28.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/16


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2017/C 368/09)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Einspruch gegen den Änderungsantrag einzulegen (1).

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„SQUACQUERONE DI ROMAGNA“

EU-Nr.: PDO-IT-02292 — 22.2.2017

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Associazione Squacquerone di Romagna DOP

c/o CNA Forlì-Cesena

Via Pelacano 29

47122 Forlì

ITALIEN

E-Mail: caseificiocomellini@pec.it

Die Vereinigung von Erzeugern von „Squacquerone di Romagna“ (Associazione Squacquerone di Romagna) ist berechtigt, einen Änderungsantrag gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft Nr. 12511 vom 14. Oktober 2013 zu stellen.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang

Kennzeichnung

Sonstiges: Anpassung der Verweise auf Rechtsvorschriften. Berichtigung einiger redaktioneller Fehler. Aktualisierung des Namens der Kontrollstelle.

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderung(en)

Beschreibung des Erzeugnisses

Im italienischen Text wird der das Gewicht betreffende Satz ohne Änderung der Werte berichtigt: Anstatt „dal hg a 2 Kg“ heißt es nun „da 1 hg a 2 Kg“ (zwischen 0,1 kg und 2 kg). (Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.)

Physikalisch-chemische Eigenschaften: Die Spannen für den Fettgehalt in der Trockenmasse, den Feuchtigkeitsgehalt und den pH-Wert werden wie folgt um einige Prozentpunkte erweitert:

Fett i.Tr.: Die Spanne wird von „46-55 %“ in „46-59 %“ geändert.

Aus der ordnungsgemäßen alltäglichen Anwendung der seit mehreren Jahren geltenden Produktspezifikation hat sich ergeben, dass diese aktualisiert werden muss. Der Parameter „Fettgehalt in der Trockenmasse“ wird von den Eigenschaften des Rohstoffs beeinflusst, der im Winter natürlicherweise einen höheren Fettgehalt aufweist, sodass der Höchstwert unter Umständen überschritten wird. Dies gilt insbesondere für Käsereien, die Milch von nur einem oder einigen wenigen Betrieben verarbeiten. In diesen Fällen ergibt sich nämlich kein Durchschnittswert aus den Werten mehrerer Milcherzeugungen.

Feuchtigkeitsgehalt: Die Spanne wird von „58-65 %“ in „58-69 %“ geändert.

pH-Wert: Die Spanne wird von „4,95-5,30“ in „4,75-5,35“ geändert.

Auch der Feuchtigkeitsgehalt und der pH-Wert des Enderzeugnisses können jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen, die nicht vollständig kontrollbar sind. Die jährliche Verteilung der Werte für den pH-Wert und den Feuchtigkeitsgehalt in den Kontrolljahren zeigt, dass die während der Ausarbeitung der Produktspezifikation ermittelte Spanne gegenüber den verzeichneten Schwankungen zu eng ist.

Außerdem wurde die falsche Untergliederung „mikrobiologische Eigenschaften“ vor dem pH-Wert gestrichen.

Herstellungsverfahren

Rohstoffe

Der folgende Satz wurde gestrichen:

„Die zur Herstellung des Käses ‚Squacquerone‘ verwendete Milch stammt von Tieren der in dem betreffenden Gebiet gehaltenen Rassen Frisona italiana, Bruna Alpina und Romagnola.“

Zum Zeitpunkt der Beantragung der Eintragung der g.U. wurde die Vielfalt der Betriebe wahrscheinlich unterschätzt. Es steht jedoch fest, dass die organoleptischen Eigenschaften des Käses in erster Linie vom Futter der Rinder und den physiologischen und biochemischen Merkmalen der Starterkulturen beeinflusst werden, weshalb es sich empfiehlt, die Bezugnahme auf obligatorisch zu verwendende Rassen zu streichen.

Ein redaktioneller Fehler wurde berichtigt, und anstatt „disidratati insilati“ heißt es nun „disidratati e insilati“ (getrocknet und siliert).

Der Satz „Rückstände aus der Verarbeitung von Kohl und Futterrüben dürfen nicht als Futter für Milchkühe verwendet werden, deren Milch für die Herstellung des Käses ‚Squacquerone di Romagna‘ (g.U.) bestimmt ist.“ wurde um zwei Zeilen nach oben verschoben und in den das Futter betreffenden Teil eingefügt, um die Produktspezifikation kohärenter und flüssiger zu gestalten.

Verarbeitungsschritte

Säuerung

Es wurde präzisiert, dass die in der Produktspezifikation genannte Bakterienart zur Einleitung der Fermentierung verwendet wird.

Anstatt

„die verwendete Bakterienart ist Streptococcus thermophilus

heißt es daher nun

„die zur Einleitung der Fermentierung verwendete Bakterienart ist Streptococcus thermophilus.“

Diese Änderung ist notwendig, da das Vorhandensein anderer Stämme (auch in geringsten Mengen) bei Kontrollen verschiedentlich zu Kontroversen geführt hat.

Dicklegen

Ein redaktioneller Fehler wurde berichtigt, und anstatt „1:10 000; 1:40 000“ heißt es nun „1:10 000 und 1:40 000“.

Die Spanne für die Labmenge wird von

„in einer Menge zwischen 30 und 50 ml pro Hl Milch“ in

„in einer Menge zwischen 15 und 50 ml pro Hl Milch“ geändert.

Mit dieser Änderung wird ein Fehler in der bisherigen Produktspezifikation geändert, da bei einem Labgehalt von 1:40 000 eine Labmenge ab 15 ml pro Hl ausreichend ist.

Salzen

Der Text wurde dahingehend ergänzt, dass beide in der Produktspezifikation genannten Salzverfahren (auch in Kombination) verwendet werden können. Zwischen den beiden Salzverfahren werden daher die verbindenden Wörter

„… neben oder anstelle der“ eingefügt.

Wird die Technik der Salzlake nicht nur zum Salzen verwendet, sondern auch, um die Temperatur des Erzeugnisses herabzusetzen und die Fermentierung zu verlangsamen, so kann durch die Zugabe einer bestimmten Menge Salz in den Kessel die Verweilzeit in der Salzlake verkürzt werden, wodurch sich die Struktur des Enderzeugnisses verbessert.

Sonstiges

In Artikel 1 (Bezeichnung der Produktspezifikation)

wurde der Verweis auf die „Verordnung (EG) Nr. 510/2006“ durch einen Verweis auf die „Verordnung (EU) Nr. 1151/2012“ ersetzt.

In Artikel 7 (Kontrollen der Produktspezifikation)

wurde der Verweis auf die „Verordnung (EG) Nr. 510/2006“ durch einen Verweis auf die „Verordnung (EU) Nr. 1151/2012“ ersetzt. Der Name der Kontrollstelle wurde wie folgt aktualisiert: „Die für die Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikation zuständige Kontrollstelle ist die Einpersonengesellschaft Kiwa Cermet Italia, SpA, Via Cadriano 23, 40057 Cadriano Granarolo dell’Emilia (BO), ITALIEN, Tel. +39 514593303, Fax +39 51763382.“

EINZIGES DOKUMENT

„SQUACQUERONE DI ROMAGNA“

EU-Nr.: PDO-IT-02292 — 22.2.2017

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

1.   Name

„Squacquerone di Romagna“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.3: Käse

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

„Squacquerone di Romagna“ DOP (g.U.) ist ein Frischkäse mit kurzer Reifezeit, der in dem unter Punkt 4 genannten abgegrenzten geografischen Gebiet aus Kuhmilch hergestellt wird. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss er die folgenden Eigenschaften aufweisen:

Morphologische Eigenschaften:

Gewicht: „Squacquerone di Romagna“ DOP wiegt zwischen 0,1 kg und 2 kg.

Aussehen: „Squacquerone di Romagna“ DOP hat einen perlmuttfarbenen Käseteig; er darf weder eine Rinde noch eine Haut besitzen.

Form: Aufgrund der sehr cremigen Konsistenz von Squacquerone variiert seine Form je nach Behältnis.

Physikalisch-chemische Eigenschaften: Fett i.Tr.: 46-59 %; Feuchtigkeitsgehalt: 58-69 %; pH-Wert: 4,75-5,35.

Organoleptische Eigenschaften:

Geschmack: angenehm, süß, mit einer leicht säuerlichen Nuance, der Salzgehalt ist wahrnehmbar, aber nicht dominierend.

Aroma: typisches zartes Milcharoma, mit würziger Note.

Konsistenz des Käseteigs: weich, cremig, klebrig, schmelzbar, gut streichfähig.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Das Futter der Rinder besteht zu mindestens 60 % des Trockenanteils der Gesamtration aus Grünfutter und Silage, ergänzt durch Futtermittel.

Grünfutter und Silage bestehen aus Leguminosen und Gräsern, die in dem unter Punkt 4 genannten geografischen Gebiet angebaut werden.

Ein wichtiger Bestandteil des Futters ist die Luzerne, von der vor allem die Sorten Pomposa, Classe, Garisenda, Delta und Prosementi verwendet werden.

Die Futtermittel sollen einen hohen Nährstoffgehalt und Energiewert aufweisen, z. B.:

1.

Eiweißfuttermittel: Leguminosen in Körnern wie Soja, Dicke Bohnen, Sonnenblumenkerne und Erbsen sowie Soja- und Sonnenblumenauszugsmehl;

2.

Futter mit hohem Faseranteil wie getrocknete Pulpe, Kleie und Sojabohnenschalen;

3.

Energiefutter: Mais-, Gersten-, Sorghum-, Weizen- und Haferkörner, Pflanzenöle, Sojaöl, aufgeschlossene Vollkorn-Leinsamen.

„Squacquerone di Romagna“ DOP ist ein aus Kuhvollmilch hergestellter Käse mit weichem Teig. Die dazu verwendete Milch stammt von Tieren der Rassen, die in dem unter Punkt 4 genannten abgegrenzten geografischen Gebiet gehalten werden.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Erzeugung und Verarbeitung der Milch müssen im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Da „Squacquerone di Romagna“ keine Rinde besitzt und vollständig verzehrt werden kann, ist er in besonderem Maße der Gefahr einer nachträglichen Kontamination ausgesetzt, d. h. einer Beeinträchtigung durch das verstärkte Auftreten von Keimen in der Umgebung, die bei der Herstellung in Kontakt mit der Oberfläche des Käses kommen können. Aus diesem Grund müssen alle Verpackungsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Außerdem muss bei diesem Frischerzeugnis auch während der Vermarktung jedes mikrobielle Wachstum vermieden werden. Um die Gefahr einer Beeinträchtigung des Erzeugnisses auszuschließen, muss die Verpackung innerhalb des zertifizierten Betriebs erfolgen. Die Primärverpackung von „Squacquerone di Romagna“ DOP besteht aus Lebensmittelpapier oder aus Behältnissen, die für die Aufbewahrung dieses Erzeugnisses mit seiner besonders weichen und cremigen Konsistenz geeignet sind.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Der gemäß der vorliegenden Produktspezifikation erzeugte Käse trägt auf der Verpackung den Schriftzug „Squacquerone di Romagna — Denominazione d’Origine Protetta“ oder „Squacquerone di Romagna — DOP“ sowie das EU-Logo. Darüber hinaus muss das Etikett den Namen, die Firma und die Anschrift des Herstellungs-/Verpackungsbetriebs aufweisen. Das Erzeugnis muss zwischen 0 °C und + 6 °C aufbewahrt werden. Die maximale Aufbewahrungstemperatur ist auf dem Etikett anzugeben. Auf der äußeren Schutzhülle muss das Markenzeichen „Squacquerone di Romagna“ erscheinen, in der Schriftart Sari Extra Bold Italic mit den Farben Blau Pantone 2747 und Weiß und einer der Verpackung angemessenen Größe. Hinweise auf weitere, hier nicht ausdrücklich vorgesehene Merkmale auf der Schutzhülle sind unzulässig.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet von „Squacquerone di Romagna“ DOP umfasst die folgenden Provinzen der Region Emilia-Romagna: die Provinzen Ravenna, Forli-Cesena, Rimini und Bologna sowie den im Westen durch die Staatsstraße Nr. 64 (Porrettana) und im Norden durch den Fluss Po begrenzten Teil der Provinz Ferrara.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Das Erzeugungsgebiet von „Squacquerone di Romagna“ DOP ist durch seine Böden in geomorphologisch aus der Schwemmlandebene herausgehobenem Gelände gekennzeichnet. Ihre Nutzung erfolgt durch den Anbau von Getreide und Futtermitteln sowie durch den intensiven Anbau von Sonderkulturen. Im Erzeugungsgebiet von „Squacquerone di Romagna“ DOP herrschen gemäßigt subkontinentale Temperaturen. Die landwirtschaftlichen Betriebe konzentrieren sich hier seit jeher vor allem auf die pflanzliche Erzeugung und halten daneben nur wenige Rinder, die der Milcherzeugung und als Arbeitstiere dienen. Die für den menschlichen Verzehr verwendete Milch wurde zum Teil zu „Squacquerone di Romagna“ verarbeitet, und der Handel mit dem erzeugten Käse bot den Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle.

Untersuchungen zu „Squacquerone di Romagna“ DOP belegen die Eigenschaften der verwendeten natürlichen Starterkulturen, die stets dieselben Bakterienarten aufwiesen, nämlich lokale Biotypen von Streptococcus termophilus. Diese natürlichen Starterkulturen werden in Fermentern in dem unter Punkt 4 genannten abgegrenzten geografischen Gebiet gewonnen, wobei stets Milch verwendet wird, die ebenfalls aus diesem Gebiet stammt.

Die Produktionstechniken haben sich gegenüber früheren Zeiten kaum geändert und sehen eine flexible Dauer des Erzeugungsprozesses je nach Jahreszeit vor (im Winter länger, im Sommer kürzer). Die Fertigkeiten und die Erfahrung der Hersteller tragen entscheidend dazu bei, dass der Käse die richtige Konsistenz erhält.

Die wesentlichen Merkmale von „Squacquerone di Romagna“, durch die sich dieser Käse von allen anderen Weichkäsen mit kurzer Reifezeit unterscheidet, sind der perlmuttfarbene Teig und das typische delikate Milcharoma mit einer würzigen Note.

Die zentrale Eigenschaft, die am stärksten zum Ansehen von „Squacquerone di Romagna“ beigetragen hat, ist seine gelatineartige cremige Konsistenz und die ausgezeichnete Schmierfähigkeit, die auf den geringen Eiweiß- und Fettgehalt der verwendeten Milch zurückzuführen ist.

Die Eigenschaften dieses Frischkäses, insbesondere seine cremige, glatte Konsistenz und ausgezeichnete Schmierfähigkeit, sind auf den sehr eiweiß- und fettarmen Milchtyp zurückzuführen. Die Besonderheit dieser Milch hängt direkt mit der Ernährung der Kühe zusammen, die wiederum entscheidend von den geografischen Bedingungen geprägt ist.

Denn die besonderen Eigenschaften des ausschließlich in dem unter Punkt 4 beschriebenen Gebiet angebauten Futters, das reich an Zucker und an leicht verdaulichen Fasern ist, tragen zu einer spezifischen Ernährung der Rinder bei, deren Energiegehalt nur zu einem geringen Teil aus Fetten und Stärken stammt, sondern vor allem aus dem typischen regionalen Grünfutter. Dadurch entsteht eine fett- und eiweißarme Milch, die für die typische Eigenschaft von Squacquerone sorgt, nämlich die glatte Konsistenz. Daraus ergeben sich die unter Punkt 3.2 beschriebenen organoleptischen Eigenschaften wie die Weichheit und Cremigkeit des Käseteigs sowie der süße Geschmack mit einer leicht säuerlichen Nuance und das delikate Aroma mit einer würzigen Note. Dank der Erfahrung der Käser, die den Erzeugungsprozess je nach Jahreszeit flexibel gestalten, lässt sich eine unerwünschte Verfestigung und somit ein zu hoher Kompaktheitsgrad des Käseteigs vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Zusammenhang zwischen dem abgegrenzten geografischen Gebiet und „Squacquerone di Romagna“ ist der Verwendung autochthoner Starterkulturen zu verdanken. Taxonomisch gesehen enthalten alle untersuchten natürlichen Starterkulturen die Bakterienart Streptococcus thermophilus, die für die typische autochthone Mikroflora dieses Frischkäses sorgt. Die verschiedenen isolierten Biotypen weisen spezifische physiologische und biochemische Merkmale auf, die durch keinen der selektierten Bakterienstämme aus internationalen Stammsammlungen substituierbar sind — ein weiteres Indiz für die Einzigartigkeit der zur Herstellung von „Squacquerone di Romagna“ verwendeten Bakterienstämme mit ihren typischen Merkmalen. Die lokalen Biotypen von Streptococcus thermophilus wurden aus einigen Rohmilchproben isoliert, die in zahlreichen Viehbeständen im Erzeugungsgebiet gewonnen wurden, und sind somit ein typischer Bestand autochthoner Mikroorganismen, der sich infolge natürlicher und vom Menschen betriebener Selektion in der ökologischen Nische des Erzeugungsgebiets herausgebildet hat.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)

Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken und dann „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.