11.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/4


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2017/C 45/05)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Auf Seite 379, „9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon“, wird der folgende Wortlaut eingefügt:

„Zu dieser Position gehören Zusammenstellungen aus einem Tisch und Stühlen, wobei der Tisch nicht dazu ausgelegt ist, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln (Stühlen, Hockern, Liegestühlen, Sesseln, Sofas usw.) an ihm zu essen. Im Allgemeinen sind diese Tische zum Essen zu klein und z. B. in Bezug auf ihre Größe von geringerer Bedeutung als die Sitzmöbel. Daher verleihen die Sitzmöbel der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9403).

Beispiele für Zusammenstellungen der Position 9401:

Image “.

Auf Seite 379, „9403 Andere Möbel und Teile davon“, wird der folgende Wortlaut nach dem bestehenden Text eingefügt:

„Zu dieser Position gehören Zusammenstellungen aus Tisch und Stühlen, wobei der Tisch dazu ausgelegt ist, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln (Stühlen, Hockern, Liegestühlen, Sesseln, Sofas usw.) an ihm zu essen (‚Esstische‘). Diese Zusammenstellungen werden nach der Allgemeinen Vorschrift 3 c) eingereiht, da weder der Tisch noch die Sitzmöbel im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) als für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend angesehen werden können. (Siehe auch das HS-Einreihungsavis zu Unterposition 9403 60 und die KN-Erläuterungen zu Position 9401).

Beispiele für Zusammenstellungen der Position 9403:

Image “.


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1.