6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/68


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/10)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet, die durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben wurde (2). Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

185,4

193,4

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

779

774

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

Hinweis

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt 2016 der Agentur wurde zu 70 % aus Gebühren von der Luftfahrtindustrie und zu 30 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Möglicherweise werden die Einnahmen der Agentur infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

17.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE

18.

Zwar führten die von der Industrie finanzierten Tätigkeiten im Jahr 2016 zu einem Defizit von 7,6 Millionen Euro, doch unterscheiden sich die Haushaltsergebnisse von Jahr zu Jahr (8), und die Agentur hat einen Überschuss in Höhe von 52 Millionen Euro aus dieser Art von Tätigkeit kumuliert. In der Gründungsverordnung der Agentur ist festgelegt, dass die von der Industrie zu entrichtenden Gebühren angemessen sein sollten, um die Kosten der Agentur für die damit zusammenhängenden Zulassungstätigkeiten zu decken. Ein kumulierter Überschuss ist in der Gründungsverordnung jedoch nicht vorgesehen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Im Zeitraum 2014-2016 verwendete die Agentur für ihren Umzug in ein neues Gebäude 9,4 Millionen Euro (2016: 4,4 Millionen Euro) ihres kumulierten Überschusses zur Finanzierung der Kosten in Höhe von 12,4 Millionen Euro, die für die Renovierung (und den Umzug) anfielen. Die Kommission trug ihrerseits 3 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zu diesem Zweck bei. Diese Aufteilung der Finanzierung zwischen Industrie- und Unionsbeiträgen entsprach der von der Agentur verwendeten üblichen Methode der Kostenzuweisung und führte dazu, dass diese Arbeiten weitgehend aus von der Industrie entrichteten Gebühren finanziert wurden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.easa.europa.eu verfügbar.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(8)  In den Jahren 2014 und 2015 wurden Überschüsse in Höhe von 15,3 Millionen bzw. 16,9 Millionen Euro verzeichnet.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Die Agentur nahm ihre Tätigkeit 2004 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, fördern.

Abgeschlossen (1)

2015

Mit 4,4  Millionen Euro bzw. 20,2  % (2014: 3,6  Millionen Euro bzw. 22 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 2 Millionen Euro bzw. 32,0  % (2014: 2 Millionen Euro bzw. 38,1  %) bei Titel III (operative Ausgaben) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Entwicklungen, die gegen Jahresende in Auftrag gegeben, sowie Regulierungstätigkeiten und Forschungsprojekte, die über 2015 hinaus fortgeführt werden.

n. z.


(1)  Ein Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde abgeschlossen und trat am 17. August 2017 in Kraft.


ANTWORT DER AGENTUR

16.

Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dieser Angelegenheit befasst und die eine erste Analyse der potenziellen Risiken und Auswirkungen des Brexit durchgeführt hat.

20.

Die Gründungsverordnung und die Finanzvorschriften enthalten Bestimmungen für die Behandlung der von der Industrie erhobenen Gebühren als zweckgebundene Einnahmen. Infolgedessen erfasst die Agentur jeden Überschuss bzw. jedes Defizit in Verbindung mit Gebühren und Entgelten in einem kumulierten Überschuss. Dieser kumulierte Überschuss schwankt von Jahr zu Jahr, je nachdem, wie das Ergebnis des Haushaltsjahres ausfällt. Zwischen 2010 und 2015 schwankte der Überschuss bzw. das Defizit zwischen einem Defizit von 5,9 Millionen und einem Überschuss von 16,9 Millionen. Mit diesem kumulierten Überschuss bzw. Puffer wird ein etwaiges Defizit gedeckt; er entspricht einer sechsmonatigen kontinuierlichen Geschäftstätigkeit. Im Hinblick auf eine bessere formelle Festschreibung dieser Behandlung eines kumulierten Überschusses plant die Agentur eine Änderung sowohl ihrer Finanzvorschriften als auch ihrer Gebühren- und Entgeltverordnung.

21.

Gemäß Artikel 88 der Finanzvorschriften der Agentur hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Agentur die Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Rat) von dem Projekt des neuen Sitzes der Agentur in Kenntnis gesetzt. Am 22. Mai 2013 wurde ein ausführlicher Bericht einschließlich insbesondere der Finanzierungsregelung übermittelt, und demzufolge

hat die Agentur in Einklang mit den der Haushaltsbehörde mitgeteilten Informationen gehandelt.

Nach Maßgabe von Artikel 87 der Finanzvorschriften erfolgt eine jährliche Mitteilung über das Gebäude, die der Haushaltsbehörde jedes Jahr übermittelt wurde.

Das EP hat den Bericht und den Finanzierungsmechanismus in Einklang mit der Finanzierungsregelung der Agentur genehmigt.