16.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 308/12


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (1)

(Streichung der Veröffentlichung der Fundstellen normativer Dokumente der OIML und der Liste der Teile davon, die sich auf die wesentlichen Anforderungen beziehen)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 308/03)

Die Veröffentlichung der Fundstelle über Gaszähler (MI-002) in Bezug auf OIML R137, Ausgabe 2012 (2), wird einhundertachtzig Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung gestrichen. EG-Baumusterprüfbescheinigungen und EU-Entwurfsprüfbescheinigungen, die auf der Grundlage dieses normativen Dokuments vor dessen Streichung erteilt wurden, bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit gültig, ohne dass das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Geräten dieses Typs eingeschränkt werden.


(1)  ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 149.

(2)  ABl. C 76 vom 14.3.2014, S. 1.