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10.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 186/16 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2017/C 186/10)
Diese Veröffentlichung bietet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Eintragungsantrag einzulegen.
EINZIGES DOKUMENT
„OSSOLANO“
EU-Nr.: PDO-IT-02093 — 24.11.2015
g.U. ( X ) g.g.A. ( )
1. Name(n)
„Ossolano“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels
3.1. Art des Erzeugnisses
Klasse 1.3. Käse
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Ossolano“ ist ausschließlich für Käse vorbehalten, der die in der Produktspezifikation angegebenen Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt.
Der Käse „Ossolano“ g.U. kann die Zusatzangabe „d’Alpe“ aufweisen.
Der Käse „Ossolano“ g.U. hat hinsichtlich der Form und der Maße folgende Merkmale:
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zylinderförmiger Käselaib mit geradem oder leicht gewölbtem Rand und ebener oder fast ebener Ober- und Unterseite; |
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Gewicht von 6,0 bis 7,0 kg; von 5,0 bis 6,0 kg für die Zusatzangabe „d’Alpe“; |
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Randhöhe von 6,0 bis 9,0 cm; Durchmesser von 29,0 bis 32,0 cm. |
Der Käse „Ossolano“ g.U. weist folgende Merkmale auf:
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Käserinde: glatt, gleichmäßig, strohgelbe Farbe, die mit fortschreitender Reifung noch intensiver wird; |
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Käsemasse: fest, elastisch, mit unregelmäßiger kleiner Löcherung, unterschiedliche gelbe Farbe von leicht strohgelb über kräftig strohgelb bis hin zu intensiver gelber Farbe; |
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Geschmack: charakteristischer, harmonischer und delikater Geschmack, der mit der jahreszeitlichen Vielfalt der Flora zusammenhängt und mit der Reifung noch intensiver und aromatischer wird. |
Der Käse „Ossolano“ g.U. weist folgende Zusammensetzung auf:
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Der Fettgehalt der Trockenmasse beträgt mindestens 40 %. |
Der Käse „Ossolano“ g.U. hat eine Mindestreifezeit von 60 (sechzig) Tagen, die am Tag der Milchverarbeitung beginnt.
Das o. g. Gewicht und die Maße beziehen sich auf den Käse nach der Mindestreifezeit.
Der Käse „Ossolano“ d’Alpe g.U. wird aus Almmilch erzeugt und auf Almen gekäst, die in abgegrenztem Territorium auf einer Höhe von mindestens 1 400 m über dem Meeresspiegel liegen.
3.3. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Die Käse „Ossolano“ g.U. und „Ossolano“ d’Alpe g.U. werden ausschließlich aus Kuhvollmilch folgender Rinderrassen hergestellt: Bruna, Frisona, Pezzata Rossa und deren Mischrassen.
Der Käse „Ossolano“ g.U. wird aus Kuhvollmilch hergestellt, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Kalenderjahres in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Melkgängen erhalten wird. Der Käse „Ossolano“ d’Alpe g.U. wird ausschließlich aus Kuhvollmilch hergestellt, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Kalenderjahres in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Melkgängen erhalten wird.
Die Futterration der Kühe, deren Milch für die Verarbeitung zu „Ossolano“-Käse g.U. verwendet wird, setzt sich aus Gras und/oder Futtermittel aus dem abgegrenzten Gebiet zusammen, deren Anteil mindestens 60 % der gesamten jährlichen Trockenmasse beträgt. Die zur Vervollständigung der Futterration verwendeten Konzentrate aus Getreide und Hülsenfrüchten sowie die Nebenprodukte aus deren Verarbeitung dürfen 40 % der gesamten jährlichen Trockenmasse nicht überschreiten.
Beim Käse „Ossolano“ d’Alpe g.U. setzt sich die Futterration im betreffenden Herstellungszeitraum aus Gras und/oder Futtermittel zusammen, das von Weideflächen aus dem abgegrenzten Gebiet stammt, deren Anteil mindestens 90 % der gesamten Trockenmasse beträgt. Die zur Vervollständigung der Futterration verwendeten Konzentrate aus Getreide und Hülsenfrüchten sowie die Nebenprodukte aus deren Verarbeitung dürfen 10 % der gesamten Trockenmasse nicht überschreiten.
In beiden Fällen ist die Ergänzung des Futters mit Vitaminen und Mineralstoffen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte möglich.
Die o. g. Anteile sind vorsorgliche Angaben, da die Erzeugung des „Ossolano“-Käses in einem durchweg gebirgigen Gebiet erfolgt, in dem die Herstellung von Trockenfuttermittel in bestimmten Jahren äußerst schwierig sein kann und die Herstellung von Nahrungskonzentraten nicht möglich ist.
Obwohl die Weidehaltung nicht zwingend vorgegeben ist, weidet das Vieh von April bis Oktober regelmäßig auf den Wiesen in der Talsenke, wenn dies mit den Witterungsverhältnissen vereinbar ist. Für den „Ossolano“ d’Alpe ist die Weidehaltung in der Zeit zwischen dem 1. Juni und dem 30. September vorgeschrieben.
3.4. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Schritte des Erzeugungsprozesses wie Zucht, Melken, Käseherstellung und Reifung dürfen ausschließlich in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.
3.5. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Der Käse „Ossolano“ g.U. wird als Käselaib oder portioniert in den Verkehr gebracht.
Der Käselaib wird nicht vor der Mindestreifezeit und mit folgender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht:
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Rand mit der aufgedruckten Schrift „Ossolano“; |
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Papieretikett auf der Ober- oder Unterseite; |
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Brandzeichen auf dem Rand. |
Der portionierte Käse wird nicht vor der Mindestreifezeit in den Verkehr gebracht und muss folgende Merkmale aufweisen:
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Teil des Randes mit der aufgedruckten Schrift „Ossolano“; |
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Teil des Papieretiketts; |
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die geschützte Ursprungsbezeichnung „Ossolano“ auf dem Klebeetikett und/oder der vorgedruckten Folie, die vom zugelassenen Portionierer an der Verpackung angebracht wird. |
Die Portionierung muss in Produktionsstätten erfolgen, die über die gesetzlich vorgesehenen gesundheitspolizeilichen Genehmigungen verfügen und in das Kontrollsystem der zugelassenen Kontrolleinrichtung aufgenommen worden sind. Die Portionierung ist auch außerhalb des abgegrenzten Gebiets mit geschützter Ursprungsbezeichnung zulässig; in diesem Fall können die Kontrolltätigkeiten vom zugelassenen Kontrollorgan oder von einer anderen Kontrolleinrichtung aufgrund einer vom selbigen Kontrollorgan ausgestellten Vollmacht durchgeführt werden.
Die Käseformen des „Ossolano“ g.U. und des „Ossolano“ d’Alpe g.U., bei deren Herstellung die Käserinde abgeschabt und/oder abgetragen wird (Raspeln, Würfel, Scheiben usw.) und die Ursprungskennzeichnung nicht mehr zu erkennen ist, dürfen ausschließlich im Herstellungsgebiet erzeugt werden, wie unter Punkt 4 festgelegt, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
3.6. Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Alle Käseformen werden durch die während des Herstellungsprozesses angebrachte Prägestempelung und mit einem Papieretikett auf der Ober- oder Unterseite der Form sowie durch ein erst nach der Mindestreifezeit angebrachtes Brandzeichen gekennzeichnet. Der Käse „Ossolano“ g.U. weist die Zusatzangabe „d’Alpe“ nur auf dem Papieretikett auf.
Die Prägestempelung für den Käse „Ossolano“ g.U., mit der die Ursprungskennzeichnung bei der Ausformung ohne Wärme eingeprägt wird, besteht aus der Bezeichnung „Ossolano“, der Erkennungsnummer der Käserei und dem Teil für das Brandzeichen.
Das Etikett besteht aus drei Hauptelementen:
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dem äußeren Ring mit den Angaben, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, dem Verweis auf die Zutaten und der Angabe der Firmenbezeichnung des Erzeugers; |
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dem Mittelteil des Etiketts mit dem Gründungslogo der Ursprungsbezeichnung in der Mitte des Etiketts, das strahlenförmig und in proportionaler Größe wiederholt wird, das graphische EU-Zeichen. Für die Herstellung von Almkäse mit der Angabe „d’Alpe“; |
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das ovale Feld unterhalb des Etiketts mit den personalisierten Angaben des Erzeugers, des Verantwortlichen für die Reifung, des Portionierers und Verpackers. |
Die Etiketten sind wie folgt gekennzeichnet:
Der Käse „Ossolano“ g.U. ist durch ein Etikett in kräftiger grüner Farbe gekennzeichnet, dessen Farbe in der Mitte abgetönt und an den Seiten hellgrün ist.
Der Käse „Ossolano“ d’Alpe g.U. ist durch ein Etikett in kräftiger brauner Farbe gekennzeichnet, dessen Farbe in der Mitte abgetönt und an den Seiten hellbraun ist. Das Etikett weist über der Spitze des zentralen Logos halbkreisförmig die Angabe „d’Alpe“ auf.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das abgegrenzte Territorium ist durch die Kataster- und Verwaltungsgrenzen folgender Gemeinden der Provinz Verbano Cusio Ossola gekennzeichnet: Antrona Schieranco, Anzola d’Ossola, Baceno, Bannio Anzino, Beura Cardezza, Bognanco, Calasca Castiglione, Ceppo Morelli, Craveggia, Crevoladossola, Crodo, Domodossola, Druogno, Formazza, Macugnaga, Malesco, Masera, Mergozzo, Montecrestese, Montescheno, Ornavasso, Pallanzeno, Piedimulera, Pieve Vergonte, Premia, Premosello Chiovenda, Re, Santa Maria Maggiore, Seppiana, Toceno, Trasquera, Trontano, Vanzone con San Carlo, Varzo, Viganella, Villadossola, Villette, Vogogna.
Der Käse „Ossolano“ d’Alpe g.U. wird aus Milch erzeugt und auf Almen gekäst, die in diesem abgegrenzten Territorium auf einer Höhe von mindestens 1 400 m über dem Meeresspiegel liegen.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Das Territorium im hohen Norden der Region Piemont zwischen dem Kanton Wallis und dem Kanton Tessin inmitten der penninischen und lepontinischen Alpen wird Ossolatal genannt. Es erstreckt sich auf 70 km von Nord nach Süd mit einer maximalen Breite von 35 km. Im Süden grenzt das Tal an den Lago Maggiore; von hier aus erreicht man in wenigen Kilometern das Gebirgsmassiv des Monte Rosa mit einer Höhe von 4 600 m über dem Meeresspiegel und zahlreiche weitere Berggipfel, die Höhen von mehr als 3 200 m erreichen.
Das abgegrenzte Territorium ist durch eine komplexe und unregelmäßige Orographie gekennzeichnet, die zu einer starken Fragmentierung in kleine landwirtschaftliche Unternehmen geführt hat, die 10 bis maximal 70 Milchtiere halten und zu denen kleine Gemeinschaftshofkäsereien zur Verarbeitung und Reifung gehören.
Das gesamte Herstellungsgebiet des Käses „Ossolano“ g.U. ist durchweg gebirgig mit starker Hangneigung. Dies ist das Ergebnis pädogenetischer Phänomene, die zur Bildung von sauerstoffarmen und sehr undurchlässigen Böden mit saurem pH-Wert geführt haben. Das Gebiet weist klimatische Bedingungen auf, die — im Vergleich zum nationalen und regionalen Durchschnitt — durch hohe und konstante Niederschlagsmengen gekennzeichnet sind. In Verbindung mit den besonderen vor Ort herrschenden und im Vergleich zu angrenzenden Gebieten durchschnittlich niedriger ausfallenden Temperaturen ermöglicht diese Begebenheit einerseits das Wachstum der typischen Wiesenpflanzen und erhält anderseits ein für die Käsereifung geeignetes Mikroklima aufrecht.
Der Käse „Ossolano“ g.U. weist einzigartige und mit dem Produktionsgebiet und der Viehzucht- und Käsereitradition verbundene Eigenschaften auf, die sich auch in landschaftlicher Hinsicht zeigen, zum Beispiel auf den Wiesen und Weiden der Almen und in der Talsenke an den Hängen des gesamten Territoriums, die sich durch ihre hohe Artenvielfalt auszeichnen.
Die Ernährung der Tiere, insbesondere der Futtermittelanteil in der Futterration, wirkt sich auf die Eigenschaften der erzeugten Milch und demzufolge auf die des hergestellten Käses aus (wohl bekannt sind beispielsweise die zunächst auf die Milch und anschließend auf den Käse übergehenden Aromen durch die Pflanzengattung Ligusticum mutellina, die im Volksmund als „Alpen-Mutterwurz“ oder „Alpen-Liebstock“ bekannt ist).
Der „Ossolano“-Käse ist ein Ausdruck für das gemeinschaftliche „Können“ der Landwirte aus dem Ossolatal und das Ergebnis eines gemeinsamen Wegs der Qualifizierung.
Die Symbiose zwischen dem Erzeugnis und der regionalen Geschichte und Tradition entstand durch die Beziehungen zwischen der ursprünglichen Bevölkerung des Tals und den Walsern, die in den vergangenen Jahrhunderten aus der nahegelegenen Schweiz gekommen waren und sich im Ossolatal angesiedelt hatten, sodass sie heute sogar — neben der frankoprovenzalischen Volksgruppe und den Waldensern — zu einer der drei ethnischen Minderheiten der Region Piemont gehören.
Die sich in den bergigen Gebieten um das Ossolatal niedergelassenen Walser entwickelten ihre eigene Technik zur Käseherstellung. Diese wurde auch von den besonderen klimatischen Bedingungen beeinflusst (starke Regenfälle und keine zu hohen Temperaturen) und sieht vor, dass in den Erzeugungsprozess ein Verarbeitungsschritt bei niedriger Temperatur eingeführt wurde, wodurch ein halbgekochter Käse entsteht. Dieser Schritt ist für ein besseres Abscheiden der Molke notwendig.
Dieser Verarbeitungsschritt in Verbindung mit der Pressung kennzeichnet die Herstellung des Käses „Ossolano“ g.U., da er die Selektion einer speziellen Mikroflora in der Milch begünstigt, die die anschließenden Phasen der Reifung in der Käserei und der Veredelung in den Reifekammern stark beeinflusst.
Die Verarbeitung bei niedrigen Temperaturen, das Pressen und die anschließende Selektion der autochthonen Mikroflora verleihen dem Käse die typische unregelmäßige Löcherung mit kleinen Löchern (kleiner als ein Reiskorn) wie auch die charakteristische feste und elastische Konsistenz der Käsemasse; durch diese Faktoren unterscheidet sich der Käse „Ossolano“ g.U. von anderen Käseerzeugnissen ähnlicher Größe aus dem Piemont, die eher eine weichere Käsemasse und eine feine, gleichmäßige und ausgedehnte Löcherung haben.
Die Farbe der Käsemasse ist gelb und variiert von zartgelb zu strohgelb. Ein intensiverer Farbton hängt stark vom Anteil der Futterpflanzen im typischen Futter in den Frühjahrs- und Sommermonaten sowie von der Reifung des Käses ab, ganz besonders, wenn die Käseformen in einem natürlichen Umfeld weiterreifen.
Um das charakteristische sensorische Profil des Käses zu erhalten, ist die Reifungsphase besonders wichtig. Während der Reifung begünstigen die Umweltbedingungen wie etwa Temperatur und Luftfeuchtigkeit die Wirkung der zuvor in den vorhergehenden Phasen der Käsebereitung selektierten bakteriellen Mikroflora, die so dazu beiträgt, diesem Käse sein typisches Aroma und seinen Geschmack zu verleihen.
Der Geruch ist mild, aber intensiv, mit blumigen Noten, die in die für den Alpenraum typischen Noten von getrockneten Früchten wie Walnüssen und Haselnüssen übergehen und durch das geschmacklich eindeutig wahrnehmbare Diacetyl unterstrichen werden, das dafür sorgt, dass der Käsegeschmack lang anhält.
Der Geschmack ist von Beginn an sehr stark und steht im Einklang mit dem aromatischen und eher würzig aromatischen Profilen. Der Käse schmeckt vollmundig, wobei der Buttergeschmack des Diacetyls zunächst lange überwiegt, jedoch anschließend in Noten von reifen oder getrockneten Früchten, Vanille und Hagebutte, Blüten der Alpenweiden wie Butterblumen oder kleine Wildbeeren wie Stachelbeeren und gelben Johannisbeeren übergeht.
Wird der Käse entsprechend gekaut und im Mund erwärmt, entfalten sich diese geschmacklichen und geruchlichen Profile noch stärker und sorgen dafür, dass die feste und elastische Käsemasse allmählich im Mund zerfließt und die gesamte Aromabreite des Käses freigesetzt wird, insbesondere die würzigen Aromen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation
(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)
Der konsolidierte Text der Produktspezifikation kann auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335
oder
durch direkten Zugriff auf die Website des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft (www.politicheagricole.it). Dort zunächst auf „Prodotti DOP e IGP“ (g.U.- und g.g.A.-Erzeugnisse) (oben rechts auf dem Bildschirm) klicken und dann auf „Prodotti DOP, IGP e STG“ (g.U.-, g.g.A.- und g.t.S.-Erzeugnisse) (seitlich, auf der linken Seite des Bildschirms) und schließlich auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“ (Produktspezifikationen zur Prüfung durch die EU) klicken.
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.