaket: Eine Dienstleistungswirtschaft im Dienste der Europäer (ECON-VI/022).

(3)  http://ec.europa.eu/growth/single-market/services/services-directive/implementation/evaluation_de.

(4)  Stellungnahme des AdR: Die Zukunft des COSME-Programms nach 2020 — die regionale und lokale Perspektive (ECON-VI/027).

(5)  Stellungnahme des AdR: Förderung von Start-up- und Scale-up-Unternehmen in Europa — die regionale und lokale Perspektive (ECON-VI/021).

(6)  Stellungnahme des AdR: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik (NAT-VI/014).