6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/181


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung

(2017/C 417/29)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“, auch „ETF“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (1) (Neufassung (EG) Nr. 1339/2008) errichtet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Berufsbildungsprogramme zur Hand.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Stiftung (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Stiftung

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

21

21

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

129

130

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Stiftung bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Stiftung für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Stiftung zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Stiftung ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Stiftung trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Stiftung von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Stiftung die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Stiftung.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

17.

Im Jahr 2016 wurde im Auftrag der Kommission eine externe Bewertung der Stiftung durchgeführt. Dies war der erste Schritt einer Querschnittsevaluierung der vier Agenturen, die im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration tätig sind (7). Die Bewerter gelangten zu der Schlussfolgerung, dass die erhebliche Umstrukturierung der Stiftung seit 2011 keine wesentlichen negativen Auswirkungen hatte und von den internen und externen Interessenträgern vorwiegend positiv beurteilt wird, insbesondere hinsichtlich der Strategie und der Wirksamkeit. Die Leitungsstruktur der Stiftung wurde als effizient und wirksam betrachtet. In der Bewertung wird außerdem betont, dass die Stiftung ihre Überwachungskapazitäten seit 2011 weiter verbessert hat, dass sie ihre Tätigkeiten und Erfolge aber noch klarer darstellen muss. Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Indikatoren im Rahmen einer einzigen Interventionslogik sowie die Verwendung einer gemeinsamen Terminologie in der gesamten Stiftung würden zu einer Verbesserung beitragen. Die Stiftung erarbeitete einen Plan zur Umsetzung der Empfehlungen der Bewerter.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Bereits in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Stiftung betonte der Hof, dass die Situation bezüglich der Räumlichkeiten der Stiftung unbefriedigend ist und die Gefahr birgt, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann. Die Situation ist unverändert geblieben, seit das für die Verwaltung des Gebäudekomplexes zuständige Konsortium, das einen Teil der Räumlichkeiten in dem Komplex selbst nutzte, im Jahr 2011 abgewickelt wurde und die entsprechenden Räume leer hinterließ. Der Mitgliedstaat, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, muss dringend eine Lösung für dieses Problem finden. Im Sitzabkommen werden angemessene Räumlichkeiten bis zum Jahr 2027 garantiert.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung sind auf ihrer Website www.etf.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Stiftung bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(7)  Die anderen Agenturen, die bewertet werden sollen, sind die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin), die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Ende 2013 verfügte die Stiftung über ein Guthaben von 7,5  Mio. Euro auf Konten einer einzigen Bank mit einer niedrigen Bonitätseinstufung (F3, BBB) (1).

Abgeschlossen


(1)  Der Betrag wurde auf 1,8 Mio. Euro reduziert.


ANTWORT DER STIFTUNG

Die Stiftung nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.