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11.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 340/14 |
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 340/06)
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Mitgliedstaat |
Spanien |
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Flugstrecken |
Gran Canaria — Teneriffa Süd Gran Canaria — El Hierro Teneriffa Nord — La Gomera Gran Canaria — La Gomera |
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Datum der Wiedereröffnung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecke für Luftfahrtunternehmen der Union |
1. August 2018 |
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Anschrift, bei der der Text und sonstige Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können |
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Ab dem 1. August 2018 können Dienste auf den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecken im freien Wettbewerb angeboten werden. Reicht kein Luftfahrtunternehmen ein Dienstprogramm zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ein, wird der Zugang im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Artikel 16 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 auf ein einziges Luftfahrtunternehmen beschränkt.