14.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 429/3


Schlussfolgerungen des Rates zu einer erneuerten EU-Agenda für die Hochschulbildung

(2017/C 429/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF die in der Anlage aufgeführten politischen Hintergrunddokumente zu diesem Thema;

IN DER ERKENNTNIS, dass

1.

die Hochschulbildung, was den Einzelnen betrifft, zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Lernenden beiträgt und Menschen hilft, Verantwortung für ihr lebenslanges Lernen und ihre Laufbahn zu übernehmen. Was die Gesellschaft anbelangt, so schafft sie die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung, Wirtschaftswachstum, Innovation und sozialen Zusammenhalt und spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, gesellschaftliche Probleme zu erkennen und in Angriff zu nehmen;

2.

die Kooperation und die Synergien sowohl zwischen den einzelnen Bildungssektoren als auch zwischen Hochschulbildung einerseits und Forschung, Innovation und Arbeitswelt andererseits verstärkt werden müssen;

3.

Hochschuleinrichtungen Unterstützung benötigen, damit sie ihre gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen und Maßnahmen ergreifen können, die gewährleisten, dass die Zusammensetzung ihrer Studentenschaft und ihres Personals die Gesamtbevölkerung besser abbildet;

4.

die Hochschuleinrichtungen darin unterstützt werden sollten, ihre Lern- und Lehrkonzepte zu überdenken und insbesondere einen an den Studierenden ausgerichteten Ansatz, das kooperative und problembasierte Lernen, inklusive Lernumgebungen und den Einsatz digitaler Technologien zu fördern;

5.

bei der Verwirklichung des Kernziels der Strategie Europa 2020, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss bis 2020 auf mindestens 40 % anzuheben, zwar bemerkenswerte Fortschritte erzielt worden sind, aber unbedingt sichergestellt sein muss, dass die Hochschulbildung von hoher Qualität und Relevanz ist, damit die Absolventinnen und -absolventen persönlich und beruflich erfolgreich sein können;

6.

in diesem Zusammenhang weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um bessere Daten zur Hochschulbildung, beispielsweise zum gesellschaftlichen und beruflichen Werdegang und zum bürgerschaftlichen Engagement von Personen, die aus der Hochschulbildung ausscheiden, sowie zur grenzüberschreitenden Mobilität und den mit ihr verbundenen Herausforderungen, zur Verfügung zu stellen;

7.

die internationale Zusammenarbeit und die Lernmobilität im Bereich der Hochschulbildung, insbesondere im Rahmen des Programms Erasmus+, die Möglichkeit eröffnet haben, neue grenzüberschreitende Partnerschaften zu bilden, bewährte Verfahren auszutauschen, die interkulturelle Verständigung und die Festlegung auf gemeinsame Werte zu fördern und neues Wissen zu erschließen und zu nutzen, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems weltweit zu steigern;

8.

die Aufgaben des europäischen Hochschulwesens insbesondere darin bestehen,

a)

die Studierenden mit besseren Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten und gleichzeitig dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und dem Fachkräftemangel in bestimmten Berufssparten entgegenzuwirken;

b)

für mehr Gleichberechtigung beim Zugang und für Bedingungen zu sorgen, unter denen alle in der Hochschulbildung reüssieren können, und das gesellschaftliche Engagement von Hochschuleinrichtungen zu fördern;

c)

das brachliegende Potenzial der Hochschuleinrichtungen in vollem Umfang zu nutzen, um durch Lehre und Forschung zu Innovation und Entwicklung in der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den jeweiligen Regionen, beizutragen;

d)

Anreize für eine kohärente Hochschulpolitik und ein nachhaltiges Ressourcenmanagement zu bieten —

BEGRÜSST

9.

die Mitteilung der Kommission über eine erneuerte EU-Agenda für die Hochschulbildung (1), die auf der früheren Zusammenarbeit aufbaut und sicherstellen soll, dass die Instrumente und Programme der EU das Voneinanderlernen und die politische Zusammenarbeit in der Hochschulbildung fördern;

Ersucht unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der akademischen Freiheit und der institutionellen Autonomie der Hochschuleinrichtungen und in Anerkennung ihrer entscheidenden Rolle bei der weiteren Modernisierung der Hochschulsysteme

DIE MITGLIEDSTAATEN, folgenden Aktionsbereichen Vorrang einzuräumen:

A.   FÖRDERUNG HERAUSRAGENDER LEISTUNGEN BEI DER KOMPETENZENTWICKLUNG

10.

Empfehlung an die Hochschuleinrichtungen, das Talent und Potenzial aller Lernenden zu entwickeln und sie verstärkt mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die sie benötigen, um als aktive und verantwortungsbewusste Bürger in der Gesellschaft agieren und am Arbeitsmarkt und lebenslangen Lernen teilnehmen zu können;

11.

Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und des Fachkräftemangels und Vorwegnahme des künftigen Qualifikationsbedarfs, indem den Hochschuleinrichtungen nahegelegt wird,

a)

stärker mit Arbeitgebern zusammenzuarbeiten, beispielsweise im Wege des Lernens am Arbeitsplatz sowie durch Aufnahme theoretischer und praktischer Komponenten in ihre Programme;

b)

mit Bildungseinrichtungen aller Stufen und anderen einschlägigen Akteuren zusammenzuarbeiten, um Lernende zu motivieren, eine Laufbahn in Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen einschließlich in der Wissenschaft anzustreben, die nicht nur dem Arbeitsmarktbedarf von heute entsprechen, sondern auch einen Beitrag leisten, die Wirtschaft von morgen, die Gesellschaft und die Zukunft der Arbeit zu gestalten, und dem Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, (Kunst) und Mathematik (STE(A)M) besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

c)

Kompetenz- und Arbeitsmarktprognosen und -analysen als Grundlage heranzuziehen, um die Qualität der Hochschulbildung zu steigern und Lernenden zu helfen, ihre Studienwahl gut informiert zu treffen;

12.

engere Beziehungen zu den lokalen Gemeinschaften aufzubauen, etwa durch bessere Einbindung von Gemeinschafts- und Freiwilligenarbeit in die Studienprogramme soweit angemessen und durch Förderung von Unternehmergeist und unternehmerischen Fähigkeiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschuleinrichtungen;

13.

insbesondere durch die Entwicklung eines strategischen Konzepts für die Digitalisierung und die Verbesserung der digitalen Kompetenz aller Lernenden innovative Lehr- und Lernkonzepte einzuführen;

B.   BERÜCKSICHTIGUNG DES BEDARFS EINER HETEROGENEN STUDENTENSCHAFT UND UNTERSTÜTZUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN PERSONALS

14.

Bemühungen um mehr Gerechtigkeit durch Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung – auch auf regionaler Ebene – mit Hilfe eines breit gefächerten Instrumentariums sowie Schaffung besserer Bedingungen für den Erfolg und Gewährleistung hochwertiger Ausbildung und Beratung für alle Studierenden unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund;

15.

Bemühungen um eine stärkere Öffnung der Hochschulsysteme für Menschen aller Altersstufen durch Erleichterung der Übergänge zwischen den verschiedenen Qualifikationsniveaus und Bildungswegen, größere Anerkennung des informellen und nicht formellen Lernens und Entwicklung flexiblerer Hochschulbildungsangebote, beispielsweise in Form von integriertem Lernen (Blended Learning) und offenen Bildungsressourcen;

16.

Empfehlung an die Hochschuleinrichtungen, Unterstützung und Anreize für die Erstausbildung und die laufende berufliche Fortbildung ihres wissenschaftlichen Personals zu bieten, um ihm die didaktischen Fähigkeiten zu vermitteln, die es benötigt, um auf den Bedarf einer heterogenen Studentenschaft eingehen zu können, wirklich kooperative Lernumgebungen zu schaffen, Studierende in Forschungstätigkeiten einzubinden, interdisziplinäre Verfahren zu fördern und innovative pädagogische Verfahren besser zu nutzen;

17.

Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen des wissenschaftlichen Personals, einschließlich der digitalpädagogischen und fachspezifischen digitalen Kompetenzen;

18.

stärkere Wertschätzung von herausragenden Leistungen und Innovationen in der Lehre, beispielsweise durch Ausbau der Belohnungssysteme und Aufstiegsmöglichkeiten für das wissenschaftliche Personal, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Lehr- und Forschungstätigkeiten zu achten ist;

19.

Förderung der Lernmobilität und des Erwerbs anderer einschlägiger internationaler Erfahrungen durch Studierende und wissenschaftliches Personal, etwa in Form von virtueller Mobilität und „Blended Mobility“ oder „Internationalisierung zu Hause“, sowie systematischere Einbeziehung der Lern- und Lehrmobilität in die Studienprogramme;

C.   BEITRAG ZUR INNOVATION IN DER GESAMTWIRTSCHAFT

20.

Unterstützung von Hochschuleinrichtungen, damit sie stärker auf die makroregionalen Strategien, die regionale Wirtschaft und die Innovationskapazität einwirken und zum Technologietransfer und zu einer regionalen Strategie der intelligenten Spezialisierung beitragen können;

21.

Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Schaffung wirksamer Kooperationsnetze zwischen verschiedenen Organisationen und über Sektoren hinweg;

22.

Empfehlung an Hochschuleinrichtungen, günstige Bedingungen für unternehmerisches Denken und unternehmerische Kreativität zu schaffen und insgesamt zu prüfen, inwieweit Forschung und Innovation in die Studienprogramme integriert sind;

23.

Unterstützung von Entwicklungen bei den Promotionsstudiengängen, die zum Ziel haben, die Absolventen und Absolventinnen besser auf akademische und nicht akademische Laufbahnen vorzubereiten, auch durch Förderung der Erkennbarkeit übertragbarer Kompetenzen, und ihnen zu helfen, ihr Potenzial in vollem Umfang zu entfalten und gleichzeitig zu Innovation und Entwicklung in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen;

D.   FÖRDERUNG DER EFFIZIENZ UND WEITERENTWICKLUNG DER QUALITÄTSSICHERUNG IM HOCHSCHULSYSTEM

24.

Bemühungen um eine adäquate, gerechte und nachhaltige Finanzierung und eine effiziente Verwaltung der Hochschulsysteme, um die Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens zu steigern und Inklusivität und Exzellenz zu fördern;

25.

Schaffung von Anreizen für die aktive Beteiligung interner und die Hinzuziehung externer Akteure bei der Verwaltung von Hochschuleinrichtungen;

26.

weitere Steigerung der Effizienz, Wirksamkeit und Transparenz der Qualitätssicherung, um das gegenseitige Vertrauen zu stärken, die Verfahren für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zu verbessern und die internationale Mobilität anzuregen;

BEGRÜSST im Hinblick auf die Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet, DASS DIE KOMMISSION BEABSICHTIGT,

27.

die Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Erasmus+ und des strategischen Rahmens für die allgemeine und berufliche Bildung zu verstärken, wobei unter anderem Inklusivität, Exzellenz und Innovation in der Lehre angeregt, die gesamtgesellschaftliche und soziale Verantwortung der Studierenden und höheren Bildungseinrichtungen gestärkt, einschlägige Freiwilligen- und Gemeinschaftsarbeit unterstützt und die Kooperation mit der Wirtschaft ausgebaut werden sollen;

28.

Maßnahmen zu unterstützen, deren Ergebnisse verbreitet werden sollten und die auf eine Steigerung der Qualität bei der Mobilität von Akademikern und Akademikerinnen abzielen, wie bessere Transparenz der Abschlüsse, einschließlich der von Flüchtlingen und Migranten erworbenen Abschlüsse, und digitaler Austausch von Studierendendaten, wobei die nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften in vollem Umfang zu beachten sind;

29.

EU-Unterstützung für Koalitionen zur Förderung der MINT/Kunst-Fächer bereitzustellen und bewährte Verfahren zu verbreiten;

30.

die Entwicklung innovativer Lehrmethoden anzuregen, die Hochschuleinrichtungen helfen, umfassende digitale Lernstrategien anzuwenden, beispielswese mit Hilfe des „Digital Learning Readiness Model“ (Modell zur Bewertung der Aufgeschlossenheit für digitales Lernen);

31.

Anreize und Kapazitäten zu schaffen, damit im Rahmen der Hochschulbildung nach Lösungen für soziale und wirtschaftliche Probleme gesucht und ein größerer Beitrag zum innovativen und unternehmerischen Wachstum in den Regionen geleistet werden kann, indem insbesondere engere Verbindungen zu Behörden, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft hergestellt werden;

32.

zu einer Verstärkung der Verbindungen und der Abstimmung zwischen Europäischem Hochschulraum, Europäischem Forschungsraum, Initiativen im Bereich der Innovation und anderen einschlägigen Bildungsforen beizutragen;

33.

die Synergien zwischen den EU-Instrumenten zum Aufbau einer Faktengrundlage zu optimieren bzw. solche Synergien zu bilden und die Arbeit des Eurydice-Netzes und die Zusammenarbeit mit der OECD zu verstärken, um ein Zusammenwirken der Tätigkeiten sicherzustellen, Doppelarbeit zu vermeiden und von der gemeinsamen Arbeit zu profitieren;

34.

im Rahmen der Zusammenarbeit mit der OECD an der Überprüfung der Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen mitzuwirken, wobei insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lehre und Forschung geachtet werden soll, damit die Hochschulabsolventen und -absolventinnen bessere Ergebnisse erzielen und effektivere und effizientere Hochschulsysteme entwickelt werden;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

35.

diese Schlussfolgerungen bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den künftigen strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, das Programm der Union für die allgemeine und berufliche Bildung nach 2020 sowie andere Finanzierungsinstrumente in vollem Umfang zu berücksichtigen und dabei strategischen, finanziellen und qualitativen Erwägungen gebührend Rechnung zu tragen.


(1)  Dok. 9843/17.


ANLAGE

Politische Hintergrunddokumente

1.

Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (12. Mai 2009).

2.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck (26. November 2009).

3.

Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der Hochschulbildung (28./29. November 2011).

4.

Schlussfolgerungen des Rates zur sozialen Dimension der Hochschulbildung (16./17. Mai 2013).

5.

Schlussfolgerungen des Rates zur globalen Dimension der europäischen Hochschulbildung (25./26. November 2013).

6.

Schlussfolgerungen des Rates über die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung (20. Mai 2014).

7.

Schlussfolgerungen des Rates zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung (12. Dezember 2014).

8.

Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung (Paris, 17. März 2015).

9.

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (23./24. November 2015).

10.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (24. Februar 2016).

11.

Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung (30. Mai 2016).

12.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (10. Juni 2016).

13.

Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2016 (November 2016).

14.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung (7. Dezember 2016).

15.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Inklusion in Vielfalt mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung für alle (17. Februar 2017).

16.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine erneuerte EU-Agenda für die Hochschulbildung (30. Mai 2017).

17.

Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung (20. November 2017).

18.

Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Arbeit (7. Dezember 2017).