6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/68 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2017/C 417/10)
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet, die durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben wurde (2). Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
Hinweis
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17. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE
18. |
Zwar führten die von der Industrie finanzierten Tätigkeiten im Jahr 2016 zu einem Defizit von 7,6 Millionen Euro, doch unterscheiden sich die Haushaltsergebnisse von Jahr zu Jahr (8), und die Agentur hat einen Überschuss in Höhe von 52 Millionen Euro aus dieser Art von Tätigkeit kumuliert. In der Gründungsverordnung der Agentur ist festgelegt, dass die von der Industrie zu entrichtenden Gebühren angemessen sein sollten, um die Kosten der Agentur für die damit zusammenhängenden Zulassungstätigkeiten zu decken. Ein kumulierter Überschuss ist in der Gründungsverordnung jedoch nicht vorgesehen. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
19. |
Im Zeitraum 2014-2016 verwendete die Agentur für ihren Umzug in ein neues Gebäude 9,4 Millionen Euro (2016: 4,4 Millionen Euro) ihres kumulierten Überschusses zur Finanzierung der Kosten in Höhe von 12,4 Millionen Euro, die für die Renovierung (und den Umzug) anfielen. Die Kommission trug ihrerseits 3 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zu diesem Zweck bei. Diese Aufteilung der Finanzierung zwischen Industrie- und Unionsbeiträgen entsprach der von der Agentur verwendeten üblichen Methode der Kostenzuweisung und führte dazu, dass diese Arbeiten weitgehend aus von der Industrie entrichteten Gebühren finanziert wurden. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
20. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.
(3) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.easa.europa.eu verfügbar.
(4) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(5) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(6) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
(7) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
(8) In den Jahren 2014 und 2015 wurden Überschüsse in Höhe von 15,3 Millionen bzw. 16,9 Millionen Euro verzeichnet.
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2013 |
Die Agentur nahm ihre Tätigkeit 2004 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, fördern. |
Abgeschlossen (1) |
2015 |
Mit 4,4 Millionen Euro bzw. 20,2 % (2014: 3,6 Millionen Euro bzw. 22 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 2 Millionen Euro bzw. 32,0 % (2014: 2 Millionen Euro bzw. 38,1 %) bei Titel III (operative Ausgaben) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Entwicklungen, die gegen Jahresende in Auftrag gegeben, sowie Regulierungstätigkeiten und Forschungsprojekte, die über 2015 hinaus fortgeführt werden. |
n. z. |
(1) Ein Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde abgeschlossen und trat am 17. August 2017 in Kraft.
ANTWORT DER AGENTUR
16. |
Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dieser Angelegenheit befasst und die eine erste Analyse der potenziellen Risiken und Auswirkungen des Brexit durchgeführt hat. |
20. |
Die Gründungsverordnung und die Finanzvorschriften enthalten Bestimmungen für die Behandlung der von der Industrie erhobenen Gebühren als zweckgebundene Einnahmen. Infolgedessen erfasst die Agentur jeden Überschuss bzw. jedes Defizit in Verbindung mit Gebühren und Entgelten in einem kumulierten Überschuss. Dieser kumulierte Überschuss schwankt von Jahr zu Jahr, je nachdem, wie das Ergebnis des Haushaltsjahres ausfällt. Zwischen 2010 und 2015 schwankte der Überschuss bzw. das Defizit zwischen einem Defizit von 5,9 Millionen und einem Überschuss von 16,9 Millionen. Mit diesem kumulierten Überschuss bzw. Puffer wird ein etwaiges Defizit gedeckt; er entspricht einer sechsmonatigen kontinuierlichen Geschäftstätigkeit. Im Hinblick auf eine bessere formelle Festschreibung dieser Behandlung eines kumulierten Überschusses plant die Agentur eine Änderung sowohl ihrer Finanzvorschriften als auch ihrer Gebühren- und Entgeltverordnung. |
21. |
Gemäß Artikel 88 der Finanzvorschriften der Agentur hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Agentur die Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Rat) von dem Projekt des neuen Sitzes der Agentur in Kenntnis gesetzt. Am 22. Mai 2013 wurde ein ausführlicher Bericht einschließlich insbesondere der Finanzierungsregelung übermittelt, und demzufolge
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