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6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/156 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2017/C 417/24)
EINLEITUNG
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1. |
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“, auch „EMSA“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Unionsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit. |
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2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
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3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
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PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
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16. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
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17. |
Im Jahr 2014 schloss die Agentur einen auf sechs Jahre ausgelegten Rahmenvertrag im Wert von 3,5 Millionen Euro für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich ab. Die Agentur unterschätzte den Bedarf und den voraussichtlichen Auftragswert, was dazu führte, dass der Vertrag Ende 2016 zu 80 % ausgeschöpft war. Es muss vier Jahre früher als erwartet ein neues Vergabeverfahren eingeleitet werden, wodurch zusätzliche Verwaltungskosten entstehen. |
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18. |
Im Jahr 2016 schloss die Agentur sieben Rahmenverträge für den Erwerb von Systemen zur Bekämpfung von Ölverschmutzung ab. Jeder Rahmenvertrag (je ein Los im Vergabeverfahren) bezog sich auf eine bestimmte Ausrüstung. Das Vergabeverfahren wurde in der Annahme eingeleitet, dass sich der Gesamtwert der sieben Rahmenverträge auf 7 Millionen Euro beläuft. Mit dieser Annahme wurde jedoch der Bedarf der Agentur unterschätzt, und es wurden sieben Rahmenverträge über einen Betrag von jeweils 7 Millionen Euro unterzeichnet, woraus sich für die Verträge ein Gesamtwert von 49 Millionen Euro ergibt. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.emsa.europa.eu verfügbar.
(3) Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.
(4) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(5) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(6) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
(7) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANTWORT DER AGENTUR
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18. |
Die Festlegung der Anforderungen in Bezug auf diesen Vertrag war eine besondere Herausforderung. Zum einen waren die Verhandlungen über die Übertragungsvereinbarung für Copernicus zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch im Gange. Zum anderen, und das ist noch wichtiger, war nicht klar, ob und in welchem Ausmaß die IT-Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung berücksichtigt werden könnten, vor allem, weil nicht geklärt war, wie mit Copernicus-spezifischen Anforderungen in einer hybriden und kombinierten IT-Umgebung bei der EMSA umgegangen werden sollte. Dass Copernicus einen wesentlichen Teil des oben genannten Rahmenvertrags ausschöpfen würde, war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbar. |
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19. |
Ursprünglich war ein Vergabeverfahren mit sechs Losen mit einem geschätzten Gesamtwert von 7 Millionen Euro ohne MwSt. geplant. Jedoch änderten sich die prognostizierten Anforderungen in dem Zeitraum zwischen der ursprünglichen Schätzung der Anforderungen und der tatsächlichen Einleitung der Ausschreibung, weshalb die Ausschreibung mit einer anderen Anzahl von Losen und einer anderen Haushaltsobergrenze je Los eingeleitet wurde. Die gesamte Ausschreibungsdokumentation (Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Auftragsbekanntmachung, Bericht an den Anweisungsbefugten, Vergabeentscheidung und Bekanntmachung der Auftragsvergabe) wurde entsprechend angepasst und in kohärenter Weise unter Angabe von 7 Millionen Euro je Los veröffentlicht. |